BUAK steht für Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und ist eine österreichische Sozialversicherungseinrichtung speziell für die Baubranche, die Urlaub, Abfertigung, Schlechtwetterentschädigung und Überbrückungsgeld für Bauarbeiter finanziert und verwaltet. Für Geschäftsführer und Personalverantwortliche in der Baubranche ist sie oft Quelle von Verwirrung und Bürokratie. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Kasse wirklich funktioniert, welche Zahlungen fällig werden und wie du als Bauunternehmer richtig damit umgehst, mit konkreten Tipps für 2026.
- BUAK Grundlagen
- Geltungsbereich: Wer ist BUAK-pflichtig?
- Spengler & Metalltechnik: Die neue Ausnahme 2026
- BUAK-Löhne und Kollektivvertrag 2026
- BUAK-Urlaub und Urlaubsgeld (inkl. Urlaubsgeld pro Tag)
- Abfertigung und Betriebliche Vorsorgekasse
- Schlechtwetter: Neues 320-Stunden-Kontingent
- Winterfeiertagsregelung & Weihnachtsgeld
- Überbrückungsgeld
- Beitragssätze & Kosten pro Mitarbeiter
- Meldepflichten und Fristen
- Entsendung ins Ausland und grenzüberschreitende BUAK-Pflicht
- BUAK-Kalender und Arbeitszeitkalender: Kurz- und Langwochen 2026/2027
- Häufige Fragen (FAQ)
- Fazit und Tipps für 2026
BUAK Grundlagen
Die BUAK ist eine betriebliche Vorsorgekasse speziell für die Baubranche in Österreich. Sie wurde gegründet, um Bauarbeiter vor Einkommensausfällen zu schützen – sei es durch Schlechtwetter, Saisonalität oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu anderen Branchen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer normale Sozialversicherungsbeiträge zahlen, funktioniert die Baubranche anders: Arbeitgeber zahlen spezielle Zuschläge an die Kasse, die damit Urlaubsansprüche, Abfertigung, Schlechtwettergeld und weitere Leistungen finanziert.
Die BUAK wird von einem Gläubigerausschuss verwaltet, in dem Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertreter und die Gemeinde der Interessenpartner vertreten sind. Das System funktioniert umlagefinanziert – die Beiträge des laufenden Jahres finanzieren die Leistungen des laufenden Jahres. Das bedeutet auch: Wenn dein Betrieb in Schwierigkeiten gerät, ist das BUAK-Guthaben gesichert und wird nicht aufgerechnet.
BUAK-Standorte in Österreich
Die BUAK betreibt Landesstellen in allen Bundesländern, u. a. in Wien, Linz (Oberösterreich), Salzburg, Graz (Steiermark), Innsbruck (Tirol) und Vorarlberg. Die für deinen Betrieb zuständige Landesstelle sowie alle Kontaktdaten findest du im BUAK-Portal unter Standorte. Für die meisten Anliegen – Meldungen, Anträge, Schlechtwetterrückerstattung – ist ohnehin das e-BUAK-Portal der schnellste Weg, unabhängig vom Standort.
Geltungsbereich
Nicht alle Bauunternehmen sind automatisch BUAK-pflichtig. Der Geltungsbereich hat sich aber ab August 2024 deutlich erweitert. Dies ist eine wichtige Änderung, die viele übersehen haben.
Pflichtig sind grundsätzlich:
- Baumeister und Bauunternehmer
- Maurer
- Demolierungsbetriebe
- Baueisenbieger und Verleger
- Dachdecker und Spengler (seit 1. Jänner 2024, seit 1.8.2026 mit wichtiger Einschränkung – siehe unten)
- Maler an Fassaden (seit 1. August 2024)
- Parkettleger
- Trockenbaubetriebe
- Wildbach- und Lawinenverbauungsbetriebe
- Elektrobetriebe, die z.B. Photovoltaikanlagen auf Dächer montieren (da dies als Spenglerarbeit gilt)
Neu ab 2024/2025: Die Kasse hat ihren Geltungsbereich auf sogenannte „Bautätigkeiten im weiteren Sinne“ ausgedehnt. Das bedeutet: Selbst wenn dein Betrieb nicht primär Dachdeckerarbeiten macht (z.B. als Elektrobetrieb), kannst du BUAK-pflichtig werden, sobald du Bautätigkeiten wie Montagearbeiten auf Dächern durchführst.
Nicht BUAK-pflichtig sind hingegen:
- Reine Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
- Lagerbetriebe
- Handwerksbetriebe (z.B. Schreiner, Installateure), die nicht Bauleistungen erbringen
Was ist mit den Spenglern?
Seit 1. Jänner 2024 wurden Spenglerbetriebe gemäß § 43 BUAG grundsätzlich in den Anwendungsbereich des BUAG einbezogen und mussten seither BUAK-Zuschläge entrichten. Seit 1. August 2026 gilt jedoch eine BUAG-Novelle (BGBl I 66/2026), die das für einen Großteil dieser Betriebe wieder zurückdreht: Wer über eine unbeschränkte oder eingeschränkte Gewerbeberechtigung Metalltechnik verfügt, ist seither grundsätzlich vom BUAG ausgenommen.
Weiterhin BUAG-pflichtig bleiben Metalltechnikbetriebe allerdings bei folgenden Tätigkeiten:
- Montage vorgehängter hinterlüfteter Fassaden aus Naturstein, Kunststein oder Beton mit einer Materialstärke über 2 cm
- Fassadenelemente aus Faserzement mit einer Materialstärke bis 0,7 cm oder einer Flächengröße bis 0,25 m²
- Fassadenelemente aus Holz
- Auftragsbezogene Montage von Sandwichpaneelen, die ein anderer Betrieb hergestellt hat
- Montage kleinformatiger Metallplatten (üblicherweise Dachverkleidung, max. 0,25 m²), auch auf der Fassade, sofern sie nicht Teil einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade sind
So können betroffene Spenglerbetriebe aus der BUAK aussteigen:
Wer eine Gewerbeberechtigung Metalltechnik hat und ausschließlich Tätigkeiten außerhalb dieser Ausnahmen ausübt, kann auf Antrag aus dem BUAK-System ausscheiden, vorausgesetzt, alle fälligen Zuschläge wurden bereits bezahlt.
| Antragsfrist | Ausscheiden aus der BUAK zum |
|---|---|
| bis 31.10.2026 | Zuschlagszeitraum Dezember 2026 |
| bis 31.10.2027 | Zuschlagszeitraum Dezember 2027 |
Der Antrag ist an recht@buak.at zu richten, mit folgenden Unterlagen: Nachweis der Gewerbeberechtigung Metalltechnik, sämtliche Auftragsschreiben seit 1.1.2025, aktuelle Bauvorhaben sowie Namen und AKZ der betroffenen Arbeitnehmer.
Wichtig: Wer weiterhin auch nur teilweise Tätigkeiten aus der obigen Ausnahmeliste ausübt, bleibt vollständig BUAG-pflichtig und kann nicht ausscheiden. Für Elektrobetriebe, die PV-Anlagen montieren, ändert sich grundsätzlich nichts – die Ausnahme gilt nur für Betriebe mit Gewerbeberechtigung Metalltechnik, nicht für Elektrobetriebe ohne diese Berechtigung.
BUAK-Löhne und Kollektivvertrag 2026
Die konkreten Stundenlöhne für Bauarbeiter richten sich nicht nach der BUAK selbst, sondern nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe, der jährlich zwischen den Bau-Sozialpartnern neu verhandelt wird. Die BUAK-Zuschläge (Urlaub, Abfertigung, Schlechtwetter etc.) werden auf Basis dieses KV-Stundenlohns berechnet, meist zuzüglich eines Aufschlags von 20%. Die aktuelle Lohntabelle für 2026 ist direkt bei der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Bau einsehbar und wird laufend aktualisiert. Für die korrekte Berechnung deiner BUAK-Zuschläge empfiehlt sich, immer den aktuell gültigen KV-Lohn der jeweiligen Beschäftigungsgruppe heranzuziehen.

BUAK-Urlaub und Urlaubsgeld
Dies ist eines der Kernleistungen der Kasse. Es funktioniert völlig anders als in anderen Branchen: Der Arbeitgeber zahlt nicht vom Mitarbeiter genommenen Urlaub. Das entlastet den Betrieb erheblich.
Wie wird Urlaubsgeld berechnet?
Der Urlaubsanspruch hängt von der Zahl der Anwartschaftswochen ab, die ein Bauarbeiter bei der Kasse sammelt. Eine Anwartschaftswoche entsteht ab der 4. Beschäftigungswoche im Betrieb.
Bis 1.040 gesammelter Beschäftigungswochen:
25 × Anwartschaftswochen ÷ 52 = Urlaubstage
Ab 1.040 gesammelter Beschäftigungswochen:
30 × Anwartschaftswochen ÷ 52 = Urlaubstage
Praktisches Beispiel:
Ein Bauarbeiter hat 12 Anwartschaftswochen und weniger als 1.040 gesamte Beschäftigungswochen gesammelt.
25 × 12 ÷ 52 = 5,77 Urlaubstage
Im Kalenderjahr kann er daher voll erworbene 5 Urlaubstage beanspruchen. Zum Jahresende wird kaufmännisch gerundet.
Urlaubsleistungen
Was wird bezahlt:
- Urlaubsentgelte: Der volle Lohn (incl. Sonderzahlungen) wird vom Betrieb weitergezahlt, die BUAK trägt es zurück.
- Urlaubszuschuss: Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von etwa 30% des Urlaubsentgelts als Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge und Verwaltungskosten.
- Urlaubsersatzleistung: Wenn ein Arbeitnehmer nicht genommene Urlaubstage zum Ende seines Arbeitsverhältnisses hat (z.B. weil der Vertrag endet), bekommt er diese als Zahlung abgegolten.
Geldfluss bei Urlaub
Der Arbeitgeber zahlt das volle Urlaubsentgelt. Die Kasse erstattet es danach. Das ist wichtig für die Liquiditätsplanung – der Betrieb zahlt in Vorleistung.
Dein Bauunternehmen und die BUAK: Alle Beiträge korrekt kalkuliert?
Wir prüfen Deine BUAK-Struktur, identifiziert Einsparpotenziale und stellen sicher, dass Du keine versteckten Nachzahlungen riskierst.
Abfertigung und die Betriebliche Vorsorgekasse
Die Abfertigung ist eine Leistung, die Bauarbeiter beim Ausscheiden aus dem Beruf (Pensionierung, Invalidität, Kündigung) erhalten. Die BUAK administriert dies über ihre eigene Betriebliche Vorsorgekasse (bVK).
Abfertigungsanspruch berechnen
Der Betrag wird aus den Beiträgen des laufenden Jahres finanziert (Umlageverfahren). Der Arbeitgeber zahlt einen Abfertigungszuschlag an die Kasse – derzeit etwa 1,53% des Lohns pro Arbeitnehmer. Die genaue Quote variiert jährlich je nach Kassenlage.
Wer zahlt in die Betriebliche Vorsorgekasse?
Bauarbeiter unterliegen der Abfertigung (seit 2003). Das bedeutet, dass die BUAK die Beiträge zur bVK administriert. Die Beiträge werden:
- Vom Arbeitgeber eingezahlt
- Die BUAK transferiert sie zur BUAK-bVK GesmbH
- Dort werden die Beiträge am Arbeitnehmerkonto angesammelt
Wichtig für 2025/2026: Ab 1. Januar 2026 werden auch Spenglerarbeitskräfte in die Abfertigung einbezogen, wenn sie von einem Spenglerbetrieb angestellt sind.
Auszahlung der Abfertigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das Konto auszahlt. Der Arbeitnehmer kann die Abfertigung entweder:
- Als Lump-Sum-Zahlung beziehen
- In seine persönliche Pensionskasse transferieren
BUAK Schlechtwetter
Die Schlechtwetterregelung ist eine einzigartige österreichische Regelung, die Bauarbeiter vor Einkommensausfällen durch Witterung schützt. Sie ist oft missverstanden, aber essentiell für Bauunternehmen zu verstehen.
Was ist Schlechtwetter?
Schlechtwetter liegt vor, wenn arbeitsbehindernde atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Eis, Frost, Hitze über 32,5°C) die Arbeit unmöglich machen oder dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden können.
Kriterien:
- Regen/Schnee so stark, dass arbeiten unmöglich ist
- Frost, der Arbeiten verhindert
- Extremhitze: Drei aufeinanderfolgende Stunden über 32,5°C = Schlechtwetter für den Rest des Tages
- Windstärke ab Beaufort 7 (Windspitze ≥ 60 km/h)
Entscheidende Regelung: Der Arbeitgeber entscheidet (nach Anhörung des Betriebsrats), ob die Arbeit eingestellt wird. Die BUAK überprüft später, ob tatsächlich Schlechtwetter herrschte, indem sie Wetterdaten der GeoSphere Austria heranzieht.
Wie funktioniert Schlechtwettergeld?
- Arbeitsausfall passiert: Der Arbeitnehmer kommt zur Baustelle, der Betrieb entscheidet, die Arbeit einzustellen.
- Zahlung durch Betrieb: Der Betrieb zahlt dem Arbeitnehmer 60% des sonst gebührenden Lohns.
- Rückerstattungsantrag: Der Betrieb beantragt innerhalb von 3 Monaten bei der Rückerstattung über das e-BUAK-Portal.
- Wetterprüfung: Die BUAK überprüft anhand wissenschaftlicher Wetterdaten, ob Schlechtwetter vorlag.
- Rückerstattung: Bei Genehmigung erstattet die BUAK dem Betrieb die gezahlten Anteile.
Kontingente pro Saison
Jedem Betrieb steht ein Schlechtwetter-Stundenkontingent pro Arbeitnehmer zu:
- Sommerperiode (Mai–Oktober): 120 Stunden
- Winterperiode (November–April): 200 Stunden
Nicht genutzte Stunden aus dem Sommer werden ins Winterkontingent übertragen. Das ist wichtig für die Planung – Winter ist typischerweise schlechtwetterreich.
Schlechtwetter-Beitrag
Der Schlechtwetterbeitrag beträgt 1,4% des Arbeitsverdiensts (max. Höchstbemessungsgrundlage). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 50%, aber das wird über die ÖGK abgewickelt.
Winterfeiertagsregelung
Die Winterfeiertagsregelung ist eine Spezialregel für die Wintermonate. Sie macht Sinn: Im Winter gibt es viele Feiertage (Weihnacht, Neujahr, Heilige Drei Könige), die den Betriebsablauf unterbrechen.
Die Betriebe zahlen ab April bis November einen Zuschlag an die BUAK (derzeit rund 1,8% des Lohns). Diese Mittel werden dann in den Wintermonaten (Dezember–März) ausbezahlt, wenn der Arbeitsausfall durch Feiertage und üblicherweise schwächer werdende Tätigkeit anfällt.
Wichtig: Die Winterfeiertagsregelung gilt nicht für Spenglerarbeitskräfte. Diese wurden bei Einführung der erweiterten BUAK-Pflicht bewusst ausgegrenzt – das ist eine Ausnahmeregelung.
Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist grundsätzlich keine Leistung der BUAK. Nach mindestens einmonatiger Betriebszugehörigkeit gebührt ein Weihnachtsgeld von 3,41 Stundenlöhnen je 39 im laufenden Kalenderjahr geleisteten Stunden. Für die Berechnung gilt der kollektivvertragliche Stundenlohn der jeweiligen Lohngruppe zuzüglich 20 Prozent; bei Lehrlingen gilt der KV-Stundenlohn ohne Zuschlag.
Wird das Dienstverhältnis zwischen 1. November und 1. März für mehr als 90 Kalendertage unterbrochen, wird diese Unterbrechung für die einmonatige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung des Weihnachtsgeldes nicht angerechnet. Nach der Wiedereinstellung muss die einmonatige Wartezeit grundsätzlich erneut erfüllt werden. Die genaue Berechnung hängt von den konkreten Ein- und Austrittsdaten sowie dem anwendbaren Kollektivvertrag ab.
Die Auszahlung ist bis 10. Dezember beziehungsweise im ersten Dezemberdrittel fällig. Bei einem Austritt vor Jahresende ist das Weihnachtsgeld grundsätzlich nur nach den bis zum Austritt tatsächlich geleisteten Stunden zu berechnen. Für die korrekte Lohnverrechnung sollten Arbeitgeber Arbeitszeiten, Unterbrechungen und die jeweils geltenden KV-Lohnwerte sauber dokumentieren.
BUAK Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld ist eine Art „Mini-Pension“ für Bauarbeiter, die nicht mehr arbeiten können oder wollen, aber noch nicht pensionsberechtigt sind.
Wer hat Anspruch?
Ein Bauarbeiter kann Überbrückungsgeld beantragen, wenn:
- Das Arbeitsverhältnis beendet ist
- Mindestens 30 Beschäftigungswochen nach dem 56. Lebensjahr gesammelt wurden ODER
- Der Arbeiter eine Invaliditätspension bezieht
Höhe und Dauer
Die monatliche Höhe wird berechnet als:
169,5 × kollektivvertraglicher Stundenlohn der letzten 260 Wochen
Beispiel: Ein Hilfsarbeiter mit KV-Lohn von €16,44:
€ 16,44 × 169,5 = € 2 786,58 monatlich (brutto)
Das Überbrückungsgeld wird maximal 18 Monate gezahlt (12 × pro Jahr ausbezahlt, ohne Sonderzahlungen).

Beitragssätze: Kosten pro Mitarbeiter
Während der Überbrückungsgeld-Phase nimmt die BUAK quasi die Arbeitgeberfunktion wahr: Sie führt Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung ab – alles wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Die BUAK-Beiträge sind monatliche Zuschläge auf den Lohn jedes Bauarbeiters. Diese Beiträge finanzieren alle Kasse-Leistungen.
Aktuelle Beitragssätze und Zuschläge (2026)
| Sachbereich | Berechnungsgrundlage | Näherungswert (% vom KV-Lohn) | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Urlaub | Tageszuschlag nach BUAK-Formel | ca. 14,4% | Arbeitgeber |
| Abfertigung | (KV-Lohn+20%) × Faktor ÷ 5, tageweise | ca. 4,2% | Arbeitgeber |
| Winterfeiertage | (KV-Lohn+20%) × 1,3 ÷ 5, nur April–November | ca. 4,6% | Arbeitgeber |
| Überbrückungsgeld | Pauschalzuschlag, kein fixer %-Satz vom Lohn | – | Arbeitgeber |
| Schlechtwetter | 1,4% vom Arbeitsverdienst, via ÖGK | 1,4% | Arbeitgeber & Arbeitnehmer je 50% |
Hinweis: Die exakten Zuschlagsbeträge werden nicht als fixer Lohnprozentsatz erhoben, sondern nach den jeweiligen BUAK-Formeln auf Basis des kollektivvertraglichen Stundenlohns berechnet. Die hier angegebenen Prozentwerte sind gerundete Näherungen zur groben Kostenabschätzung.
Gesamtbelastung für Arbeitgeber (Summe): Rund 5,5 bis 6% des Bruttolohns pro Mitarbeiter (die exakten Prozentsätze können jährlich variieren).
Beispielrechnung
Ein Bauarbeiter verdient monatlich € 3.000 brutto.
BUAK-Zuschläge Arbeitgeber pro Monat:
- Urlaub: € 21,00
- Abfertigung: € 45,90
- Winterfeiertage: € 27,00 (wenn anwendbar)
- Überbrückungsgeld: € 10,50
- Schlechtwetter: € 21,00 (via ÖGK)
- Summe Arbeitgeber: ca. € 125,40
Der Arbeitnehmer zahlt gleichzeitig: ca. € 70,00 (Urlaub + Winterfeiertage + Schlechtwetter)
Meldepflichten und Fristen
Jeder BUAK-pflichtige Betrieb hat strenge Meldepflichten.
Basismeldungen
- Anmeldung: Neuer Betrieb muss sich sofort bei der BUAK anmelden
- Arbeitnehmermeldung: Jeder neu angestellte Bauarbeiter muss dem ersten Zuschlagszeitraum angemeldet werden
- Abmeldung: Bei Ende des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats abmelden
- Lohnmitteilungen: Das Durchschnittsmonatseinkommen muss monatlich bis spätestens zum 15. des Folgemonats gemeldet werden
Strafen bei Nichtmeldung
Die BUAK ist hier rigoros: Strafen ab € 2.000 für jede fehlende oder falsche Meldung sind keine Seltenheit. Mangelnde Mitwirkung kann zur Auftraggeberhaftung führen. Ein anderes Unternehmen haftet dann für deine Schulden. Das ist ein zusätzliches Geschäftsrisiko, das oft unterschätzt wird.
Betriebsprüfungen
Die BUAK führt regelmäßig Betriebskontrollen durch. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnaufzeichnungen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen am Arbeitsort oder Betrieb bereitzuhalten. Auch die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) wird überprüft – hier sind Mindestlöhne zu beachten.
Entsendung ins Ausland und grenzüberschreitende BUAK-Pflicht
Ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer zur Entsendung nach Österreich schicken – etwa für Spengler- oder Dachdeckerarbeiten – unterliegen ab dem ersten Tag der Entsendung der BUAK-Pflicht, sofern die Tätigkeit unter den Geltungsbereich des BUAG fällt. Das bedeutet konkret: Ein deutscher Spenglerbetrieb, der einen Mitarbeiter für zwei Wochen ein Dachdeckungsprojekt in Österreich durchführen lässt, muss für diesen Zeitraum Urlaubs- und Schlechtwetterzuschläge an die BUAK entrichten. Eine Ausnahme gilt für deutsche Betriebe, die Mitglied der SOKA-Bau (dem deutschen Pendant zur BUAK) sind – sie sind von der doppelten Zuschlagspflicht befreit.
Die BUAK-Pflicht ist dabei nur eine von mehreren Vorgaben, die bei einer Entsendung nach Österreich zu erfüllen sind. Hinzu kommen unter anderem die ZKO3-Meldung vor Arbeitsbeginn, die A1-Bescheinigung für die Sozialversicherung und die Einhaltung des österreichischen Kollektivvertrags-Mindestlohns, mit Strafen von bis zu € 250.000 bei Verstößen gegen das LSD-BG. Eine vollständige Übersicht aller Pflichten für entsendende Unternehmen findest du in unserem Leitfaden Entsendungen nach Österreich: A1-Bescheinigung, ZKO3-Meldung und Pflichten 2026.
BUAK-Kalender und Arbeitszeitkalender: Kurz- und Langwochen 2026/2027
Im Zusammenhang mit „kurz/lang“ gibt es zwei unterschiedliche, aber oft verwechselte Kalender am Bau. Der BUAK-Kalender kennzeichnet jede Kalenderwoche des Jahres mit „K“ (kurze Woche) oder „L“ (lange Woche) und ist vor allem für die Berechnung von BUAK-Zuschlägen, Urlaubsansprüchen und Beschäftigungswochen relevant. Er steht für 2026 direkt bei der BUAK als PDF zum Download bereit: BUAK-Kalender 2026 (PDF).
Davon zu unterscheiden ist der Arbeitszeitkalender „kurz/lang“ der Bau-Sozialpartner (Fachverband der Bauindustrie und Bundesinnung Bau). Er ist eine jährliche, rechtlich nicht verpflichtende Empfehlung zur konkreten Einteilung der Arbeitswochen nach den im Kollektivvertrag Bauindustrie/Baugewerbe vorgesehenen Arbeitszeitmodellen „kurze/lange Woche“ und „lange/lange/kurze Woche“. Er ist ebenfalls für 2026 als PDF verfügbar: WKO-Arbeitszeitkalender 2026 (PDF).
Für Bauunternehmer empfiehlt es sich, beide Kalender zur Hand zu haben: den BUAK-Kalender für die Zuschlags- und Urlaubsberechnung, den WKO-Arbeitszeitkalender für die konkrete Wochenplanung auf der Baustelle. Beide Dokumente werden jährlich neu veröffentlicht, sobald die Feiertagslage des Folgejahres feststeht.
Häufig gestellte Fragen zur BUAK
Das hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab, nicht nur von der Gewerbeberechtigung. Baumeister, Maurer, Dachdecker, Maler an Fassaden, Trockenbauer sowie Elektrobetriebe, die z. B. Photovoltaikanlagen auf Dächern montieren, fallen grundsätzlich unter das BUAG. Reine Metalltechnikbetriebe sind seit der BUAG-Novelle 2026 grundsätzlich ausgenommen, außer bei bestimmten Fassaden- und Montagearbeiten. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung durch die BUAK oder deinen Steuerberater.
Das Urlaubsentgelt entspricht dem vollen Tageslohn (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) zuzüglich eines Urlaubszuschusses von rund 30 % als Pauschale für Sozialversicherung und Verwaltungskosten. Bei einem Tageslohn von 120 Euro brutto ergibt das rund 156 Euro brutto pro Urlaubstag. Die exakte Höhe hängt vom individuellen Kollektivvertragslohn und etwaigen Zulagen ab und lässt sich über das e-BUAK-Portal nachvollziehen.
Der Anspruch richtet sich nach Anwartschaftswochen, die ab der 4. Beschäftigungswoche entstehen. Bis 1.040 gesammelte Beschäftigungswochen gilt: 25 × Anwartschaftswochen ÷ 52 = Urlaubstage. Ab 1.040 Wochen erhöht sich der Faktor auf 30. Pro vollem Beschäftigungsmonat kommen damit im Schnitt rund 2 Urlaubstage hinzu, abhängig vom bereits gesammelten Wochenkontingent.
Ab 1. November 2026 gilt ein einheitliches Kontingent von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober). Die bisherige Trennung in Sommerperiode (120 Stunden) und Winterperiode (200 Stunden) mit eingeschränkter Übertragbarkeit entfällt vollständig. Bis dahin gilt noch die alte Regelung.
Der BUAK-Kalender wird jährlich im e-BUAK-Portal veröffentlicht und teilt die Arbeitswochen in kurze und lange Wochen ein, was für Zuschlagsberechnung und Lohnverrechnung relevant ist. Da sich die Einteilung mit der Feiertagslage jedes Jahr verschiebt, sollten Bauunternehmer den aktuellen Kalender für 2026 bzw. 2027 direkt im Portal oder bei ihrem Steuerberater abrufen.
Die Gesamtbelastung für Arbeitgeber liegt inklusive Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertagen, Überbrückungsgeld und Schlechtwetter bei rund 5,5 bis 6 % des Bruttolohns pro Mitarbeiter. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro monatlich ergeben sich daraus BUAK-Zuschläge von rund 125 Euro pro Monat auf Arbeitgeberseite, wobei die genauen Sätze jährlich angepasst werden können.
Das Überbrückungsgeld ist eine Art Mini-Pension für Bauarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, mindestens 30 Beschäftigungswochen nach dem 56. Lebensjahr gesammelt haben oder eine Invaliditätspension bezogen, aber noch nicht regulär pensionsberechtigt sind. Es wird maximal 18 Monate ausgezahlt und beträgt 169,5 × kollektivvertraglicher Stundenlohn der letzten 260 Wochen.
Ja, unter engen Voraussetzungen: Der Betrieb muss über eine Gewerbeberechtigung Metalltechnik verfügen, ausschließlich Tätigkeiten außerhalb der BUAG-pflichtigen Ausnahmen ausüben und alle fälligen Zuschläge bezahlt haben. Anträge bis 31. Oktober 2026 wirken zum Ausscheiden mit Ablauf Dezember 2026, eine weitere Frist bis 31. Oktober 2027 wirkt zum Ausscheiden mit Ablauf Dezember 2027.
Fazit und Tipps für 2026
Die BUAK ist kein notwendiges Übel, sondern eine durchdachte Sozialversicherung, die deine Arbeitnehmer schützt – und dich als Arbeitgeber auch. Richtig verwaltet, spart sie dir Verwaltungsarbeit und reduziert Risiken.
Praktische Tipps:
- Prüfe deine Betriebszugehörigkeit: Bist du BUAK-pflichtig? Falls ja, stelle sicher, dass alle Meldungen korrekt erfolgen.
- Nutze das e-BUAK-Portal: Es macht Meldungen und Schlechtwetterrückerstattungen deutlich einfacher.
- Plane Schlechtwetter kalkuliert: Die Kontingente sind begrenzt. Im Winter solltest du mit häufigeren Ausfällen rechnen.
- Achte auf korrekte Lohnmeldungen: Falsche Meldungen führen zu Nachzahlungen und Strafen.
- Informiere deine Mitarbeiter: Diese Leistungen sind ein großer Vorteil. Mach das deinen Arbeitnehmern bewusst.
Der Schlüssel ist: Professionelle Administration + rechtzeitige Meldungen = keine Probleme mit der BUAK.
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