Ende April 2026 hat die österreichische Bundesregierung die Eckpunkte des Doppelbudgets 2027/2028 präsentiert. Das Gesamtvolumen liegt bei 5,1 Milliarden Euro – eine Hälfte für die Budgetkonsolidierung, die andere für sogenannte Offensivmaßnahmen, allen voran die Senkung der Lohnnebenkosten. Ziel: Österreich bis 2028 wieder unter die EU-Defizitgrenze von 3% des BIP zu bringen und das laufende Defizitverfahren zu beenden.
Was das für Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Selbständige und Immobilieneigentümer bedeutet, liest du hier, Maßnahme für Maßnahme, mit konkreten Zahlen.
Wichtig vorab: Die Budgetrede ist für den 10. Juni 2026 angesetzt, der Beschluss im Nationalrat für Anfang Juli 2026. Was jetzt vorliegt sind Regierungseckpunkte, noch keine fertigen Gesetze. Details können sich noch ändern.
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>Was ist das Doppelbudget 2027/2028?
>Progressive Körperschaftsteuer ab 1 Mio. EUR
>Gewinnfreibetrag für Wertpapiere gestrichen
>E-Auto Sachbezug: Ende der Steuerfreiheit
>Home-Office-Pauschale wird abgeschafft
>Erhöhung der Immobilienertragsteuer
>SV-Höchstbemessungsgrundlage steigt
>Lohnnebenkosten sinken – ab 2028
>Was du jetzt tun solltest
>Häufige Fragen (FAQ)
Was ist das Doppelbudget 2027/2028?
Ein Doppelbudget bedeutet: Die Bundesregierung legt dem Nationalrat die Bundesfinanzgesetze für zwei Finanzjahre auf einmal vor, in diesem Fall für 2027 und 2028. Das ist in Österreich verfassungsrechtlich nur in Ausnahmefällen möglich und wurde zuletzt mit dem Doppelbudget 2025/2026 angewandt.
Hintergrund: Nach der Nationalratswahl im Herbst 2024 und dem darauffolgenden Budgetprovisorium war die Regierung unter Zugzwang. Ein Doppelbudget schafft Planungssicherheit für Unternehmen, aber auch für Finanzmärkte und Ratingagenturen. Das Konsolidierungsvolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2028 allein, über beide Jahre hinweg rund 5,1 Milliarden Euro.
Was bringt das für Unternehmer? Einerseits neue Belastungen, einige davon hart und direkt spürbar. Andererseits ein klares positives Signal: Die Lohnnebenkosten sinken ab 2028. Welche Maßnahme dich wie betrifft, hängt von deiner Rechtsform und deinem Geschäftsmodell ab.
Progressive Körperschaftsteuer ab 1 Mio. EUR Gewinn
Geplant ist eine progressive Staffelung der Körperschaftsteuer: Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn über 1 Million Euro sollen auf den Teil über dieser Grenze künftig 24% KöSt zahlen statt wie bisher 23%. Unterhalb von 1 Mio. EUR Gewinn bleibt der Satz von 23% unverändert.
Was das konkret bedeutet?
Ein Beispiel: Eine GmbH mit 1,5 Mio. EUR Gewinn zahlt auf die ersten 1 Mio. EUR weiterhin 23% = 230.000 EUR. Auf die verbleibenden 500.000 EUR steigen 1% Mehrbelastung an. Das sind 5.000 EUR zusätzliche Steuer pro Jahr. Bei 3 Mio. EUR Gewinn wären es 20.000 EUR Mehrbelastung jährlich.
Die Maßnahme soll rund 300 Millionen Euro pro Jahr einbringen und dient der Gegenfinanzierung der Lohnnebenkostensenkung. Für die meisten KMU unter 1 Mio. EUR Jahresgewinn ändert sich nichts. Wachsende GmbHs, die in diese Zone eintreten, sollten die Planung jetzt anpassen.

Gewinnfreibetrag für Wertpapiere gestrichen
Diese Maßnahme trifft vor allem Einzelunternehmer und Personengesellschafter direkt: Der sogenannte „investitionsbedingte Gewinnfreibetrag“ für Investitionen in begünstigte Wertpapiere (§ 10 EStG) soll gestrichen werden. Der Grundfreibetrag (auf Gewinne bis 33.000 EUR, ohne Investitionserfordernis) bleibt voraussichtlich erhalten.
Was bisher möglich war: Einzelunternehmer konnten bis zu 13% ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie diesen Betrag in begünstigte Wertpapiere oder Investitionen investierten. Bei einem Gewinn von 100.000 EUR waren das bis zu 13.000 EUR steuerfreier Abzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 48% bedeutet das eine reale Steuerersparnis von bis zu 6.240 EUR im Jahr.
Genau dieser Wertpapierteil fällt weg. Der investitionsbedingte GFB bleibt nur noch für Investitionen in Anlagevermögen des Unternehmens. Wer seinen GFB bisher regelmäßig über Wertpapiere geltend gemacht hat, verliert einen der attraktivsten Steuerhebel für Selbständige in Österreich. Die Maßnahme soll ab 2028 rund 200 Millionen Euro pro Jahr einbringen.
E-Auto Sachbezug: Ende der Steuerfreiheit
Wer als Unternehmer oder Mitarbeiter einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzt, zahlt bisher keinen Sachbezug. Das war einer der stärksten finanziellen Anreize für die Elektrifizierung von Firmenflotten und er fällt weg.
Ab 2027 soll stufenweise ein Sachbezug für E-Dienstwagen eingeführt werden. Ab 2028 soll er bei 0,75% der Anschaffungskosten pro Monat liegen, gedeckelt bei 360 EUR monatlich. Zum Vergleich: Für normale Verbrenner gilt aktuell ein Sachbezug von 2% (max. 960 EUR/Monat), für Fahrzeuge unter 127 g CO₂/km 1,5% (max. 720 EUR/Monat).
Rechenbeispiel: Ein E-Firmenwagen mit einem Anschaffungswert von 50.000 EUR: 0,75% = 375 EUR/Monat – also ab 360 EUR gedeckelt. Das ergibt einen steuerpflichtigen Sachbezug von 4.320 EUR/Jahr. Je nach Steuersatz des Nutzers bedeutet das eine reale Netto-Mehrbelastung von 1.500 bis 2.200 EUR pro Jahr – auf Arbeitnehmerseite. Für Arbeitgeber entfallen zusätzlich Lohnnebenkosten auf den Sachbezugswert. Laufende Dienstwagenverträge und Beschaffungsentscheidungen sollten jetzt neu kalkuliert werden.
Home-Office-Pauschale wird abgeschafft
Die Home-Office-Pauschale (aktuell 3 EUR pro Tag, maximal 300 EUR/Jahr) soll ersatzlos gestrichen werden. Das betrifft Arbeitnehmer und – soweit diese Regelung auf Selbständige anwendbar war – auch Einzel- und Kleinstunternehmer. 300 EUR/Jahr klingt überschaubar, aber der Wegfall trifft einen breiten Personenkreis: alle, die zumindest teilweise aus dem Homeoffice arbeiten. Für Arbeitgeber entfällt außerdem der Anreiz, Mitarbeitern die Pauschale steuerfrei zu erstatten.
Was bleibt: Echte Werbungskosten (zum Beispiel ein dediziertes häusliches Arbeitszimmer, das die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt) sind weiterhin absetzbar. Die Pauschallösung verschwindet, die aufwandsbezogene Geltendmachung bleibt theoretisch möglich – aber mit deutlich höheren Anforderungen.
Doppelbudget und dein Unternehmen: Was ändert sich konkret?
Wir rechnen durch, welche Maßnahmen dich wirklich betreffen – KöSt-Staffelung, Gewinnfreibetrag, E-Auto-Sachbezug und mehr. Persönlich, mit echten Zahlen, bevor das Budget im Juli beschlossen wird.
Erhöhung der Immobilienertragsteuer
Wer Grundstücke, Immobilien oder Beteiligungen daran verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, zahlt derzeit 30% Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Dieser Satz soll im Rahmen des Doppelbudgets erhöht werden. Konkrete neue Prozentsätze sind noch nicht beschlossen.
Wer betroffen ist: Vor allem Inhaber von Mietobjekten und Personen, die Liegenschaften im Bestand halten und einen Verkauf planen. Hauptwohnsitz-Ausnahmen und die Befreiung für selbst gebaute und bewohnte Häuser bleiben voraussichtlich bestehen.
Die Maßnahme soll ab 2028 rund 70 Millionen Euro pro Jahr einbringen. Wer konkrete Verkaufspläne hat, sollte die Timing-Frage jetzt mit seinem Steuerberater durchrechnen.
SV-Höchstbemessungsgrundlage steigt
Die Sozialversicherungs-Höchstbemessungsgrundlage (aktuell 6.930 EUR/Monat im ASVG bzw. 8.085 EUR/Monat im GSVG) soll außerordentlich, also über die normale Anpassung hinaus angehoben werden.
Wen das trifft: Gut verdienende Selbständige (GSVG) und Angestellte mit hohem Einkommen, die bisher nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage SV-Beiträge zahlten. Darüber liegendes Einkommen war bis dato SV-frei. Eine außerordentliche Erhöhung bedeutet, dass mehr Einkommen beitragspflichtig wird, also höhere SVS-Beiträge für Selbständige mit überdurchschnittlichen Einkommen.
Die genaue Höhe der Anhebung ist noch offen. Für die Steuerplanung 2027/2028 sollte diese Variable in die Kalkulation der Entnahmen, Geschäftsführerbezüge und Gewinnplanung einfließen.
Lohnnebenkosten sinken – ab 2028
Das einzige positive Signal im Doppelbudget für Unternehmer mit Mitarbeitern: Die Lohnnebenkosten werden ab 2028 um einen Prozentpunkt gesenkt. Konkret soll der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,7% auf 2,7% sinken.
Das Volumen dieser Maßnahme liegt bei rund 2 Milliarden Euro jährlich im Vollausbau. Personalintensive Unternehmen (Handwerk, Gastronomie, Pflege, Handel) profitieren überproportional, weil die Entlastung an der Lohnsumme hängt. Ein Betrieb mit 10 Vollzeit-Mitarbeitern zu durchschnittlich 3.000 EUR Brutto monatlich spart ab 2028 rund 3.600 EUR Lohnnebenkosten pro Jahr.
Finanziert wird diese Maßnahme unter anderem durch die Erhöhung der KöSt für Gewinne über 1 Mio. EUR und die Verlängerung der Bankenabgabe.

Was Du jetzt tun solltest
Das Doppelbudget ist noch nicht beschlossen. Die Budgetrede folgt am 10. Juni 2026, der Parlamentsbeschluss im Juli. Aber die Eckpunkte sind klar genug, um jetzt mit der Planung zu starten:
- Für GmbHs und wachsende KMU: Überprüfe, ob dein prognostizierter Jahresgewinn die 1-Mio.-Grenze erreichen oder überschreiten wird. Wenn ja, lohnt sich eine Steuerplanung vor Inkrafttreten der neuen KöSt-Staffelung.
- Für Einzelunternehmer und Freiberufler: Der investitionsbedingte GFB über Wertpapiere fällt weg. Prüfe, ob du den GFB noch für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2027 optimal nutzen kannst – bevor die Änderung greift.
- Für alle mit E-Firmenwagen: Laufende und geplante Leasingverträge neu durchrechnen. Der Sachbezug kommt stufenweise ab 2027. Auch Mitarbeiter, die derzeit einen E-Dienstwagen privat nutzen, sollten informiert werden.
- Für Immobilieneigentümer: Wenn ein Verkauf in den nächsten Jahren geplant ist, sollte das Timing steuerlich durchgeplant werden – je nachdem, ob die neue ImmoESt-Regelung Verkäufe vor 2028 günstiger macht.
- Für alle Unternehmer: Die SV-Höchstbemessungsgrundlage steigt. Lass deine Entnahmen- und Gewinnplanungsrechnung 2027/2028 updaten.
Häufige Fragen zum Doppelbudget 2027/2028
Was ist das Doppelbudget 2027/2028?
Das Doppelbudget 2027/2028 ist ein gemeinsames Bundesfinanzgesetz für die Jahre 2027 und 2028, das die österreichische Bundesregierung (ÖVP, SPÖ, NEOS) dem Nationalrat vorlegt. Das Gesamtvolumen beträgt 5,1 Milliarden Euro. Ziel ist es, das Budgetdefizit bis 2028 unter die Maastricht-Grenze von 3% des BIP zu bringen und das EU-Defizitverfahren gegen Österreich zu beenden. Die Budgetrede ist für den 10. Juni 2026 geplant, der Beschluss für Anfang Juli 2026.
Wann gelten die neuen Steuerregeln aus dem Doppelbudget?
Die meisten Maßnahmen sollen ab 2027 oder 2028 in Kraft treten. Die genauen Zeitpunkte werden in den Gesetzesentwürfen nach der Budgetrede am 10. Juni 2026 festgelegt. Wer betroffen ist, sollte die Planungen für 2027 ab jetzt vorausschauend gestalten.
Betrifft die KöSt-Erhöhung auch meine GmbH?
Nur, wenn deine GmbH einen Jahresgewinn von mehr als 1 Million Euro erzielt. Dann steigt der Körperschaftsteuersatz auf den Teil über 1 Mio. EUR von 23% auf 24%. Für Gewinne bis 1 Mio. EUR bleibt der KöSt-Satz bei 23%. Die Maßnahme soll 300 Millionen Euro pro Jahr einbringen und dient der Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung.
Kann ich den Gewinnfreibetrag noch für Wertpapiere nutzen?
Noch ja, solange die Änderung nicht in Kraft ist. Nach aktuellem Planungsstand soll der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag für Wertpapierinvestitionen ab 2028 wegfallen. Wer ihn für das Wirtschaftsjahr 2026 oder 2027 noch in Anspruch nehmen möchte, sollte das rechtzeitig mit seinem Steuerberater planen. Der Grundfreibetrag (auf Gewinne bis 33.000 EUR) ist von der Streichung voraussichtlich nicht betroffen.
Was ändert sich beim E-Auto-Sachbezug konkret?
Bisher ist die Privatnutzung eines Elektro-Firmenwagens vollständig sachbezugsfrei. Ab 2027 soll stufenweise ein Sachbezug eingeführt werden. Ab 2028 soll er bei 0,75% der Anschaffungskosten pro Monat liegen, gedeckelt bei 360 EUR monatlich. Das ergibt bei einem E-Auto mit Anschaffungswert von 50.000 EUR eine monatliche Sachbezugsbelastung von 360 EUR – also 4.320 EUR im Jahr, die als Lohnbestandteil zu versteuern sind.
Wann genau sinken die Lohnnebenkosten?
Die Senkung der Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt (FLAF von 3,7% auf 2,7%) ist erst ab 2028 geplant. Das Volumen beträgt rund 2 Milliarden Euro jährlich. Personalintensive Betriebe profitieren am stärksten. Bis dahin bleiben die Lohnnebenkosten unverändert.
Gilt die Home-Office-Pauschale 2027 noch?
Nach aktuellem Stand der Regierungseckpunkte soll die Home-Office-Pauschale (3 EUR/Tag, max. 300 EUR/Jahr) gestrichen werden. Wann genau, wird die Gesetzgebung nach der Budgetrede klären. Klassische Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen) bleiben weiterhin absetzbar.
Wann steigt die Immobilienertragsteuer?
Eine Erhöhung der ImmoESt ist für 2028 geplant und soll rund 70 Millionen Euro pro Jahr einbringen. Die genaue Höhe des neuen Satzes (aktuell 30%) ist noch nicht kommuniziert. Hauptwohnsitz-Befreiungen und selbst errichtete Objekte bleiben voraussichtlich ausgenommen.
