Die Personalverrechnung 2025 bringt erhebliche Änderungen für österreichische Unternehmer mit sich. Zwischen automatischen Inflationsanpassungen, neuen Sozialversicherungsgrenzen und den Auswirkungen des Budgetsanierungsgesetzes 2025 müssen sich Arbeitgeber auf veränderte Kostenstrukturen einstellen. Besonders betroffen sind personalintensive Branchen wie Apotheken, Anwaltskanzleien und andere Dienstleistungsunternehmen, die ihre Lohnnebenkosten neu kalkulieren müssen.
- 🔗 Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick
- 🔗 Neue Sozialversicherungsgrenzen und Beitragssätze
- 🔗 Lohnsteuer und Absetzbeträge: Was sich ändert
- 🔗 Budgetsanierungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Lohnverrechnung
- 🔗Detaillierte Beispiele
- 🔗 Geringfügige Beschäftigung: Neue Möglichkeiten
- 🔗 Arbeitsrechtliche Neuerungen 2025
- 🔗 Spezielle Regelungen für Branchen
- 🔗 Praktische Umsetzungstipps für Unternehmer
- 🔗 Fazit
- 🔗 Häufig gestellte Fragen zur Personalverrechnung 2025
Die wichtigsten Änderungen 2025 im Überblick
Das Jahr 2025 bringt umfassende Neuerungen in der österreichischen Personalverrechnung. Die automatische Inflationsanpassung führt zu höheren Einkommensgrenzen und Absetzbeträgen, während gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge steigen. Unternehmer müssen sich auf Mehrkosten einstellen, die je nach Betriebsgröße und Gehaltsstruktur erheblich variieren können.
Kernpunkte der Änderungen:
- Höchstbeitragsgrundlage steigt auf €6.450 monatlich (vorher €6.060)
- Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich auf €551,10 (vorher €518,44)
- Einkommensstufen werden um 3,83% valorisiert
- Absetzbeträge steigen um 5%
- Kilometergeld erhöht sich auf €0,50 pro Kilometer
- Mitfahrer-Kilometergeld steigt auf €0,15 pro Kilometer
Detaillierte Valorisierung der Steuerstufen 2025:
Steuerstufe | 2024 | 2025 | Erhöhung | Prozentuale Steigerung |
---|---|---|---|---|
1. Stufe (0%) | bis €12.816 | bis €13.308 | +€492 | +3,83% |
2. Stufe (20%) | bis €20.818 | bis €21.617 | +€799 | +3,83% |
3. Stufe (30%) | bis €34.513 | bis €35.836 | +€1.323 | +3,83% |
4. Stufe (40%) | bis €66.612 | bis €69.166 | +€2.554 | +3,83% |
5. Stufe (48%) | bis €99.266 | bis €103.072 | +€3.806 | +3,83% |
Quelle: Lohnsteuertabelle 2025, Finanz.at

Neue Sozialversicherungsgrenzen und Beitragssätze
Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage auf €6.450 monatlich hat direkte Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten. Für Unternehmen bedeutet dies bei gut verdienenden Mitarbeitern zusätzliche Belastungen von bis zu €82 monatlich pro Arbeitnehmer.
Detaillierte Beitragssätze 2025 für Arbeiter und Angestellte:
Beitragsart | Dienstnehmer | Dienstgeber | Gesamt | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Krankenversicherung | 3,87% | 3,78% | 7,65% | – |
Unfallversicherung | – | 1,10% | 1,10% | Entfällt ab 60. Lebensjahr |
Pensionsversicherung | 10,25% | 12,55% | 22,80% | – |
Arbeitslosenversicherung | 2,95% | 3,05% | 6,00% | Gestaffelt bei geringem Einkommen |
Wohnbauförderung | 0,50% | 0,50% | 1,00% | Nicht von Sonderzahlungen |
Arbeiterkammer | 0,50% | – | 0,50% | Nicht von Sonderzahlungen |
Summe | 18,07% | 20,98% | 39,05% | – |
Zusätzlich für Arbeitgeber:
- Betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVSG): 1,53%
- Dienstgeberbeitrag FLAG: 3,70% (wenn Lohnsumme > €1.460 monatlich)
- Wirtschaftskammer-Umlage: 0,31% – 0,40% je nach Bundesland
Gestaffelte Arbeitslosenversicherung bei geringem Einkommen:
Einkommensbereich | Dienstnehmeranteil |
---|---|
bis €2.074 | 0% |
€2.074 – €2.262 | 1% |
€2.262 – €2.451 | 2% |
über €2.451 | 2,95% |
Quelle: WKO Beitragswesen 2025
Berechnungsbeispiel für die Mehrkosten:
Bei einem Gehalt von €6.450 (neue Höchstbeitragsgrundlage):
- 2024: SV-Beiträge Arbeitgeber: €1.272
- 2025: SV-Beiträge Arbeitgeber: €1.354
- Mehrkosten: €82 monatlich pro Mitarbeiter
Lohnsteuer und Absetzbeträge: Was sich ändert
Die Lohnsteuertabelle 2025 bringt Entlastungen für Arbeitnehmer durch die automatische Inflationsanpassung. Die Einkommensgrenzen steigen um 3,83%, während die Absetzbeträge um 5% erhöht werden.
Erhöhte Absetzbeträge 2025:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 | Erhöhung |
---|---|---|---|
Verkehrsabsetzbetrag | €487 | €511 | +€24 |
Alleinverdienerabsetzbetrag | je nach Einkommen | +5% | variabel |
Alleinerzieherabsetzbetrag | je nach Einkommen | +5% | variabel |
Pensionistenabsetzbetrag | €955 | €1.002 | +€47 |
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag | €1.407 | €1.476 | +€69 |
Detaillierter Verkehrsabsetzbetrag 2025:
Jahreseinkommen | Grundbetrag | Zuschlag | Gesamt | Besonderheit |
---|---|---|---|---|
bis €14.812 | €487 | €790 | €1.277 | Bei Pendlerpauschale |
€14.812 – €15.782 | €487 | €790-€487 | €974-€487 | Zuschlag wird eingeschliffen |
€15.782 – €19.424 | €487 | €790 | €1.277 | – |
€19.424 – €29.743 | €487 | €790-€0 | €1.277-€487 | Zuschlag wird eingeschliffen |
ab €29.743 | €487 | €0 | €487 | – |
Quelle: SWK-Spezial Lohnverrechnung 2025
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Kontaktieren Sie uns →Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag:
- Familienbonus Plus: unverändert €166,68 monatlich pro Kind
- Kindermehrbetrag: erhöht von €550 auf €700 jährlich
- Kinderbetreuungskosten-Zuschuss: erhöht auf €800 jährlich

Budgetsanierungsgesetz 2025: Auswirkungen auf die Lohnverrechnung
Das Budgetsanierungsgesetz 2025 bringt zusätzliche Belastungen für Unternehmer. Der Spitzensteuersatz von 55% wird bis 2029 verlängert, was hochverdienende Führungskräfte betrifft.
Verlängerung des 55%-Spitzensteuersatzes bis 2029
- Betrifft Einkommen über €1.000.000 jährlich
- Zusätzliche Belastung für Geschäftsführer und Partner in großen Kanzleien
Abschaffung der Bildungskarenz (seit April 2025)
- Keine neuen Anträge mehr möglich
- Bestehende Bildungskarenzen laufen normal aus
- Alternative: Bildungsteilzeit bleibt bis auf Weiteres bestehen
Mitarbeiterprämie eingestellt
- 2024: Bis zu €3.000 steuer- und abgabenfrei möglich
- 2025: Keine neue Mitarbeiterprämie mehr
- Nachzahlungen für 2024: Noch bis 15. Februar 2025 möglich
Begrenzte Überstunden-Begünstigung
- Dauerhaft: 10 Überstunden à 50% Zuschlag bis €120 monatlich steuerfrei
- Befristet bis Ende 2025: Zusätzlich 8 Überstunden bis €200 monatlich
- Ab 2026: Wieder nur 10 Überstunden bis €120 monatlich
Ersatzmaßnahmen für Unternehmer:
Mitarbeiterkapitalbeteiligung
- Weiterhin möglich: Bis €3.000 jährlich steuerfrei
- Voraussetzung: Alle Mitarbeiter oder sachlich definierte Gruppen
Mitarbeitergewinnbeteiligung
- Seit 2022: Bis €3.000 jährlich steuerfrei
- Bedingung: Durch Unternehmensergebnis des Vorjahres gedeckt
Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung (seit 2024)
- Begünstigung: Wertsteigerung wird erst bei Realisierung versteuert
- Zielgruppe: Innovative Unternehmen und Tech-Start-ups
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Beispiel 1: Kleine Apotheke (5 Mitarbeiter)
Personalstruktur:
- 1 Apotheker: €4.800 monatlich
- 2 PKA: je €2.600 monatlich
- 2 Teilzeitkräfte: je €1.200 monatlich
Kostenvergleich 2024 vs. 2025:
Position | 2024 | 2025 | Mehrkosten |
---|---|---|---|
Bruttolöhne gesamt | €12.400 | €12.400 | €0 |
SV-Beiträge AG-Anteil | €2.600 | €2.720 | €120 |
Dienstgeberbeitrag | €459 | €459 | €0 |
WK-Umlage (Wien) | €45 | €45 | €0 |
Monatliche Mehrkosten | – | – | €120 |
Jährliche Mehrkosten | – | – | €1.440 |
Beispiel 2: Anwaltskanzlei (12 Mitarbeiter)
Personalstruktur:
- 4 Anwälte: je €5.500 monatlich
- 3 Rechtsanwaltsanwärter: je €3.200 monatlich
- 5 Kanzleiangestellte: je €2.400 monatlich
Detaillierte Kostenanalyse 2025:
Mitarbeitergruppe | Bruttolohn | SV-Beiträge AG | Gesamtkosten AG | Anteil |
---|---|---|---|---|
Anwälte (4) | €22.000 | €4.616 | €27.432 | 52,3% |
Anwärter (3) | €9.600 | €2.014 | €11.969 | 22,8% |
Angestellte (5) | €12.000 | €2.518 | €14.962 | 28,5% |
Gesamt | €43.600 | €9.148 | €54.363 | 100% |
Mehrkosten 2025 gegenüber 2024: €485 monatlich (€5.820 jährlich)
Beispiel 3: Apotheke mit Filiale (18 Mitarbeiter)
Erweiterte Kostenaufstellung:
Kostenart | Betrag monatlich | Anteil an Gesamtkosten |
---|---|---|
Bruttolöhne | €32.400 | 65,8% |
SV-Beiträge Arbeitgeber | €6.792 | 13,8% |
Betriebliche Vorsorge | €496 | 1,0% |
Dienstgeberbeitrag | €1.199 | 2,4% |
WK-Umlage | €117 | 0,2% |
Kommunalsteuer | €972 | 2,0% |
Sonderzahlungen (anteilig) | €7.286 | 14,8% |
Gesamtkosten Arbeitgeber | €49.262 | 100% |
Zusätzliche 2025-Kosten:
- Wegfall Mitarbeiterprämie: -€54.000 jährlich (Ersparnis)
- Höhere SV-Beiträge: +€7.200 jährlich
- Netto-Einsparung: €46.800 jährlich
Geringfügige Beschäftigung: Neue Möglichkeiten
Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf €551,10 eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Detaillierte Kostenstruktur geringfügiger Beschäftigung:
Entgeltshöhe | Arbeitgeber-Abgaben | Arbeitnehmer-Abgaben | Besonderheiten |
---|---|---|---|
bis €551,10 | 20,50% | 0% | Klassische Geringfügigkeit |
€551,11 – €826,65 | 20,50% | 14,12% | Übergangsbereich |
ab €826,66 | 20,98% | 18,07% | Normale Beschäftigung |
Praktische Einsatzmöglichkeiten:
- Studentische Hilfskräfte in Kanzleien
- Aushilfen in Apotheken während Urlaubszeiten
- Reinigungskräfte und Büroservice
- Pensionisten als Berater auf Stundenbasis

Arbeitsrechtliche Neuerungen 2025
Homeoffice und Telearbeit
- Homeoffice-Pauschale: Dauerhaft €300 jährlich
- Ergonomisches Mobiliar: Bis €300 jährlich absetzbar
- Internetkosten: Bis zu 50% der Kosten absetzbar
Kilometergeld-Erhöhungen:
- PKW-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,42)
- Motorrad-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,24)
- Fahrrad-Kilometergeld: €0,50 pro km (vorher €0,38)
- Mitfahrer-Kilometergeld: €0,15 pro km (vorher €0,05)
Dienstreisen und Auslösungen:
- Taggelder Inland: Erhöhung um durchschnittlich 4%
- Nächtigungskosten: Anpassung der Höchstsätze
- Verpflegungsmehraufwand: Neue Pauschbeträge je nach Dauer
Spezielle Regelungen für Branchen
Apotheken
- Nachtdienst-Zulagen: Erhöhter Freibetrag auf €400 monatlich
- Gefahrenzulagen: Steuerbefreiung bis €400 monatlich
- Fortbildungskosten: Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
Anwaltskanzleien
- Anwaltsgehilfen-Ausbildung: Steuerliche Begünstigungen
- Kammer-Beiträge: Weiterhin voll absetzbar
- Berufshaftpflicht: Beiträge als Betriebsausgabe
Praktische Umsetzungstipps für Unternehmer
Sofortige Maßnahmen bis Ende Juli 2025:
- Gehaltsabrechnungen überprüfen mit neuen Beitragssätzen und Grenzen
- Arbeitsverträge anpassen bei Änderungen der Sozialversicherungspflicht
- Budgetplanung aktualisieren für zusätzliche Lohnnebenkosten
- Überstunden-Regelungen optimieren vor Auslaufen der Begünstigung Ende 2025
Strategische Überlegungen für 2025/2026:
- Geringfügige Beschäftigungen als Flexibilitätsinstrument ausbauen
- Mitarbeiterbeteiligung als Ersatz für Mitarbeiterprämie prüfen
- Lohnoptimierung durch steuerfreie Zusatzleistungen
- Homeoffice/Telearbeit-Vereinbarungen steueroptimal gestalten
Dokumentation und Compliance:
- Lohnkonten müssen alle neuen Werte korrekt ausweisen
- Meldungen an Sozialversicherung mit aktualisierten Daten
- Betriebsprüfungs-Vorbereitung mit korrekten Unterlagen
Fazit
Die Personalverrechnung 2025 erfordert eine proaktive Herangehensweise von Unternehmern. Während die Inflationsanpassungen teilweise Entlastungen bringen, steigen die Lohnnebenkosten durch höhere Sozialversicherungsgrenzen deutlich an. Besonders personalintensive Betriebe sollten ihre Kostenkalkulationen zeitnah überprüfen und gegebenenfalls Preisanpassungen vornehmen.
Eine professionelle Steuerberatung hilft Ihnen dabei:
- Regulatorischen Überblick zu behalten und Fristen einzuhalten
- Kostenfallen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden
- Optimierungspotenziale bei Gehalts- und Sozialaufwendungen zu nutzen
- Individuelle Lösungen für Ihre Branche (z. B. Apotheken, Kanzleien) zu entwickeln
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Häufig gestellte Fragen zur Personalverrechnung 2025
Wie stark steigen die Lohnnebenkosten 2025 für Unternehmen?
Die Mehrkosten variieren je nach Gehaltsstruktur. Bei der neuen Höchstbeitragsgrundlage von €6.450 entstehen bis zu €82 monatliche Mehrkosten pro gut verdienendem Mitarbeiter. Zum Beispiel, für eine durchschnittliche Apotheke mit 8 Mitarbeitern bedeutet das etwa €4.320 jährliche Mehrkosten.
Welche Vorteile bringen die erhöhten Absetzbeträge?
Arbeitnehmer profitieren von 5% höheren Absetzbeträgen, was die Nettolöhne entlastet. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf €511, der Pensionistenabsetzbetrag auf €1.002. Dies führt zu geringerer Lohnsteuerbelastung und damit niedrigeren Personalkosten für den Arbeitgeber.
Was ändert sich bei geringfügigen Beschäftigungen?
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf €551,10 monatlich. Das ermöglicht flexiblere Teilzeitmodelle und reduziert administrative Belastungen für kleine Beschäftigungsverhältnisse. Arbeitgeber zahlen nur 20,50% Lohnnebenkosten statt 39,05% bei normalen Dienstverhältnissen.
Wie wirkt sich das Budgetsanierungsgesetz auf die Lohnverrechnung aus?
Der 55%-Spitzensteuersatz bleibt bis 2029 bestehen. Die Mitarbeiterprämie entfällt für 2025 komplett. Überstunden-Begünstigungen (bis €200 monatlich) laufen Ende 2025 aus. Bildungskarenz wurde bereits im April 2025 abgeschafft.
Welche Alternativen gibt es zur wegfallenden Mitarbeiterprämie?
Unternehmer können auf Mitarbeiterkapitalbeteiligung (bis €3.000 jährlich), Mitarbeitergewinnbeteiligung (bis €3.000 jährlich) oder Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung umsteigen. Auch steuerfreie Zusatzleistungen wie Kinderbetreuungskosten-Zuschüsse (erhöht auf €800) sind möglich.
Wie berechne ich die Mehrkosten für mein Unternehmen?
Die Berechnung hängt von Mitarbeiteranzahl und Gehaltsstruktur ab. Als Faustregel: Pro Mitarbeiter mit Gehalt über €6.060 entstehen €82 monatliche Mehrkosten. Bei niedrigeren Gehältern sind die Steigerungen entsprechend geringer. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Analyse Ihrer Personalkostenstruktur.
Wie lange gelten die Überstunden-Begünstigungen noch?
Die erweiterte Überstunden-Begünstigung (18 statt 10 Überstunden bis €200 monatlich) läuft am 31. Dezember 2025 aus. Ab 2026 gelten wieder nur 10 Überstunden bis €120 monatlich steuerfrei. Unternehmen sollten ihre Überstunden-Planung entsprechend anpassen.
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