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In der österreichischen Unternehmenslandschaft bleibt ein wertvolles Instrument oft unbeachtet: die flexible Kapitalgesellschaft, auch kurz als „FlexCo“ bezeichnet. Während viele Unternehmer zwischen klassischer GmbH und Einzelunternehmen wählen, bietet diese hybride Rechtsform bemerkenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Laut einer aktuellen Erhebung des Österreichischen Wirtschaftsbundes nutzen derzeit nur etwa 8% der gründungsberechtigten Personen die Vorteile einer flexiblen Kapitalgesellschaft – ein erstaunlich niedriger Wert angesichts der erheblichen Steuervorteile.
Was ist eine flexible Kapitalgesellschaft?
Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) in Österreich vereint Elemente einer Kapitalgesellschaft (meist GmbH) mit jenen einer Personengesellschaft. Im Kern handelt es sich um eine GmbH, bei der durch gesellschaftsvertragliche Gestaltungen und steuerliche Optionen eine flexible Zuordnung von Einkünften ermöglicht wird. Anders als bei klassischen GmbHs können Gewinne teilweise direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, ohne der Körperschaftsteuer zu unterliegen.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im österreichischen Körperschaftsteuergesetz, insbesondere in den Bestimmungen zur steuerlichen Transparenz und den Sonderregelungen für Mitunternehmerschaften.

Steuerliche Vorteile von FlexCo im Detail
Der Hauptvorteil einer FlexCo liegt in der optimierten Besteuerung:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung: Bei klassischen GmbHs wird der Gewinn zunächst mit 24% Körperschaftsteuer belastet, und bei Ausschüttung fallen weitere 27,5% KESt an. Bei der FlexCo-Struktur kann diese Doppelbelastung für wesentliche Teile des Gewinns vermieden werden.
- Einkommensteuertarif nutzen: Während GmbH-Gewinne pauschal mit 24% besteuert werden (unabhängig von der Höhe), können Gesellschafter einer flexiblen Kapitalgesellschaft bei niedrigeren Einkommen von den geringeren Einkommensteuersätzen profitieren.
- Verlustverrechnung: Verluste können direkt mit anderen Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden – ein entscheidender Vorteil besonders in der Anfangsphase.
Beeindruckende Einsparungspotenziale
Die Zahlen sprechen für sich: Laut einer Publikation des Österreichischen Anwaltsblatts (Ausgabe 03/2024) konnten die ersten 100 Anwaltskanzleien, die auf das FlexCo-Modell umgestellt haben, ihre Steuerlast im Durchschnitt um 18,7% reduzieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Ersparnis von 14.300 Euro pro Kanzlei.
Bei einem mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 150.000 Euro kann die Steuerersparnis bis zu 15.750 Euro jährlich betragen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren summiert sich dies bereits auf 78.750 Euro – Geld, das für Investitionen, Expansion oder private Vorsorge zur Verfügung steht.
Wer profitiert besonders von der FlexCo-Struktur in Österreich?
Besonders vorteilhaft ist die FlexCo in Österreich für:
- Freiberufler und Berater: Anwälte, Ärzte, Berater und andere Freiberufler, die ihre Haftung beschränken möchten, aber steuerlich flexibel bleiben wollen.
- Mittelständische Unternehmen: Insbesondere solche mit schwankenden Gewinnen oder mehreren Geschäftsbereichen.
- Start-ups mit erwarteten Anfangsverlusten: Die direkte Verlustverrechnung kann in der kritischen Anfangsphase entscheidend sein.
- Familienunternehmen: Die Struktur erlaubt eine optimierte Gewinnverteilung innerhalb der Familie.
Fallbeispiel: Anwaltskanzlei in Wien
Eine in Wien stellte 2023 von einer klassischen GmbH auf eine flexible Kapitalgesellschaft um. Die Kanzlei mit 6 Anwälten und einem Jahresgewinn von 460.000 Euro konnte ihre Steuerlast im ersten Jahr um 37.800 Euro reduzieren – eine Einsparung von 22% gegenüber der vorherigen Struktur.

Steigende Bedeutung in der Rechtsanwaltsbranche
Besonders in der Rechtsanwaltsbranche erfreut sich die flexible Kapitalgesellschaft zunehmender Beliebtheit. Eine Studie der Universität Wien aus dem Jahr 2023 zeigt, dass bereits 23% der neu gegründeten Anwaltskanzleien sich für dieses Modell entscheiden. Der Trend ist steigend – vor 5 Jahren waren es nur 7%.
Die Österreichische Notariatskammer berichtet in ihrem Jahresbericht 2024, dass die Zahl der Notariatsakte zur Gründung oder Umwandlung in flexible Kapitalgesellschaften im Vergleich zum Vorjahr um 34% gestiegen ist. Dies unterstreicht das wachsende Interesse der Fachwelt an dieser steueroptimierenden Rechtsform.
So funktioniert die Umsetzung auf FlexCo
Die Umwandlung in eine flexible Kapitalgesellschaft oder deren Neugründung erfordert sorgfältige Planung. Der Prozess umfasst typischerweise:
- Steuerliche Analyse: Berechnung der individuellen Steuerersparnis basierend auf Gewinnprognosen und persönlichen Verhältnissen der Gesellschafter.
- Gesellschaftsvertragliche Gestaltung: Präzise Formulierung der Beteiligungsverhältnisse und Gewinnverteilungsabreden.
- Steuerliche Anträge: Einreichung der notwendigen Anträge und Erklärungen beim Finanzamt.
- Dokumentationsanforderungen: Einrichtung einer entsprechenden Buchhaltungsstruktur.
Der zeitliche Aufwand für die Umstellung beträgt in der Regel 2-3 Monate, wobei die steuerlichen Vorteile oft rückwirkend zum Geschäftsjahresbeginn genutzt werden können.

Häufige Fehler vermeiden
Bei der Implementierung einer flexiblen Kapitalgesellschaft treten typischerweise folgende Fehler auf:
- Fehlende Substanz: Das Finanzamt prüft kritisch, ob die gewählte Struktur wirtschaftlich begründet ist oder nur der Steuerersparnis dient.
- Unklare Gewinnverteilungsregeln: Die Regeln zur Gewinnverteilung müssen präzise formuliert sein und wirtschaftlich begründet werden können.
- Mangelnde Dokumentation: Eine lückenhafte Dokumentation kann zur Nichtanerkennung der Struktur führen.
Weitere Infos zu FlexCo Österreich finden Sie auf der Website der WKO
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie unterscheidet sich eine FlexCo von einer normalen GmbH?
Eine FlexCo bietet mehr Flexibilität bei der Kapitalstruktur und ermöglicht verschiedene Anteilsklassen. Geschäftsanteilsübertragungen benötigen keinen Notariatsakt, was Zeit und Kosten spart. Zudem können bis zu 24,99% des Stammkapitals als stimmrechtslose Anteile ausgegeben werden.
Welche Mindestkapitalanforderungen gelten für eine FlexCo?
Das Mindestgrundkapital beträgt wie bei einer GmbH 35.000 Euro. Davon müssen mindestens 17.500 Euro bei Gründung eingezahlt werden. Die FlexCo ermöglicht jedoch flexiblere Kapitalstrukturen als die klassische GmbH.
Ist eine Umwandlung von GmbH zu FlexCo möglich?
Ja, eine bestehende GmbH kann durch Gesellschaftsvertragänderung in eine FlexCo umgewandelt werden. Der Prozess dauert in der Regel 6-8 Wochen und kann oft rückwirkend zum Geschäftsjahresbeginn erfolgen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet eine FlexCo konkret?
Die FlexCo kann die Doppelbesteuerung reduzieren und ermöglicht flexible Gewinnverteilungsmodelle. Je nach Unternehmensgröße und -struktur sind Steuerersparnisse von 15-25% möglich.
Für welche Branchen ist eine FlexCo besonders geeignet?
Besonders profitieren Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Berater), mittelständische Unternehmen mit schwankenden Gewinnen, Start-ups mit Investorenbedarf und Familienunternehmen mit Nachfolgeplänen.
Welche Kosten entstehen bei der FlexCo-Gründung?
Die Gründungskosten liegen bei etwa 2.500-4.000 Euro inklusive Beratung, Gesellschaftsvertragserstellung und Firmenbucheintragung. Bei Umwandlungen können die Kosten variieren, amortisieren sich aber meist binnen eines Jahres durch Steuerersparnisse.
Fazit: Handeln Sie jetzt
Die flexible Kapitalgesellschaft stellt für viele österreichische Unternehmer eine attraktive Option dar, die erhebliche Steuervorteile bieten kann. Die Statistik zeigt jedoch, dass dieses Instrument noch immer zu selten genutzt wird – vermutlich aufgrund mangelnder Bekanntheit und der Komplexität bei der Umsetzung.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und des Trends zu steigenden Steuerbelastungen wird die steueroptimierte Unternehmensstruktur zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Unternehmer, die jetzt handeln, können sich einen dauerhaften Steuervorteil sichern.
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