Die Lohnverrechnung im Baugewerbe ist eine eigene Disziplin. Neben den üblichen lohnsteuerlichen Pflichten gelten branchenspezifische Sonderregeln über die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse), einen eigenen Kollektivvertrag, verschärfte Haftungsregeln bei Subunternehmerbeauftragung und aktuelle steuerrechtliche Anpassungen für 2026. Wer hier Fehler macht, zahlt doppelt — beim Finanzamt und bei der ÖGK.
Dieser Leitfaden behandelt alle relevanten Bereiche der Lohnverrechnung für Bauunternehmen in Österreich: vom KV-Lohn über BUAK-Zuschläge, Taggelder und Pendlerpauschale bis zu den wichtigsten SV-Werten des Jahres.
Was macht die Lohnverrechnung im Bau besonders?
Die Personalverrechnung im Baugewerbe umfasst mehr als die reine Lohnsteuerberechnung. Arbeitgeber müssen gleichzeitig den Bauarbeiter-Kollektivvertrag (KV), das BUAG (Bauarbeiter-Urlaubsgesetz), das BSchEG, die lohnsteuerlichen Vorschriften des EStG sowie die Sozialversicherungspflichten nach dem ASVG korrekt anwenden. Dazu kommen branchentypische Zusatzelemente: SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen), Reisekosten und Taggelder für auswärtige Baustellen sowie die häufige Beschäftigung auf mehreren Einsatzorten gleichzeitig.
KV-Lohntabelle Baugewerbe & Bauindustrie 2026
Seit 1. Mai 2026 gelten neue Kollektivvertragslöhne. Die Erhöhung beträgt +3,6% auf Basis des VPI-Jahreswerts 2025. Für die Lohnverrechnung gilt: Die BUAK-Zuschlagsberechnung orientiert sich immer am KV-Lohn, nicht am tatsächlich bezahlten Ist-Lohn.
KV-Lohntabelle Baugewerbe & Bauindustrie ab 1. Mai 2026 (Auszug):
| Lohngruppe | Stundenlohn | Monatslohn (169,5 Std.) | Weihnachtsgeld |
|---|---|---|---|
| I. Vizepolier | € 22,57 | € 3.825,62 | € 92,36 |
| II.a) Facharbeiter | € 21,96 | € 3.722,22 | € 89,86 |
| II.b) Facharbeiter | € 19,99 | € 3.388,31 | € 81,80 |
| III.a) Angelernte | € 19,98 | € 3.386,61 | € 81,76 |
| III.e) Angelernte | € 17,91 | € 3.035,75 | € 73,29 |
| IV. Bauhilfsarbeiter | € 17,03 | € 2.886,59 | € 69,69 |
| Lehrling (1. Lj.) | € 8,00 | € 1.356,00 | € 27,28 |
| Lehrling (3. Lj.) | € 15,99 | € 2.710,31 | € 54,53 |

BUAK: Pflichten, Zuschläge und Berechnungsbeispiel
Die BUAK ist das Herzstück der Lohnverrechnung für Bauunternehmen. Arbeitgeber entrichten Zuschläge für Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertage und das Überbrückungsgeld.
| Sachbereich | Wer zahlt? | Zeitraum |
|---|---|---|
| Urlaub | Betrieb | ganzjährig |
| Abfertigung | Betrieb | ganzjährig |
| Winterfeiertage | Betrieb | ganzjährig |
| Überbrückungsgeld | Betrieb | ganzjährig |
| Schlechtwetterentschädigung | ÖGK (nicht BUAK) | April – November |
Update 1.11.2026: Die bisherige Trennung in Sommerperiode (1. Mai–31. Oktober, 120 Stunden) und Winterperiode (1. November–30. April, 200 Stunden) entfällt. Seit 1. November 2026 gilt ein einheitliches 320-Stunden-Kontingent für das gesamte Geschäftsjahr (1. November–31. Oktober). Bauunternehmer profitieren dadurch von mehr Flexibilität, da sich Bauaufträge zunehmend über das ganze Jahr verteilen und ungenutzte Sommerstunden künftig nicht mehr verfallen können.
Berechnungsformel für den BUAK-Tageszuschlag:
(KV-Lohn + 20%) × Faktor ÷ 5
Die Faktoren nach Normalarbeitszeit: 40 Std./Woche → 11,85 | 39 Std./Woche → 11,55 | 38,5 Std./Woche → 11,40
Berechnungsbeispiel: Facharbeiter Gruppe II.a, 40 Std./Woche:
KV-Stundenlohn: € 21,96
+ 20 % Aufschlag: € 4,39
= Berechnungsbasis: € 26,35
× Faktor 11,85: € 312,25
÷ 5 Arbeitstage: € 62,45 BUAK-Zuschlag je Arbeitstag
Bei Mindest-KV-Lohn ergibt das rund 37% des täglichen Bruttolohns als BUAK-Gesamtbelastung, ein direkter Kostenblock, der in jede Kalkulation einfließen muss.
BUAK-Pflicht für Spenglerbetriebe
Seit 1. Jänner 2026 leisten Spenglerbetriebe sowie Arbeitskräfteüberlassungsbetriebe im Bereich des Metallgewerbe-KV Abfertigungszuschläge an die BUAK. Bestehende Ansprüche aus betrieblichen Vorsorgekassen wurden per 31.12.2025 eingefroren und in die BUAK BVK übergeführt.buak
➡️ Alle Details zu Geltungsbereich, Meldepflichten und Zuschlagshöhen: BUAK: Alles Wichtige für Bauunternehmer in Österreich 2026
Reisekosten und Taggelder auf Baustellen
Im Baugewerbe sind Dienstreisen und Außenmontagen Alltag. Der KV Baugewerbe regelt die Ansprüche direkt — steuerlich sind Taggelder aber nur bis zu bestimmten Grenzen lohnsteuerfrei.
KV-Taggelder und Reisevergütungen Bau seit 1. Mai 2026:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Taggeld § 9 I Z 4 lit a | € 12,85 je Tag |
| Taggeld § 9 I Z 4 lit b | € 20,70 je Tag |
| Taggeld § 9 I Z 5, 5a, 6 | € 34,20 je Tag |
| Übernachtungsgeld § 9 II Z 1 | € 17,51 je Nächtigung |
| Lenkzeitvergütung § 8 Z 1b | € 15,75 je Stunde |
Die steuerfreie Tagesdiäte nach § 26 Z 4 EStG beträgt € 30 für inländische Dienstreisen. Übersteigt das KV-Taggeld diesen Betrag, ist die Differenz lohnsteuer- und SV-pflichtig.
Praxisbeispiel — Außendienstmitarbeiter, 5 Tage auswärtig (Gruppe Z 5):
KV-Taggeld: 5 × € 34,20 = € 171,00
Steuerfreies Limit: 5 × € 30 = € 150,00
Lohnsteuerpflichtiger Teil: € 39,00
Dieser Betrag von € 39,00 ist dem steuerpflichtigen Bruttobezug hinzuzurechnen und entsprechend mit Lohnsteuer und SV zu belasten.Wie du Reisekosten richtig erfasst, was absetzbar ist und worauf die Finanzbehörde bei einer Prüfung besonders schaut, erfährst du hier: Reisekosten & Spesenabrechnung 2026: Was ist absetzbar?
Pendlerpauschale
Im Bau pendeln Arbeitnehmer oft über weite Strecken zu wechselnden Einsatzorten. Das Pendlerpauschale ist deshalb in der Lohnverrechnung für Bauunternehmen besonders häufig relevant.
Seit 1. Jänner 2026 gilt:
- Pendlereuro: seit 2026 von € 2 auf € 6 je Kilometer pro Jahr erhöht
- Verkehrsabsetzbetrag: seit 2026 € 496 jährlich (2025: € 487)
Auszug Pendlerpauschale 2026:
| Art | Entfernung | Monatsbetrag |
|---|---|---|
| Kleines PP | 20–40 km | € 58,00 |
| Kleines PP | 40–60 km | € 113,00 |
| Kleines PP | über 60 km | € 168,00 |
| Großes PP | 2–20 km | € 31,00 |
| Großes PP | 20–40 km | € 123,00 |
| Großes PP | über 60 km | € 306,00 |
Beispiel Pendlereuro — Bauarbeiter, 35 km Entfernung:
35 km × € 6,00 = € 210,00 Pendlereuro p.a. = € 17,50/Monat Steuerersparnis
Arbeitgeber können das Pendlerpauschale nur berücksichtigen, wenn ein gültiges Formular L34 vorliegt. Fehlt es, muss der Arbeitnehmer den Anspruch selbst via Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
➡️ Alle Details zur Erhöhung: Pendlerpauschale & Pendlereuro 2026: Massive Erhöhung
Haftung für Lohnabgaben bei Subunternehmern
Seit 1. Jänner 2026 wurde die Auftraggeber-Haftung deutlich verschärft:xn--steuerberater-sterreich-llc
- 40% des Werklohns (zuvor 25%) für Lohnabgaben des Subunternehmers
- 32% des Entgelts bei Arbeitskräfteüberlassung für ASVG-Beiträge
- 8% des Entgelts bei Arbeitskräfteüberlassung für lohnabhängige Abgaben
Haftungsbefreiung ist möglich durch:
- Prüfung in der HFU-Liste (Gesamtliste haftungsfreistellender Unternehmen)
- Direkte Überweisung von 25% bzw. 40% des Werklohns an die ÖGK
Warum gerade korrekt arbeitende Betriebe am stärksten betroffen sind: ➡️ Betrugsbekämpfung 2026: Warum es die Falschen trifft
Hitzeschutz auf der Baustelle
Die Hitzeschutzverordnung 2026 ist auch für die Lohnverrechnung relevant: Werden Bauarbeiten wetterbedingt unterbrochen, gilt je nach Ursache entweder die Schlechtwetterentschädigung nach BSchEG oder ein direkter Lohnfortzahlungsanspruch — beides mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Abrechnung.
➡️ Pflichten im Detail: Hitzeschutzverordnung 2026: Pflichten für Arbeitgeber

Worauf Bauunternehmer laufend achten sollten
Die KV-Erhöhung von Mai 2026 ist bereits in Kraft. Wer das noch nicht umgesetzt hat, zahlt seit Monaten zu wenig und haftet für die Differenz. Das aber ist meist bekannt. Was viele Bauunternehmer dagegen regelmäßig unterschätzen, sind die laufenden operativen Pflichten, die keine Einmalsache sind:
Subunternehmer aktiv im Blick behalten, nicht nur einmalig prüfen
Die HFU-Liste ist keine Dauergarantie. Ein Subunternehmer, der heute darauf steht, kann morgen herausfallen und du haftest trotzdem, wenn du bei Rechnungslegung nicht erneut prüfst. Mach die HFU-Prüfung zur fixen Gewohnheit vor jeder Zahlung, nicht nur bei Vertragsabschluss.
Dienstzettel und Auslandsentsendungen sauber dokumentieren
Gerade bei grenzüberschreitenden Bauprojekten (z. B. in Deutschland oder Slowenien) sind A1-Bescheinigungen für entsandte Mitarbeiter Pflicht. Fehlen diese bei einer Kontrolle, drohen empfindliche Strafen, unabhängig davon, ob die Sozialversicherung korrekt abgeführt wurde.
Taggelder laufend auf Plausibilität prüfen
Die Kombination aus KV-Taggeld und steuerfreiem Limit ist eine häufige Fehlerquelle bei GPLA-Prüfungen. Viele Betriebe rechnen Taggelder pauschal ab, ohne den steuerpflichtigen Teil abzuführen. Das wird bei Prüfungen systematisch aufgerollt, oft rückwirkend für mehrere Jahre.
Lohnverrechnungssoftware nicht als Selbstläufer behandeln
Tarif- und SV-Werte ändern sich jährlich. Software-Updates spielen nicht immer alle Parameter automatisch ein. Ein kurzer Abgleich mit den aktuellen WKO-Werten zu Jahresbeginn und nach jedem KV-Abschluss kostet zehn Minuten und verhindert teure Korrekturen.
Mit dem Steuerberater regelmäßig über Lohn sprechen, nicht nur über Steuern
Die meisten Gespräche mit dem Steuerberater drehen sich um Jahresabschluss und Steuerlast. Dabei ist die Lohnverrechnung oft das größere Haftungsrisiko, besonders im Bau. Wer einmal im Jahr gezielt die aktuellen Werte, offene Haftungsfragen und die Subunternehmer-Dokumentation bespricht, ist deutlich besser aufgestellt als der Durchschnittsbetrieb.
Häufig gestellte Fragen
Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) ist die Institution, an die Arbeitgeber ihre Zuschläge für Urlaub, Abfertigung und weitere Leistungen entrichten. Das BUAG (Bauarbeiter-Urlaubsgesetz) ist das Gesetz, das diese Ansprüche der Bauarbeiter:innen regelt. Im Alltag meinen viele Betriebe „BUAK“, wenn sie sowohl die Kasse als auch die gesetzlichen Vorschriften zur Urlaubs- und Abfertigungsregelung im Baugewerbe ansprechen.
Für einen Facharbeiter der Lohngruppe II.a (KV-Stundenlohn € 21,96, 40 Std./Woche) berechnet sich der BUAK-Tageszuschlag so: (€ 21,96 + 20 %) × 11,85 ÷ 5 ≈ € 62,45 je Arbeitstag. Das entspricht einem Aufschlag von rund 37 % auf den täglichen KV-Bruttolohn. In der Praxis sollte dieser Betrag bei Angebotskalkulationen und Stundensätzen immer mitgedacht werden, da er sich in der laufenden BUAK-Abrechnung unmittelbar in den Personalkosten niederschlägt.
Taggelder sind bis zu € 26,40 je Tag (§ 26 Z 4 EStG) lohnsteuerfrei. Zahlt ein Bauunternehmen das KV-Taggeld nach Gruppe Z 5 (€ 34,20/Tag), ist die Differenz von € 7,80 je Tag lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei 20 Außentagen pro Monat sind das bereits € 156,00 zusätzlich im steuerpflichtigen Bezug. Werden diese Mehrbeträge nicht korrekt erfasst, fallen sie bei GPLA-Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer) regelmäßig negativ auf.
Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Haftung des Auftraggebers für lohnabhängige Abgaben des Subunternehmers bis zu 40 % des Werklohns — zuvor waren es 25 %. Bei einem Auftrag von € 50.000 netto bedeutet das eine potenzielle Haftung von bis zu € 20.000 für nicht entrichtete Lohnabgaben. Das zentrale Schutzinstrument ist die laufende Prüfung der HFU-Liste der ÖGK vor jeder einzelnen Teilzahlung; eine einmalige Prüfung beim Vertragsabschluss reicht nicht aus.
Auf den KV-Bruttolohn von rund € 3.722/Monat (Facharbeiter II.a) kommen Lohnnebenkosten von etwa 46–50 %: SV-Arbeitgeberanteil (~21 %), DB/DZ/Kommunalsteuer (~7 %), Unfallversicherung (~1,2 %) sowie BUAK-Zuschläge und weitere Umlagen (~16–20 %). Der Gesamtaufwand liegt damit bei etwa € 5.500/Monat, was einem effektiven Stundensatz von ungefähr € 32,40 entspricht — deutlich über dem reinen KV-Stundenlohn von € 21,96. Wer mit KV-Löhnen kalkuliert, ohne die Vollkosten einzurechnen, unterschätzt seine tatsächlichen Projektkosten.
Entscheidend ist die Rechtsgrundlage der Unterbrechung: Bei Schlechtwetter im Sinn des BSchEG (z. B. extreme Hitze über 32,5 °C für mindestens 3 Stunden) zahlt der Arbeitgeber 60 % des Lohns und kann über die BUAK eine Schlechtwetterentschädigung beantragen. Bei einer behördlich angeordneten Hitzepause nach der Hitzeschutzverordnung 2026 besteht hingegen voller Lohnfortzahlungsanspruch ohne Rückerstattungsmöglichkeit. Diese Unterscheidung muss in der Lohnverrechnung sauber abgebildet werden, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf Lohnkosten, BUAK-Meldungen und spätere Prüfungen hat.
