Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen? Das ist eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder Gründer und jeder wachsende Unternehmer irgendwann stellen muss. Die Wahl der Rechtsform hat direkte Auswirkungen auf Steuern, Haftung, Buchhaltungspflichten und die Möglichkeit, Partner oder Investoren aufzunehmen.
Österreichs Unternehmenslandschaft zeigt, wie unterschiedlich diese Entscheidung ausfallen kann: Laut WKO führen 76,1% aller aktiven Wirtschaftskammer-Mitglieder ihren Betrieb als Einzelunternehmen, 18,4% als Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), 4,5% als Personengesellschaft (OG oder KG) und rund 1% in sonstigen Formen wie Genossenschaften oder ausländischen Rechtsformen.
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über alle relevanten Rechtsformen in Österreich mit ehrlichem Vergleich, Zahlen und klaren Empfehlungen, für wen welche Gesellschaftsform sinnvoll ist.
- Die drei Grundkategorien der Unternehmensformen
- Einzelunternehmen (EPU): Einfach, flexibel, aber mit vollem Risiko
- Personengesellschaften: OG und KG
- Kapitalgesellschaften: GmbH, AG und FlexCo
- Rechtsformen-Vergleich auf einen Blick
- Welche Gesellschaftsform ist steuerlich am günstigsten?
- Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung
- Rechtsformwechsel
- Fazit: Es gibt keine universell beste Rechtsform
- Häufige Fragen zu Rechtsformen in Österreich
Die drei Grundkategorien der Unternehmensformen
Im österreichischen Recht lassen sich alle gängigen Unternehmensformen in drei Grundkategorien einteilen:
- Einzelunternehmen (EPU) – eine natürliche Person, keine Gesellschaft
- Personengesellschaften – OG, KG, GesbR (und die selten genutzte EWIV)
- Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, und seit 2024 die neue FlexCo
Daneben existieren Mischformen wie die GmbH & Co KG, bei der eine GmbH als haftender Komplementär in einer KG auftritt. Das ist eine der flexibelsten und steuerlich interessantesten Strukturen.
Für die meisten Gründer in Österreich stehen drei Grundoptionen im Mittelpunkt: das Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft (wenn man zu zweit oder zu dritt gründet) oder eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder FlexCo.

Einzelunternehmen (EPU): Einfach, flexibel, aber mit vollem Risiko
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Österreich und das aus gutem Grund: Die Gründung erfordert keinen Gesellschaftsvertrag, keinen Notar und kein Mindestkapital. Das Unternehmen beginnt rechtlich mit dem ersten Geschäft oder der Aufnahme des Betriebs.
Steuerlich werden Gewinne des Einzelunternehmers direkt dem Inhaber zugerechnet und nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert – in Österreich von 0% bis 55% (der Spitzensatz gilt bis 2029 ab 1 Million Euro Einkommen). Ein wichtiger Joker: der Gewinnfreibetrag (GFB), der nur Einzelunternehmern und Personengesellschaftern zusteht. Bis zu knapp 46.000 Euro Gewinn können damit steuerfrei gestellt werden – vorausgesetzt, es wird in begünstigte Investitionen geflossen.
Der größte Nachteil: Haftung mit dem gesamten Privatvermögen – Haus, Auto, Ersparnisse. Wer als Einzelunternehmer tätig ist und größere Risiken trägt (z. B. Bauwirtschaft, Gastronomie, Transport), sollte ab einem gewissen Punkt ernsthaft über einen Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform nachdenken.
📌 Tipp: Ab welchem Gewinn lohnt sich der Schritt zur GmbH? Das haben wir in unserem Artikel Von Einzelunternehmer zur GmbH: Wann lohnt sich der Wechsel? für 2026.
Personengesellschaften: OG und KG
Wer zu zweit oder mit mehreren Partnern gründet, aber noch keine Kapitalgesellschaft möchte, hat zwei klassische Optionen: die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Offene Gesellschaft (OG)
Die OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften – das bedeutet: jeder haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen. Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Steuerlich ist die OG eine Personengesellschaft: Der Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert – genau wie beim Einzelunternehmen. Auch der Gewinnfreibetrag steht den OG-Gesellschaftern zu.
Die OG eignet sich besonders für Freiberufler-Partnerschaften (Ärzte, Architekten, Steuerberater) und kleine Handels- oder Dienstleistungsunternehmen, bei denen alle Partner gleich berechtigt sein sollen und das Haftungsrisiko überschaubar ist.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG kombiniert zwei Gesellschaftertypen:
- Komplementär: haftet unbeschränkt, führt die Geschäfte
- Kommanditist: haftet nur mit seiner Einlage, hat eingeschränkte Mitsprache
Diese Zweiteilung macht die KG interessant, wenn ein Hauptunternehmer operative Kontrolle behalten und gleichzeitig stille Investoren oder Kapitalgeber einbinden will. Die Fremdkapitalbeschaffung durch zusätzliche Kommanditisten ist einfacher als bei anderen Personengesellschaften.
Auch die KG unterliegt dem Durchgriffsprinzip: Gewinne werden direkt bei den Gesellschaftern versteuert. Ein Mindestkapital ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
| OG | KG | |
|---|---|---|
| Mindestgesellschafter | 2 | 2 (1 Komplementär + 1 Kommanditist) |
| Mindestkapital | keines | keines |
| Haftung | alle unbeschränkt | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist beschränkt |
| Besteuerung | ESt (progressiv) | ESt (progressiv) |
| Gründungsaufwand | gering | gering |
| Firmenbucheintragung | ja | ja |
Kapitalgesellschaften: GmbH, AG und FlexCo
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigenem Steuersubjekt. Sie zahlen Körperschaftsteuer (KöSt), die aktuell 23% beträgt (seit 2024, gesenkt von 25%). Bei Ausschüttung an natürliche Personen fällt zusätzlich die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% an Die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung liegt damit bei rund 44,2%.
GmbH – Die Klassikerin unter den Gesellschaftsformen
Die GmbH ist die meistgewählte Kapitalgesellschaft in Österreich. Seit 2024 beträgt das Mindeststammkapital 10.000 Euro (davon 5.000 Euro Bareinzahlung bei Gründung) – gesenkt von den früheren 35.000 Euro. „Die Gründung erfordert grundsätzlich einen Notariatsakt und die Eintragung ins Firmenbuch. Eine Ausnahme gibt es für die Einpersonen-GmbH: Wird das Standard-Musterprotokoll verwendet und bringt der einzige Gesellschafter nur eine Bareinlage ein, ist die Gründung auch ohne Notar elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich.
Der zentrale Vorteil: Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrem eingebrachten Kapital, nicht mit dem Privatvermögen. In der Praxis gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei persönlichen Bürgschaften gegenüber Banken oder Pflichtverletzungen als Geschäftsführer.
Der steuerliche Hebel der GmbH liegt in der Thesaurierung: Gewinne, die in der Gesellschaft bleiben und nicht ausgeschüttet werden, werden nur mit 23% KöSt belastet. Das schafft erhebliche Liquidität für Investitionen und Wachstum – besonders ab einem Jahresgewinn von ca. 80.000–120.000 Euro wird die GmbH steuerlich interessant.
📌 Detailinfos zur GmbH-Gehaltsoptimierung – als Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es interessante Gestaltungsmöglichkeiten: GmbH-Geschäftsführer Gehaltsoptimierung
FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft)
Seit 1. Jänner 2024 gibt es mit der FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft / FlexCo) eine neue Rechtsform, die auf der GmbH aufbaut, aber in einigen Punkten flexibler ist:
- Stammkapital: 10.000 Euro (wie GmbH), Mindesteinlage je Gesellschafter jedoch nur 1 Euro
- Anteilsübertragung: Kein Notariatsakt erforderlich . Ein Rechtsanwaltsakt genügt (im Gegensatz zur GmbH, wo idR ein Notariatsakt vorgeschrieben ist)
- Unternehmenswert-Anteile: Bis zu 24,99% des Stammkapitals können als stimmrechtslose Anteile ausgegeben werden – ideal für Mitarbeiterbeteiligungen
- Steuerlich: Identisch zur GmbH – KöSt 23%, Mindest-KöSt 500 Euro
Die FlexCo ist besonders interessant für Startups mit Investorenbedarf, Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung und Gründer, die flexible Kapitalstrukturen brauchen, ohne den vollen Notariatsakt-Aufwand bei Anteilsübertragungen.
📌 Mehr zur FlexCo: Wir haben einen eigenen Artikel mit allen steuerlichen Details: FlexCo Österreich: Steuervorteile & Gestaltungsmöglichkeiten
AG – Nur für Größere
Die Aktiengesellschaft (AG) ist für die meisten KMU und Gründer nicht relevant. Das Grundkapital beträgt mindestens 70.000 Euro, die Gründung ist aufwendig, und die Rechnungslegungspflichten sind hoch. Die AG eignet sich für Unternehmen, die an einer Börse notieren wollen oder Kapital von einer breiten Investorengruppe beschaffen müssen.
Mischform: GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH als Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) fungiert. Das Ergebnis: die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft kombiniert mit der steuerlichen Durchgriffswirkung einer Personengesellschaft.
Das ist besonders dann interessant, wenn Verluste direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden sollen (z. B. in der Anlaufphase) oder wenn mehrere Unternehmerbereiche steuerlich optimiert strukturiert werden sollen. Die GmbH & Co KG ist in Österreich anerkannt und in der Praxis weit verbreitet.
Einzelunternehmen, GmbH oder FlexCo – was passt zu Dir?
Die optimale Rechtsform hängt von deinem Gewinn, deiner Haftungssituation
und deinen Wachstumsplänen ab. Wir rechnen das gemeinsam mit Dir durch.
Rechtsformen-Vergleich auf einen Blick
| Einzelunternehmen | OG | KG | GmbH | FlexCo | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | keines | keines | 10.000 € | 10.000 € |
| Mindestpersonen | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 |
| Haftung | unbeschränkt (privat) | alle unbeschränkt | Komplementär unbeschr., Kommanditist beschr. | beschränkt (Gesellschaftsvermögen) | beschränkt |
| Besteuerung | ESt 0–55% | ESt 0–55% | ESt 0–55% | KöSt 23% + ggf. KESt 27,5% | KöSt 23% + ggf. KESt 27,5% |
| Gewinnfreibetrag | ✅ ja | ✅ ja | ✅ ja | ❌ nein | ❌ nein |
| Gründungsaufwand | sehr gering | gering | gering | mittel (Notar, Firmenbuch) | mittel |
| Laufende Kosten | gering | gering | gering | höher (Buchhaltung, Jahresabschluss) | höher |
| Mitarbeiterbeteiligung | schwierig | schwierig | möglich (Kommanditist) | möglich | ✅ optimal |
| Firmenbucheintragung | freiwillig (ab best. Umsatz Pflicht) | ja | ja | ja | ja |
Welche Gesellschaftsform ist steuerlich am günstigsten?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil es auf Gewinnhöhe, Ausschüttungsverhalten und individuelle Faktoren ankommt. Als grobe Orientierung gilt:
Einzelunternehmen / OG / KG:
- Optimal bis ca. 60.000–80.000 Euro Gewinn (wegen Gewinnfreibetrag und niedriger ESt-Progression)
- Verluste können direkt mit anderen Einkünften verrechnet werden
- Kein Mindestkapital notwendig
GmbH / FlexCo:
- Ab ca. 80.000–120.000 Euro Jahresgewinn steuerlich interessant – vor allem wenn Gewinne thesauriert (in der Gesellschaft behalten) werden
- Fixer KöSt-Satz von 23% – unabhängig von der Gewinnhöhe
- Bei Gewinnausschüttung kommt KESt von 27,5% dazu → kombinierte Gesamtbelastung bei Vollausschüttung: ca. 44,2%
- Geschäftsführer-Gehalt als Betriebsausgabe nutzbar
- Kein Gewinnfreibetrag
Rechtsformwahl bei Unternehmensgründung
Die Wahl der Rechtsform bei der Unternehmensgründung sollte nicht nur nach Steuern, sondern nach diesen Fragen getroffen werden:
- Wie hoch ist das Haftungsrisiko? – Hohe Risiken (viele Mitarbeiter, Kunden, teure Fehler) sprechen für GmbH oder FlexCo.
- Wie viele Personen gründen? – Zu zweit: OG oder KG als einfachste Option; mit Investor: GmbH oder FlexCo.
- Wie hoch ist der erwartete Gewinn? – Unter 80.000 Euro meist Personenunternehmen, darüber GmbH prüfen.
- Sollen Mitarbeiter beteiligt werden? – FlexCo bietet die beste Lösung.
- Soll das Unternehmen verkauft oder übertragen werden? – GmbH oder FlexCo erleichtern den Verkauf von Anteilen.
📌 Wer aus dem Ausland in Österreich gründen möchte, findet einen eigenen Leitfaden: Firmengründung in Österreich für Ausländer – Kompletter Leitfaden
Rechtsformwechsel
Unternehmen wachsen und manchmal wächst die Rechtsform nicht mit. Die häufigste Situation: Das Einzelunternehmen wird zu groß für die unbeschränkte Haftung oder die Steuerbelastung steigt durch den progressiven ESt-Tarif zu stark an.
Der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ist über das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, Art. III) steuerneutral möglich. Die Buchwerte werden fortgeführt, stille Reserven werden nicht aufgedeckt. Voraussetzung ist ein schriftlicher Einbringungsvertrag und die fristgerechte Firmenbuchanmeldung.
📌 Den vollständigen Prozess mit Zahlenbeispiel haben wir hier aufbereitet: Von Einzelunternehmer zur GmbH: Wann lohnt sich der Wechsel?

Fazit: Es gibt keine universell beste Rechtsform
Die „beste“ Gesellschaftsform existiert nicht. Sie hängt immer von der persönlichen und unternehmerischen Situation ab. Was für den Freelancer mit 50.000 Euro Jahresgewinn optimal ist (Einzelunternehmen), ist für den wachsenden Betrieb mit 200.000 Euro Gewinn und drei Mitarbeitern möglicherweise teuer und riskant.
Die gute Nachricht: Österreich bietet mit der neuen FlexCo, dem gesenkten GmbH-Stammkapital (10.000 Euro statt früher 35.000 Euro) und dem Umgründungssteuergesetz heute mehr Flexibilität denn je.
Der wichtigste Schritt ist, die Entscheidung nicht auf Basis einer Faustformel zu treffen, sondern gemeinsam mit einem Steuerberater die individuelle Steuerbelastung, das Haftungsrisiko und die Zukunftspläne durchzurechnen.
Häufige Fragen zur Rechtsformen in Österreich
Für Kleinstunternehmer:innen und Freelancer:innen ist das Einzelunternehmen meist der einfachste Einstieg: kein Mindestkapital, kein Gesellschaftsvertrag und in der Regel kein Notariatsakt. Ab einem Jahresgewinn von etwa 60.000 bis 80.000 Euro kann ein Vergleich mit GmbH oder FlexCo sinnvoll sein – besonders dann, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und für Investitionen verwendet werden sollen. Entscheidend bleiben aber Haftungsrisiko, Privatentnahmen, Sozialversicherung und die konkrete Gewinnplanung.
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro; davon müssen bei der Gründung grundsätzlich mindestens 5.000 Euro bar eingezahlt werden. Zusätzlich fallen je nach Gestaltung Notariats-, Firmenbuch-, Bank- und Beratungskosten an. Für eine Einpersonen-GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte elektronische Gründung über das Unternehmensserviceportal (USP) genutzt werden: Der einzige Gesellschafter muss eine natürliche Person und zugleich alleiniger Geschäftsführer sein, das Bankverfahren muss abgeschlossen sein und es wird die standardisierte Errichtungserklärung verwendet. In diesem Fall entfallen Notariatsakt und notarielle Beglaubigung der Firmenbuchanmeldung.
GmbH und FlexCo haben beide ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro und unterliegen grundsätzlich derselben Körperschaftsteuer von 23 Prozent. Die FlexCo wurde vor allem für flexiblere Beteiligungsmodelle geschaffen: Sie ermöglicht Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter:innen und erleichtert bestimmte Anteilsübertragungen. Während bei der GmbH für Anteilsübertragungen grundsätzlich ein Notariatsakt erforderlich ist, genügt bei der FlexCo eine Privaturkunde, die von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet wird. Für die Gründung selbst gilt grundsätzlich bei beiden Rechtsformen die Notariatsaktpflicht; für qualifizierte Einpersonen-Gesellschaften ist die vereinfachte USP-eGründung möglich.
Ja. Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann unter den Voraussetzungen des Artikel III UmgrStG steuerneutral erfolgen. Dabei werden die Buchwerte grundsätzlich fortgeführt; stille Reserven müssen daher nicht allein wegen des Rechtsformwechsels aufgedeckt werden. Die konkrete Umsetzung sollte aber vorab geprüft werden, weil unter anderem Sozialversicherung, Verträge, Finanzierung, Grunderwerbsteuer und der richtige Einbringungsstichtag relevant sein können.
Eine GmbH kann vor allem dann attraktiv sein, wenn ein wesentlicher Teil der Gewinne im Unternehmen bleibt. Nicht ausgeschüttete Gewinne werden auf Gesellschaftsebene mit 23 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Bei einer späteren Ausschüttung an natürliche Personen kommt grundsätzlich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer hinzu; bei vollständiger Ausschüttung liegt die Gesamtbelastung daher bei rund 44,2 Prozent. Eine starre Gewinngrenze gibt es nicht: Geschäftsführervergütung, Sozialversicherung, Haftungsrisiko, Privatentnahmen und Investitionspläne entscheiden mit.
Nein. Für die Gründung einer OG oder KG ist grundsätzlich kein Notariatsakt erforderlich. Die Gesellschaft entsteht allerdings erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, damit insbesondere Gewinnverteilung, Vertretungsbefugnisse, Einlagen, Haftung und Regeln für einen späteren Austritt klar geregelt sind.
Einzelunternehmer:innen sowie Gesellschafter:innen einer OG oder KG sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nach dem GSVG kranken-, unfall- und pensionsversichert. Bei geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter:innen hängt die Sozialversicherung hingegen von Beteiligung und tatsächlicher Ausgestaltung ab: Bei einer Beteiligung bis 25 Prozent liegt typischerweise ASVG-Pflichtversicherung vor; bei wesentlicher Beteiligung oder beherrschendem Einfluss ist die Situation anders zu beurteilen. Deshalb sollte die Sozialversicherung bei der Rechtsformwahl immer individuell berechnet werden.
