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E-Auto Sachbezug 2027/2028: Neue Werte & Beispiele

September 29, 2026

Der Null-Sachbezug für Elektro-Firmenwagen endet mit 31. Dezember 2026. Ab 1. Jänner 2027 musst du für die private Nutzung eines arbeitgebereigenen E-Autos erstmals einen Sachbezug ansetzen: 2027 sind es 0,375% der Anschaffungskosten, maximal 180 Euro monatlich. Ab 2028 steigt der E-Auto Sachbezug auf 0,625%, maximal 300 Euro pro Monat. Die Änderung ist mit BGBl. II Nr. 272/2026 bereits verbindlich geregelt.

Das Wichtigste vorweg: E-Autos bleiben steuerlich weiterhin deutlich günstiger als viele Verbrenner. Neu kalkulieren solltest du trotzdem – besonders bei bestehenden Leasingverträgen, Gehaltsumwandlungen, Poolfahrzeugen und Elektroautos mit privater Nutzung.

E-Auto Sachbezug: Was ändert sich 2027 und 2028?

Bis Ende 2026 gilt für arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km noch ein Sachbezugswert von null. Das ändert sich für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2026 enden.

ZeitraumE-Auto Sachbezug pro MonatHöchstbetrag
Bis 31.12.20260%0 €
Kalenderjahr 20270,375% der Anschaffungskosten180 €
Ab 01.01.20280,625% der Anschaffungskosten300 €

Die Bemessungsgrundlage sind die tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe. Durch die Deckelung wird der maximale Sachbezug bereits bei Anschaffungskosten von 48.000 Euro erreicht.

Das bedeutet: Kostet dein E-Firmenwagen mehr als 48.000 Euro, erhöht sich der monatliche Sachbezug trotzdem nicht über 180 Euro im Jahr 2027 beziehungsweise 300 Euro ab 2028.

Berechnung mit Beispielen

Die Berechnung ist grundsätzlich einfach:

E-Auto Sachbezug 2027:
Anschaffungskosten × 0,375%, höchstens 180 Euro monatlich

E-Auto Sachbezug ab 2028:
Anschaffungskosten × 0,625%, höchstens 300 Euro monatlich

Beispiel: E-Auto um 42.000 Euro

Ein Unternehmen stellt einem Arbeitnehmer ein vollelektrisches Firmenfahrzeug mit Anschaffungskosten von 42.000 Euro zur Verfügung. Das Auto darf uneingeschränkt privat genutzt werden.

ZeitraumBerechnungMonatlicher SachbezugSachbezug pro Jahr
202642.000 € × 0%0 €0 €
202742.000 € × 0,375%157,50 €1.890 €
Ab 202842.000 € × 0,625%262,50 €3.150 €

Wichtig: Der Sachbezug ist nicht der Betrag, den der Arbeitnehmer direkt bezahlt. Er erhöht die Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die tatsächliche Nettoauswirkung hängt daher unter anderem vom Einkommen und von der individuellen Abrechnung ab.

Beispiel: E-Auto um 60.000 Euro

Bei Anschaffungskosten von 60.000 Euro würden sich rechnerisch 225 Euro für 2027 und 375 Euro ab 2028 ergeben. Wegen der gesetzlichen Höchstbeträge werden aber nur 180 Euro beziehungsweise 300 Euro monatlich angesetzt.

ZeitraumRechnerischer WertTatsächlicher Sachbezug
2027225 €180 €
Ab 2028375 €300 €

Auch bestehende E-Autos sind betroffen

Es gibt keinen Bestandsschutz für bereits angeschaffte oder geleaste Elektro-Dienstwagen. Entscheidend ist nicht, wann das Fahrzeug gekauft, geleast oder erstmals zugelassen wurde. Entscheidend ist, ob es ab 2027 weiterhin für private Fahrten zur Verfügung steht.

Damit fällt der neue Sachbezug auch für ein E-Auto an, das beispielsweise bereits 2024 oder 2026 angeschafft wurde. Auch ein langfristiger Leasingvertrag aus 2026 sichert den Null-Sachbezug nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus.

Als Privatfahrten zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird die private Nutzung hingegen nachweislich und tatsächlich ausgeschlossen, entsteht kein Kfz-Sachbezug.

Frau sitzt am Steuer eines Elektroautos und blickt aus dem geöffneten Fahrerfenster, symbolisch für die private Nutzung eines E-Firmenwagens und den halben Sachbezug

Halber Sachbezug bei wenig Privatnutzung

Wird das E-Auto nachweislich im Jahresdurchschnitt höchstens 500 Kilometer pro Monat privat genutzt, darf der halbe Sachbezugswert angesetzt werden. Das entspricht höchstens 6.000 privaten Kilometern pro Jahr. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen dabei mit.

ZeitraumMaximal voller SachbezugMaximal halber Sachbezug
2027180 € monatlich90 € monatlich
Ab 2028300 € monatlich150 € monatlich

Der reduzierte Betrag muss durch geeignete Aufzeichnungen nachweisbar sein. Ein sauber geführtes Fahrtenbuch ist daher besonders wichtig.

Achtung: Der sogenannte Mini-Sachbezug ist für emissionsfreie Fahrzeuge nicht vorgesehen.

Folgen für die Lohnverrechnung

Der neue Sachbezugswert erhöht ab 2027 grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und Sozialversicherung des Arbeitnehmers. Auf Arbeitgeberseite wirkt er sich außerdem auf lohnabhängige Abgaben aus, insbesondere auf Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer.

Für Unternehmen heißt das: Alle privat nutzbaren E-Dienstwagen müssen rechtzeitig vor der Jännerabrechnung 2027 erfasst und mit der richtigen Bemessungsgrundlage in der Personalverrechnung hinterlegt werden. Bestehende Car Policies, Überlassungsvereinbarungen und Lohnabrechnungsprozesse sollten ebenfalls überprüft werden.

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Umsatzsteuer auf den E-Auto Sachbezug

Mit dem neuen Sachbezug fällt ab 2027 grundsätzlich auch Umsatzsteuer auf die Privatnutzung des Elektro-Firmenwagens an. Der Sachbezugswert ist dabei ein Bruttowert: Die Umsatzsteuer wird aus dem Betrag herausgerechnet und nicht zusätzlich auf den Sachbezug aufgeschlagen.

ZeitraumMaximaler SachbezugDarin enthaltene USt maximal
2027180 €30 € monatlich
Ab 2028300 €50 € monatlich

Beim Vorsteuerabzug gelten weiterhin die bekannten Grenzen für Elektro-Pkw:

  • Bis einschließlich 40.000 Euro Anschaffungskosten kann die Vorsteuer bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen vollständig abzugsfähig sein.
  • Zwischen mehr als 40.000 Euro und 79.999 Euro ist eine Korrektur über die Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen.
  • Ab 80.000 Euro Anschaffungskosten steht für die Anschaffung grundsätzlich kein Vorsteuerabzug zu.
  • Wird ein Elektro-Pkw mit Anschaffungskosten von mehr als 80.000 Euro einem Arbeitnehmer überlassen, fällt laut WKO auf den Sachbezug keine Umsatzsteuer an.

Gerade zwischen 40.000 und 80.000 Euro sollte die umsatzsteuerliche Behandlung nicht nur aus der Lohnverrechnung heraus beurteilt werden. Hier müssen Personalverrechnung und Buchhaltung dieselbe Fahrzeugbasis verwenden.

Gehaltsumwandlung mit E-Auto

Gehaltsumwandlungsmodelle bleiben weiterhin möglich. Wird ein E-Firmenwagen gegen eine befristete oder unbefristete Reduktion überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge überlassen, ist ab 2027 zusätzlich der neue reduzierte Sachbezugswert anzusetzen.

Bestehende Modelle sollten neu gerechnet werden, weil der bisherige Vorteil des Null-Sachbezugs wegfällt. Das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf durch die Gehaltsumwandlung weiterhin nicht unterschritten werden.

Großer Parkplatz mit zahlreichen abgestellten Firmenwagen, symbolisch für Poolfahrzeuge und die steuerliche Behandlung von Fahrzeugflotten im Unternehmen

Was gilt bei Poolfahrzeugen?

Kann ein Arbeitnehmer abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge privat nutzen, bleiben grundsätzlich der Durchschnitt der Anschaffungskosten und der Durchschnitt der anzuwendenden Prozentsätze maßgeblich.

Besteht der Fahrzeugpool ausschließlich aus Fahrzeugen mit 0 g CO₂/km, ist der Sachbezug 2027 mit 180 Euro und ab 2028 mit 300 Euro monatlich gedeckelt. Bei gemischten Fahrzeugpools können hingegen die allgemeinen Höchstbeträge von 720 oder 960 Euro maßgeblich sein – abhängig davon, welche Fahrzeuge der Pool enthält.

Bleibt das E-Auto attraktiv?

Ja, in vielen Fällen bleibt das E-Auto steuerlich interessant. Der neue E-Auto Sachbezug liegt auch ab 2028 deutlich unter den allgemeinen Sachbezugswerten von 1,5% beziehungsweise 2% für andere Pkw.

Die Entscheidung sollte trotzdem nicht mehr mit alten 0-%-Berechnungen getroffen werden. Unternehmen sollten künftig Anschaffungskosten, Privatnutzung, Lohnabgaben, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Versicherungssteuer, Finanzierung und laufende Kosten gemeinsam betrachten.

Kurz gesagt: Der Steuervorteil verschwindet nicht – aber er wird kleiner. Wer seine Flotte oder ein Gehaltsumwandlungsmodell für 2027 plant, sollte jetzt mit den finalen Werten rechnen und nicht mit früheren Entwürfen.

Du willst wissen, wie sich der neue E-Auto Sachbezug konkret auf deine Lohnverrechnung oder deinen Firmenwagen auswirkt? Team23 berechnet die Belastung für Arbeitnehmer und Unternehmen und prüft, ob voller Sachbezug, halber Sachbezug oder eine andere Gestaltung sinnvoll ist.

Häufig Gestellte Fragen

Wie hoch ist der E-Auto Sachbezug 2027 und ab 2028?

Im Kalenderjahr 2027 beträgt der Sachbezug für ein arbeitgebereigenes Fahrzeug mit 0 g CO₂/km 0,375 % der tatsächlichen Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und NoVA, maximal 180 Euro monatlich. Ab 1. Jänner 2028 steigt er auf 0,625 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal 300 Euro pro Monat.

Gilt der neue Sachbezug auch für bestehende und geleaste E-Autos?

Ja. Die Neuregelung knüpft an die Möglichkeit der Privatnutzung ab 2027 an und nicht an den Kauf, Leasingbeginn oder die Erstzulassung. Deshalb sind auch bereits vorhandene oder geleaste Elektro-Dienstwagen betroffen.

Ab welchem Kaufpreis gilt der maximale E-Auto Sachbezug?

Die Höchstbeträge werden bei Anschaffungskosten von 48.000 Euro erreicht. Bei teureren E-Autos bleibt der Sachbezug daher bei maximal 180 Euro im Jahr 2027 beziehungsweise 300 Euro ab 2028.

Wann ist nur der halbe Sachbezug anzusetzen?

Wenn das E-Auto nachweislich im Jahresdurchschnitt höchstens 500 Kilometer pro Monat privat genutzt wird, darf der halbe Sachbezugswert angesetzt werden. Das sind 2027 maximal 90 Euro und ab 2028 maximal 150 Euro monatlich. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen als Privatfahrten.

Gibt es bei E-Autos einen Mini-Sachbezug?

Nein. Für emissionsfreie Fahrzeuge ist kein Mini-Sachbezug vorgesehen. Bei nachgewiesener geringer Privatnutzung kommt aber der halbe Sachbezug infrage.

Fällt auf den E-Auto Sachbezug Umsatzsteuer an?

Grundsätzlich ja. Der Sachbezugswert ist ein Bruttowert, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet wird. 2027 sind darin maximal 30 Euro Umsatzsteuer pro Monat enthalten, ab 2028 maximal 50 Euro. Bei E-Pkw mit Anschaffungskosten von mehr als 80.000 Euro fällt laut WKO auf den Sachbezug keine Umsatzsteuer an.

Bleibt die Gehaltsumwandlung mit einem E-Auto möglich?

Ja. Gehaltsumwandlungsmodelle bleiben möglich. Ab 2027 ist dabei jedoch ebenfalls der neue E-Auto Sachbezug anzusetzen. Das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf durch die Umwandlung nicht unterschritten werden.

Ist ein E-Firmenwagen ab 2027 noch steuerlich attraktiv?

In vielen Fällen ja. Der Sachbezug für E-Autos bleibt mit 0,375 % im Jahr 2027 und 0,625 % ab 2028 deutlich niedriger als die allgemeinen Pkw-Sachbezüge von 1,5 % oder 2 %. Die konkrete Ersparnis hängt aber vom Fahrzeug, Einkommen, Umfang der Privatnutzung und der betrieblichen Situation ab.

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