Manche von euch haben es vielleicht mitbekommen, manche noch nicht, aber seit 1. Jänner 2026 gelten in Österreich deutlich verschärfte Regeln gegen Sozialbetrug am Bau. Diese Verschärfungen sind Teil eines umfassenden Pakets zur Betrugsbekämpfung, das speziell die Bauwirtschaft und Arbeitskräfteüberlassung in den Fokus nimmt. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde Ende Dezember im Bundesgesetzblatt kundgemacht und ist in drei Teilen (Steuern, Sozialabgaben und Daten) in Kraft getreten. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen: Scheinfirmen haben 2025 rund 500 Millionen Euro Schaden verursacht, mehr als die Hälfte davon entfallene Sozialversicherungsbeiträge. Auf der offiziellen Scheinfirmen-Liste des BMF stehen mittlerweile über 900 Unternehmen.
Klingt nach einem entschlossenen Vorgehen des Gesetzgebers. Aber trifft es wirklich die Richtigen? Unser Geschäftsführer Edin, der regelmäßig Bau- und Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe berät, sieht das differenzierter.
📋 Inhaltsverzeichnis
- Das Betrugsbekämpfungsgesetz: Was gilt seit 1.1.2026?
- Erste Bilanz 2026: Was zeigen die Zahlen?
- Praxismeinung: „Das Gesetz trifft die Falschen“
- BUAK: Auslöser für Insolvenzen statt Schutz
- Weitere Empfehlungen
- So schützt du deinen Betrieb vor Haftungsrisiken
- Fazit: Verschärfte Kontrolle, aber nicht an der richtigen Stelle
- Häufige Fragen zur Betrugsbekämpfung am Bau
Betrugsbekämpfungsgesetz: Was gilt seit 1.1.2026?
Das BBKG 2025 ist ein Sammelgesetz und wurde in drei Paketen beschlossen: Teil Steuern, Teil Sozialabgaben und Teil Daten. Die wichtigsten Neuerungen für Baufirmen und Überlassungsbetriebe im Überblick:
Verschärfte Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung
Die Haftungsbeträge für Auftraggeber, die mit Unternehmen ohne Eintragung in der HFU-Liste (dazu gleich mehr) zusammenarbeiten, wurden massiv angehoben:
| Bisher | Neu ab 2026 | |
|---|---|---|
| Haftung für Sozialversicherungsbeiträge | 20% des Werklohns | 32% des Werklohns |
| Haftung für lohnabhängige Abgaben | 5% des Werklohns | 8% des Werklohns |
| Gesamt | 25% | 40% |
Das bedeutet: Wer Arbeitskräfte von einem Betrieb überlässt oder bezieht, der nicht auf der HFU-Liste steht, haftet nun mit 40 Prozent des gesamten Werklohns für dessen offene Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben.
Die HFU-Liste: Warum sie jetzt noch wichtiger ist
Die HFU-Gesamtliste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) wird vom Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung geführt. Wer darauf steht, signalisiert den Auftraggebern: „Meine SV-Beiträge und Lohnabgaben sind in Ordnung, ihr haftet nicht mit.“
Voraussetzung für die Eintragung: Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren Bauleistungen erbringen und seine Beiträge korrekt abführen. Und genau hier liegt das Problem, denn junge Unternehmen, die noch keine drei Jahre alt sind, können gar nicht auf die HFU-Liste kommen. Sie trifft die Verschärfung auf 40 Prozent automatisch, unabhängig davon, ob sie sauber arbeiten oder nicht.
Scheinfirmen-Liste und Freezing-Bescheide
Die Scheinfirmen-Liste des BMF, die sogenannte „Liste der Scheinunternehmen“ nach § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG), wird laufend aktualisiert und ist frei abrufbar. Wer mit einem dort gelisteten Unternehmen zusammenarbeitet, haftet als Bürge und Zahler für die Entgeltansprüche der dort beschäftigten Arbeitnehmer.
Neu ist außerdem, dass sogenannte Freezing-Bescheide – also Bescheide, die Geldtransaktionen an verdächtige Scheinunternehmen blockieren – nun gesetzlich gestärkt wurden. Das soll verhindern, dass Gelder abfließen, bevor die Behörden zugreifen können.
Neue Prüfungsabgabe bei Sozialbetrug
Bisher war es für die Behörden oft schwierig, Beiträge nachzufordern, wenn weder Unterlagen vorlagen noch die beschäftigten Personen klar zugeordnet werden konnten. Das BBKG 2025 schließt diese Lücke: Künftig können die Sozialversicherungsträger eine geschätzte „Prüfungsabgabe“ vorschreiben, auch ohne konkrete Zuordnung zu einzelnen Dienstnehmern.
Rückwirkendes Ende der Pflichtversicherung
Wird ein Unternehmen als Scheinunternehmen festgestellt, endet die Pflichtversicherung der dort angemeldeten Personen nun rückwirkend – nicht erst ab dem Datum des Bescheids, sondern ab dem Zeitpunkt, ab dem die Scheinunternehmereigenschaft tatsächlich bestanden hat.
Erweiterte Auskunftspflichten
Reichen die bisherigen Mitwirkungspflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten nicht aus, um ein Versicherungsverhältnis zu klären, können die Sozialversicherungsträger nun auch unbeteiligte Dritte zur Auskunft und Vorlage von Unterlagen verpflichten.

Erste Bilanz 2026: Was zeigen die Zahlen?
Die Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei liefen bereits 2025 auf Hochtouren. Bei bundesweiten Baustellen-Razzien im Juni 2025 wurden an 139 Einsatzorten über 390 Unternehmen kontrolliert und 128 schwerwiegende Fälle von Abgaben- und Sozialbetrug aufgedeckt. 1.235 Arbeitnehmer wurden überprüft, 15 illegale Beschäftigte ohne Arbeitsgenehmigung aufgegriffen, 44 Schwarzarbeitsanzeigen erstattet und fast 170.000 Euro an Abgabenrückständen sofort eingetrieben. Im Oktober 2025 flog eine Tiroler Baufirma auf, die über eine halbe Million Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen hatte.
Für 2026 erwartet das Finanzministerium durch das gesamte Betrugsbekämpfungspaket Mehreinnahmen von rund 270 Millionen Euro. Wie viel davon tatsächlich von der Verschärfung im Baubereich kommt, wird sich zeigen.
500 Millionen Euro Schaden durch Scheinfirmen
Scheinfirmen haben 2025 in Österreich einen geschätzten Gesamtschaden von rund 500 Millionen Euro verursacht. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, rund ein Fünftel auf hinterzogene Lohnsteuer. Die Bauwirtschaft ist überproportional betroffen, weil hier komplexe Subunternehmerketten mit mehreren Ebenen üblich sind und weil der massive Preisdruck von oben nach unten weitergegeben wird. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine konsequente Betrugsbekämpfung ist, die nicht nur einzelne Baustellen, sondern ganze Lieferketten erfasst.
So funktioniert das Modell typischerweise: Ein Großkonzern vergibt einen Bauauftrag an einen Generalunternehmer, dieser gibt Teile an Subunternehmer weiter, die wiederum Arbeitskräfteüberlasser einschalten. Am Ende der Kette steht ein Betrieb, der keine echte Infrastruktur hat, keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, keine Beiträge abführt und nur existiert, um Scheinrechnungen auszustellen. Die Initiative „ROT-WEISS-ROT BAUEN“ der Gewerkschaft Bau-Holz fordert seit Jahren, dass nur zertifizierte, ortsansässige Firmen bei öffentlichen Vergaben berücksichtigt werden sollen.
Praxismeinung: „Das Gesetz trifft die Falschen“
Unser Geschäftsführer Edin wird regelmäßig zu diesen Themen befragt. Seine Einschätzung ist klar: Die aktuelle Form der Betrugsbekämpfung trifft überwiegend jene, die ohnehin korrekt arbeiten, während sich hartnäckige Betrugsmodelle oft geschickt entziehen.
„Die meisten Sozialbetrugsfälle finden sich bei Unternehmen, die bereits auf der Scheinfirmen-Liste stehen. Für diese Unternehmen gab es mit dem letzten Betrugsbekämpfungsgesetz keine Verschärfungen“,
erklärt Edin.
Die Erhöhung der Auftraggeberhaftung von 25 auf 40 Prozent bei Arbeitskräfteüberlassung trifft vor allem Betriebe, die jünger als drei Jahre sind und deshalb nicht auf der HFU-Liste stehen können – nicht die Scheinfirmen selbst.
Sein Vorschlag: „Ein genereller Haftungsabzug von zum Beispiel 10 Prozent, ohne Ausnahmen und auch für HFU-gelistete Unternehmen, würde das Geschäftsmodell der Scheinfirmen komplett eindämmen.“
Der Preisdruck kommt von oben
Edin sieht die strukturelle Ursache des Sozialbetrugs nicht auf der Baustelle, sondern bei der Auftragsvergabe:
„Die Großkonzerne geben Preisvorgaben. Die Subunternehmen müssen diese entweder akzeptieren oder riskieren den Ausschluss aus weiterer Beauftragung.“
Im Bau, sowohl im Tiefbau als auch im Hochbau, stellen Großkonzerne oft wenig eigenes Personal auf der Baustelle ab. Die Arbeit wird über Subunternehmer erledigt, zu Preisen, die für einen normalen Betrieb kaum tragbar sind. „Wenn die Finanzpolizei kommt, werden die Subunternehmer geprüft und am Ende als Betrüger dargestellt, während der eigentliche Auftraggeber außen vor bleibt“, so Edin.
BUAK: Auslöser für Insolvenzen statt Schutz
Ein besonderer Kritikpunkt betrifft die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK): „Die meisten Insolvenzen im Baubereich werden von der BUAK ausgelöst“, sagt Edin. Die BUAK verweigere Betrieben Ratenzahlungen, wenn diese in den letzten sechs Monaten einen Vollstreckungsantrag erhalten haben – ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gäbe. „Sie argumentieren mit internen Richtlinien, die aber keine Gesetze sind.“
Sein Vorschlag: Die BUAK in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) integrieren und alle Bauarbeiter gleich behandeln. „Dadurch könnten die BUAK-Kosten um rund 10 Prozent gesenkt werden.“
Weitere Empfehlungen von Edin
Über die BUAK-Reform hinaus empfiehlt Edin mehrere strukturelle Maßnahmen, die den Sozialbetrug an der Wurzel bekämpfen würden:
- Reverse-Charge-Regelung ausweiten: Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf weitere Bereiche im Geschäft zwischen Unternehmen ausdehnen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen.
- Sofortige Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht bei ausländischen Arbeitnehmern: Ausländische Betriebe zahlen in der Regel erst nach 12 Monaten in Österreich Ertragsteuern . Das wird laut Edin kaum geprüft, weder vom Finanzamt noch von der Finanzpolizei.
- Steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit: Wenn ein Bauarbeiter netto 100 Euro mehr verdienen soll, kostet das die Firma rund 240 Euro. 140 Euro fließen in Abgaben und Sozialversicherung. Die steuerfreien Mitarbeiterprämien (bis 3.000 Euro jährlich) sollten wieder eingeführt werden.
- Mehr Meldepflichten statt physische Kontrollen: Die Finanzpolizei könnte durch erweiterte Berichtspflichten im Rahmen der laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen entlastet werden, anstatt nur auf Baustellen-Razzien zu setzen.
- Bessere Schulung der Finanzpolizei: Das Personal der Finanzpolizei soll stärker in der Erkennung von echten Betrugsmodellen geschult werden, statt sich auf leicht zugängliche Verstöße bei kleinen Betrieben zu konzentrieren.
So schützt du deinen Betrieb vor Haftungsrisiken
Gerade für kleine und mittlere Bau- und Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe ist es 2026 wichtiger denn je, die eigenen Prozesse sauber aufzustellen. Denn wenn die Finanzpolizei prüft, zählt nur die Dokumentation, nicht die gute Absicht.
Vor der Beauftragung eines Subunternehmens
- HFU-Liste prüfen: Ist der Subunternehmer auf der HFU-Gesamtliste eingetragen? Wenn nicht, haftest du mit bis zu 40 Prozent des Werklohns.
- Scheinfirmen-Liste abfragen: Die BMF-Liste der festgestellten Scheinunternehmen ist frei zugänglich und wird laufend aktualisiert. Ein kurzer Abgleich vor jeder Beauftragung kann dich vor der Bürgenhaftung schützen.
- Firmenbuch und UID-Nummer prüfen: Existiert das Unternehmen tatsächlich? Stimmen die Angaben?
- BUAG-Zahlungen bestätigen lassen: Insbesondere bei Bauunternehmen sicherstellen, dass die BUAK-Beiträge aktuell bezahlt sind.
Im Vertrag festhalten:
- Verpflichtung des Subunternehmers zur ordnungsgemäßen Anmeldung aller Arbeitnehmer.
- Recht auf Einsicht in Lohnunterlagen und Anmeldungen bei der ÖGK.
- Klausel zur Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG).
- Rücktrittsrecht bei Feststellung als Scheinunternehmen oder Verstoß gegen Meldepflichten.
Laufend kontrollieren
- Stichprobenartige Kontrolle der Baustellendokumentation (Anwesenheitslisten, Stundenaufzeichnungen).
- Bei Arbeitskräfteüberlassung: Überprüfung, ob die überlassenen Kräfte tatsächlich beim Überlasser angemeldet sind.
- Regelmäßiger Abgleich mit der HFU-Liste. Eintragungen können sich ändern.
Wann drohen Konsequenzen für Geschäftsführer?
Die Verschärfungen betreffen nicht nur die Unternehmen selbst, sondern unter Umständen auch deren Geschäftsführung persönlich:
- Finanzstrafrechtliche Folgen: Werden Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt, kann das als Abgabenverkürzung oder -hinterziehung verfolgt werden. Der Verkürzungszuschlag beträgt weiterhin 10 Prozent, bei Nachforderungen über 50.000 Euro sogar 15 Prozent.
- Haftung des Geschäftsführers: Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung (z. B. Nichtabfuhr von Abgaben trotz verfügbarer Mittel) haftet der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen.
- Anfechtungsschutz für geleistete Beiträge: Immerhin: Sozialversicherungsbeiträge und Abgaben, die vor einem Insolvenzverfahren ordnungsgemäß entrichtet wurden, sind künftig nicht mehr im Rahmen der Insolvenz anfechtbar, sofern die Anlaufkosten des Verfahrens gedeckt sind und der Betrag 4.000 Euro übersteigt.

Fazit: Verschärfte Kontrolle, aber nicht an der richtigen Stelle
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 bringt reale Änderungen, die jeder Bau- und Überlassungsbetrieb kennen muss. Die Haftungsbeträge sind drastisch gestiegen, die Behörden haben neue Befugnisse, und die Verfahren gegen Scheinunternehmen werden schneller.
Gleichzeitig zeigt sich – und das sagen nicht nur Steuerberater wie Edin, sondern auch Branchenvertreter und die Kammer der Steuerberater – dass die strukturellen Ursachen des Sozialbetrugs damit nicht gelöst werden. Der Preisdruck in der Subunternehmerkette bleibt bestehen, junge Betriebe werden überproportional belastet, und die echten Scheinfirmen operieren ohnehin außerhalb jeder Compliance.
Wer als Baufirma oder freiberuflicher Planer auf der sicheren Seite bleiben will, sollte jetzt vor allem eines tun: die HFU-Liste und Scheinfirmen-Liste konsequent prüfen, die eigenen Verträge sauber aufsetzen und im Zweifel frühzeitig beraten lassen – bevor die Finanzpolizei klopft.
Du hast Fragen zur Auftraggeberhaftung, zur HFU-Liste oder brauchst Unterstützung bei der Prüfung deiner Subunternehmer-Struktur? Vereinbare ein Erstgespräch mit Team23 – wir beraten Baufirmen und Überlassungsbetriebe in ganz Österreich.
Häufige Fragen zur Betrugsbekämpfung am Bau
Wer ist vom Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 am stärksten betroffen?
Vor allem Bauunternehmen, Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe und Auftraggeber, die mit Subunternehmen oder überlassenen Arbeitskräften arbeiten, spüren die neuen Regeln zur Betrugsbekämpfung und Sozialbetrugsbekämpfung. Besonders kritisch ist die Kombination aus HFU-Liste, erhöhter Auftraggeberhaftung und strengeren Kontrollen entlang der Subunternehmerkette.
Was ist der Unterschied zwischen HFU-Liste und Scheinfirmen-Liste?
Die HFU-Liste (Haftungsfreistellungs-Liste) enthält Unternehmen, bei denen Auftraggeber von der erhöhten Auftraggeberhaftung befreit sind. Die Scheinfirmen-Liste des BMF führt hingegen Unternehmen, die als Scheinunternehmen eingestuft wurden – hier drohen Bürgenhaftung und massive Nachforderungen.
Wie schützt mich die HFU-Liste vor Sozialbetrug?
Wenn dein Subunternehmer auf der HFU-Liste steht, bist du in der Regel von der 40‑prozentigen Auftraggeberhaftung befreit. Die HFU-Liste ersetzt aber keine eigene Prüfung: Firmenbuch, BUAK-Zahlungen und tatsächliche Baustellensituation solltest du trotzdem laufend kontrollieren.
Was bedeutet das neue Betrugsbekämpfungspaket für junge Baufirmen?
Unternehmen, die noch keine drei Jahre alt sind, können sich nicht in die HFU-Liste eintragen lassen. Sie unterliegen damit automatisch der verschärften Haftung und haben es deutlich schwerer, als „risikoarm“ wahrgenommen zu werden – obwohl sie oft sauber arbeiten.
Wie viele Betrugsfälle wurden seit den Verschärfungen aufgedeckt?
Schon 2025 hat die Finanzpolizei bei bundesweiten Baustellen-Razzien 128 Fälle von Abgaben- und Sozialbetrug festgestellt, und die Zahl der Kontrollen wird 2026 weiter steigen. Parallel wächst die Scheinfirmen-Liste, auf der bereits über 900 Unternehmen geführt werden.
Was empfiehlt Edin von Team23 Baufirmen ganz konkret?
Edin empfiehlt, jeden Subunternehmer systematisch gegen HFU-Liste und Scheinfirmen-Liste zu prüfen, klare Vertragsklauseln zur Einhaltung von Lohn- und Sozialversicherungsrecht zu vereinbaren und interne Compliance-Prozesse aufzubauen, bevor die erste Kontrolle kommt. Zusätzlich setzt er auf strukturelle Lösungen wie einen generellen Haftungsabzug und eine Ausweitung der Reverse-Charge-Regelung.
