Trinkgeld in Österreich war bis Ende 2025 ein Flickenteppich: Je nach Bundesland und Kollektivvertrag galten unterschiedliche Pauschalbeträge für die Sozialversicherung, oder gar keine. Das führte in der Praxis zu Unsicherheiten, Nachforderungen und unnötigem Verwaltungsaufwand, besonders wenn Trinkgeld per Kreditkarte nachweisbar war.
Ab 1. Jänner 2026 gilt eine österreichweit einheitliche Trinkgeldpauschale, die im Sozialversicherungsrecht verankert ist. Das Trinkgeld bleibt weiterhin lohnsteuerfrei – das hat sich nicht geändert. Neu ist die klare, bundesweit einheitliche Regelung für die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage: Statt des tatsächlich erhaltenen Trinkgelds gilt ab sofort nur noch der Pauschalbetrag – egal wie hoch das tatsächliche Trinkgeld war.
Laufende Verfahren oder Nachforderungen wegen zu hoch angesetzter Trinkgelder aus früheren Jahren sind mit der neuen Regelung vom Tisch – die Pauschale wirkt wie eine Generalamnestie für die Vergangenheit.
📋 Inhaltsverzeichnis
Die neuen Trinkgeldpauschalen im Überblick
Die Höhe der Pauschale richtet sich danach, ob Mitarbeitende direkten Gästekontakt haben und Trinkgeld persönlich entgegennehmen („mit Inkasso“) oder nicht („ohne Inkasso“).
| Mitarbeitende | 2026 | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Mit Inkasso (Kellner, Rezeption, Barkeeper, Concierge) | € 65 / Monat | € 85 / Monat | € 100 / Monat |
| Ohne Inkasso (Küche, Reinigung, Hausmeister) | € 45 / Monat | € 45 / Monat | € 50 / Monat |
Diese Beträge werden der SV-Beitragsgrundlage des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Pauschale anteilig im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit.

Trinkgeld aufteilen in der Gastronomie – was gilt?
In vielen Gastronomiebetrieben wird Trinkgeld intern aufgeteilt – klassisch über einen gemeinsamen Topf oder nach einem fixen Schlüssel (z. B. nach geleisteten Stunden). Das ist weiterhin zulässig.
Entscheidend für die korrekte SV-Abrechnung: Die Pauschale richtet sich nach der Funktion des Arbeitnehmers, nicht nach der tatsächlich erhaltenen Trinkgeldhöhe. Auch wenn ein Küchenmitarbeiter aus dem gemeinsamen Topf etwas erhält, gilt für ihn die niedrigere „ohne Inkasso“-Pauschale. Das vereinfacht die Lohnverrechnung erheblich – keine aufwändige Einzelerfassung mehr.
Tipp: Dokumentiert euer Aufteilungssystem schriftlich. Das schützt bei Prüfungen und schafft Transparenz gegenüber den Mitarbeitenden.
Was sagt das Gesetz?
Die rechtliche Grundlage findet sich im ASVG und der dazugehörigen Verordnung. Die Steuerfreiheit des Trinkgelds ist in § 3 Abs. 1 Z 16a EStG verankert und bleibt unverändert bestehen.
Voraussetzungen für die Steuer- und SV-Pauschalierung:
- Das Trinkgeld muss freiwillig vom Gast gezahlt werden.
- Es darf keine vertragliche oder betriebliche Verpflichtung dazu bestehen.
- Es muss direkt für die persönlich erbrachte Leistung des Arbeitnehmers sein.
Service Charge vs. Trinkgeld – der Unterschied zählt
Gerade in der gehobenen Gastronomie und Hotellerie ist die Abgrenzung zwischen Trinkgeld und einem Servicezuschlag (Service Charge) steuerlich entscheidend.
| Trinkgeld | Service Charge | |
|---|---|---|
| Freiwilligkeit | Ja – vom Gast freiwillig | Nein – auf Rechnung ausgewiesen |
| Lohnsteuer | Steuerfrei (§ 3 EStG) | Lohnsteuerpflichtig |
| Sozialversicherung | Pauschalbetrag laut neuer Regelung | Voll SV-pflichtig |
| Umsatzsteuer | Nicht USt-pflichtig | USt-pflichtig |
Ein auf der Rechnung ausgewiesener Aufschlag ist kein Trinkgeld – auch wenn er „Service Charge“ heißt. Er fließt in den Umsatz des Unternehmens und muss als Lohn behandelt werden, wenn er an Mitarbeitende weitergegeben wird. Wer hier falsch bucht, riskiert Nachforderungen.
Was Arbeitgeber konkret tun müssen
Die neue Regelung gilt seit 1. Jänner 2026. Die wichtigsten Schritte:
- Lohnverrechnung anpassen: Die SV-Beitragsgrundlage muss um den jeweiligen Pauschalbetrag pro Mitarbeiter ergänzt werden.
- Mitarbeiter informieren: Es besteht eine gesetzliche Informationspflicht über die neue Pauschale und ihre Auswirkungen auf den Lohnzettel.
- Funktionen korrekt kategorisieren: Wer fällt unter „mit Inkasso“, wer unter „ohne Inkasso“? Muss intern klar definiert und dokumentiert sein.
- Teilzeit korrekt rechnen: Für Teilzeitkräfte gilt die Pauschale anteilig.
- Service Charge prüfen: Falls ihr eine Service Charge verrechnet, muss diese korrekt als Lohnbestandteil behandelt werden, nicht als Trinkgeld.
Wenn ihr unsicher seid, ob eure Lohnverrechnung korrekt umgestellt wurde – sprecht uns an. Wir helfen euch, die Pauschalen richtig einzupflegen und lohnverrechnungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf der Arbeitgeber Trinkgeld einbehalten?
Nein. Trinkgeld gehört dem Arbeitnehmer, dem es vom Gast gegeben wurde. Der Arbeitgeber darf es weder einbehalten noch damit aufrechnen, auch nicht mit einem offenen Fehlbetrag. Wenn Trinkgeld intern aufgeteilt wird, muss das auf einer fairen, nachvollziehbaren Grundlage passieren und darf nicht dem Betrieb zufließen.
Ist Trinkgeld in Österreich steuerpflichtig?
Nein – Trinkgeld ist lohnsteuerfrei nach § 3 Abs. 1 Z 16a EStG, wenn es freiwillig vom Gast gezahlt wird. Das gilt auch nach der Neuregelung 2026. Sozialversicherungsbeiträge werden ab 2026 auf Basis der neuen einheitlichen Pauschalen fällig, nicht mehr auf das tatsächlich erhaltene Trinkgeld.
Was ist der Unterschied zwischen Trinkgeld und Service Charge?
Trinkgeld ist eine freiwillige Gästezahlung direkt an den Mitarbeiter – lohnsteuerfrei, nur pauschal SV-pflichtig. Eine Service Charge ist ein auf der Rechnung ausgewiesener Aufschlag des Betriebs – voll lohnsteuer-, SV- und umsatzsteuerpflichtig.
Wie viel Trinkgeld ist in Österreich üblich?
Im Restaurant sind 5–10% der Rechnungssumme üblich, bei kleinen Beträgen rundet man auf. Im Hotel gibt man dem Zimmermädchen üblicherweise € 1–3 pro Nacht, dem Concierge je nach Leistung € 5–10. Diese sozialen Normen haben sich durch die neue gesetzliche Regelung nicht verändert.
Gilt die neue Trinkgeldpauschale auch für Teilzeitkräfte?
Ja, aber anteilig. Die Pauschale wird im Verhältnis der vereinbarten Wochenstunden zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit berechnet. Wer 20 statt 40 Stunden arbeitet, erhält die halbe Pauschale angerechnet.
Gilt die neue Regelung auch für Lieferdienste oder Taxifahrer?
Die neue Pauschale ist für das Gastgewerbe konzipiert. Für andere Branchen gibt es keine einheitliche SV-Pauschale. Trinkgeld ist dort steuerrechtlich grundsätzlich ebenfalls steuerfrei, wenn freiwillig, aber ohne eigene Pauschalregelung. Im Zweifel Rücksprache mit dem Steuerberater.
Darf ich als Arbeitgeber selbst Trinkgeld erhalten?
Grundsätzlich ja, aber die Steuerfreiheit nach § 3 EStG gilt nur für Arbeitnehmer. Trinkgeld, das ein selbstständiger Unternehmer erhält, ist als Betriebseinnahme zu verbuchen.
