Die Unternehmensnachfolge ist eines der wichtigsten Themen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich. Bis 2030 steht laut Wirtschaftskammer Österreich fast jedes dritte Unternehmen vor einer Übergabe – sei es innerhalb der Familie, an Mitarbeiter oder an externe Käufer. Doch die Nachfolge ist nicht nur eine emotionale, sondern vor allem eine steuerliche und rechtliche Herausforderung. Wer die Unternehmensnachfolge bei KMU frühzeitig und strategisch angeht, kann Steuern sparen, Streit vermeiden und das Lebenswerk sichern.
📋 Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Unternehmensnachfolge bei KMU?
- Die häufigsten Formen der Nachfolge
- Steuerliche Stolpersteine bei der Unternehmensnachfolge
- Immobilien und Unternehmensnachfolge
- Nachfolgeplanung für Anwälte, Ärzte und Freiberufler
- Praxisbeispiele und Gestaltungstipps
- FAQ: Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge
- Fazit: Wer früh plant, spart Steuern und sichert Werte
1. Was bedeutet Unternehmensnachfolge bei KMU?
Unternehmensnachfolge bedeutet, dass das Eigentum und die Leitung eines Betriebs auf eine andere Person oder Generation übergehen. Das kann durch Schenkung, Erbschaft, Verkauf oder auch durch eine schrittweise Übergabe erfolgen. Die Wahl des richtigen Modells hängt von vielen Faktoren ab: familiäre Situation, wirtschaftliche Lage, steuerliche Rahmenbedingungen und die Bereitschaft des Nachfolgers.

2. Die häufigsten Formen der Nachfolge
- Familieninterne Übergabe: Die klassische Variante, bei der das Unternehmen an Kinder oder andere Verwandte übergeben wird. Hier stehen emotionale Aspekte oft im Vordergrund, aber auch steuerliche Vorteile wie Buchwertfortführung und begünstigte Steuersätze.
- Verkauf an Dritte: Wird kein Nachfolger in der Familie gefunden, kann das Unternehmen an Mitarbeiter (MBO), externe Investoren oder Konkurrenten verkauft werden. Hier ist eine realistische Unternehmensbewertung entscheidend.
- Mitarbeiterbeteiligung: Immer mehr KMU setzen auf Modelle, bei denen langjährige Mitarbeiter schrittweise Anteile erwerben und so zum Nachfolger werden.
- Stiftungslösung: Für größere Familienunternehmen kann die Übertragung in eine Privatstiftung eine generationenübergreifende Lösung sein.
3. Steuerliche Stolpersteine bei der Unternehmensnachfolge
Die steuerlichen Auswirkungen der Nachfolge werden oft unterschätzt. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen:
- Einkommensteuer: Beim Verkauf oder bei der Aufgabe des Betriebs fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an. Für Übergeber ab 60 Jahren gibt es begünstigte Steuersätze.
- Grunderwerbsteuer: Wird bei der Übertragung von Immobilien fällig – auch bei Schenkung oder Erbschaft. Seit 2016 ist der Verkehrswert die Bemessungsgrundlage.
- Immobilienertragsteuer: Gewinne aus der Veräußerung von Betriebsimmobilien unterliegen der Immobilienertragsteuer (27,5%).
- Umsatzsteuer: Bei der Übertragung eines ganzen Betriebs bleibt die Umsatzsteuer außen vor, bei Teilübertragungen kann sie jedoch anfallen.
- Schenkungs- und Erbschaftsteuer: In Österreich derzeit ausgesetzt, eine Wiedereinführung ist aber politisch immer wieder Thema.
Gerade bei der Übertragung von Immobilien oder der Umgründung in eine andere Rechtsform können hohe Steuerbelastungen entstehen, wenn nicht rechtzeitig geplant wird.
4. Immobilien und Unternehmensnachfolge
Immobilien stellen bei vielen KMU den größten Vermögenswert dar und sind daher ein zentraler Aspekt jeder Unternehmensnachfolge. Die Übertragung von Betriebsimmobilien auf den Nachfolger ist mit einer Reihe steuerlicher Herausforderungen verbunden, die frühzeitig bedacht werden sollten.
Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer
Wird eine Immobilie im Zuge der Nachfolge übertragen, fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine entgeltliche (Verkauf) oder unentgeltliche (Schenkung, Erbschaft) Übertragung handelt. Die Bemessungsgrundlage ist seit 2016 der Verkehrswert der Immobilie, was zu einer spürbaren Steuerbelastung führen kann. Zusätzlich ist bei der Veräußerung von Betriebsimmobilien die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zu berücksichtigen, die aktuell 30% des Veräußerungsgewinns beträgt. Für Altvermögen und Sonderfälle gelten spezielle Regelungen.
Buchwertfortführung und Umgründungen
Um die Steuerlast zu minimieren, kann eine Übertragung zu Buchwerten im Rahmen einer Umgründung (z.B. Einbringung in eine GmbH oder FlexCo) sinnvoll sein. Dabei wird die Immobilie steuerneutral auf die neue Gesellschaft übertragen, und die Besteuerung der stillen Reserven wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Hierbei sind jedoch strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Fortführung des Betriebes und die Sperrfrist für die Immobilien.
Degressive Abschreibung und ökologische Sanierungen
Für nach dem 1.7.2020 angeschaffte oder hergestellte Immobilien kann die degressive Abschreibung genutzt werden. Das bedeutet, dass in den ersten Jahren ein höherer Abschreibungsbetrag geltend gemacht werden kann, was die Steuerlast in der Übergangsphase reduziert. Zusätzlich gibt es für energetische Sanierungen und klimafreundliche Heizsysteme einen befristeten 15%-Öko-Zuschlag als zusätzliche Betriebsausgabe oder Werbungskosten.
Sonderfälle und Gestaltungsmöglichkeiten
Bei der Übertragung von Immobilien im Zuge einer Nachfolge ist auch auf die Hauptwohnsitzbefreiung bei Privatimmobilien, die steuerneutrale Entnahme von Betriebsgebäuden und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung (z.B. bei Vermietung) zu achten. Die steuerlichen Folgen unterscheiden sich je nach Einzelfall erheblich – etwa wenn Immobilien im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten werden oder ob eine Übertragung im Rahmen einer Stiftungslösung erfolgt.

5. Nachfolgeplanung für Anwälte, Ärzte und Freiberufler
Für Kanzleien, Arztpraxen und andere Freiberufler ist die Unternehmensnachfolge besonders komplex:
- Berufsrechtliche Vorgaben: Die Nachfolge muss mit Standesregeln und Zulassungsvoraussetzungen vereinbar sein.
- Haftung und laufende Verfahren: Persönliche Haftung, Rückstellungen und offene Verfahren müssen geklärt werden.
- Bewertung immaterieller Werte: Der Wert einer Kanzlei oder Praxis liegt oft im Patienten- oder Mandantenstamm. Eine realistische Bewertung ist entscheidend.
- Umsatzsteuerliche Risiken: Bei Gemeinschaftspraxen kann die fehlerhafte Abgrenzung von Privat- und Kassenumsätzen zu Steuernachzahlungen führen.
Viele Kanzleien und Praxen nutzen steueroptimierte Modelle wie die FlexCo oder Privatstiftung zu selten, obwohl diese erhebliche Vorteile bieten können.
6. Praxisbeispiele und Gestaltungstipps
Beispiel 1: Ein Familienbetrieb (GmbH) wird an die Tochter übergeben. Durch rechtzeitige Umgründung und Nutzung des begünstigten Steuersatzes für Übergeber über 60 Jahre kann die Steuerlast um 30% gesenkt werden.
Beispiel 2: Eine Arztpraxis wird in eine FlexCo eingebracht. So kann der Nachfolger schrittweise Anteile erwerben, und der Übergeber bleibt noch einige Jahre aktiv und profitiert steuerlich von der schrittweisen Übergabe.
Beispiel 3: Ein Betrieb mit wertvoller Immobilie wird in eine Privatstiftung eingebracht, um die Nachfolge generationsübergreifend zu sichern und die Steuerlast zu optimieren.
Tipp: Die Nachfolge sollte immer individuell geplant werden. Frühzeitige Einbindung von Steuerberater, Notar und ggf. Unternehmensberater ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine sehr ausführliche und nützliche Checkliste zur Unternehmensnachfolge der WKO finden Sie hier.
7. FAQ: Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge KMU
Wann sollte mit der Nachfolgeplanung begonnen werden?
Idealerweise mindestens 3–5 Jahre vor der geplanten Übergabe. So bleibt genug Zeit für steuerliche Optimierung, Vertragsgestaltung und die Auswahl des passenden Nachfolgers.
Welche Steuern fallen bei einer Unternehmensnachfolge an?
Je nach Übertragungsform können Einkommensteuer, Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer relevant werden. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist in Österreich derzeit ausgesetzt, könnte aber wieder eingeführt werden.
Wie kann ich vermeiden, dass bei der Übertragung von Immobilien hohe Steuern fällig werden?
Durch rechtzeitige Planung, Nutzung von Buchwertfortführung und spezielle Umgründungsmodelle (z.B. Einbringung in eine GmbH oder FlexCo) lassen sich Steuerbelastungen deutlich reduzieren.
Was ist bei der Nachfolge in einer Arztpraxis oder Kanzlei besonders zu beachten?
Neben steuerlichen Aspekten sind berufsrechtliche Vorgaben, Haftungsfragen und die richtige Wahl der Rechtsform entscheidend. Gerade bei Gemeinschaftspraxen oder Kanzleien mit mehreren Partnern ist eine klare Regelung zur Gewinnverteilung und Nachfolge wichtig.
Kann die Nachfolge auch schrittweise erfolgen?
Ja, etwa durch schrittweise Anteilsübertragungen, gemischte Schenkungen oder die Einräumung von Fruchtgenussrechten. So kann der Übergeber weiterhin Einfluss nehmen und der Nachfolger sukzessive eingearbeitet werden.
Welche Rolle spielt die Rechtsform bei der Nachfolge?
Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuerbelastung und Flexibilität der Nachfolge. Oft ist vor der Übergabe eine Umgründung (z.B. in eine GmbH, FlexCo oder OG/KG) sinnvoll, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Fazit: Wer früh plant, spart Steuern und sichert Werte
Die Unternehmensnachfolge bei KMU ist eine der größten Herausforderungen, aber auch eine große Chance, das Lebenswerk zu sichern und an die nächste Generation weiterzugeben. Wer frühzeitig plant, steuerliche Fallstricke kennt und professionelle Beratung nutzt, kann die Nachfolge für alle Beteiligten optimal gestalten. Die Wahl der richtigen Rechtsform, die Berücksichtigung von Immobilien und die individuelle Gestaltung für Branchen wie Ärzte und Anwälte sind dabei entscheidend.
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