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Personalverrechnung 2025 – Was ändert sich für Unternehmer?

Juli 2, 2025

Die Personalverrechnung 2025 bringt erhebliche Änderungen für österreichische Unternehmer mit sich. Zwischen automatischen Inflationsanpassungen, neuen Sozialversicherungsgrenzen und den Auswirkungen des Budgetsanierungsgesetzes 2025 müssen sich Arbeitgeber auf veränderte Kostenstrukturen einstellen. Besonders betroffen sind personalintensive Branchen wie Apotheken, Anwaltskanzleien und andere Dienstleistungsunternehmen, die ihre Lohnnebenkosten neu kalkulieren müssen.

Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick

Das Jahr 2025 bringt umfassende Neuerungen in der österreichischen Personalverrechnung. Die automatische Inflationsanpassung führt zu höheren Einkommensgrenzen und Absetzbeträgen, während gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Unternehmer müssen sich auf Mehrkosten einstellen, die je nach Betriebsgröße und Gehaltsstruktur erheblich variieren können.

Kernpunkte der Änderungen:

  • Höchstbeitragsgrundlage steigt auf €6.450 monatlich (vorher €6.060)
  • Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich auf €551,10 (vorher €518,44)
  • Einkommensstufen werden um 3,83% valorisiert
  • Absetzbeträge steigen um 5%
  • Kilometergeld erhöht sich auf €0,50 pro Kilometer
  • Mitfahrer-Kilometergeld steigt auf €0,15 pro Kilometer

Detaillierte Valorisierung der Steuerstufen 2025:

Steuerstufe20242025ErhöhungProzentuale Steigerung
1. Stufe (0%)bis €12.816bis €13.308+€492+3,83%
2. Stufe (20%)bis €20.818bis €21.617+€799+3,83%
3. Stufe (30%)bis €34.513bis €35.836+€1.323+3,83%
4. Stufe (40%)bis €66.612bis €69.166+€2.554+3,83%
5. Stufe (48%)bis €99.266bis €103.072+€3.806+3,83%

Quelle: Lohnsteuertabelle 2025, Finanz.at

E-Card in Nahaufnahme – Symbol für die neuen Sozialversicherungsgrenzen und Beitragssätze in der Personalverrechnung 2025

Neue Sozialversicherungsgrenzen und Beitragssätze

Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf €6.450 monatlich hat direkte Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten. Für Unternehmen bedeutet dies bei gut verdienenden Mitarbeitern zusätzliche Belastungen von bis zu €82 monatlich pro Arbeitnehmer.

Detaillierte Beitragssätze 2025 für Arbeiter und Angestellte:

BeitragsartDienstnehmerDienstgeberGesamtBemerkungen
Krankenversicherung3,87%3,78%7,65%
Unfallversicherung1,10%1,10%Entfällt ab 60. Lebensjahr
Pensionsversicherung10,25%12,55%22,80%
Arbeitslosenversicherung2,95%3,05%6,00%Gestaffelt bei geringem Einkommen
Wohnbauförderung0,50%0,50%1,00%Nicht von Sonderzahlungen
Arbeiterkammer0,50%0,50%Nicht von Sonderzahlungen
Summe18,07%20,98%39,05%

Zusätzlich für Arbeitgeber:

  • Betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVSG): 1,53%
  • Dienstgeberbeitrag FLAG: 3,70% (wenn Lohnsumme > €1.460 monatlich)
  • Wirtschaftskammer-Umlage: 0,31% – 0,40% je nach Bundesland

Gestaffelte Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen:

EinkommensbereichDienstnehmeranteil
bis €2.0740%
€2.074 – €2.2621%
€2.262 – €2.4512%
über €2.4512,95%

Quelle: WKO Beitragswesen 2025

Berechnungsbeispiel für die Mehrkosten:

Bei einem Gehalt von €6.450 (neue Höchstbeitragsgrundlage):

  • 2024: SV-Beiträge Arbeitgeber: €1.272
  • 2025: SV-Beiträge Arbeitgeber: €1.354
  • Mehrkosten: €82 monatlich pro Mitarbeiter

Lohnsteuer und Absetzbeträge: Was sich ändert

Die Lohnsteuertabelle 2025 bringt Entlastungen für Arbeitnehmer durch die automatische Inflationsanpassung. Die Einkommensgrenzen steigen um 3,83%, während die Absetzbeträge um 5% erhöht werden.

Erhöhte Absetzbeträge 2025:

Absetzbetrag20242025Erhöhung
Verkehrsabsetzbetrag€487€511+€24
Alleinverdienerabsetzbetragje nach Einkommen+5%variabel
Alleinerzieherabsetzbetragje nach Einkommen+5%variabel
Pensionistenabsetzbetrag€955€1.002+€47
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag€1.407€1.476+€69

Detaillierter Verkehrsabsetzbetrag 2025:

JahreseinkommenGrundbetragZuschlagGesamtBesonderheit
bis €14.812€487€790€1.277Bei Pendlerpauschale
€14.812 – €15.782€487€790-€487€974-€487Zuschlag wird eingeschliffen
€15.782 – €19.424€487€790€1.277
€19.424 – €29.743€487€790-€0€1.277-€487Zuschlag wird eingeschliffen
ab €29.743€487€0€487

Quelle: SWK-Spezial Lohnverrechnung 2025

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Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag:

  • Familienbonus Plus: unverändert €166,68 monatlich pro Kind
  • Kindermehrbetrag: erhöht von €550 auf €700 jährlich
  • Kinderbetreuungskosten-Zuschuss: erhöht auf €800 jährlich
Unternehmer zählt Bargeld am Schreibtisch – Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Budgetsanierungsgesetzes 2025 auf die Lohnverrechnung

Budgetsanierungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Lohnverrechnung

Das Budgetsanierungsgesetz 2025 bringt zusätzliche Belastungen für Unternehmer. Der Spitzensteuersatz von 55% wird bis 2029 verlängert, was hochverdienende Führungskräfte betrifft.

Verlängerung des 55%-Spitzensteuersatzes bis 2029

  • Betrifft Einkommen über €1.000.000 jährlich
  • Zusätzliche Belastung für Geschäftsführer und Partner in großen Kanzleien

Abschaffung der Bildungskarenz (seit April 2025)

  • Keine neuen Anträge mehr möglich
  • Bestehende Bildungskarenzen laufen normal aus
  • Alternative: Bildungsteilzeit bleibt bis auf Weiteres bestehen

Mitarbeiterprämie eingestellt

  • 2024: Bis zu €3.000 steuer- und abgabenfrei möglich
  • 2025: Keine neue Mitarbeiterprämie mehr
  • Nachzahlungen für 2024: Noch bis 15. Februar 2025 möglich

Begrenzte Überstunden-Begünstigung

  • Dauerhaft: 10 Überstunden à 50% Zuschlag bis €120 monatlich steuerfrei
  • Befristet bis Ende 2025: Zusätzlich 8 Überstunden bis €200 monatlich
  • Ab 2026: Wieder nur 10 Überstunden bis €120 monatlich

Ersatzmaßnahmen für Unternehmer:

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

  • Weiterhin möglich: Bis €3.000 jährlich steuerfrei
  • Voraussetzung: Alle Mitarbeiter oder sachlich definierte Gruppen

Mitarbeitergewinnbeteiligung

  • Seit 2022: Bis €3.000 jährlich steuerfrei
  • Bedingung: Durch Unternehmensergebnis des Vorjahres gedeckt

Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung (seit 2024)

  • Begünstigung: Wertsteigerung wird erst bei Realisierung versteuert
  • Zielgruppe: Innovative Unternehmen und Tech-Start-ups

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Detaillierte Beispiele

Beispiel 1: Kleine Apotheke (5 Mitarbeiter)

Personalstruktur:

  • 1 Apotheker: €4.800 monatlich
  • 2 PKA: je €2.600 monatlich
  • 2 Teilzeitkräfte: je €1.200 monatlich

Kostenvergleich 2024 vs. 2025:

Position20242025Mehrkosten
Bruttolöhne gesamt€12.400€12.400€0
SV-Beiträge AG-Anteil€2.600€2.720€120
Dienstgeberbeitrag€459€459€0
WK-Umlage (Wien)€45€45€0
Monatliche Mehrkosten€120
Jährliche Mehrkosten€1.440

Beispiel 2: Anwaltskanzlei (12 Mitarbeiter)

Personalstruktur:

  • 4 Anwälte: je €5.500 monatlich
  • 3 Rechtsanwaltsanwärter: je €3.200 monatlich
  • 5 Kanzleiangestellte: je €2.400 monatlich

Detaillierte Kostenanalyse 2025:

MitarbeitergruppeBruttolohnSV-Beiträge AGGesamtkosten AGAnteil
Anwälte (4)€22.000€4.616€27.43252,3%
Anwärter (3)€9.600€2.014€11.96922,8%
Angestellte (5)€12.000€2.518€14.96228,5%
Gesamt€43.600€9.148€54.363100%

Mehrkosten 2025 gegenüber 2024: €485 monatlich (€5.820 jährlich)

Beispiel 3: Apotheke mit Filiale (18 Mitarbeiter)

Erweiterte Kostenaufstellung:

KostenartBetrag monatlichAnteil an Gesamtkosten
Bruttolöhne€32.40065,8%
SV-Beiträge Arbeitgeber€6.79213,8%
Betriebliche Vorsorge€4961,0%
Dienstgeberbeitrag€1.1992,4%
WK-Umlage€1170,2%
Kommunalsteuer€9722,0%
Sonderzahlungen (anteilig)€7.28614,8%
Gesamtkosten Arbeitgeber€49.262100%

Zusätzliche 2025-Kosten:

  • Wegfall Mitarbeiterprämie: -€54.000 jährlich (Ersparnis)
  • Höhere SV-Beiträge: +€7.200 jährlich
  • Netto-Einsparung: €46.800 jährlich

Geringfügige Beschäftigung: Neue Möglichkeiten

Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf €551,10 eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Detaillierte Kostenstruktur geringfügiger Beschäftigung:

EntgeltshöheArbeitgeber-AbgabenArbeitnehmer-AbgabenBesonderheiten
bis €551,1020,50%0%Klassische Geringfügigkeit
€551,11 – €826,6520,50%14,12%Übergangsbereich
ab €826,6620,98%18,07%Normale Beschäftigung

Praktische Einsatzmöglichkeiten:

  • Studentische Hilfskräfte in Kanzleien
  • Aushilfen in Apotheken während Urlaubszeiten
  • Reinigungskräfte und Büroservice
  • Pensionisten als Berater auf Stundenbasis
Hände aus verschiedenen Berufen halten Arbeitsgeräte hoch – Illustration der arbeitsrechtlichen Neuerungen 2025 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsrechtliche Neuerungen 2025

Homeoffice und Telearbeit

  • Homeoffice-Pauschale: Dauerhaft €300 jährlich
  • Ergonomisches Mobiliar: Bis €300 jährlich absetzbar
  • Internetkosten: Bis zu 50% der Kosten absetzbar

Kilometergeld-Erhöhungen:

  • PKW-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,42)
  • Motorrad-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,24)
  • Fahrrad-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,38)
  • Mitfahrer-Kilometergeld: €0,15 pro km (vorher €0,05)

Dienstreisen und Auslösungen:

  • Taggelder Inland: Erhöhung um durchschnittlich 4%
  • Nächtigungskosten: Anpassung der Höchstsätze
  • Verpflegungsmehraufwand: Neue Pauschbeträge je nach Dauer

Spezielle Regelungen für Branchen

Apotheken

  • Nachtdienst-Zulagen: Erhöhter Freibetrag auf €400 monatlich
  • Gefahrenzulagen: Steuerbefreiung bis €400 monatlich
  • Fortbildungskosten: Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar

Anwaltskanzleien

  • Anwaltsgehilfen-Ausbildung: Steuerliche Begünstigungen
  • Kammer-Beiträge: Weiterhin voll absetzbar
  • Berufshaftpflicht: Beiträge als Betriebsausgabe

Praktische Umsetzungstipps für Unternehmer

Sofortige Maßnahmen bis Ende Juli 2025:

  1. Gehaltsabrechnungen überprüfen mit neuen Beitragssätzen und Grenzen
  2. Arbeitsverträge anpassen bei Änderungen der Sozialversicherungspflicht
  3. Budgetplanung aktualisieren für zusätzliche Lohnnebenkosten
  4. Überstunden-Regelungen optimieren vor Auslaufen der Begünstigung Ende 2025

Strategische Überlegungen für 2025/2026:

  • Geringfügige Beschäftigungen als Flexibilitätsinstrument ausbauen
  • Mitarbeiterbeteiligung als Ersatz für Mitarbeiterprämie prüfen
  • Lohnoptimierung durch steuerfreie Zusatzleistungen
  • Homeoffice/Telearbeit-Vereinbarungen steueroptimal gestalten

Dokumentation und Compliance:

  • Lohnkonten müssen alle neuen Werte korrekt ausweisen
  • Meldungen an Sozialversicherung mit aktualisierten Daten
  • Betriebsprüfungs-Vorbereitung mit korrekten Unterlagen

Fazit

Die Personalverrechnung 2025 erfordert eine proaktive Herangehensweise von Unternehmern. Während die Inflationsanpassungen teilweise Entlastungen bringen, steigen die Lohnnebenkosten durch höhere Sozialversicherungsgrenzen deutlich an. Besonders personalintensive Betriebe sollten ihre Kostenkalkulationen zeitnah überprüfen und gegebenenfalls Preisanpassungen vornehmen.

Eine professionelle Steuerberatung hilft Ihnen dabei:

  • Regulatorischen Überblick zu behalten und Fristen einzuhalten
  • Kostenfallen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden
  • Optimierungspotenziale bei Gehalts- und Sozialaufwendungen zu nutzen
  • Individuelle Lösungen für Ihre Branche (z. B. Apotheken, Kanzleien) zu entwickeln

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Häufig gestellte Fragen zur Personalverrechnung 2025

Wie stark steigen die Lohnnebenkosten 2025 für Unternehmen?
Die Mehrkosten variieren je nach Gehaltsstruktur. Bei der neuen Höchstbeitragsgrundlage von €6.450 entstehen bis zu €82 monatliche Mehrkosten pro gut verdienendem Mitarbeiter. Zum Beispiel, für eine durchschnittliche Apotheke mit 8 Mitarbeitern bedeutet das etwa €4.320 jährliche Mehrkosten.

Welche Vorteile bringen die erhöhten Absetzbeträge?
Arbeitnehmer profitieren von 5% höheren Absetzbeträgen, was die Nettolöhne entlastet. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf €511, der Pensionistenabsetzbetrag auf €1.002. Dies führt zu geringerer Lohnsteuerbelastung und damit niedrigeren Personalkosten für den Arbeitgeber.

Was ändert sich bei geringfügigen Beschäftigungen?
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf €551,10 monatlich. Das ermöglicht flexiblere Teilzeitmodelle und reduziert administrative Belastungen für kleine Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitgeber zahlen nur 20,50% Lohnnebenkosten statt 39,05% bei normalen Dienstverhältnissen.

Wie wirkt sich das Budgetsanierungsgesetz auf die Lohnverrechnung aus?
Der 55%-Spitzensteuersatz bleibt bis 2029 bestehen. Die Mitarbeiterprämie entfällt für 2025 komplett. Überstunden-Begünstigungen (bis €200 monatlich) laufen Ende 2025 aus. Bildungskarenz wurde bereits im April 2025 abgeschafft.

Welche Alternativen gibt es zur wegfallenden Mitarbeiterprämie?
Unternehmer können auf Mitarbeiterkapitalbeteiligung (bis €3.000 jährlich), Mitarbeitergewinnbeteiligung (bis €3.000 jährlich) oder Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung umsteigen. Auch steuerfreie Zusatzleistungen wie Kinderbetreuungskosten-Zuschüsse (erhöht auf €800) sind möglich.

Wie berechne ich die Mehrkosten für mein Unternehmen?
Die Berechnung hängt von Mitarbeiteranzahl und Gehaltsstruktur ab. Als Faustregel: Pro Mitarbeiter mit Gehalt über €6.060 entstehen €82 monatliche Mehrkosten. Bei niedrigeren Gehältern sind die Steigerungen entsprechend geringer. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Analyse Ihrer Personalkostenstruktur.

Wie lange gelten die Überstunden-Begünstigungen noch?
Die erweiterte Überstunden-Begünstigung (18 statt 10 Überstunden bis €200 monatlich) läuft am 31. Dezember 2025 aus. Ab 2026 gelten wieder nur 10 Überstunden bis €120 monatlich steuerfrei. Unternehmen sollten ihre Überstunden-Planung entsprechend anpassen.

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