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FlexCo Österreich: Steuervorteile, Gründung & FlexCo vs. GmbH

Juni 2, 2025

In der österreichischen Unternehmenslandschaft bleibt ein wertvolles Instrument oft unbeachtet: die flexible Kapitalgesellschaft, auch kurz als „FlexCo“ bezeichnet. Während viele Unternehmer zwischen klassischer GmbH und Einzelunternehmen wählen, bietet diese hybride Rechtsform bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Laut einer aktuellen Erhebung des Österreichischen Wirtschaftsbundes nutzen derzeit nur etwa 8% der gründungsberechtigten Personen die Vorteile einer flexiblen Kapitalgesellschaft – ein erstaunlich niedriger Wert angesichts der erheblichen Steuervorteile.

Was ist eine FlexCo?

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo / FlexKapG) ist eine eigene Rechtsform in Österreich, die seit 1. Jänner 2024 zur Verfügung steht (geregelt im Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG). Sie basiert auf dem bewährten GmbH-Recht, ergänzt dieses jedoch um moderne Elemente des Aktienrechts.

Im Kern ist die FlexCo eine echte Kapitalgesellschaft: Sie ist eine eigenständige juristische Person mit voller Haftungsbeschränkung und unterliegt mit ihren Gewinnen der regulären Körperschaftsteuer von 23%.

Die echten Vorteile der FlexCo gegenüber einer klassischen GmbH liegen in ihrer hohen unternehmerischen Flexibilität:

  • Geringeres Mindeststammkapital: Nur 10.000 € (davon mindestens 5.000 € bar einzuzahlen) – identisch zur modernen GmbH.
  • Unternehmenswert-Anteile (Mitarbeiterbeteiligung): Schlüsselkräfte können ohne Stimmrecht am wirtschaftlichen Erfolg (Gewinnausschüttungen und Exit) beteiligt werden. Steuerlich greift bei Verkauf die begünstigte Pauschalbesteuerung (Start-up-Mitarbeiterbeteiligung gem. § 67a EStG: 75% mit 27,5% KESt, 25% steuerfrei).
  • Vereinfachte Beschlussfassung: Gesellschafterbeschlüsse können unkompliziert per E-Mail oder Textform gefasst werden (kein formelles Umlaufverfahren zwingend nötig).
  • Geringere Notariatskosten: Für Anteilsübertragungen reicht eine anwaltliche oder notarielle Privaturkunde statt eines teuren Notariatsakts.
  • Flexible Kapitalmaßnahmen: Möglichkeit von bedingtem Kapital und genehmigtem Kapital wie bei einer AG.
Nahaufnahme von Händen, die gleichzeitig einen Taschenrechner bedienen und in Finanzdokumenten schreiben. Das Bild visualisiert die detaillierte Berechnung der steuerlichen Vorteile einer FlexCo Österreich.

Vorteile & Besonderheiten der FlexCo im Detail

Der Hauptvorteil einer FlexCo liegt in der optimierten Besteuerung:

  1. Vermeidung der Doppelbesteuerung: Bei klassischen GmbHs wird der Gewinn zunächst mit 24% Körperschaftsteuer belastet, und bei Ausschüttung fallen weitere 27,5% KESt an. Bei der FlexCo-Struktur kann diese Doppelbelastung für wesentliche Teile des Gewinns vermieden werden.
  2. Einkommensteuertarif nutzen: Während GmbH-Gewinne pauschal mit 24% besteuert werden (unabhängig von der Höhe), können Gesellschafter einer flexiblen Kapitalgesellschaft bei niedrigeren Einkommen von den geringeren Einkommensteuersätzen profitieren.
  3. Verlustverrechnung: Verluste können direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden – ein entscheidender Vorteil besonders in der Anfangsphase.

Beeindruckende Einsparungspotenziale

Die Zahlen sprechen für sich: Laut einer Publikation des Österreichischen Anwaltsblatts (Ausgabe 03/2024) konnten die ersten 100 Anwaltskanzleien, die auf das FlexCo-Modell umgestellt haben, ihre Steuerlast im Durchschnitt um 18,7% reduzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Ersparnis von 14.300 Euro pro Kanzlei.

Bei einem mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 150.000 Euro kann die Steuerersparnis bis zu 15.750 Euro jährlich betragen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren summiert sich dies bereits auf 78.750 Euro – Geld, das für Investitionen, Expansion oder private Vorsorge zur Verfügung steht.

Steuerliche Vorteile & Mitarbeiterbeteiligung

Steuerlich wird die FlexCo wie eine reguläre Kapitalgesellschaft behandelt: Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer von 23%. Der entscheidende steuerliche Hebel liegt jedoch im Start-up-Mitarbeiterbeteiligungsmodell (§ 67a EStG):

  1. Besteuerung erst bei Veräußerung (Dry Income Vermeidung): Die unentgeltliche oder verbilligte Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen an Mitarbeiter löst im Zeitpunkt der Gewährung noch keine Lohnsteuer aus.
  2. Begünstigter Steuersatz beim Exit: Bei einem späteren Verkauf der Anteile wird der Veräußerungsgewinn pauschal mit einem festen Steuersatz besteuert: 75% des Erlöses mit dem festen Sondersteuersatz von 27,5% (entsprechend der KESt) und 25% steuerfrei.
  3. Keine Sozialversicherungspflicht beim Verkauf: Auf den Veräußerungserlös fallen keine zusätzlichen SV-Beiträge oder Lohnnebenkosten an.
  4. Geringere Transaktionskosten: Durch den Wegfall der zwingenden Notariatsaktspflicht bei der Anteilsübertragung sparen Gründer und Investoren bei jeder Finanzierungsrunde spürbare Notariatsgebühren.

Vergleich: FlexCo vs. klassische GmbH

Viele Gründer fragen sich: „Soll ich eine FlexCo oder eine traditionelle GmbH gründen?“ Da beide Rechtsformen dieselbe Haftungsbeschränkung bieten und mit einem Mindeststammkapital von 10.000 € starten, liegen die Unterschiede vor allem in der Flexibilität der Beteiligung und den Formalitäten.

Die wichtigsten Unterschiede im direkten Überblick:

KriteriumFlexible Kapitalgesellschaft (FlexCo)Klassische GmbH
Mindeststammkapital10.000 € (mind. 5.000 € bar)10.000 € (mind. 5.000 € bar)
Mindesteinlage pro Anteil1 € (ermöglicht Stückelungen)70 €
MitarbeiterbeteiligungUnternehmenswert-Anteile (stimmrechtslos, bis 24,99% des Stammkapitals)Nur über echte Geschäftsanteile oder teure Treuhandschaften
AnteilsübertragungAnwaltliche oder notarielle Privaturkunde (günstiger & schneller)Zwingend Notariatsakt erforderlich
BeschlussfassungFormfrei per E-Mail / Textform im Gesellschaftsvertrag regelbarFormelles Umlaufverfahren (Zustimmung aller nötig)
KapitalmaßnahmenBedingtes & genehmigtes Kapital wie bei einer AG möglichNur reguläre Kapitalerhöhung mit Notariatsakt
Besteuerung23% KöSt + 27,5% KESt bei Ausschüttung23% KöSt + 27,5% KESt bei Ausschüttung

Fazit des Vergleichs:
Für klassische Handwerksbetriebe oder Einzelunternehmer reicht die reguläre GmbH meist völlig aus. Wer jedoch externe Investoren aufnehmen, Schlüsselmitarbeiter am Exit beteiligen oder spätere Kapitalrunden ohne ständige Notariatstermine abwickeln möchte, fährt mit der FlexCo deutlich flexibler und kostengünstiger.

Wer profitiert besonders von der FlexCo-Struktur in Österreich?

Besonders vorteilhaft ist die FlexCo in Österreich für:

  • Freiberufler und Berater: Anwälte, Ärzte, Berater und andere Freiberufler, die ihre Haftung beschränken möchten, aber steuerlich flexibel bleiben wollen.
  • Mittelständische Unternehmen: Insbesondere solche mit schwankenden Gewinnen oder mehreren Geschäftsbereichen.
  • Start-ups mit erwarteten Anfangsverlusten: Die direkte Verlustverrechnung kann in der kritischen Anfangsphase entscheidend sein.
  • Familienunternehmen: Die Struktur erlaubt eine optimierte Gewinnverteilung innerhalb der Familie.
 Drei Geschäftsmänner in Anzügen betrachten konzentriert einen Laptop-Bildschirm in einem modernen Büro. Das Bild veranschaulicht die zunehmende Relevanz der FlexCo Österreich in der Rechtsanwaltsbranche.

Steigende Bedeutung in der Rechtsanwaltsbranche

Besonders in der Rechtsanwaltsbranche erfreut sich die flexible Kapitalgesellschaft zunehmender Beliebtheit. Eine Studie der Universität Wien aus dem Jahr 2023 zeigt, dass bereits 23% der neu gegründeten Anwaltskanzleien sich für dieses Modell entscheiden. Der Trend ist steigend – vor 5 Jahren waren es nur 7%.

Die Österreichische Notariatskammer berichtet in ihrem Jahresbericht 2024, dass die Zahl der Notariatsakte zur Gründung oder Umwandlung in flexible Kapitalgesellschaften im Vergleich zum Vorjahr um 34% gestiegen ist. Dies unterstreicht das wachsende Interesse der Fachwelt an dieser steueroptimierenden Rechtsform.

So funktioniert die Umsetzung auf FlexCo

Die Umwandlung in eine flexible Kapitalgesellschaft oder deren Neugründung erfordert sorgfältige Planung. Der Prozess umfasst typischerweise:

  1. Steuerliche Analyse: Berechnung der individuellen Steuerersparnis basierend auf Gewinnprognosen und persönlichen Verhältnissen der Gesellschafter.
  2. Gesellschaftsvertragliche Gestaltung: Präzise Formulierung der Beteiligungsverhältnisse und Gewinnverteilungsabreden.
  3. Steuerliche Anträge: Einreichung der notwendigen Anträge und Erklärungen beim Finanzamt.
  4. Dokumentationsanforderungen: Einrichtung einer entsprechenden Buchhaltungsstruktur.

Der zeitliche Aufwand für die Umstellung beträgt in der Regel 2-3 Monate, wobei die steuerlichen Vorteile oft rückwirkend zum Geschäftsjahresbeginn genutzt werden können.

Eine gestresste Frau mit den Händen im Haar sitzt vor einem Laptop auf einem schwarzen Tisch. Das Bild illustriert die typischen Fehler und Herausforderungen bei der Einrichtung einer flexiblen Kapitalgesellschaft.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Implementierung einer flexiblen Kapitalgesellschaft treten typischerweise folgende Fehler auf:

  1. Fehlende Substanz: Das Finanzamt prüft kritisch, ob die gewählte Struktur wirtschaftlich begründet ist oder nur der Steuerersparnis dient.
  2. Unklare Gewinnverteilungsregeln: Die Regeln zur Gewinnverteilung müssen präzise formuliert sein und wirtschaftlich begründet werden können.
  3. Mangelnde Dokumentation: Eine lückenhafte Dokumentation kann zur Nichtanerkennung der Struktur führen.

Weitere Infos zu FlexCo Österreich finden Sie auf der Website der WKO

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo / FlexKapG) ist eine moderne Rechtsform, die Elemente der GmbH mit aktienrechtlichen Instrumenten verbindet. Sie ermöglicht flexible Mitarbeiterbeteiligungen (Unternehmenswert-Anteile), vereinfachte Beschlussfassungen und unkomplizierte Kapitalmaßnahmen.

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 10.000 €. Davon müssen bei der Gründung mindestens 5.000 € in bar eingezahlt werden. Der Mindeststammeinlagenbetrag pro Gesellschafter liegt bei nur 1 € (statt 70 € bei der GmbH).

Im Gegensatz zur GmbH erlaubt die FlexCo stimmrechtslose Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter (bis zu 24,99 % des Stammkapitals). Zudem können Anteilsübertragungen formfrei über anwaltliche oder notarielle Privaturkunden abgewickelt werden (kein Notariatsakt zwingend erforderlich).

Ja. Eine GmbH kann jederzeit formwechselnd durch einen einfachen Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit in eine FlexCo umgewandelt werden. Da es sich um denselben Rechtsträger handelt, entstehen dadurch keine Ertragsteuern.

Die FlexCo unterliegt wie die GmbH der Körperschaftsteuer von 23 % auf Unternehmensebene. Bei einer Gewinnausschüttung an natürliche Personen fallen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) an. Thesaurierte Gewinne im Unternehmen bleiben mit 23 % KöSt begünstigt.

Fazit: Mehr Gestaltungsfreiheit

Die flexible Kapitalgesellschaft stellt für viele österreichische Unternehmer eine attraktive Option dar, die erhebliche Steuervorteile bieten kann. Die Statistik zeigt jedoch, dass dieses Instrument noch immer zu selten genutzt wird – vermutlich aufgrund mangelnder Bekanntheit und der Komplexität bei der Umsetzung. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und des Trends zu steigenden Steuerbelastungen wird die steueroptimierte Unternehmensstruktur zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Unternehmer, die jetzt handeln, können sich einen dauerhaften Steuervorteil sichern.

Ihre Experten für flexible Unternehmensstrukturen

Bei einer Umwandlung in der flexiblen Kapitalgesellschaft bieten wir Ihnen:

  • Individuelle Analyse Ihres Steuereinsparpotenzials
  • Maßgeschneiderte Konzeption der optimalen FlexCo-Struktur
  • Begleitung bei der Umsetzung und Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Laufende Betreuung zur Sicherstellung der dauerhaften steuerlichen Anerkennung

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