Die Immobilien-Abschreibung ist seit Mitte 2025 für viele österreichische Unternehmen ein kritisches Thema: Aktuelle Zinsen bei Immobilienkrediten von über 4 % führen zu sinkenden Immobilienwerten und zwingen zur außerplanmäßigen Abschreibung von Betriebsimmobilien. Der Mythos, dass Immobilien nie an Wert verlieren, entpuppt sich heute als teurer Irrtum, der Millionen kosten kann.
Diese weit verbreitete Annahme könnte dich als Unternehmer in Österreich teuer zu stehen kommen. Die aktuellen Marktentwicklungen mit steigenden Zinsen und sinkenden Immobilienbewertungen zwingen viele zur bitteren Erkenntnis: Auch Betongold kann an Wert verlieren. Was das für deine AfA für Gebäude bedeutet und wie du rechtlich korrekt vorgehst, erfährst du in diesem umfassenden Guide. Fazit
📋 Inhaltsverzeichnis
- Der Mythos: Warum Immobilien doch an Wert verlieren
- Die aktuelle Marktsituation verstehen
- Rechtliche Grundlagen der außerplanmäßigen Abschreibung
- Das unterschätzte Risiko für Unternehmen
- Deine 4-Schritte-Rettungsstrategie
- Der versteckte steuerliche Vorteil
- Praxisbeispiele und Berechnungen
- Die häufigsten Fehler vermeiden
- Checkliste für sofortiges Handeln
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Immobilien Abschreibung
- Fazit

Der Mythos: Warum Immobilien doch an Wert verlieren
„Betongold hält ewig“ – dieser Grundsatz prägt seit Jahrzehnten das Denken österreichischer Unternehmer. Doch die Realität 2025 sieht anders aus. Steigende aktuelle Zinsen bei Immobilienkrediten, veränderte Marktbedingungen und verschärfte Refinanzierungsbedingungen sorgen dafür, dass auch Immobilienwerte deutlich sinken können.
Viele Unternehmen haben ihre Risikobetrachtung auf der Annahme aufgebaut, dass Immobilienwerte stabil bleiben oder steigen. Diese Fehleinschätzung führt zu überbewerteten Bilanzen mit rechtlichen Konsequenzen, falschen Finanzierungsentscheidungen aufgrund unrealistischer Sicherheiten und versäumten Steuervorteilen durch nicht durchgeführte Immobilien Abschreibungen. Darüber hinaus entstehen Compliance-Probleme bei Wirtschaftsprüfungen, die gravierende Folgen haben können. Die außerplanmäßige Immobilien Abschreibung von Immobilien ist kein Zeichen unternehmerischen Versagens, sondern eine rechtliche Notwendigkeit, die bei korrekter Anwendung sogar erhebliche Steuervorteile bringen kann.
Die aktuelle Marktsituation verstehen
Die Zinswende der Europäischen Zentralbank hat den österreichischen Immobilienmarkt fundamental verändert. Aktuelle Zinsen für Immobilienkredite liegen bei über 4 Prozent, während sie 2021 noch bei historischen Tiefständen von unter 1 Prozent lagen. Diese drastische Veränderung wirkt sich direkt auf Immobilienbewertungen aus, da höhere Zinsen zu niedrigeren Barwerten künftiger Mieteinnahmen führen. Gleichzeitig kämpfen viele Immobilienentwickler mit Refinanzierungsproblemen. Projekte werden gestoppt oder verzögert, was den Markt zusätzlich unter Druck setzt. Besonders betroffen sind Büroimmobilien, da Homeoffice und veränderte Arbeitsmodelle die Nachfrage nachhaltig reduzieren.
Diese Marktveränderungen sind nicht temporär, sondern struktureller Natur. Unternehmen, die ihre AfA auf Gebäude noch auf Basis alter Bewertungen berechnen, riskieren rechtliche Probleme und verpassen gleichzeitig Steueroptimierungsmöglichkeiten.
Rechtliche Grundlagen der außerplanmäßigen Abschreibung
Das Unternehmensgesetzbuch regelt in § 204 Abs 2 Satz 1 die zentrale Vorschrift zur außerplanmäßigen Abschreibung: „Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert abzuschreiben.“ Der beizulegende Wert ist nach § 189a Z 3 UGB definiert als „der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für den betreffenden Vermögensgegenstand ansetzen würde“. Die Wirtschaftskammer Österreich bestätigt in ihren Bilanzierungsrichtlinien, dass diese Definition auch für Einzelbewertungen von Immobilien anzuwenden ist.
Diese rechtlichen Vorgaben sind nicht optional, sondern verpflichtend. Unternehmen, die diese Bestimmungen ignorieren, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche finanzielle Nachteile durch entgangene Steuervorteile.
Das unterschätzte Risiko für Unternehmen
Die Kausalkette ist eindeutig: Höhere Zinsen für Immobilienkredite führen zu niedrigeren Immobilienbewertungen, was wiederum eine Abschreibungspflicht für Gebäude auslöst. Viele österreichische Unternehmen unterschätzen diese Entwicklung und setzen sich verschiedenen Risiken aus. Fehlerhafte Bilanzen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere bei börsennotierten Unternehmen oder solchen mit externen Investoren. Ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften nach UGB kann zu Strafverfahren und erheblichen Bußgeldern führen. Nachträgliche Korrekturen sind nicht nur kostspielig, sondern können auch das Vertrauen von Investoren und Banken nachhaltig beschädigen.
Besonders problematisch wird es bei Finanzierungen, wenn überbewertete Sicherheiten zur Grundlage von Kreditentscheidungen gemacht wurden. Banken können in solchen Fällen Sicherheitenergänzungen oder sogar Kreditkündigungen aussprechen.
Ist deine Immobilienbilanzierung noch korrekt?
Steigende Zinsen können außerplanmäßige Abschreibungen auslösen. Wir analysieren deine Immobilienwerte und sorgen für rechtskonforme Bilanzierung – bevor es zu teuren Nachzahlungen kommt.
Deine 4-Schritte-Rettungsstrategie
Um rechtliche Probleme zu vermeiden und potenzielle Steuervorteile zu nutzen, solltest du bei der Immobilien–Abschreibung systematisch vorgehen. Die folgenden vier Schritte helfen dir dabei, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und gleichzeitig steuerliche Optimierungen zu realisieren.
Schritt 1: Sofortige Wertprüfung durchführen: Die drei Bewertungsmethoden
Du musst für alle Immobilien in deinem Anlagevermögen den aktuellen beizulegenden Wert ermitteln und mit dem Buchwert in der Bilanz vergleichen. Diese Bewertung bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur außerplanmäßigen Abschreibung.
Das Ertragswertverfahren kommt bei vermieteten Immobilien zum Einsatz. Hier wird der Barwert aller künftigen Nettomieteinnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsen für Immobilienkredite berechnet. Dabei müssen auch Faktoren wie Leerstand und Instandhaltungskosten berücksichtigt werden.
Das Wiederbeschaffungswertverfahren eignet sich für betrieblich genutzte Immobilien. Die Kosten für die Neuerrichtung eines gleichwertigen Objekts werden um Alterswertminderung bereinigt und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst.
Der Einzelveräußerungswert ist relevant bei geplanten Verkäufen. Hier wird der aktuelle Marktwert bei Einzelverkauf unter Berücksichtigung von Verkaufskosten und der aktuellen Marktlage ermittelt.
Schritt 2: Dauerhaftigkeit der Wertminderung dokumentieren
Nicht jede Wertminderung führt zur Abschreibungspflicht für Gebäude. Das Bundesministerium für Finanzen stellt in seinen Bilanzierungsrichtlinien klar, dass eine Wertminderung nur dann als „dauernd“ gilt, wenn sie voraussichtlich während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer anhält.
Bei Grund und Boden gelten strenge Maßstäbe, oft wird erst ab einer 30-prozentigen Wertminderung von Dauerhaftigkeit ausgegangen. Bei Gebäuden wird häufig die 5-Jahres-Regel angewendet oder geprüft, ob die Wertminderung mehr als die halbe Restnutzungsdauer betrifft.
Die Dokumentationspflicht ist umfassend und muss Gutachten zur Marktentwicklung, Prognosen zur Zinsentwicklung und Analysen der Mietentwicklung umfassen. Diese Unterlagen sind nicht nur für die aktuelle Bilanzierung relevant, sondern auch für künftige Wirtschaftsprüfungen.
Schritt 3: Getrennte Bewertung von Grund und Gebäude
Ein häufiger Fehler bei der Immobilien Abschreibung ist die einheitliche Bewertung von Grund und Gebäude. Das ist rechtlich nicht korrekt und kann zu fehlerhaften Abschreibungen führen.
Grund und Boden müssen separat bewertet werden, da sie keiner planmäßigen AfA für Gebäude unterliegen. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Bodenrichtwerte und einer Analyse der Standortentwicklung.
Gebäude hingegen unterliegen einer eigenen Bewertung mit Restnutzungsdauer. Dabei müssen der Erhaltungszustand sowie technische und wirtschaftliche Obsoleszenz berücksichtigt werden. Die Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten zwischen Grund und Gebäude muss nachvollziehbar dokumentiert werden, da dies die gesetzliche Grundlage nach § 201 Abs 2 Z 3 UGB (Einzelbewertungsgrundsatz) erfordert.
Schritt 4: Zeitkritisches Handeln
Die Bewertung für die außerplanmäßige Abschreibung muss zum Bilanzstichtag erfolgen. Nachträgliche Wertkorrekturen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit erheblichem Aufwand verbunden.
Nachträgliche Bilanzberichtigungen sind nicht nur kostspielig, sondern können auch zu rechtlichen Problemen führen, insbesondere wenn externe Prüfer oder Behörden involviert sind. Die zeitnahe Bearbeitung ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Korrekte außerplanmäßige Abschreibungen mindern sofort deine Steuerlast und verbessern deinen Cashflow. Dieser Liquiditätsvorteil kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.

Der versteckte steuerliche Vorteil
In Zeiten steigender aktueller Zinsen bei Immobilienkrediten können außerplanmäßige Abschreibungen deine Steuerlast erheblich senken. Die Österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder bestätigt, dass rechtlich korrekte außerplanmäßige Abschreibungen sowohl bilanz- als auch steuerrechtlich anzuerkennen sind.
Beispielrechnung für die Steuerersparnis
Bei einer Büroimmobilie mit einem Buchwert von 2.000.000 Euro und einem aktuellen beizulegenden Wert von 1.500.000 Euro ergibt sich eine erforderliche Abschreibung für Gebäude von 500.000 Euro. Die Körperschaftsteuer-Ersparnis bei einem Steuersatz von 25 Prozent beträgt somit 125.000 Euro. Zusätzlich können regionale Gewerbesteuer-Reduzierungen und ein sofortiger liquider Cashflow-Vorteil realisiert werden. Diese Steuerersparnis ist nicht nur ein einmaliger Effekt, sondern kann die Liquiditätssituation nachhaltig verbessern und Spielräume für notwendige Investitionen schaffen.
Praxisbeispiele und Berechnungen
Beispiel 1: Büroimmobilie in Wien
Ein Technologieunternehmen besitzt eine Büroimmobilie in Wien, die 2020 für 3.000.000 Euro angeschafft wurde. Durch den Homeoffice-Trend ist die Nachfrage nach Büroflächen gesunken, und die aktuellen Zinsen für Immobilienkredite haben die Bewertung zusätzlich belastet.
Der Buchwert zum 31.12.2024 beträgt 2.700.000 Euro. Bei einem Ertragswert von 2.100.000 Euro (berechnet mit 4,5 Prozent Zinsen) ergibt sich eine erforderliche außerplanmäßige Abschreibung von 600.000 Euro. Die resultierende Steuerersparnis beträgt 150.000 Euro bei einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent, wodurch eine rechtskonforme Bilanzierung gewährleistet wird.
Beispiel 2: Produktionsimmobilie in Oberösterreich
Ein Maschinenbauunternehmen hat 2019 eine Produktionshalle für 1.800.000 Euro errichtet. Gestiegene Energiekosten und veränderte Produktionsanforderungen reduzieren den Wert erheblich. Der Buchwert zum 31.12.2024 beträgt 1.620.000 Euro, während der Wiederbeschaffungswert abzüglich Obsoleszenz nur noch 1.200.000 Euro erreicht.
Die erforderliche Immobilien Abschreibung von 420.000 Euro führt zu einer Steuerersparnis von 105.000 Euro und verbessert gleichzeitig die Eigenkapitalquote für künftige Finanzierungen.
Die häufigsten Fehler vermeiden
Viele Unternehmen prüfen ihre Immobilienwerte nur bei konkretem Anlass wie einem geplanten Verkauf. Das UGB verlangt aber eine regelmäßige Überprüfung zum Bilanzstichtag, insbesondere wenn sich die Marktbedingungen grundlegend geändert haben.
Die einheitliche Bewertung von Grund und Gebäude ist ein weiterer häufiger Fehler. Die getrennte Bewertung ist zwingend vorgeschrieben, da Grund und Boden anderen Bewertungsmaßstäben unterliegen als Gebäude und nicht der planmäßigen AfA auf Gebäude unterworfen sind. Nicht jede temporäre Wertminderung rechtfertigt eine außerplanmäßige Abschreibung. Die Dauerhaftigkeit muss sorgfältig geprüft und dokumentiert werden. Vorschnelle Abschreibungen können zu rechtlichen Problemen führen und sind steuerlich nicht anerkennungsfähig.
Alle Bewertungsschritte müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Gutachten und Bewertungsgrundlagen sind langfristig aufzubewahren und können bei Betriebsprüfungen von entscheidender Bedeutung sein. Ein besonders kostspieliger Fehler ist es, nur die bilanzielle Belastung zu sehen und die erheblichen steuerlichen Vorteile der Immobilien-Abschreibung zu übersehen.
Checkliste für sofortiges Handeln
Sofortmaßnahmen (erste Woche)
Erstelle eine vollständige Liste aller Immobilien in deinem Anlagevermögen und stelle die aktuellen Bilanzwerte aller Immobilien zusammen. Verschaffe dir eine erste Einschätzung der aktuellen Marktwerte und analysiere die Auswirkungen der aktuellen Zinsen bei Immobilienkrediten auf die Ertragswerte.
Mittelfristige Maßnahmen (nächste 4 Wochen)
Bei einer Wertminderung von mehr als 20 Prozent solltest du einen professionellen Gutachter beauftragen. Erstelle eine fundierte Marktanalyse und Zukunftsprognosen zur Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Die Aufteilung zwischen Grund und Gebäude bei den ursprünglichen Anschaffungskosten muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Langfristige Maßnahmen (nächste 3 Monate)
Erfasse außerplanmäßige Abschreibungen in der Buchhaltung und berechne die Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer. Führe Gespräche mit Banken über veränderte Sicherheitenwerte und implementiere ein System zur regelmäßigen Wertüberprüfung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Immobilien Abschreibung
Wann muss ich eine außerplanmäßige Abschreibung bei Immobilien durchführen?
Eine außerplanmäßige Abschreibung ist verpflichtend, wenn der beizulegende Wert Ihrer Immobilie dauerhaft unter dem Buchwert liegt. Dies kann durch steigende Zinsen, Marktveränderungen oder strukturelle Probleme ausgelöst werden.
Wie erkenne ich, ob eine Wertminderung „dauerhaft“ ist?
Eine Wertminderung gilt als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich während eines erheblichen Teils der Restnutzungsdauer anhält. Bei Gebäuden wird oft die 5-Jahres-Regel angewendet.
Kann ich Grund und Boden gemeinsam mit dem Gebäude abschreiben?
Nein, Grund und Boden müssen getrennt vom Gebäude bewertet werden. Grund und Boden unterliegen keiner planmäßigen AfA und haben andere Bewertungsmaßstäbe.
Welche steuerlichen Vorteile bringt eine außerplanmäßige Abschreibung?
Außerplanmäßige Abschreibungen mindern sofort Ihre Steuerlast. Bei einer Abschreibung von 500.000 Euro sparen Sie bei 25% Körperschaftsteuer beispielsweise 125.000 Euro.
Muss ich einen Gutachter für die Immobilienbewertung beauftragen?
Bei erheblichen Wertminderungen (>20%) ist ein professionelles Gutachten empfehlenswert, um die Bewertung rechtssicher zu dokumentieren und bei Prüfungen abgesichert zu sein.
Fazit
Die Zeiten, in denen Immobilien als sichere Wertanlage galten, sind vorbei. Steigende aktuelle Zinsen für Immobilienkredite und veränderte Marktbedingungen zwingen Unternehmen dazu, ihre Immobilien Abschreibungen kritisch zu überprüfen. Wer jetzt handelt, kann nicht nur rechtliche Probleme vermeiden, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile durch außerplanmäßige Abschreibungen realisieren. Diese sind kein Makel, sondern ein Zeichen professioneller und rechtskonformer Unternehmensführung. Die Bewertung erfolgt zum Bilanzstichtag, und nachträgliche Korrekturen sind aufwendig und teuer. Nutze die aktuellen Marktbedingungen für eine optimale Steuergestaltung und sichere dein Unternehmen rechtlich ab.
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