Die Entscheidung, von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH zu wechseln, ist eine der wichtigsten strategischen Weichenstellungen im Unternehmerdasein. In Österreich stehen derzeit über 300.000 Einzelunternehmer vor dieser fundamentalen Frage, die sowohl steuerliche als auch haftungsrechtliche Dimensionen umfasst. Die Antwort hängt von deinem Gewinn, deiner Risikobereitschaft und deinen Wachstumsplänen ab. In diesem Artikel zeigen wir dir alle relevanten Zahlen für 2026, erklären die steuerlichen Hebel und rechnen ein konkretes Praxisbeispiel durch.

Einzelunternehmer vs. GmbH: Die Unterschiede
Bevor wir über den Wechsel sprechen, solltest du die grundlegenden Unterschiede kennen. Die beiden Rechtsformen unterscheiden sich in drei Kernbereichen: Besteuerung, Haftung und laufende Kosten.
Besteuerung: Progressiv vs. Flat
Als Einzelunternehmer zahlst du Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif. Das heißt: Je mehr du verdienst, desto höher ist dein Grenzsteuersatz — 2026 bis zu 55% ab einer Million Euro.
Die GmbH zahlt dagegen einen fixen Körperschaftsteuersatz von 23% auf den Gewinn — unabhängig davon, ob du 20.000 € oder 2 Millionen € Gewinn machst. Willst du den Gewinn aus der GmbH auf dein Privatkonto holen, kommt allerdings noch die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% dazu. Die kombinierte Steuerbelastung bei einer Vollausschüttung liegt damit bei rund 44,2%.
Das bedeutet: Die GmbH ist steuerlich nicht automatisch besser. Der Vorteil greift erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe — und besonders dann, wenn du nicht den gesamten Gewinn ausschütten musst.
Haftung: Unbeschränkt vs. beschränkt
Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen — Haus, Auto, Ersparnisse, alles. Bei der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. In der Praxis gibt es allerdings Durchgriffsrisiken, etwa bei persönlichen Bankbürgschaften oder grober Pflichtverletzung als Geschäftsführer. Trotzdem bietet die GmbH deutlich mehr Schutz, besonders wenn dein Unternehmen wächst und die Risiken steigen.
Laufende Kosten und Formalitäten
Als Einzelunternehmer bist du flexibel: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht oft, kein Notar, kein Firmenbuch-Zwang unter bestimmten Grenzen. Die GmbH bringt dagegen mehr Pflichten mit: doppelte Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung beim Firmenbuch und eine Mindest-Körperschaftsteuer von 500 € pro Jahr — auch wenn du Verlust machst. Dazu kommen Kosten für Steuerberater, Notariat und laufende Buchhaltung, die bei der GmbH spürbar höher sind.

Ab welchem Gewinn wird es interessant?
Die entscheidende Frage lautet: Ab wann ist die GmbH steuerlich günstiger als das Einzelunternehmen? Die Antwort ist nicht so einfach wie „ab 100.000 €“, weil der Einzelunternehmer Steuervorteile hat, die der GmbH nicht zustehen. Der Einkommensteuertarif in Österreich ist progressiv und steigt stufenweise an. Für sehr hohe Einkommen über 1 Mio. € pro Jahr gilt bis 2029 ein Höchststeuersatz von 55%.
Gewinnfreibetrag: Der große Vorteil des Einzelunternehmers
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist der wichtigste steuerliche Joker für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH können ihn nicht nutzen. Ein Teil des Gewinns bleibt dadurch steuerfrei, wenn im Betrieb in bestimmte begünstigte Anlagegüter oder passende Wertpapiere investiert wird.
Bis zu einem Gewinn von 30.000 € pro Jahr gibt es den sogenannten Grundfreibetrag automatisch, ohne dass du investieren musst. Darüber hinaus kannst du bei passenden Investitionen und Einhaltung der Behaltefrist, zusätzliche Prozentanteile deines Gewinns steuerfrei stellen, insgesamt bis knapp 46.000 € Gewinnfreibetrag pro Jahr.
In der Praxis bedeutet das: Je höher dein Gewinn als Einzelunternehmer ist, desto mehr Wirkung entfaltet der Gewinnfreibetrag und desto länger bleibt das Einzelunternehmen gegenüber der GmbH steuerlich konkurrenzfähig. Bei einem Gewinn von z. B. 150.000 € sparst du als Einzelunternehmer über den GFB rund 8.000–10.000 € an Steuern. Das verschiebt den Break-even deutlich nach oben.
Ab ca. 80.000–120.000 € Gewinn genauer hinschauen
Unter ca. 80.000 € Gewinn lohnt sich die GmbH rein steuerlich fast nie. Die ESt-Belastung liegt in diesem Bereich dank Progression und GFB oft unter 30%, während die GmbH bei Vollausschüttung immer bei ~44,2% landet. Zwischen 80.000 € und 120.000 € wird es interessant, vor allem wenn du nicht alles ausschütten musst. Ab 120.000 € aufwärts ist die GmbH bei Thesaurierung (= Gewinne in der GmbH lassen) fast immer im Vorteil, weil der ESt-Grenzsteuersatz bereits 48–50% beträgt und die GmbH nur 23% zahlt.
Wichtig: Diese Faustregeln gelten nur für die reine Steuerbelastung. Die tatsächliche Grenze verschiebt sich durch Sozialversicherung, GFB, Investitionsfreibetrag und die Frage, wie viel Geld du wirklich privat brauchst.
Was bedeutet das für den Rechtsformvergleich?
Den IFB gibt es sowohl als Einzelunternehmer als auch in der GmbH. Allerdings profitiert der Einzelunternehmer doppelt, weil er den IFB und den Gewinnfreibetrag kombinieren kann. Die GmbH kann nur den IFB nutzen. Wenn du 2026 größere Investitionen planst, solltest du das in deine Berechnung einbeziehen.
Die FlexCo als Alternative
Seit 1. Jänner 2024 gibt es mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo) eine neue Rechtsform, die auf der GmbH aufbaut. Das Stammkapital beträgt ebenfalls 10.000 €, aber es gibt einige Unterschiede:
- Mindeststammeinlage: 1 € pro Gesellschafter (statt 70 € bei der GmbH). Mini-Beteiligungen werden möglich
- Unternehmenswert-Anteile: Bis zu 25% des Stammkapitals können als stimmrechtslose Anteile ausgegeben werden. Ideal für Mitarbeiterbeteiligungen
- Vereinfachte Anteilsübertragung: Kein Notariatsakt nötig, ein Rechtsanwalts- oder Notariatsakt reicht
- Steuerlich identisch zur GmbH: KöSt 23%, Mindest-KöSt 500 €, gleiche Regeln
Die FlexCo ist besonders interessant, wenn du Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen oder externe Investoren aufnehmen willst. Für den klassischen Ein-Personen-Wechsel vom EU zur GmbH macht es steuerlich keinen Unterschied. Hier entscheidet die Frage der Anteilsflexibilität.
Gewinnverteilung und Geschäftsführer-Gehalt
Der größte Hebel in der GmbH ist nicht der KöSt-Satz allein, sondern die Kombination aus Geschäftsführer-Gehalt und Gewinnausschüttung. Als Gesellschafter-Geschäftsführer hast du zwei Einkommensströme: dein Gehalt (wird als Betriebsausgabe von der GmbH abgesetzt) und die Gewinnausschüttung (auf die KESt anfällt).
Dein GF-Gehalt mindert den KöSt-pflichtigen Gewinn der GmbH. Gleichzeitig zahlst du darauf Einkommensteuer (und SV-Beiträge). Das optimale Gehalt liegt dort, wo die Gesamtbelastung aus ESt + SV auf das Gehalt niedriger ist als die kombinierte KöSt + KESt auf eine Ausschüttung — oder umgekehrt. In der Praxis pendelt sich das „optimale“ Geschäftsführer-Gehalt oft bei ca. 60.000–90.000 € brutto/Jahr ein, weil in diesem Bereich der ESt-Grenzsteuersatz (40–48%) noch unter der kombinierten Belastung der Vollausschüttung (~44,2%) liegt.
Mehr Details zur Gehaltsoptimierung als GmbH-Geschäftsführer findest du in unserem Artikel GmbH-Geschäftsführer Gehaltsoptimierung.
Investitionsfreibetrag 2026: Befristet verdoppelt
Ein Hebel, der für beide Rechtsformen gilt, aber trotzdem die Rechnung beeinflusst, ist der Investitionsfreibetrag (IFB). Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 beschlossen, den IFB befristet zu verdoppeln:
- Normaler IFB: 20% (statt regulär 10%)
- Öko-IFB (ökologisch wertvolle Investitionen): 22% (statt regulär 15%)
- Befristung: Für Investitionen zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026
- Höchstgrenze: 1 Mio. € pro Jahr an förderbaren Investitionen
Mehr darüber: Investitionsfreibetrag 2025: Ab Oktober bis zu 22% Steuern sparen!
Steuerneutral vom Einzelunternehmen zur GmbH
Der Wechsel muss keine Steuerbombe sein. Über das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) gibt es einen klar geregelten Weg, das Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH einzubringen.
Art. III UmgrStG: Einbringung
Die gängigste Variante für den Wechsel EU → GmbH ist die Einbringung nach Art. III UmgrStG. Dabei wird das gesamte Unternehmen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) auf eine bestehende oder neu gegründete GmbH übertragen. Der zentrale Vorteil: Es kommt zur Buchwertfortführung. Stille Reserven werden nicht aufgedeckt, es fällt keine Einkommensteuer an.
Voraussetzungen
- Schriftlicher Einbringungsvertrag: Zwingend erforderlich, muss den gesellschaftsrechtlichen Charakter klar erkennen lassen
- Einbringungsstichtag: Rückwirkend möglich (bis zu 9 Monate vor Anmeldung beim Firmenbuch)
- Positiver Verkehrswert: Das eingebrachte Vermögen muss einen positiven Verkehrswert haben
- Gegenleistung in Gesellschaftsrechten: Du erhältst für die Einbringung Anteile an der GmbH (keine oder nur geringe Barzuzahlungen erlaubt)
- Firmenbuch-Anmeldung: Innerhalb von 9 Monaten nach dem Einbringungsstichtag
Typischer Ablauf
- Planung mit Steuerberater: Einbringungsstichtag festlegen, Einbringungsbilanz erstellen
- GmbH gründen (falls noch nicht vorhanden): Gesellschaftsvertrag beim Notar, Firmenbucheintragung, Stammeinlage einzahlen
- Einbringungsvertrag schriftlich abschließen
- Firmenbuch-Anmeldung der Einbringung fristgerecht durchführen
- Gewerberechtliche Anpassungen: Gewerbeberechtigungen auf die GmbH übertragen, Verträge umschreiben
- Finanzamt informieren: Steuernummer der GmbH beantragen, UmgrStG-Erklärung
Achtung: Einzelrechtsnachfolge
Anders als bei einer Verschmelzung handelt es sich bei der Einbringung um eine Einzelrechtsnachfolge. Das heißt: Jeder Vertrag, jede Bankverbindung, jede Gewerbeberechtigung muss einzeln auf die GmbH übertragen werden. Das ist aufwändig und sollte gut vorbereitet sein, insbesondere bei Mietverträgen, Leasingverträgen und Kundenverträgen.
Wenn du eine Nachfolgeregelung planst, hilft dir auch unser Artikel zur Unternehmensnachfolge für KMU weiter.

Praxisbeispiel: Lisa, IT-Freelancer
Damit die Theorie greifbar wird, rechnen wir ein konkretes Beispiel durch. Lisa ist IT-Freelancer im Bereich Softwareentwicklung in Wien und arbeitet für mehrere internationale Auftraggeber. Sie erwirtschaftet 2026 einen Gewinn von 130.000 € vor Steuern und Sozialversicherung. In dieser Größenordnung stellt sich die Frage, ob sie besser als Einzelunternehmerin bleibt oder in eine GmbH wechselt – sowohl steuerlich als auch bei der Haftung.
Variante 1: Einzelunternehmen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor GFB | 130.000 € |
| Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag + investitionsbedingter) | ca. 17.560 € (4.950 + 12.610) |
| Steuerpflichtiger Gewinn | ca. 112.440 € |
| Einkommensteuer (ca.) | ca. 37.800 € |
| SVA/GSVG (ca. 26% auf Beitragsgrundlage) | ca. 25.000 € |
| Verbleibend netto | ca. 67.200 € |
Variante 2: GmbH mit optimiertem GF-Gehalt
Fazit des Beispiels
Lisa kommt mit der GmbH auf ein ähnliches Nettoeinkommen, baut aber gleichzeitig 27.350 € Kapital in der GmbH auf, das nur mit 23% besteuert wurde. Im Einzelunternehmen wäre dieses Geld mit dem vollen ESt-Satz (48%) belastet gewesen. Über mehrere Jahre summiert sich dieser Thesaurierungsvorteil erheblich, vor allem, wenn Lisa das Kapital reinvestiert oder für schwächere Jahre als Puffer nutzt.
Häufig gestellte Fragen zur Umgründung
Ab welchem Gewinn lohnt sich die GmbH?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber als Orientierung: Ab ca. 80.000–120.000 € Jahresgewinn wird die GmbH steuerlich interessant, vor allem wenn du nicht alles ausschütten musst. Die genaue Grenze hängt von deiner Sozialversicherung, deinem GFB und deinem privaten Geldbedarf ab.
Was kostet die GmbH-Gründung 2026?
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 € (davon 5.000 € Bareinzahlung bei Gründung), die „echten“ Gründungskosten liegen bei ca. 1.000–3.500 € für Notar, Firmenbuch und Beratung.
Kann ich den Wechsel steuerneutral machen?
Ja, über die Einbringung nach Art. III UmgrStG. Dabei werden die Buchwerte fortgeführt und es fällt keine Einkommensteuer auf stille Reserven an. Voraussetzung: schriftlicher Einbringungsvertrag und fristgerechte Firmenbuch-Anmeldung.
Was ist die FlexCo und wann ist sie besser als die GmbH?
Die FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) gibt es seit 1.1.2024. Steuerlich ist sie identisch zur GmbH (KöSt 23%, Mindest-KöSt 500 €). Die Vorteile liegen bei der einfacheren Anteilsübertragung, der Möglichkeit von Unternehmenswert-Anteilen für Mitarbeiterbeteiligungen und der niedrigeren Mindeststammeinlage (1 € statt 70 €).
Wie wirkt sich die GmbH-Gründung auf meine Sozialversicherung aus?
Als Einzelunternehmer bist du GSVG-versichert. In der GmbH hängt es von deiner Beteiligungshöhe ab: Unter 25% → ASVG (~39,9%), über 50% → GSVG (~25,15%), dazwischen je nach beherrschendem Einfluss.
Muss ich als GmbH-GF mein gesamtes Gehalt versteuern, wenn ich gleichzeitig Ausschüttungen bekomme?
Ja, Gehalt und Ausschüttungen werden getrennt besteuert. Das GF-Gehalt unterliegt der Einkommensteuer, die Ausschüttung der KESt (27,5%). Bei GSVG-Pflichtversicherung erhöhen Ausschüttungen zusätzlich die SV-Bemessungsgrundlage.