Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Steuer, die bei der Erstzulassung von Fahrzeugen in Österreich fällig wird. Für viele Unternehmer, Handwerker und Privatpersonen bedeutet die geplante Änderung im Jahr 2025 eine bedeutende Ersparnis. Ab Juli 2025 wird die NoVA für bestimmte Fahrzeuge, insbesondere die sogenannten N1-Fahrzeuge, dauerhaft entfallen. In diesem Beitrag erklären wir verständlich, was der NoVA-Entfall bedeutet, wer davon profitiert, wie die Umsetzung erfolgt und welche Auswirkungen dies auf Wirtschaft und Umwelt hat.
📋 Inhaltsverzeichnis

Was ist die NoVA? Einfach erklärt
Die NoVA, die Normverbrauchsabgabe, ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Fahrzeugs in Österreich erhoben wird. Sie basiert auf dem CO₂-Ausstoß und dem Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs. Die Steuer wurde eingeführt, um den Umweltschutz zu fördern, indem emissionsärmere Fahrzeuge günstiger gemacht werden. Seit 2021 gilt die NoVA auch für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also Transporter bis zu 3,5 Tonnen. Für diese Fahrzeuge wurde die Steuer bisher bei der Erstzulassung erhoben, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und nachhaltige Mobilität zu fördern.
Der NoVA-Entfall für N1-Fahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2025 wird die NoVA für alle Fahrzeuge der Klasse N1 dauerhaft abgeschafft. Das bedeutet, dass bei der Erstzulassung dieser Fahrzeuge keine NoVA mehr fällig wird. Diese Änderung wurde im Regierungsprogramm 2025 beschlossen und gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab diesem Datum. Diese Neuerung ist eine große Erleichterung für Unternehmen, Handwerker, Landwirte und Privatpersonen, die regelmäßig Transporter oder Kleintransporter kaufen oder leasen. Für sie bedeutet der NoVA-Entfall eine deutliche Kosteneinsparung.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Betroffen sind alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 erstmals in Österreich zugelassen werden, darunter:
- Kastenwagen
- Pritschenwagen
- Kleintransporter wie Ford Transit, Mercedes Sprinter, VW Crafter
Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2025 zugelassen wurden, bleiben weiterhin von der NoVA-Pflicht betroffen.
Rechtliche Grundlage
Die Änderung basiert auf einer Anpassung des § 1 des NoVAG 1991 (Normverbrauchsabgabegesetz). Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Details dazu in einer offiziellen Mitteilung veröffentlicht. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2025 zugelassen wurden, bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Wer profitiert vom NoVA-Entfall?
Der Wegfall der NoVA bringt für viele Akteure direkte finanzielle Vorteile:
- Unternehmer und Firmen: Unternehmen, die regelmäßig Fahrzeuge für den Geschäftsbetrieb anschaffen, sparen bei jedem Kauf mehrere Tausend Euro.
- Handwerker und Selbstständige: Handwerker wie Elektriker, Installateure oder Maler profitieren, da ihre Transporter künftig günstiger sind.
- Landwirte: Für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge entfällt die NoVA ebenfalls, was die Anschaffungskosten senkt.
- Privatpersonen: Auch Privatpersonen, die einen Transporter für Umzüge oder private Zwecke nutzen, profitieren von der Steuerbefreiung.
Beispielrechnung
Ein typischer Kleintransporter kostet ohne NoVA etwa 4.200 Euro weniger, wenn er nach dem 1. Juli 2025 zugelassen wird. Bei einem Steuersatz von 45 % ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 1.890 Euro pro Fahrzeug. Das macht den Kauf deutlich attraktiver.
Ausnahmen: Für Vorführwagen, Demo-Fahrzeuge und Fahrzeuge, die vor dem Stichtag bestellt wurden, gelten Übergangsregelungen. Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 2025 bestellt, aber erst danach zugelassen werden, ist die Steuerpflicht noch relevant
Praktische Hinweise
Händler und Käufer sollten das Zulassungsdatum genau prüfen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2025 zugelassen werden, entfällt die NoVA automatisch. Für Fahrzeuge, die vorher bestellt wurden, bleibt die Steuerpflicht bestehen.
Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt
Der NoVA-Entfall hat sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Folgen:
- Kosteneinsparungen: Für österreichische Betriebe werden jährlich rund 142 Millionen Euro eingespart.
- Umweltwirkungen: Kurzfristig könnten die Emissionen leicht steigen, da die Steuerbefreiung den Kaufpreis senkt und den Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge verringert. Langfristig wird jedoch erwartet, dass die Flotten durch den Wegfall der Steuer moderner und umweltfreundlicher werden.
- Wettbewerb: Österreichische Firmen profitieren im Vergleich zu anderen Ländern, die die NoVA beibehalten, und bleiben wettbewerbsfähig.
Mehr Info: WKO

FAQ: Häufige Fragen zum NoVA-Entfall
Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Fahrzeuge?
Ja, sofern die Fahrzeuge nach dem 1. Juli 2025 erstmals in Österreich zugelassen werden. Gebrauchte Importfahrzeuge, die vorher zugelassen waren, sind nicht betroffen.
Was passiert bei Fahrzeugen, die vor Juli 2025 bestellt wurden?
Das Zulassungsdatum ist entscheidend. Wenn das Fahrzeug vor dem 1. Juli 2025 zugelassen wird, bleibt die NoVA fällig. Bei Zulassung ab diesem Datum entfällt die Steuer.
Gibt es Übergangsregelungen?
Ja, Händler können Fahrzeuge, die vor dem Stichtag bestellt wurden, noch mit NoVA zulassen, wenn sie bis Ende Juni 2025 zugelassen werden. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 zugelassen werden, gilt die Steuerbefreiung.
Welche Fahrzeuge sind von der Regelung betroffen?
Alle N1-Fahrzeuge, also leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Juli 2025 erstmals zugelassen werden.
Was bedeutet das für die Umwelt?
Kurzfristig könnten die Emissionen steigen, da die Steuerbefreiung den Kaufpreis senkt. Langfristig sollen modernere, emissionsärmere Fahrzeuge die Flotten in Österreich verbessern.
Fazit: Der NoVA-Entfall 2025 bringt Ersparnisse und Chancen
Der Wegfall der NoVA für N1-Fahrzeuge ab Juli 2025 ist eine bedeutende Änderung, die vor allem Unternehmen und Selbstständigen zugutekommt. Sie profitieren von deutlich niedrigeren Anschaffungskosten, was Investitionen in Fahrzeuge attraktiver macht. Gleichzeitig ist es wichtig, die Übergangsregeln zu kennen und die Zulassungsdaten genau zu prüfen. Langfristig kann der NoVA-Entfall auch positive ökologische Effekte haben, wenn die Modernisierung der Fahrzeugflotten vorangetrieben wird. Für Unternehmer lohnt es sich, diese Chance zu nutzen und die Fahrzeugbeschaffung entsprechend zu planen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung zum Thema „NoVA Entfall“ wünschen, Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf offiziellen Informationen des österreichischen Finanzministeriums und der Gesetzesänderung im Regierungsprogramm 2025. Für konkrete Einzelfälle empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.