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Immobiliensanierung statt Neubau – Steuervorteile 2026

Januar 12, 2026

Der „grüne“ Steuerbonus ist 2026 größer als je zuvor. Zwischen Sanierungsoffensive, beschleunigter AfA und erhöhtem Investitionsfreibetrag kannst du bis zu 50% deiner Investition zurückholen. Aber: Die Fristen sind eng, die Regeln komplex und wer falsch plant, verliert Zehntausende Euro. Energetische Gebäudesanierung ist nicht mehr nur ein ESG-Thema fürs Image. In Österreich ist es 2026 ein massiver Hebel, um Steuern zu sparen und Zuschüsse zu kassieren. Für Bestandshalter, KMU-Eigentümer und Immobilieninvestoren lohnt es sich jetzt, die nächsten Projekte strategisch zu planen. In diesem Guide zeigen wir dir die genauen Zahlen, Fristen und Fallstricke, dafür mit echten Rechenbeispielen.

📋 Inhaltsverzeichnis

Sanierungsoffensive 2026: 1,8 Milliarden für thermische Sanierungen

Die Sanierungsoffensive 2026 ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für klimafreundliche Gebäudesanierungen. Zwischen 2026 und 2030 stehen insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereit – das sind jährlich rund 360 Millionen Euro für thermische Sanierungen und Heizungstausch. Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Das umfasst:

  • Thermische Einzelmaßnahmen: Dämmung von Außenwänden, Dach/oberster Geschoßdecke, Kellerdecke/Kellerboden, Fenstertausch, Türentausch
  • Umfassende Sanierungen: Gesamtsanierung mit deutlicher Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWB) nach klimaaktiv-Standard oder „guter Standard“
  • Heizungstausch (Kesseltausch): Umstieg von fossilen Heizungen (Öl, Gas) auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme

Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten (Material, Planung, Montage). Entscheidend: Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen, die ab 3. Oktober 2025 erbracht wurden.

Hinweis: Reine Badezimmer-Sanierungen (ohne energetische Komponente) sind NICHT Teil der Sanierungsoffensive 2026. Gefördert werden nur thermische Maßnahmen (Dämmung, Heizung, Fenster).

Dachsanierung 2026: Die Dämmung des Daches oder der obersten Geschoßdecke ist eine förderbare Einzelbauteilmaßnahme (bis zu 5.000 € Sanierungsbonus). Bei Kombination mit weiteren Maßnahmen (z.B. Fassade, Fenster) kannst du bis zu 20.000 € Förderung erhalten.

Sanierungsbonus 2026: Bis zu 20.000 € Zuschuss

Der Sanierungsbonus 2026 ist das Herzstück der Sanierungsoffensive – ein nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss, der als Pauschale ausbezahlt wird. Privatpersonen und Unternehmen können den Sanierungsbonus für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und mehrgeschossigen Wohnbau beantragen. Kein Hauptwohnsitz am Objekt erforderlich – auch vermietete Objekte und Betriebsgebäude mit Wohnanteil sind förderbar.

Förderhöhen im Detail

MaßnahmeMaximale FörderungVoraussetzung
Einzelbauteilsanierung (Fenster ODER Außenwand)5.000 €Mind. 50% der Außenwände bzw. 75% der Fenster saniert
Teilsanierung 40%10.000 €HWB-Reduktion um mind. 40%
Umfassende Sanierung guter Standard15.000 €HWB max. 56,44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8)
Umfassende Sanierung klimaaktiv20.000 €HWB max. 44 kWh/m²a (bei A/V ≥ 0,8)

Die Förderung ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Das bedeutet: Selbst wenn du theoretisch 20.000 € Pauschale bekämst, erhältst du nur 30% deiner tatsächlichen Kosten. Fristen:

  • Registrierung/Antragstellung: ab 24.11.2025 bis längstens 31.12.2026 (oder bis die Budgetmittel ausgeschöpft sind – „first come, first served“)
  • Bei Einzelbauteilsanierung: Registrierung → 9 Monate Zeit für Umsetzung und Antragstellung
  • Bei umfassender Sanierung: Antrag stellen → Umsetzung und Endabrechnung bis 30.09.2028

Wichtig: Für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes erforderlich. Ohne dieses Protokoll kommst du nicht weiter. Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen, sie muss aber das Sanierungsobjekt konkret betreffen.

Modernes klimafreundliches Mehrfamiliengebäude mit Grünfassade, Solarpanels und nachhaltigem Design im Luftbild – zeigt eine energieeffiziente Immobiliensanierung mit klimaaktiv Bronze Standard und beschleunigter AfA Abschreibung für Wohngebäude

Beschleunigte AfA 2026: Der unterschätzte Steuer-Turbo

Während der Sanierungsbonus ein direkter Zuschuss ist, wirkt die beschleunigte Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) als Steuer-Hebel. Viele Unternehmer übersehen diesen zweiten Vorteil – dabei ist er oft genauso wertvoll wie der Zuschuss.

Normale Abschreibung: 67 Jahre für Wohngebäude

Standardmäßig schreibst du Wohngebäude mit 1,5% pro Jahr ab (bei anderen Gebäuden 2,5% oder 3,3%, je nach Art). Das bedeutet: Ein Gebäude mit 300.000 € Anschaffungskosten bringt dir jährlich 4.500 € Abschreibung.

Beschleunigte AfA: Turbo-Abschreibung in den ersten Jahren

Für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt wurden, kannst du die AfA beschleunigen:

  • Im 1. Jahr: bis zu das Dreifache (4,5% statt 1,5%)
  • Im 2. Jahr: bis zu das Doppelte (3% statt 1,5%)
  • Ab dem 3. Jahr: wieder 1,5% (Standard)

Das zieht insgesamt drei Jahresabschreibungen zeitlich nach vorne. Du sparst nicht mehr Steuern, aber früher, was den Barwert deutlich erhöht.

Die „Turbo-AfA“ für klimafreundliche Gebäude (nur noch bis Ende 2026!)

Für Wohngebäude, die zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden UND den klimaaktiv Gebäudestandard Bronze erfüllen, gilt eine noch bessere Regelung: jeweils 4,5% in den ersten DREI Jahren (Dreifacher Satz)​ Plus: Im Fertigstellungsjahr gilt IMMER Ganzjahresabschreibung (keine Halbjahresregel).

Beispiel: Ein Wohngebäude mit 400.000 € Herstellungskosten, fertiggestellt im September 2026, klimaaktiv Bronze:

  • Jahr 2026: 18.000 € AfA (4,5% von 400.000 €, Ganzjahr)
  • Jahr 2027: 18.000 € AfA
  • Jahr 2028: 18.000 € AfA
  • Ab Jahr 2029: 6.000 € AfA (1,5%)

Bei einem Steuersatz von 40% sparst du in den ersten drei Jahren jeweils 7.200 € Steuern = 21.600 € Steuerersparnis vorgezogen.

ACHTUNG: Diese erweiterte „Turbo-AfA“ gilt NUR für Fertigstellungen bis 31.12.2026! Wer 2027 fertigstellt, bekommt nur noch die normale beschleunigte AfA (dreifach/doppelt/einfach).

Beschleunigte Abschreibung für Herstellungsmaßnahmen (Sanierungen)

Auch bei Sanierungen (Herstellungsaufwand) kannst du beschleunigt abschreiben. Bestimmte klimafreundliche Herstellungsmaßnahmen sind auf 15 Jahre abschreibbar, wenn:

  • Du eine Förderung gemäß Umweltfördergesetz (z.B. Sanierungsbonus) erhältst ODER
  • Du plausibel darlegen kannst, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind (auch wenn du die Förderung nicht beantragt hast)

Das ist ein massiver Vorteil: Statt 50 Jahre lang 2% abzuschreiben, kannst du 15 Jahre lang 6,67% abschreiben – dreimal schneller.

Investitionsfreibetrag 2026: 20-22% zusätzlich absetzen

NEU ab November 2025 bis Ende 2026: Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde befristet verdoppelt! Das ist besonders relevant für Immobiliensanierung, da du hier nochmal kräftig sparen kannst.

Für das gesamte Jahr 2026 gelten erhöhte Sätze:

InvestitionsartSatz 2026Maximale BasisMax. Betriebsausgabe
Standard-Investitionen20%1 Mio. €200.000 €
Klimafreundliche Investitionen (Öko-IFB)22%1 Mio. €220.000 €

Ab 1.1.2027 fallen die Sätze wieder auf die alten Werte zurück (10% bzw. 15%). Mehr über dieses Thema hier.

Klimaaktiv Bronze: So erreichst du den Standard

Für die „Turbo-AfA“ (dreifache Abschreibung in drei Jahren) bei Neubauten musst du den klimaaktiv Gebäudestandard Bronze nachweisen. Viele denken, das sei kompliziert, ist es aber nicht, wenn du die Basics kenns ist das Qualitätslabel des Bundesministeriums für Klimaschutz für energieeffiziente Gebäude. Es gibt drei Qualitätsstufen:

  • Bronze: Alle Muss-Kriterien erfüllt (= Minimum für Turbo-AfA)
  • Silber: Alle Muss-Kriterien + mind. 750 von 1.000 Punkten
  • Gold: Alle Muss-Kriterien + mind. 900 Punkte

Der klimaaktiv Kriterienkatalog 2020 definiert Muss-Kriterien in vier Kategorien:

  • Kategorie A – Standort: Infrastruktur in Standortnähe, Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
  • Kategorie B – Energie und Versorgung: Heizwärmebedarf, CO₂-Emissionen, erneuerbare Energien
  • Kategorie C – Baustoffe und Konstruktion: Verwendung klimaschonender Materialien, Ökobilanzierung
  • Kategorie D – Komfort und Gesundheit: Lüftungskonzept, Tageslichtnutzung, Schallschutz

Für Bronze musst du ALLE Muss-Kriterien erfüllen, aber KEINE Mindestpunktzahl erreichen. Das ist der entscheidende Punkt: Bronze ist die „Einstiegshürde“, aber keine Raketenwissenschaft.

Nachweis des Standards

Zum Nachweis brauchst du ein klimaaktiv Qualitätskennzeichen (Plakette und Urkunde). So gehst du vor:

  1. Projekt auf der klimaaktiv-Deklarationsplattform registrieren (https://klimaaktiv.baudock.at)
  2. Plausibilitätsprüfung durch klimaaktiv durchführen lassen
  3. Nach positiver Prüfung: Plakette und Urkunde werden ausgestellt

Alternativ kannst du einen eigenen Nachweis erbringen (z.B. durch Energieberater/Gutachter), der dann der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde unterliegt. Das ist riskanter – die offizielle Plakette ist der sichere Weg. Die Deklaration und Plausibilitätsprüfung kosten ca. 500–1.500 € (je nach Projektgröße), sind aber steuerlich absetzbar und bringen dir die Turbo-AfA, die ein Vielfaches wert ist.

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Quick Wins für KMUs: Einfache Maßnahmen zur Immobiliensanierung

Für kleinere Unternehmen, die Betriebsgebäude, Büros oder gemischt genutzte Immobilien halten, gibt es einige einfache Hebel:

Heizungsumstieg planen (2026): Wenn du noch eine alte Öl- oder Gasheizung hast, ist jetzt der Zeitpunkt für den Tausch. Der Sanierungsbonus fördert Kesseltausch separat (zusätzlich zur thermischen Sanierung). Eine neue Wärmepumpe bringt: 30% Förderung + 22% Öko-IFB + laufende Betriebskosteneinsparungen + beschleunigte AfA (15 Jahre statt Restnutzungsdauer).

Fenster- und Fassadensanierung bündeln: Wenn du ohnehin Fenster tauschen musst, prüfe, ob du gleichzeitig die Fassade dämmst. So erreichst du vielleicht die „Teilsanierung 40%“ (10.000 € Förderung statt nur 5.000 € für Einzelmaßnahme). Und: Herstellungsaufwand ist auf 15 Jahre abschreibbar (beschleunigt), wenn du die Fördervoraussetzungen erfüllst.

Energieausweis holen: Für Sanierungsbonus brauchst du einen Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6. Lass den JETZT erstellen (Kosten: 300–800 €), damit du bei der Registrierung/Antragstellung nicht in Zeitnot kommst. Der Energieausweis zeigt dir auch, welche Maßnahmen den größten Effekt haben.

PV-Anlage kombinieren: Wenn du das Dach ohnehin sanierst, installiere gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage. Die PV-Anlage qualifiziert sich für den 22% Öko-IFB und kann separat gefördert werden (z.B. OeMAG-Förderung). Dreifacher Vorteil: Förderung + IFB + langfristig niedrigere Stromkosten.

Komplexe Strategien für Immobilieninvestoren

Größere Bestandshalter, Family Offices oder Fonds können die Immobiliensanierung Steuervorteile deutlich strategischer nutzen:

Portfolio-ESG-Upgrade: Durch systematische thermische Sanierungen kannst du dein Portfolio von „Brown“ (fossil beheizt, schlechte Energiewerte) auf „Light Green“ oder „Deep Green“ heben. Das wirkt sich direkt auf Exit-Yields, Beleihungswerte und Refinanzierungsbedingungen aus. Banken geben bessere Konditionen für ESG-konforme Gebäude (Green Loans, Sustainability-Linked Loans).

Timing mit Fertigstellung 2026: Projektentwicklungen, die bis 31.12.2026 fertiggestellt werden und klimaaktiv Bronze erfüllen, qualifizieren sich für die erweiterte beschleunigte AfA. Wenn du ein Neubauprojekt planst: Bauzeitplanung wird zum steuerlichen Optimierungshebel. Fertigstellung im Dezember 2026 statt Januar 2027 kann Zehntausende Euro Steuerersparnis bringen (Ganzjahres-AfA 2026 + dreifache AfA drei Jahre lang).

Capex-Bündelung: Größere Sanierungsprojekte können so gestaltet werden, dass förderfähige thermische Maßnahmen, Heizungsumstellung und wertsteigernde Umbauten in einem Paket realisiert werden. Zuschüsse reduzieren den Capex, beschleunigte AfA und Zinsen sind steuerlich absetzbar.

2026 als „Investitionsjahr“ nutzen: Der verdoppelte Investitionsfreibetrag (20-22%) läuft Ende 2026 aus. Wer größere Investitionen plant (z.B. komplette Heizungsumstellung in mehreren Objekten), sollte diese in 2026 durchziehen. Ab 2027 sinkt der IFB auf 10-15% – das ist fast die Hälfte weniger Steuerersparnis.

Ein Paar mit Renovierungsplänen in der Hand bespricht die Kosten einer Immobiliensanierung – Praxisbeispiel für die Planung einer 105.000 Euro Sanierung mit Sanierungsbonus, Investitionsfreibetrag und beschleunigter AfA in Österreich.

Praxisbeispiel: 105.000 € Sanierung – was bleibt wirklich hängen?

Ausgangssituation: Ein Bauunternehmer besitzt ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Baujahr 1985, 8 Wohneinheiten, mittlerer Standard). Er plant eine umfassende thermische Sanierung für 2026:

  • Fassadendämmung: 35.000 €
  • Austausch aller Fenster: 25.000 €
  • Dämmung oberste Geschoßdecke: 10.000 €
  • Heizungsumstellung (Gas → Wärmepumpe): 30.000 €
  • Energieausweis, Planung, Energieberatung: 5.000 €

Gesamtinvestition: 105.000 €

Schritt 1: Förderungen (Sanierungsbonus)

  • Energieausweis zeigt: Nach Sanierung wird HWB auf 42 kWh/m²a reduziert → „Umfassende Sanierung klimaaktiv“ erfüllt.
  • Sanierungsbonus: 20.000 € (Pauschale) – begrenzt auf max. 30% der Kosten
  • 30% von 105.000 € = 31.500 € → Er bekommt 20.000 € (Pauschale ist niedriger)
  • Heizungstausch (separat beantragt): Zusätzlich ca. 7.000 € Förderung für Wärmepumpe

Gesamt-Zuschüsse: 27.000 €
Netto-Investition nach Förderung: 78.000 €

Schritt 2: Investitionsfreibetrag (IFB) 2026

  • Die Wärmepumpe (30.000 €) qualifiziert sich für den Öko-IFB mit 22%.
  • Öko-IFB: 30.000 € × 22% = 6.600 € zusätzlicher Betriebsausgaben-Abzug im Jahr 2026
  • Bei Steuersatz 40%: 2.640 € Steuerersparnis sofort

Schritt 3: Steuerliche Behandlung (AfA)

  • Erhaltungsaufwand vs. Herstellungsaufwand: Energetische Sanierung mit Standardhebung (mittlerer → anspruchsvoller Standard durch Wärmepumpe) → teilweise Herstellungsaufwand
  • Annahme: 60% Herstellungsaufwand (63.000 €), 40% Erhaltungsaufwand (42.000 €)
  • Aber: Die Förderung (27.000 €) reduziert die AfA-Basis:
  • 63.000 € – 27.000 € = 36.000 € AfA-Basis
  • Beschleunigte AfA (auf Herstellungsaufwand): Die 36.000 € sind auf 15 Jahre abschreibbar (weil Fördervoraussetzungen erfüllt). Das sind 2.400 € pro Jahr.
  • Ohne beschleunigte AfA (normale 40 Jahre Restnutzungsdauer): 900 € pro Jahr.

AfA-Vorteil: 1.500 € mehr Abschreibung pro Jahr in den ersten 15 Jahren.
Bei Steuersatz 40%: 600 € Steuerersparnis pro Jahr
Barwert (diskontiert mit 3% über 15 Jahre): ca. 7.200 € Steuervorteil

Gesamtrechnung

Brutto-Investition105.000 €
– Sanierungsbonus– 20.000 €
– Heizungsförderung– 7.000 €
= Netto-Investition78.000 €
– Öko-IFB Steuerersparnis (sofort)– 2.640 €
– Barwert AfA-Vorteil (15 Jahre)– 7.200 €
= Echte Nettokosten68.160 €

Ersparnis gesamt: 36.840 € (35% der Brutto-Investition)

Die 5 häufigsten Stolpersteine

1. Fristen übersehen

Registrierung und Antragstellung für Sanierungsbonus sind zeitlich begrenzt (bis längstens 31.12.2026) und oft zweistufig. Wer im Dezember 2026 aufwacht und schnell noch registrieren will, riskiert, dass die Budgetmittel ausgeschöpft sind („first come, first served“).

2. Energieberatungsprotokoll vergessen

Für die Registrierung beim Sanierungsbonus ist ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes Pflicht. Ohne dieses Dokument kommst du nicht weiter. Viele Energieberater sind ausgebucht – also: Termin JETZT vereinbaren, nicht im November 2026.

3. Falsche Einordnung Erhaltungsaufwand/Herstellungskosten

Wenn Herstellungsaufwand irrtümlich als Erhaltungsaufwand behandelt wird (oder umgekehrt), kann es bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen kommen. Gerade bei größeren Sanierungen: Immer mit Steuerberater abstimmen, wie die Kosten aufzuteilen sind.

4. Förderungen steuerlich falsch behandelt

Investitionszuschüsse (wie Sanierungsbonus) reduzieren grundsätzlich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und damit die AfA-Basis. Das muss sauber gebucht werden. Beispiel: 100.000 € Sanierung – 20.000 € Zuschuss = 80.000 € AfA-Basis (nicht 100.000 €).

5. Klimaaktiv Bronze nicht rechtzeitig nachweisen

Wenn du die „Turbo-AfA“ (dreifache Abschreibung) für einen Neubau nutzen willst, musst du das klimaaktiv-Qualitätskennzeichen VOR der Steuererklärung haben. Wenn du erst nachträglich (nach Einreichung der Steuererklärung) bemerkst „Oh, ich hätte Bronze beantragen sollen“, ist es oft zu spät oder wird aufwendig.

FAQ: Alle wichtigen Fragen beantwortet

Kann ich den Sanierungsbonus 2026 auch für Gewerbeimmobilien nutzen?

Ja, aber nur für den Wohnanteil. Der Sanierungsbonus gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und mehrgeschossigen Wohnbau. Wenn dein Gewerbeobjekt Wohneinheiten enthält (z.B. Büro mit Wohnung darüber), kannst du für den Wohnteil den Sanierungsbonus beantragen. Reine Büro- oder Lagergebäude sind NICHT förderbar.

Was passiert, wenn die Budgetmittel vor dem 31.12.2026 ausgeschöpft sind?

Die Sanierungsoffensive arbeitet nach dem „first come, first served“-Prinzip. Wenn die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sind, kann das Bundesministerium eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion festlegen. Dann sind keine weiteren Anträge mehr möglich. Daher: Früh beantragen, nicht bis Dezember 2026 warten.

Kann ich Sanierungsbonus, IFB und beschleunigte AfA kombinieren?

Ja, absolut. Der Sanierungsbonus ist ein direkter Zuschuss, der Investitionsfreibetrag (IFB) ein zusätzlicher Betriebsausgaben-Abzug, und die beschleunigte AfA ist schnellere Abschreibung. Alle drei Vorteile ergänzen sich. Aber: Die Förderung reduziert die AfA-Basis. Beispiel: 100.000 € Sanierung – 20.000 € Zuschuss = 80.000 € AfA-Basis.

Gilt der erhöhte Investitionsfreibetrag (20-22%) auch noch 2027?

Nein. Der verdoppelte Investitionsfreibetrag (20% bzw. 22% für Öko-Investitionen) gilt nur für Anschaffungen/Herstellungen im Zeitraum November 2025 bis Dezember 2026. Ab 1. Januar 2027 sinkt der IFB wieder auf die alten Sätze (10% bzw. 15%). Wer größere Investitionen plant, sollte diese daher noch 2026 durchziehen.

Brauche ich zwingend ein klimaaktiv-Zertifikat für die beschleunigte AfA?

Nur für die „Turbo-AfA“ bei Neubauten (dreifache Abschreibung drei Jahre lang, nur für Fertigstellungen bis 31.12.2026) brauchst du klimaaktiv Bronze. Für die normale beschleunigte AfA (dreifach im 1. Jahr, doppelt im 2. Jahr) bei Gebäuden nach dem 30.6.2020 NICHT. Und für die beschleunigte Abschreibung von Herstellungsmaßnahmen (15 Jahre statt Restnutzungsdauer) brauchst du eine Förderung nach Umweltfördergesetz ODER plausible Darlegung, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelbauteilsanierung und umfassender Sanierung bei der Immobiliensanierung?

  • Einzelbauteilsanierung: Du machst NUR eine Maßnahme (entweder Außenwand ODER Fenster). Förderung max. 5.000 €.
  • Umfassende Sanierung: Du machst mehrere Maßnahmen und erreichst eine deutliche HWB-Reduktion (klimaaktiv-Standard oder guter Standard). Förderung bis 20.000 €. Die umfassende Sanierung lohnt sich finanziell mehr, erfordert aber größere Investition.

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