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Sachbezug für mehrere Firmenwagen 2026: Berechnung & Ausnahmen

November 26, 2025

Wer einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer mehr als ein Firmenauto zur privaten Nutzung überlässt, muss seit einer aktuellen BFG-Entscheidung genauer hinschauen: Für jedes privat nutzbare Fahrzeug kann ein eigener Sachbezug anfallen. Dieser Beitrag erklärt, wann das der Fall ist, wie du den Sachbezug für mehrere Kraftfahrzeuge korrekt berechnest und mit welchen Nachweisen du eine unnötige Doppelbelastung vermeidest.

Das BFG-Entschediung

Das Bundesfinanzgericht bestätigte im konkreten Fall, dass für mehrere gleichzeitig zur privaten Nutzung überlassene Fahrzeuge jeweils ein eigener Sachbezug anzusetzen sein kann. Maßgeblich ist nicht, ob ein Mitarbeiter beide Fahrzeuge täglich fährt, sondern ob sie ihm parallel für private Zwecke zur Verfügung stehen.

Für die Praxis ist die Entscheidung ein wichtiges Signal: Ein zusätzlicher Firmenwagen, ein Ersatzwagen oder ein Fahrzeug für Familienangehörige kann einen weiteren geldwerten Vorteil auslösen. Die Entscheidung betrifft jedoch immer den konkreten Sachverhalt und ersetzt keine Prüfung der tatsächlichen Fahrzeugüberlassung, der privaten Nutzungsmöglichkeit und der Dokumentation im Einzelfall.

Was bedeutet Sachbezug für mehrere Kraftfahrzeuge?

Der Sachbezug ist der geldwerte Vorteil, den ein Mitarbeiter erhält, wenn er einen Firmenwagen auch privat nutzen darf. Dieser Ein Sachbezug für mehrere Kraftfahrzeuge kann entstehen, wenn einem Arbeitnehmer oder Geschäftsführer mehrere Firmenwagen gleichzeitig zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen. Der Sachbezug ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs und wird in der Lohnverrechnung grundsätzlich wie zusätzlicher Arbeitslohn behandelt.

Nicht jede Nutzung mehrerer Fahrzeuge führt automatisch zu einem mehrfachen Sachbezug. Entscheidend ist, ob die Fahrzeuge einer Person parallel und individuell für Privatfahrten überlassen werden. Ein echter, dokumentierter Fahrzeugpool oder ein ausschließlich betrieblich verwendetes Arbeitsfahrzeug ist anders zu beurteilen.

Sonderfall seit 1.1.2026: Kastenwagen & Baustellenfahrzeuge ohne Sachbezug

Seit 1.1.2026 gilt eine wichtige Ausnahme: Kastenwagen, Pritschenwagen, Werkstatt- und Montagefahrzeuge, die unter die NoVA-Befreiung (ab 1.7.2025) fallen und daher nicht der NoVA unterliegen, lösen keinen Sachbezug mehr aus – selbst dann, wenn sie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet werden. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und andere Betriebe mit typischen „Arbeitsfahrzeugen“ ist das eine spürbare Entlastung, wenn diese Fahrzeuge tatsächlich als Arbeitsmittel (Werkzeugtransport, Baustellenfahrzeug etc.) genutzt werden.

Sachbezug PKW 2026 berechnen

Der Sachbezug PKW 2026 richtet sich grundsätzlich nach den Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und NoVA sowie nach dem CO₂-Ausstoß im Jahr der Erstzulassung. Bei Gebrauchtwagen ist für die Berechnung grundsätzlich der Listenpreis bei Erstzulassung relevant, nicht der tatsächlich bezahlte Gebrauchtwagenpreis.

Formel für den Sachbezug:

FaktorBedeutung für den Sachbezug
AnschaffungskostenMaßgeblich sind grundsätzlich die Anschaffungskosten einschließlich USt und NoVA; bei Gebrauchtwagen ist regelmäßig der Listenpreis bei Erstzulassung relevant
CO₂-WertDer für das Erstzulassungsjahr maßgebliche WLTP-Grenzwert entscheidet über 1,5 % oder 2 %
Voller Sachbezug1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten pro Monat, jeweils mit gesetzlicher Höchstgrenze
Halber SachbezugBei nachweislich höchstens 500 privaten Kilometern pro Monat halbiert sich der anzusetzende Betrag
Mehrere FahrzeugeBei paralleler privater Überlassung ist jedes Fahrzeug gesondert zu prüfen
E-AutoFür ein vollelektrisches Fahrzeug mit 0 g CO₂/km gilt 2026 grundsätzlich ein Sachbezugswert von 0 %

Der maximale Sachbezug PKW beträgt bei der 2-%-Regel 960 € monatlich und bei der 1,5-%-Regel 720 € monatlich. Bei geringer Privatnutzung halbieren sich auch diese Höchstbeträge. Wichtig: Diese Grenzen gelten grundsätzlich je Fahrzeug. Bei zwei gleichzeitig privat nutzbaren Firmenwagen können daher auch zwei Sachbezüge angesetzt werden.

Für Fahrzeuge, die 2025 erstmals zugelassen wurden, gilt ein WLTP-Grenzwert von 126 g CO₂/km: Bis zu diesem Wert beträgt der monatliche Sachbezug 1,5 % der Anschaffungskosten, darüber 2 %. Bei der Beurteilung ist immer der für das Jahr der Erstzulassung maßgebliche Grenzwert zu verwenden. Vollelektrische Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km haben 2026 grundsätzlich einen Sachbezugswert von 0 %.

Praktische Rechenbeispiele

Szenario 1: Zwei konventionelle Dieselwagen

Situation:

  • Geschäftsführer hat PKW 1 (Audi A4, 45.000 €, CO₂ 130 g/km)
  • Zusätzlich PKW 2 (BMW 320, 52.000 €, CO₂ 135 g/km)
  • Beide: Erstzulassung 2025, voller Sachbezug (kein Fahrtenbuch)

Berechnung:

Auto 1: 45.000 € × 2% = 900 €/Monat (capped bei 960 €) → 900 €/Monat
Auto 2: 52.000 € × 2% = 1.040 €/Monat (capped bei 960 €) → 960 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 1.860 €

Auswirkung pro Jahr:

  • Sachbezug: 1.860 € × 12 = 22.320 € zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen
  • Lohnsteuer (ca. 42%): 9.374 €/Jahr
  • Arbeitgeber-Lohnnebenkosten (ca. 21,48%): 4.794 €/Jahr
  • Gesamtkostenersparnis ohne 2. Auto: 14.168 €/Jahr!

Szenario 2: Ein Diesel + Ein E-Auto

Situation:

  • PKW 1: Diesel (45.000 €, CO₂ 130 g/km, voller Sachbezug)
  • PKW 2: Tesla Model 3 (50.000 €, CO₂ 0 g/km, 0% Sachbezug!)

Berechnung:

Auto 1 (Diesel): 900 €/Monat
Auto 2 (Tesla): 0 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 900 € (nur das Diesel-Auto!)

Einsparung gegenüber Szenario 1:

  • 9.734 € Steuern/SV-Beiträge gespart
  • Du hast immer noch 2 Autos – sparst aber massiv!

Das ist die clevere Strategie: Zweites Auto = E-Auto!

Szenario 3: Mit Fahrtenbuch – Halber Sachbezug

Situation:

  • PKW 1 & PKW 2: Wie Szenario 1
  • ABER: Lückenloses Fahrtenbuch dokumentiert max. 500 km/Monat privat pro Auto

Berechnung:

Auto 1: 45.000 € × 2% × 50% = 450 €/Monat
Auto 2: 52.000 € × 2% × 50% = 520 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 970 €

Einsparung gegenüber Scenario 1 (ohne Fahrtenbuch):

  • Monatlich: 890 € weniger Sachbezug
  • Pro Jahr: 10.680 € Steuern/SV-Beiträge gespart!

Wann gilt der halbe Sachbezug beim Firmenauto?

Der halbe Sachbezug kann angesetzt werden, wenn das Fahrzeug nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer pro Monat privat genutzt wird. Das entspricht maximal 6.000 privaten Kilometern pro Jahr. Ohne ausreichenden Nachweis ist grundsätzlich der volle Sachbezug anzusetzen.

Ein Fahrtenbuch sollte zeitnah, vollständig und plausibel geführt werden. Es sollte zumindest Datum, Kilometerstand, Strecke, Zweck der beruflichen Fahrt und die privaten Kilometer enthalten. Digitale Fahrtenbücher können geeignet sein, wenn die Aufzeichnungen nachvollziehbar und nachträglich nicht beliebig veränderbar sind.

Eine bloße Erklärung, ein Fahrzeug werde „fast nur beruflich“ genutzt, reicht nicht aus. Besonders bei mehreren Fahrzeugen sollte zusätzlich klar geregelt sein, welches Auto wann privat verwendet werden darf und ob ein weiteres Fahrzeug tatsächlich nur als betriebliches Reserve- oder Arbeitsfahrzeug dient.

Fahrtenbücher und Sachbezugsunterlagen sollten im Einklang mit den steuerlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt werden.

Formel mit Fahrtenbuch:

Sachbezug = (Anschaffungskosten × Prozentsatz) ÷ 2

Beispiel:

  • Auto 1: 45.000 € × 2% ÷ 2 = 450 €/Monat (statt 900 €)
  • Auto 2: 52.000 € × 2% ÷ 2 = 520 €/Monat (statt 960 €)
  • Gesamt: 970 €/Monat (statt 1.860 €)

Ersparnis: 890 € pro Monat = 10.680 € pro Jahr!

Was zählt als „lückenlos“?

Papier-Fahrtenbuch: Tägliche Einträge (Datum, KM-Stand, Zweck, private KM)
Digitales Fahrtenbuch: Apps wie MeinFahrtenbuch, Lexware
Tabelle mit Arbeitgeberbestätigung: Tabellarische Aufzeichnung der Diensttage + Bestätigung der eingeschränkten Nutzung
NICHT akzeptiert: Ungenaue Einträge, Lücken, nachträgliche Eintragungen, Schätzungen

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E-Auto als zweiter Firmenwagen: 0% Sachbezug

Für vollelektrische Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km gilt 2026 grundsätzlich ein Sachbezugswert von 0 %, unabhängig von den Anschaffungskosten.

Ein vollelektrischer zweiter Firmenwagen kann die Mehrfachbelastung deutlich reduzieren, weil für Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km 2026 grundsätzlich kein Sachbezug anfällt — auch wenn eine private Nutzung erlaubt ist. Das löst aber nicht jede Kostenfrage: Anschaffung oder Leasing, Vorsteuerabzug, Stromkosten, Heimladen, motorbezogene Versicherungssteuer und die tatsächliche Einsatzfähigkeit im Betrieb müssen getrennt beurteilt werden.

Einen ausführlichen Vergleich zu Steuerersparnis, Laden, Vorsteuer und den Kosten von E-Auto und Verbrenner findest du in unserem Beitrag Firmenwagen 2026: Steuerersparnis bei E-Autos vs. Verbrennern.

Ergebnis: Für das vollelektrische Fahrzeug fällt 2026 grundsätzlich kein Sachbezug an. Für den Verbrenner bleibt der Sachbezug nur dann aus, wenn eine private Nutzung wirksam ausgeschlossen und dokumentiert ist.

Poolfahrzeug und Fahrzeugpool

Ein Fahrzeugpool führt nicht automatisch zu einem mehrfachen Sachbezug. Entscheidend ist, ob Fahrzeuge einer bestimmten Person dauerhaft oder gleichzeitig für private Fahrten zur Verfügung stehen. Bei einem echten Pool werden Fahrzeuge nach Bedarf vergeben und nach der Nutzung zurückgegeben; sie sind nicht einzelnen Mitarbeitern privat zugeordnet.

Für einen echten Fahrzeugpool sollten Unternehmen die Nutzung nachvollziehbar dokumentieren. Sinnvoll sind klare Nutzungsregeln, ein Reservierungs- oder Übergabesystem, Rückgabevorgaben und Aufzeichnungen darüber, welches Fahrzeug wann von wem genutzt wurde. Je besser die organisatorische Trennung zwischen persönlich zugeordnetem Firmenwagen und Poolfahrzeug dokumentiert ist, desto leichter lässt sich die Lohnverrechnung bei einer Prüfung begründen.

Vorsicht bei Mischmodellen: Hat ein Mitarbeiter bereits einen privat nutzbaren Dienstwagen und zusätzlich dauerhaft Zugriff auf ein weiteres Fahrzeug, muss geprüft werden, ob für das zweite Fahrzeug ebenfalls ein Sachbezug anzusetzen ist.

Die Finanzprüfer unterscheiden streng zwischen:

TypSachbezug-BehandlungBeispiel
Echter PoolKEIN Mehrfachansatz pro Person50 Mitarbeiter, 10 Autos, strikte Kalender-Zuordnung, Reservierungssystem
Persönlich zugeordnetVOLLER MehrfachansatzGeschäftsführer mit 2 Autos: 2 × Sachbezug
Hybrid (teilweise Pool)Separater Sachbezug pro verfügbarem AutoMitarbeiter hat 1 festes Auto + Zugriff auf 3er-Pool = schwierig!

Für 300-Auto-Flotten:

  • Wenn es ein echtes Reservierungssystem gibt (z.B. Fleetpool, MyDrive), können hunderte Mitarbeiter mit weniger Sachbezugsbelastung fahren
  • ABER: Ohne dokumentierte Pool-Struktur = Finanzamt interpretiert es als „mehrere verfügbare Autos pro Person“

Was Finanzämter verlangen:

Schriftliche Pool-Vereinbarung: „Diese 300 Autos sind Gemeinschaftspool, nicht für einzelne Personen reserviert“
Reservierungssystem-Logs: Beweis, dass ein Fahrer nicht immer die gleichen 2-3 Autos nutzt
Fahrtenbücher: Teilweise (wenn private Nutzung möglich ist)
Geschäftsordnung: Regeln zur Fahrzeugzuteilung

Detaillierte Luftaufnahme eines Fahrzeug-Flottenparkplatzes mit über 50 geparkten PKW verschiedener Marken und Farben (weiß, rot, grau, schwarz). Die realistische Darstellung zeigt einen echten Firmenwagen-Pool mit sichtbaren Markierungen und strukturierter Zuteilung, wie er für Dokumentationspflichten gemäß BFG-Mehrfachansatz-Entscheidung 2025 relevant ist. Das Bild verdeutlicht den Unterschied zwischen echten Gemeinschaftsflotten und persönlich zugeordneten Fahrzeugen im Kontext der österreichischen Sachbezugsbesteuerung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, das ist möglich. Stehen beide Fahrzeuge gleichzeitig zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug anzusetzen sein.

Der volle Sachbezug beträgt maximal 960 € monatlich bei der 2-%-Regel bzw. 720 € monatlich bei der 1,5-%-Regel. Bei nachgewiesener geringer Privatnutzung halbieren sich diese Höchstbeträge.

Wenn die private Nutzung im Jahresdurchschnitt nachweislich 500 Kilometer pro Monat nicht übersteigt, kann der halbe Sachbezug angesetzt werden. Ein lückenloses, plausibles Fahrtenbuch ist dafür der übliche Nachweis.

Für Hybridfahrzeuge gilt keine eigene Sachbezugsklasse. Maßgeblich ist der für das Jahr der Erstzulassung geltende CO₂-Grenzwert, der über 1,5 % oder 2 % entscheidet.

Wenn ein Fahrzeug nachweislich als echtes Poolfahrzeug organisiert ist und keiner bestimmten Person dauerhaft oder gleichzeitig zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, entsteht kein Sachbezug für diese Person.

Ja, für vollelektrische Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km gilt 2026 grundsätzlich weiterhin ein Sachbezugswert von 0 %.

In diesem Fall ist der Sachbezug grundsätzlich anteilig bzw. nach dem im jeweiligen Monat tatsächlich genutzten Fahrzeug zu berechnen. Details sollten im Einzelfall mit der Lohnverrechnung abgestimmt werden.

Fazit: Doppelte Sachbezug ist teuer, aber managebar

Das BFG-Urteil ist klar: Mehrere Firmenwagen = mehrfacher Sachbezug. Das kann für dein Unternehmen bis zu 14.168 € pro Jahr kosten (bei 2 Dieselwagen).

Aber es gibt Wege, das zu optimieren:

  1. Fahrtenbuch führen → Spart bis zu 10.680 € pro Jahr (halber Sachbezug)
  2. E-Auto als Zweitmittel → Spart bis zu 9.734 € pro Jahr (0% Sachbezug)
  3. Kombination → Maximale Einsparnis: ~10.680 €/Jahr
  4. Für große Flotten: Echte Pool-Struktur dokumentieren → Mehrfachansatz entfällt

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