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Investitionsfreibetrag 2025: Ab Oktober bis zu 22% Steuern sparen!

Oktober 23, 2025

Gute Nachrichten für alle Unternehmer in Österreich: Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags beschlossen. Ab 1. November 2025 bis Ende 2026 kannst Du von einer Verdoppelung des Freibetrags profitieren – von 10% auf 20%, bei klimafreundlichen Investitionen sogar auf 22%! Das bedeutet: Wer jetzt investiert, spart ordentlich Steuern.

📋 Inhaltsverzeichnis

Was ist der Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe, die Du beim Kauf oder der Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern geltend machen kannst. Der große Vorteil: Du kannst die normale Abschreibung (AfA) trotzdem voll nutzen: Der Freibetrag kommt also on top!

Wichtig zu wissen: Der Investitionsfreibetrag wird nicht in Deiner Buchhaltung verbucht, sondern nur in der Steuererklärung als zusätzliche Betriebsausgabe angesetzt. Die Abschreibungsbasis für Deine Anlagegüter bleibt dadurch unverändert.

Ein Säckchen mit silbernen Münzen liegt auf dem Erdboden, daneben ein gestapeltes Bündel Münzen mit wachsendem Pflänzchen; rechts ein Modellhaus mit Energie-Effizienzlabel von A bis F. Das Bild steht für die neuen steuerlichen Vorteile durch den erhöhten Investitionsfreibetrag 2025 und nachhaltige Anschaffungen. Investitionsfreibetrag ab November 2025 – Symbolfoto für Steueränderungen: gestapeltes Münzgeld mit grünem Pflänzchen sowie Energie-Effizienzhaus und Geldsack, Fokus auf nachhaltige Investitionen und Steuerersparnis für Unternehmen.

Die wichtigsten Änderungen ab November 2025

Ab dem 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 gelten folgende erhöhte Sätze:

InvestitionsartAlter Satz (bis 31.10.2025)Neuer Satz (1.11.2025–31.12.2026)
Standard-Investitionen10%20%
Klimafreundliche Investitionen (Ökologisierung)15%22%

Die Höchstgrenze bleibt unverändert: Maximal 1 Million Euro Investitionskosten pro Jahr sind begünstigt.

So funktioniert die Erhöhung

Die Erhöhung gilt nur für jene Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachweislich zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 anfallen.

  • Wenn Du im November 2025 eine neue Maschine kaufst, kannst Du 20% (statt 10%) als Investitionsfreibetrag geltend machen
  • Investitionen über mehrere Jahre: Wenn sich eine Investition über mehrere Wirtschaftsjahre erstreckt, kannst Du den erhöhten Freibetrag aliquot für die Teilbeträge nutzen, die in den begünstigten Zeitraum fallen
  • Noch laufende Investitionen: Auch für Investitionen, die Du vor November 2025 begonnen hast, kannst Du den erhöhten Freibetrag für die Teilbeträge ab 1. November 2025 nutzen

Welche Investitionen sind begünstigt?

Der Investitionsfreibetrag steht Dir für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

✅ Grundvoraussetzungen:

  1. Neu (nicht gebraucht)
  2. Mindestnutzungsdauer: 4 Jahre
  3. Inländischer Betrieb oder Betriebsstätte
  4. Anschaffung/Herstellung nach dem 31. Oktober 2025 (für den erhöhten Satz)

Standard-Investitionen (20% Freibetrag):

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • IT-Hardware (Server, Computer, Netzwerktechnik)
  • Büroausstattung (Möbel, Drucker, etc.)
  • Geschäftsausstattung
  • Elektro-Fahrzeuge (0 g CO₂/km)
  • Medizinische Geräte (Apotheken, Ärzte)

Klimafreundliche Investitionen (22% Freibetrag):

Diese Investitionen müssen dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sein. Dazu zählen:

  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher aus erneuerbaren Quellen
  • E-Ladestationen (nur für Strom aus erneuerbaren Energien)
  • Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme-/Fernkälteanschlüsse
  • Emissionsfreie Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
  • Fahrräder, E-Bikes, Transporträder
  • Wasserstofftankstellen
  • Wirtschaftsgüter für Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene
  • Windkraft- und Solaranlagen
  • Wirtschaftsgüter, für die die Kommunalcredit Public Consulting (KPC) eine Umweltförderung anbietet

💡 Tipp: Wenn Du unsicher bist, ob Deine Investition als „ökologisch“ gilt, kannst Du dies durch einen Ziviltechniker, Sachverständigen oder die KPC plausibilisieren lassen.

Was ist ausgeschlossen?

Folgende Wirtschaftsgüter sind vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen:

❌ Nicht begünstigt:

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Gebäude (Ausnahme: klimafreundliche Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme)
  • PKW und Kombis (Ausnahme: Elektroautos mit 0 g CO₂/km, Fahrschulfahrzeuge, gewerbliche Personenbeförderung zu mind. 80%)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 1.000 EUR, wenn sofort abgeschrieben)
  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter (Software, Lizenzen, Patente) – außer sie sind den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen
  • Anlagen mit fossilen Energieträgern (Öltanks, Gasheizungen, Dieselgeneratoren)
  • Wirtschaftsgüter, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden (nur bei natürlichen Personen relevant – Du musst Dich entscheiden!)

Du willst Deine Investitionen clever nutzen und steuerlich das Maximum rausholen?
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Praxisbeispiele: So viel sparst Du

Beispiel 1: Bauunternehmen kauft neue Baumaschine

Situation:
Ein Bauunternehmen (GmbH, 23% Körperschaftsteuer) kauft im Dezember 2025 eine neue Baumaschine für 100.000 EUR.

Steuerersparnis:

  • Investitionsfreibetrag: 100.000 EUR × 20% = 20.000 EUR zusätzliche Betriebsausgabe
  • Steuerersparnis: 20.000 EUR × 23% = 4.600 EUR
  • Plus: Normale AfA läuft zusätzlich über die Nutzungsdauer

Vergleich zum alten Satz (10%):
Früher wären es nur 2.300 EUR Steuerersparnis gewesen – Du sparst also 100% mehr!

Beispiel 2: Apotheke installiert Photovoltaikanlage

Situation:
Eine Apotheke investiert im März 2026 in eine PV-Anlage mit Stromspeicher für 50.000 EUR.

Steuerersparnis:

  • Öko-Investitionsfreibetrag: 50.000 EUR × 22% = 11.000 EUR zusätzliche Betriebsausgabe
  • Angenommener Steuersatz (Einzelunternehmer, 48%): 11.000 EUR × 48% = 5.280 EUR Steuerersparnis
  • Plus: Normale Abschreibung + mögliche Umweltförderungen der KPC

Beispiel 3: Anwaltskanzlei erneuert IT-Infrastruktur

Situation:
Eine Rechtsanwaltskanzlei (OG) kauft im November 2025 neue Server, Computer und Software für 80.000 EUR.

Steuerersparnis (Hardware):

  • Investitionsfreibetrag für Hardware: 70.000 EUR × 20% = 14.000 EUR
  • Steuerersparnis (angenommen 50% durchschnittlicher Steuersatz): 14.000 EUR × 50% = 7.000 EUR

💡 Achtung: Software ist nur begünstigt, wenn sie den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen ist und nicht zur entgeltlichen Überlassung bestimmt ist.

Besonderheit: November und Dezember 2025

Für die Übergangsmonate November und Dezember 2025 gibt es eine wichtige Sonderregelung:

Aliquoter Höchstbetrag:

Für zwei Monate (Nov + Dez 2025) steht ein aliquoter Höchstbetrag von 166.667 EUR zur Verfügung (statt 1 Mio. EUR für das ganze Jahr).

Wahlrecht bei Überschreitung:

Wenn Deine Investitionen in November und Dezember 2025 mehr als 166.667 EUR betragen, kannst Du wählen:

Option 1: Übersteigende Beträge den Vormonaten (Jänner–Oktober 2025) zuordnen → alter Freibetrag (10%/15%)
Option 2: Übersteigende Beträge dem Jahr 2026 zuordnen → neuer Freibetrag (20%/22%)

💡 Strategischer Tipp: Wenn Du große Investitionen planst, lohnt es sich, diese ins Jahr 2026 zu verschieben oder die Zuordnung zu optimieren. Wir beraten Dich gerne!

Investitionsfreibetrag optimal nutzen – Symbolbild. Mehrere Holz-Dominosteine kippen nach links, werden jedoch von einer Hand gestoppt, die auch eine leuchtende Glühbirne hält. Rechts stehen noch weitere Dominosteine. Das Bild symbolisiert intelligente Planung und den richtigen Einsatz des Investitionsfreibetrags für eine sichere steuerliche Zukunft.

So nutzt Du den Freibetrag optimal

✅ Checkliste für maximale Steuerersparnis:

  1. Timing ist alles: Verschiebe geplante Investitionen wenn möglich auf November 2025 bis Dezember 2026, um den erhöhten Freibetrag zu nutzen.
  2. Klimafreundlich denkt doppelt: Prüfe, ob Deine Investition als „ökologisch“ eingestuft werden kann → 22% statt 20% Freibetrag.
  3. Dokumentation sicherstellen:
    • Kaufverträge, Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren
    • Bei Öko-Investitionen: Förderbestätigung der KPC oder Plausibilisierung durch Sachverständige
    • Nachweise für Anschaffungszeitpunkt (wichtig für Aliquotierung)
  4. 4-Jahres-Frist beachten: Das Wirtschaftsgut muss mindestens 4 Jahre im Betrieb bleiben – sonst droht Nachversteuerung!
  5. Kombination mit anderen Förderungen. Der Investitionsfreibetrag ist kombinierbar mit:
    • Degressiver AbschreibungForschungsprämieUmweltförderungen (z.B. von der KPC)
    Aber NICHT mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (nur für natürliche Personen relevant)
  6. Verlustklausel beachten: Entsteht durch den Investitionsfreibetrag ein Verlust, ist dieser nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Erst in Folgejahren mit Gewinnen kannst Du den Verlust geltend machen.
  7. Professionelle Beratung: Gerade bei großen Investitionen lohnt sich eine Steuerberatung. Wir helfen Dir, die optimale Strategie zu finden!

FAQ zum Investitionsfreibetrag

Wer kann den Investitionsfreibetrag nutzen?

Der Investitionsfreibetrag steht allen Unternehmen zu, die betriebliche Einkünfte erzielen und ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln – also GmbHs, AGs, Einzelunternehmer, Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater), Personengesellschaften (OG, KG) und vermögensverwaltende Körperschaften. Nicht anwendbar ist der Freibetrag bei Pauschalierung.

Wie hoch ist die Steuerersparnis konkret?

Die Steuerersparnis hängt von Deinem Steuersatz ab. Bei einer GmbH (23% KöSt) und 100.000 EUR Investition (20% IFB) sparst Du 4.600 EUR, bei einem Einzelunternehmer mit 48% Grenzsteuersatz sind es 9.600 EUR. Bei Öko-Investitionen (22% IFB, 48% Grenzsteuersatz) ergibt sich bei 100.000 EUR eine Ersparnis von 10.560 EUR.

Kann ich den Investitionsfreibetrag auch für Software geltend machen?

Ja, aber nur wenn die Software den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen ist, nicht zur entgeltlichen Überlassung bestimmt ist und nicht von konzernzugehörigen Unternehmen erworben wird. Beispiele sind Buchhaltungssoftware, Praxissoftware für Ärzte oder Umweltmanagement-Software.

Was passiert, wenn ich das Wirtschaftsgut vor Ablauf von 4 Jahren verkaufe?

Du musst den Investitionsfreibetrag nachversteuern, wenn Du das Wirtschaftsgut innerhalb von 4 Jahren verkaufst, ins Ausland verbringst oder aus dem Betrieb ausscheidest. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt (Brand, Hochwasser), behördlichem Eingriff oder bei Umgründungen nach dem UmgrStG.

Kann ich den Investitionsfreibetrag mit dem Gewinnfreibetrag kombinieren?

Nein, Du musst Dich entscheiden. Ein Wirtschaftsgut, das für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt wird, ist vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen. Der Investitionsfreibetrag gilt für Kapitalgesellschaften und natürliche Personen, der Gewinnfreibetrag nur für natürliche Personen und Personengesellschaften.

Bis wann muss ich investieren, um den erhöhten Freibetrag zu nutzen?

Der erhöhte Investitionsfreibetrag von 20% bzw. 22% gilt für Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist bei Anschaffung das Datum des Kaufvertrags bzw. der Lieferung, bei Herstellung das Aktivierungsdatum der Teilbeträge.

Welche Investitionen gelten als klimafreundlich für den 22% Freibetrag?

Klimafreundlich sind Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, E-Ladestationen für erneuerbare Energie, Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme-/Fernkälteanschlüsse, emissionsfreie Fahrzeuge, E-Bikes, Wasserstofftankstellen, Windkraft- und Solaranlagen sowie Wirtschaftsgüter, für die die Kommunalcredit Public Consulting eine Umweltförderung anbietet.

Was ist vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, Gebäude (außer klimafreundliche Heizungen), PKW außer Elektroautos mit 0g CO₂/km, geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 EUR, unkörperliche Wirtschaftsgüter (außer Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit), Anlagen mit fossilen Energieträgern und Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Wie funktioniert die Aliquotierung für November und Dezember 2025?

Für November und Dezember 2025 gilt ein aliquoter Höchstbetrag von 166.667 EUR. Bei Überschreitung kannst Du wählen, ob Du die übersteigende Beträge den Vormonaten (10%/15% Freibetrag) oder dem Jahr 2026 (20%/22% Freibetrag) zuordnest.

Fazit: Jetzt handeln und profitieren!

Die befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags ist eine einmalige Chance, um Deine geplanten Investitionen steuerlich optimal zu nutzen. Ob neue Maschinen für Dein Bauunternehmen, IT-Ausstattung für Deine Kanzlei oder Photovoltaik für Deine Apotheke – jetzt ist der richtige Zeitpunkt!

Deine nächsten Schritte:

  1. Investitionsplanung überprüfen: Welche Anschätzungen kannst Du vorziehen oder in den Zeitraum November 2025 bis Ende 2026 legen?
  2. Ökologische Alternativen prüfen: Gibt es klimafreundliche Varianten, die den erhöhten 22%-Freibetrag ermöglichen?
  3. Steuerberatung in Anspruch nehmen: Wir helfen Dir, die optimale Strategie zu entwickeln und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen! Kontaktiere uns.

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