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Personalverrechnung 2026: 7 Wege zu weniger Lohnnebenkosten

Dezember 3, 2025

Update Juni 2026: Neues Doppelbudget & Mitarbeiterprämie

Die Bundesregierung hat im Rahmen des neuen Budgets Anpassungen beschlossen, die direkte Auswirkungen auf die Personalverrechnung haben: Die steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2026 wurde auf maximal 500 Euro gedeckelt. Zudem ist ab 2028 eine Senkung der Lohnnebenkosten (FLAF-Beitrag der Dienstgeber sinkt auf 2,7 %) vorgesehen. Bei langfristigen Gehaltsverhandlungen solltest du diese neue Kostenstruktur ab 2028 bereits heute mitdenken.

Die Personalverrechnung 2026 wird erneut komplexer und teurer. Nach dem Auslaufen zahlreicher Begünstigungen Ende 2025 müssen Unternehmer aktiv gegensteuern, um ihre Lohnnebenkosten im Griff zu behalten. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Stellschrauben lässt sich oft mehr optimieren als vermutet. Dieser Beitrag zeigt dir sieben konkrete Wege, mit denen du deine Lohnnebenkosten 2026 aktiv gestalten kannst.

Weg 1: Die richtige SV-Pflicht beim Geschäftsführer (GSVG vs. ASVG)

Die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach ASVG oder GSVG versichert ist, hat erhebliche Auswirkungen auf die Beitragsbelastung – sowohl für das Unternehmen als auch für den Geschäftsführer selbst. Eine Fehlzuordnung (ASVG statt GSVG oder umgekehrt) beeinflusst nicht nur die DG‑Abgaben, sondern auch, ob Ausschüttungen in die SV‑Bemessungsgrundlage fallen. Bei Beteiligungen zwischen 25% und 50% entscheidet die Vertragsausgestaltung (Weisungen, unternehmerisches Risiko, organisatorische Eingliederung). Hier lohnt die saubere Dokumentation der tatsächlichen Verhältnisse. Prüfe jährlich: Rolle, Sperrminorität, GF‑Vertrag, sowie Höchstbeitragsgrundlagen, um Überzahlungen oder Nachforderungen zu vermeiden.

Grundregel nach Beteiligungshöhe:

BeteiligungshöheTypische SV-PflichtBesonderheiten
Bis 25%ASVGBei klassischem Dienstverhältnis
25%–50%ASVG oder GSVGJe nach Vertragsgestaltung und Sperrminorität
Ab 50%GSVGPflichtversicherung als Selbständiger

Im Bereich zwischen 25% und 50% gibt es Spielraum. Hat der Geschäftsführer aufgrund seiner Beteiligung beherrschenden Einfluss, etwa weil er unliebsame Beschlüsse verhindern kann, ist er nach GSVG versichert. Ohne solchen Einfluss prüft man, ob persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt. Für die GSVG-Beiträge gilt eine Höchstbeitragsgrundlage. Sie beträgt 2026 monatlich € 8.085.

Prüfe jährlich: Beteiligungshöhe, Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag, Inhalt des Geschäftsführervertrags und Höchstbeitragsgrundlage. So vermeidest du Fehlzuordnungen und Nachforderungen.

Gestaltungstipp:

Bei Beteiligungen zwischen 25% und 50% lohnt sich eine genaue Analyse der Vertragsgestaltung. Faktoren wie Weisungsgebundenheit, unternehmerisches Risiko und organisatorische Eingliederung entscheiden, ob ASVG oder GSVG greift. Eine bewusste Gestaltung des Geschäftsführervertrags kann hier bares Geld sparen.

Zwei Hände halten eine rote Geschenkkarte mit goldenem Stern-Muster. Die Karte symbolisiert steuerfreie Sachbezüge und Mitarbeitergeschenke in der Personalverrechnung.

Weg 2: Sachbezüge statt Gehaltserhöhungen nutzen

Klassische Bruttogehaltserhöhungen sind teuer: Von jedem Euro, den du mehr zahlst, kommen beim Mitarbeiter nur etwa 50 Cent aKlassische Bruttogehaltserhöhungen belasten Unternehmen und Mitarbeitende mit Steuern und Sozialversicherung. Steuerfreie Sachleistungen wie Essensgutscheine, Kinderbetreuungszuschüsse oder Mitarbeiterrabatte kommen oft direkter bei den Mitarbeitenden an.

Standardisiere Richtlinien: Wer bekommt was, in welcher Höhe, mit welcher Dokumentation (z. B. Nachweis Gaststättenkonsum vs. Lebensmittel)? Nur so bleibt die Begünstigung revisionssicher.

Alternativen für 2026:

SachleistungSteuervorteil 2026Hinweise
Essensgutscheine (Gaststätte/Lieferservice)Bis € 8 pro Arbeitstag steuerfreiNur einlösbar für zubereitete oder gelieferte Mahlzeiten
Essensgutscheine (auch Lebensmittel)Bis € 2 pro Arbeitstag steuerfreiGutschein kann auch für Lebensmittel eingesetzt werden
KinderbetreuungszuschussBis € 2.000 pro Kind und Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfreiFür Kinder bis 14
MitarbeiterrabatteBis 20% Rabatt steuerfrei (Freigrenze); darüber Freibetrag von € 1.000 pro JahrRabatte über 20% müssen aufgezeichnet werden
Öffi-Ticket (Jobticket)Wirkt sich auf das Pendlerpauschale ausPrüfe die Anrechnung im Einzelfall

Vorteil für Unternehmer: Diese Leistungen sind lohnsteuerfrei, teilweise auch sozialabgabenfrei. Du kannst Mitarbeitende gezielt entlasten, ohne das Bruttogehalt zu erhöhen.

Weg 3: Begünstigte Überstunden richtig nutzen (neue Regeln 2026!)

Achtung: Die erweiterte Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, die 2024 und 2025 galt, ist ausgelaufen. Für 2026 gilt eine neue Grenze. Ab 2027 kehrt die frühere Regelung zurück.

Regelung2024 und 20252026Ab 2027
Begünstigte ÜberstundenBis 18 Stunden/MonatBis 15 Stunden/MonatBis 10 Stunden/Monat
Maximaler Freibetrag€ 200/Monat€ 170/Monat€ 120/Monat
ZuschlagBis 50% des GrundlohnsBis 50% des GrundlohnsBis 50% des Grundlohns

Steuerfrei bleibt nur der Zuschlag, nicht der Grundlohn der Überstunde. Stelle sicher, dass deine Zeitaufzeichnungen Tag, Uhrzeit, Zuschlagsart und Zuschlagshöhe nachweisbar enthalten.

Praxis-Tipp: Die Prüfer der Lohnabgaben (GPLB) legen bei steuerfreien Zuschlägen besonderes Augenmerk auf Gleitzeit, Arbeitszeitdurchrechnung, All-in-Vereinbarungen und Überstundenpauschalen. Prüfe, ob deine Zeiterfassung und Lohnsoftware das korrekt abbilden. Sonst droht eine Nachforderung.

Weg 4: Kollektivvertrags-Einstufung regelmäßig überprüfen

Eine fehlerhafte Kollektivvertrags-Einstufung kann in beide Richtungen teuer werden. Wer zu hoch einstuft, zahlt unnötig hohe Löhne. Wer zu niedrig einstuft, riskiert Nachzahlungen. Führe einen jährlichen „KV-Audit“ durch: Stellenprofile gegen KV-Kriterien, Vordienstzeiten, Ist-Lohn gegen Mindestlohn und die sinnvolle Aufteilung in fixen Lohn und steuerfreie Zuschüsse.

Worauf du achten solltest:

  • Tätigkeitsbeschreibung vs. Einstufung: Entspricht die tatsächliche Tätigkeit noch der Einstufung? Jobs entwickeln sich oft weiter, ohne dass die Einstufung angepasst wird.
  • Vordienstzeiten: Wurden alle anrechenbaren Vordienstzeiten korrekt berücksichtigt?
  • Überzahlungen bewusst gestalten: Wenn du überkollektivvertraglich zahlst, prüfe, ob Teile davon besser als steuerfreie Sachleistungen fließen.
  • KV-Erhöhungen richtig umsetzen: Bei einer reinen Erhöhung der Mindestentgelte bleiben Ist-Entgelte unverändert, solange sie nicht unter das neue Minimum fallen.

Tipp: Eine jährliche Überprüfung der Einstufungen (idealerweise im November oder Dezember) verhindert böse Überraschungen und gibt dir Spielraum für Gehaltsverhandlungen.

Weg 5: Steuerfreie Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung kombinieren

Die Mitarbeiterprämie bleibt auch 2026 ein Thema, allerdings in kleinerem Rahmen. Nach den Budgetbeschlüssen sind bis zu € 500 steuerfrei, wenn die Zahlung zwischen Juli und Dezember 2026 erfolgt.

Die Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen, im Normalfall dem Kollektivvertrag. Fehlt im Kollektivvertrag deine Branche oder eine Regelung zur Prämie, kann keine begünstigte Prämie ausgezahlt werden. Außerdem muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurde.

Kombination für 2026:

InstrumentMaximalbetragVoraussetzungen
InstrumentMaximalbetragVoraussetzungen
Mitarbeiterprämie€ 500Zahlung Juli bis Dezember 2026, lohngestaltende Vorschrift (meist KV), zusätzliche Zahlung
Mitarbeitergewinnbeteiligung€ 3.000Muss allen Mitarbeitenden oder bestimmten Gruppen gewährt werden
Gemeinsamer Höchstbetrag€ 3.000Prämie und Gewinnbeteiligung zusammen höchstens € 3.000

Wichtig für 2026: Die Mitarbeiterprämie ist lohnsteuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB und Kommunalsteuer fallen an. Werden bei einer Person mehr als € 500 Prämie oder insgesamt mehr als € 3.000 Prämie und Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt, muss sie veranlagt werden.ewinnbeteiligung vorab sauber die Kriterien, damit Effekte motivieren statt enttäuschen.

Weg 6: Geringfügige Beschäftigung strategisch einsetzen

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei €551,10 monatlich – sie wird nicht valorisiert. Das macht geringfügige Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei € 551,10 monatlich. Die übliche jährliche Aufwertung wurde ausgesetzt. Geringfügige Beschäftigungen eignen sich besonders für stoßzeitabhängige Tätigkeiten.

Achte auf die Summe aller geringfügigen Entgelte. Übersteigt sie das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (2026: € 826,65 monatlich) und hast du mehr als eine geringfügig beschäftigte Person, fällt die pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4% an. Dazu kommt ein Unfallversicherungsbeitrag von 1,1%.

Hinterlege Monats- oder Quartalsreports zur Kostensteuerung. So erkennst du rechtzeitig, wann du die Grenze von € 826,65 erreichst.

Kostenüberblick:

BeschäftigungsformArbeitgeber-Abgaben
BeschäftigungsformArbeitgeber-Abgaben
Geringfügige Beschäftigung (bis € 826,65 Gesamtlohnsumme)Nur Unfallversicherung
Geringfügige Beschäftigung (über € 826,65 Gesamtlohnsumme)19,4% Dienstgeberabgabe + 1,1% Unfallversicherung = 20,5%
Reguläre BeschäftigungAbhängig von Branche und Entgelt (SV-Dienstgeberanteil, DB, DZ, Kommunalsteuer u. a.)

Einsatzmöglichkeiten:

  • Reinigung und Büroservice
  • Flexible Aushilfen für Stoßzeiten
  • Studentische Hilfskräfte

Weg 7: Mitarbeiterbeteiligungen als steuerschonendes Instrument

Mitarbeiterbeteiligungen bieten Vorteile, die bei der klassischen Gehaltserhöhung fehlen. Beteiligungen (klassisch, Stiftung, Startup Modelle) verlagern Teile der Vergütung in steuerlich begünstigte, langfristige Instrumente. Das reduziert Lohnnebenkosten Mitarbeiterbeteiligungen verlagern einen Teil der Vergütung in ein langfristiges, steuerlich begünstigtes Instrument. Das stärkt die Bindung an das Unternehmen. Definiere Anspruchsgruppen, Haltefristen und Exit-Szenarien klar. Prüfe außerdem Gesellschaftsvertrag und Satzung.

Modelle im Überblick:

ModellFreibetragBedingung
Mitarbeiterbeteiligung am KapitalBis € 3.000/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei5 Jahre Behaltefrist, aufrechtes Dienstverhältnis, für alle oder Gruppen
MitarbeiterbeteiligungsstiftungBis € 4.500/Jahr (statt € 3.000)Aktien werden an eine Stiftung übertragen, die sie treuhändig verwaltet

Vorteile:

  • Klare Regeln: Die Behaltefrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beteiligung erworben wurde. Die Einhaltung ist jährlich bis 31. März nachzuweisen.
  • Mitarbeiterbindung: Wer Anteile hält, denkt langfristiger.
  • Steueroptimierung: Der Vorteil bleibt bis zum Freibetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Vier Personen im Büro bei einer freundlichen Besprechung. Eine Person sitzt, drei stehen um sie herum. Ein Mann hält einen Laptop. Im Hintergrund sind weiße Regale mit Aktenordnern sichtbar. Die Szene zeigt ein Team bei der Personalplanung.

Fazit: Was 2026 wirklich zählt

Die Personalverrechnung 2026 erfordert aktives Handeln. Wer nur auf gesetzliche Änderungen reagiert, verschenkt Geld. Wer die sieben Hebel strategisch nutzt, kann Lohnnebenkosten spürbar senken und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.

Die wichtigsten Punkte für 2026:

✅ SV-Gestaltung beim GF prüfen: Beteiligungshöhe und Sperrminorität entscheiden über GSVG oder ASVG.
✅ Sachbezüge vor Brutto: Essensgutscheine, Kinderbetreuung und Mitarbeiterrabatte nutzen.
✅ Überstunden dokumentieren: 2026 bis 15 Stunden und € 170, ab 2027 nur 10 Stunden und € 120.
✅ KV-Einstufungen checken: Eine jährliche Überprüfung verhindert Über- und Unterzahlungen.
✅ Mitarbeiterprämie + Gewinnbeteiligung: Die Prämie bis € 500 gilt nur für Zahlungen Juli bis Dezember 2026; gemeinsam sind höchstens € 3.000 steuerfrei.
✅ Geringfügige Beschäftigung: Die Summengrenze von € 826,65 im Blick behalten, darüber fallen 19,4% Dienstgeberabgabe an.
✅ Mitarbeiterbeteiligungen: Langfristig denken, bis € 3.000 (Stiftung bis € 4.500) steuerfrei.

Ausblick auf 2028: Mit dem Doppelbudget 2027/28 ist vorgesehen, dass der Dienstgeberbeitrag zum FLAF ab 1. Jänner 2028 von 3,7% auf 2,7% sinkt. Gleichzeitig soll die bisherige Befreiung für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr entfallen. Wer heute mehrjährige Kollektivvertrags- oder All-in-Verträge verhandelt, sollte diese Entwicklung bei der Kostenkalkulation berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bis 25 % Beteiligung gilt ASVG, über 50 % GSVG. Dazwischen entscheidet unter anderem, ob der Geschäftsführer beherrschenden Einfluss hat, zum Beispiel durch eine Sperrminorität. Lass die Einstufung prüfen, bevor du den Gesellschaftsvertrag oder den Geschäftsführervertrag änderst.

Steuerfreie Sachleistungen wie Essensgutscheine, Kinderbetreuungszuschüsse oder Mitarbeiterrabatte innerhalb der Freibeträge belasten Mitarbeitende nicht mit Lohnsteuer. Bei einer reinen Bruttoerhöhung fallen dagegen Steuer und Sozialversicherung an.

2026 bleiben Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat steuerfrei, höchstens aber 170 Euro pro Monat. Ab 2027 gelten wieder 10 Überstunden und 120 Euro. Steuerfrei ist nur der Zuschlag, nicht der Grundlohn. Zeitliche Lagerung und Zuschlagshöhe müssen lückenlos dokumentiert sein.

Mindestens einmal jährlich, idealerweise im November oder Dezember vor den KV-Verhandlungen. Außerdem immer dann, wenn sich Aufgaben, Verantwortungsbereiche oder Qualifikationen wesentlich ändern. So vermeidest du Unter- oder Überzahlungen.

Ja, aber nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Mitarbeiterprämie 2026 beträgt höchstens 500 Euro, muss zwischen Juli und Dezember 2026 gezahlt werden und braucht im Normalfall eine Grundlage im Kollektivvertrag. Sie ist lohnsteuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.

Das hängt von der Gesamtlohnsumme ab. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Übersteigt die Summe aller geringfügigen Entgelte 826,65 Euro, kommen 19,4 % Dienstgeberabgabe dazu, plus 1,1 % Unfallversicherung. Rechne vor der Entscheidung den konkreten Fall durch.

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kapitalanteilen bleibt bis 3.000 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung sind ein aufrechtes Dienstverhältnis und eine Behaltefrist von fünf Jahren. Über eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sind bis 4.500 Euro möglich.

Die Teuerungsprämie gab es in den Jahren 2022 bis 2024. Seit 2025 gibt es stattdessen die Mitarbeiterprämie. Sie betrug 2025 bis zu 1.000 Euro und beträgt 2026 nur noch bis zu 500 Euro. Wer heute nach „Teuerungsprämie 2026“ sucht, meint in der Regel dieses Instrument.

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