Die BUAK (die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) ist eine österreichische Spezialeinrichtung, die fast jeden Bauunternehmer tangiert. Sie regelt Urlaub, Abfertigung, Schlechtwetter und noch vieles mehr. Für Geschäftsführer und Personalverantwortliche in der Baubranche ist sie oft Quelle von Verwirrung und Bürokratie. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Kasse wirklich funktioniert, welche Zahlungen fällig werden und wie du als Bauunternehmer richtig damit umgehst, mit konkreten Tipps für 2025.
📋 Inhaltsverzeichnis
BUAK Grundlagen
Die BUAK ist eine betriebliche Vorsorgekasse speziell für die Baubranche in Österreich. Sie wurde gegründet, um Bauarbeiter vor Einkommensausfällen zu schützen – sei es durch Schlechtwetter, Saisonalität oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu anderen Branchen, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer normale Sozialversicherungsbeiträge zahlen, funktioniert die Baubranche anders: Arbeitgeber zahlen spezielle Zuschläge an die Kasse, die damit Urlaubsansprüche, Abfertigung, Schlechtwettergeld und weitere Leistungen finanziert.
Die BUAK wird von einem Gläubigerausschuss verwaltet, in dem Arbeitgeberverbände, Arbeitnehmervertreter und die Gemeinde der Interessenpartner vertreten sind. Das System funktioniert umlagefinanziert – die Beiträge des laufenden Jahres finanzieren die Leistungen des laufenden Jahres. Das bedeutet auch: Wenn dein Betrieb in Schwierigkeiten gerät, ist das BUAK-Guthaben gesichert und wird nicht aufgerechnet.
Geltungsbereich
Nicht alle Bauunternehmen sind automatisch BUAK-pflichtig. Der Geltungsbereich hat sich aber ab August 2024 deutlich erweitert. Dies ist eine wichtige Änderung, die viele übersehen haben.
Pflichtig sind grundsätzlich:
- Baumeister und Bauunternehmer
- Maurer
- Demolierungsbetriebe
- Baueisenbieger und Verleger
- Dachdecker und Spengler (seit 1. August 2024)
- Maler an Fassaden (seit 1. August 2024)
- Parkettleger
- Trockenbaubetriebe
- Wildbach- und Lawinenverbauungsbetriebe
- Elektrobetriebe, die z.B. Photovoltaikanlagen auf Dächer montieren (da dies als Spenglerarbeit gilt)
Neu ab 2024/2025: Die Kasse hat ihren Geltungsbereich auf sogenannte „Bautätigkeiten im weiteren Sinne“ ausgedehnt. Das bedeutet: Selbst wenn dein Betrieb nicht primär Dachdeckerarbeiten macht (z.B. als Elektrobetrieb), kannst du BUAK-pflichtig werden, sobald du Bautätigkeiten wie Montagearbeiten auf Dächern durchführst.
Nicht BUAK-pflichtig sind hingegen:
- Reine Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
- Lagerbetriebe
- Handwerksbetriebe (z.B. Schreiner, Installateure), die nicht Bauleistungen erbringen

BUAK-Urlaub und Urlaubsgeld
Dies ist eines der Kernleistungen der Kasse. Es funktioniert völlig anders als in anderen Branchen: Der Arbeitgeber zahlt nicht vom Mitarbeiter genommenen Urlaub. Das entlastet den Betrieb erheblich.
Wie wird Urlaubsgeld berechnet?
Der Urlaubsanspruch hängt von der Zahl der Anwartschaftswochen ab, die ein Bauarbeiter bei der Kasse sammelt. Eine Anwartschaftswoche entsteht ab der 4. Beschäftigungswoche im Betrieb.
Bis 1.040 gesammelter Beschäftigungswochen:
25 × Anwartschaftswochen ÷ 52 = Urlaubstage
Ab 1.040 gesammelter Beschäftigungswochen:
30 × Anwartschaftswochen ÷ 52 = Urlaubstage
Praktisches Beispiel:
Ein Bauarbeiter hat 12 Anwartschaftswochen und weniger als 1.040 gesamte Beschäftigungswochen gesammelt.
25 × 12 ÷ 52 = 5,77 Urlaubstage
Im Kalenderjahr kann er daher voll erworbene 5 Urlaubstage beanspruchen. Zum Jahresende wird kaufmännisch gerundet.
Urlaubsleistungen
Was wird bezahlt:
- Urlaubsentgelte: Der volle Lohn (incl. Sonderzahlungen) wird vom Betrieb weitergezahlt, die BUAK trägt es zurück.
- Urlaubszuschuss: Zusätzlich gibt es einen Zuschuss von etwa 30% des Urlaubsentgelts als Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge und Verwaltungskosten.
- Urlaubsersatzleistung: Wenn ein Arbeitnehmer nicht genommene Urlaubstage zum Ende seines Arbeitsverhältnisses hat (z.B. weil der Vertrag endet), bekommt er diese als Zahlung abgegolten.
Geldfluss bei Urlaub
Der Arbeitgeber zahlt das volle Urlaubsentgelt. Die Kasse erstattet es danach. Das ist wichtig für die Liquiditätsplanung – der Betrieb zahlt in Vorleistung.
Dein Bauunternehmen und die BUAK: Alle Beiträge korrekt kalkuliert?
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Abfertigung und die Betriebliche Vorsorgekasse
Die Abfertigung ist eine Leistung, die Bauarbeiter beim Ausscheiden aus dem Beruf (Pensionierung, Invalidität, Kündigung) erhalten. Die BUAK administriert dies über ihre eigene Betriebliche Vorsorgekasse (bVK).
Abfertigungsanspruch berechnen
Der Betrag wird aus den Beiträgen des laufenden Jahres finanziert (Umlageverfahren). Der Arbeitgeber zahlt einen Abfertigungszuschlag an die Kasse – derzeit etwa 1,53% des Lohns pro Arbeitnehmer. Die genaue Quote variiert jährlich je nach Kassenlage.
Wer zahlt in die Betriebliche Vorsorgekasse?
Bauarbeiter unterliegen der Abfertigung (seit 2003). Das bedeutet, dass die BUAK die Beiträge zur bVK administriert. Die Beiträge werden:
- Vom Arbeitgeber eingezahlt
- Die BUAK transferiert sie zur BUAK-bVK GesmbH
- Dort werden die Beiträge am Arbeitnehmerkonto angesammelt
Wichtig für 2025/2026: Ab 1. Januar 2026 werden auch Spenglerarbeitskräfte in die Abfertigung einbezogen, wenn sie von einem Spenglerbetrieb angestellt sind.
Auszahlung der Abfertigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das Konto auszahlt. Der Arbeitnehmer kann die Abfertigung entweder:
- Als Lump-Sum-Zahlung beziehen
- In seine persönliche Pensionskasse transferieren
BUAK Schlechtwetter
Die Schlechtwetterregelung ist eine einzigartige österreichische Regelung, die Bauarbeiter vor Einkommensausfällen durch Witterung schützt. Sie ist oft missverstanden, aber essentiell für Bauunternehmen zu verstehen.
Was ist Schlechtwetter?
Schlechtwetter liegt vor, wenn arbeitsbehindernde atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Eis, Frost, Hitze über 32,5°C) die Arbeit unmöglich machen oder dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden können.
Kriterien:
- Regen/Schnee so stark, dass arbeiten unmöglich ist
- Frost, der Arbeiten verhindert
- Extremhitze: Drei aufeinanderfolgende Stunden über 32,5°C = Schlechtwetter für den Rest des Tages
- Windstärke ab Beaufort 7 (Windspitze ≥ 60 km/h)
Entscheidende Regelung: Der Arbeitgeber entscheidet (nach Anhörung des Betriebsrats), ob die Arbeit eingestellt wird. Die BUAK überprüft später, ob tatsächlich Schlechtwetter herrschte, indem sie Wetterdaten der GeoSphere Austria heranzieht.
Wie funktioniert Schlechtwettergeld?
- Arbeitsausfall passiert: Der Arbeitnehmer kommt zur Baustelle, der Betrieb entscheidet, die Arbeit einzustellen.
- Zahlung durch Betrieb: Der Betrieb zahlt dem Arbeitnehmer 60% des sonst gebührenden Lohns.
- Rückerstattungsantrag: Der Betrieb beantragt innerhalb von 3 Monaten bei der Rückerstattung über das e-BUAK-Portal.
- Wetterprüfung: Die BUAK überprüft anhand wissenschaftlicher Wetterdaten, ob Schlechtwetter vorlag.
- Rückerstattung: Bei Genehmigung erstattet die BUAK dem Betrieb die gezahlten Anteile.
Kontingente pro Saison
Jedem Betrieb steht ein Schlechtwetter-Stundenkontingent pro Arbeitnehmer zu:
- Sommerperiode (Mai–Oktober): 120 Stunden
- Winterperiode (November–April): 200 Stunden
Nicht genutzte Stunden aus dem Sommer werden ins Winterkontingent übertragen. Das ist wichtig für die Planung – Winter ist typischerweise schlechtwetterreich.
Schlechtwetter-Beitrag
Der Schlechtwetterbeitrag beträgt 1,4% des Arbeitsverdiensts (max. Höchstbemessungsgrundlage). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 50%, aber das wird über die ÖGK abgewickelt.
Winterfeiertagsregelung
Die Winterfeiertagsregelung ist eine Spezialregel für die Wintermonate. Sie macht Sinn: Im Winter gibt es viele Feiertage (Weihnacht, Neujahr, Heilige Drei Könige), die den Betriebsablauf unterbrechen.
Die Betriebe zahlen ab April bis November einen Zuschlag an die BUAK (derzeit rund 1,8% des Lohns). Diese Mittel werden dann in den Wintermonaten (Dezember–März) ausbezahlt, wenn der Arbeitsausfall durch Feiertage und üblicherweise schwächer werdende Tätigkeit anfällt.
Wichtig: Die Winterfeiertagsregelung gilt nicht für Spenglerarbeitskräfte. Diese wurden bei Einführung der erweiterten BUAK-Pflicht bewusst ausgegrenzt – das ist eine Ausnahmeregelung.
BUAK Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld ist eine Art „Mini-Pension“ für Bauarbeiter, die nicht mehr arbeiten können oder wollen, aber noch nicht pensionsberechtigt sind.
Wer hat Anspruch?
Ein Bauarbeiter kann Überbrückungsgeld beantragen, wenn:
- Das Arbeitsverhältnis beendet ist
- Mindestens 30 Beschäftigungswochen nach dem 56. Lebensjahr gesammelt wurden ODER
- Der Arbeiter eine Invaliditätspension bezieht
Höhe und Dauer
Die monatliche Höhe wird berechnet als:
169,5 × kollektivvertraglicher Stundenlohn der letzten 260 Wochen
Beispiel: Ein Hilfsarbeiter mit KV-Lohn von €16,44:
€ 16,44 × 169,5 = € 2 786,58 monatlich (brutto)
Das Überbrückungsgeld wird maximal 18 Monate gezahlt (12 × pro Jahr ausbezahlt, ohne Sonderzahlungen).

Die BUAK als Arbeitgeber
Während der Überbrückungsgeld-Phase nimmt die BUAK quasi die Arbeitgeberfunktion wahr: Sie führt Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung ab – alles wie bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Die BUAK-Beiträge sind monatliche Zuschläge auf den Lohn jedes Bauarbeiters. Diese Beiträge finanzieren alle Kasse-Leistungen.
Aktuelle Beitragssätze (2025)
| Sachbereich | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Summe | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Urlaub | 0,7% | 0,7% | 1,4% | Von BUAK getragen |
| Abfertigung | 1,53% | — | 1,53% | Nur Arbeitgeber |
| Winterfeiertage | 0,9% | 0,9% | 1,8% | Gebäude + Bauindustrie |
| Überbrückungsgeld | 0,35% | 0,35% | 0,7% | Von BUAK getragen |
| Schlechtwetter | 0,7% | 0,7% | 1,4% | Via ÖGK eingezogen |
Gesamtbelastung für Arbeitgeber (Summe): Rund 5,5 bis 6% des Bruttolohns pro Mitarbeiter (die exakten Prozentsätze können jährlich variieren).
Beispielrechnung
Ein Bauarbeiter verdient monatlich € 3.000 brutto.
BUAK-Zuschläge Arbeitgeber pro Monat:
- Urlaub: € 21,00
- Abfertigung: € 45,90
- Winterfeiertage: € 27,00 (wenn anwendbar)
- Überbrückungsgeld: € 10,50
- Schlechtwetter: € 21,00 (via ÖGK)
- Summe Arbeitgeber: ca. € 125,40
Der Arbeitnehmer zahlt gleichzeitig: ca. € 70,00 (Urlaub + Winterfeiertage + Schlechtwetter)
Meldepflichten und Fristen
Jeder BUAK-pflichtige Betrieb hat strenge Meldepflichten.
Basismeldungen
- Anmeldung: Neuer Betrieb muss sich sofort bei der BUAK anmelden
- Arbeitnehmermeldung: Jeder neu angestellte Bauarbeiter muss dem ersten Zuschlagszeitraum angemeldet werden
- Abmeldung: Bei Ende des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats abmelden
- Lohnmitteilungen: Das Durchschnittsmonatseinkommen muss monatlich bis spätestens zum 15. des Folgemonats gemeldet werden
Strafen bei Nichtmeldung
Die BUAK ist hier rigoros: Strafen ab € 2.000 für jede fehlende oder falsche Meldung sind keine Seltenheit. Mangelnde Mitwirkung kann zur Auftraggeberhaftung führen. Ein anderes Unternehmen haftet dann für deine Schulden. Das ist ein zusätzliches Geschäftsrisiko, das oft unterschätzt wird.
Betriebsprüfungen
Die BUAK führt regelmäßig Betriebskontrollen durch. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohnaufzeichnungen, Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen am Arbeitsort oder Betrieb bereitzuhalten. Auch die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) wird überprüft – hier sind Mindestlöhne zu beachten.
Entsendung ins Ausland und grenzüberschreitende BUAK-Pflicht
Neu und wichtig ab 2024: Deutsche und andere ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer zur Entsendung nach Österreich schicken (z.B. Spenglerarbeiten, Dachdeckerarbeiten), müssen ab sofort BUAK-Beiträge zahlen – vom ersten Tag der Entsendung an.
Das bedeutet: Ein deutscher Spenglerbetrieb, der einen Mitarbeiter für 2 Wochen ein Dachdeckungsprojekt in Österreich durchführen lässt, muss Urlaubsbeiträge, Schlechtwetterbeiträge und neuerdings auch Abfertigungsbeiträge (ab 2026) entrichten.
Ausnahme: Deutsche Betriebe, die Mitglieder der SOKA-Bau (deutsche Äquivalent) sind, sind von dieser Pflicht befreit.
Häufig gestellte Fragen zur BUAK
Ist mein Betrieb BUAK-pflichtig?
Das hängt von der Betriebsart ab. Wenn du Bautätigkeiten im weitesten Sinne durchführst, egal ob Dachdecker, Spengler, Maler, Elektriker bei Montagearbeiten oder Trockenbauer – ja. Im Zweifelsfall erkundigst du dich bei der BUAK oder deinem Steuerberater.
Wann endet die BUAK-Pflicht?
Die Pflicht endet, wenn der Betrieb keine Bauarbeiter mehr beschäftigt. Für jeden einzelnen Arbeitnehmer endet die Zugehörigkeit mit Ende des Arbeitsverhältnisses . Du musst dies innerhalb eines Monats melden.
Kann ich Schlechtwettergeld ablehnen, wenn ich den Arbeitnehmer nach Hause schicke?
Nein. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 60% des Lohns als Schlechtwetterentschädigung, wenn Schlechtwetter vorliegt. Du kannst diesen nicht „ablehnen“, sondern nur Rückerstattung beantragen – wenn die BUAK dann feststellt, dass tatsächlich Schlechtwetter herrschte.
Kann ich BUAK-Beiträge sparen, indem ich weniger Stunden melde?
Nein, das ist Betrug. Der Lohn muss lückenlos und korrekt gemeldet werden. Bei Prüfungen werden auch Arbeitsverträge, Zeitaufzeichnungen und Lohnbelege kontrolliert. Das Risiko ist zu hoch.
Was passiert, wenn ich einen Arbeitnehmer nicht abmelde?
Die BUAK kann dir Nachzahlungen auferlegen und Strafen verhängen. Auch ist der Betrieb dann möglicherweise Teil einer HFU-Liste (Haftungsfreigabe-Unregelm**äßigkeitsliste), was die Auftraggeberhaftung aktiviert – andere Unternehmen haften dann für deine Schulden.
Kann ich über die Betriebliche Vorsorgekasse sparen?
Die BUAK-bVK ist verpflichtend für Bauarbeiter. Es gibt keine Alternative. Allerdings kannst du als Arbeitgeber zusätzlich freiwillige betriebliche Vorsorgeangebote machen, um deine Arbeitnehmer zu halten.
Gibt es Unterschiede zwischen Vollzeit und Teilzeitarbeitern?
Ja. Bei Teilzeitarbeitern erfolgt die Berechnung aliquot (anteilig). Das gilt für Urlaub, Abfertigung und Überbrückungsgeld – die Anrechnung der Beschäftigungswochen richtet sich auch nach dem Ausmaß der Tätigkeit.
Fazit und Tipps für 2025
Die BUAK ist kein notwendiges Übel, sondern eine durchdachte Sozialversicherung, die deine Arbeitnehmer schützt – und dich als Arbeitgeber auch. Richtig verwaltet, spart sie dir Verwaltungsarbeit und reduziert Risiken.
Praktische Tipps:
- Prüfe deine Betriebszugehörigkeit: Bist du BUAK-pflichtig? Falls ja, stelle sicher, dass alle Meldungen korrekt erfolgen.
- Nutze das e-BUAK-Portal: Es macht Meldungen und Schlechtwetterrückerstattungen deutlich einfacher.
- Plane Schlechtwetter kalkuliert: Die Kontingente sind begrenzt. Im Winter solltest du mit häufigeren Ausfällen rechnen.
- Achte auf korrekte Lohnmeldungen: Falsche Meldungen führen zu Nachzahlungen und Strafen.
- Informiere deine Mitarbeiter: Diese Leistungen sind ein großer Vorteil. Mach das deinen Arbeitnehmern bewusst.
Der Schlüssel ist: Professionelle Administration + rechtzeitige Meldungen = keine Probleme mit der BUAK.
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