Die Spielregeln für Share Deals bei Immobilien in Österreich haben sich grundlegend verändert. Über viele Jahre hinweg war der Erwerb von Liegenschaften über den Kauf von Gesellschaftsanteilen (insbesondere bei gewerblichen Objekten oder über eine Immobilien-KG) das beliebteste Gestaltungsinstrument für Investoren: Durch das gezielte Unterschreiten der früheren Beteiligungsgrenzen konnte die Grunderwerbsteuer oft vollständig vermieden oder zumindest massiv reduziert werden.
Damit ist Schluss: Mit der Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) hat der Gesetzgeber die Hürden für Immobilien-Share-Deals drastisch verschärft. Die zentrale Beteiligungsschwelle wurde von 95% auf 75% gesenkt, der Beobachtungszeitraum auf sieben Jahre ausgedehnt und die Besteuerung auch auf mehrstufige Holdingstrukturen ausgeweitet.
Die Folgen treffen nicht nur institutionelle Fonds, sondern vor allem mittelständische Unternehmen, Bauträger und private Immobilieninvestoren: Wer Gesellschaftsanteile an grundstücksbesitzenden Firmen überträgt, löst heute viel schneller eine Steuerpflicht aus — oft mit 3,5% Grunderwerbsteuer auf den vollen Verkehrswert.
In diesem Leitfaden erfährst du, welche Regeln für Share Deals in Österreich aktuell gelten, wann Grunderwerbsteuer fällig wird und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmenstransaktionen heute noch rechtssicher funktionieren.forum-media+1
- Was sind Share Deals bei Immobilien?
- Grunderwerbsteuer: 75%-Schwelle & 7-Jahres-Frist
- GrESt-Berechnung: Grundstückswert vs. gemeiner Wert
- Grunderwerbsteuer-Reform: Alle Änderungen im Überblick
- Ausnahme: Familienverband bleibt begünstigt
- Alternative Strategien für Immobilieninvestoren
- Fazit: Was gilt heute bei Immobilientransaktionen?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind Share Deals bei Immobilien und warum waren sie so beliebt?
Share Deals Immobilien bezeichnen den Erwerb von Liegenschaften durch den Kauf von Gesellschaftsanteilen anstelle der direkten Immobilienübertragung. Besonders die Immobilien-KG (Kommanditgesellschaft) war dabei das bevorzugte Vehikel österreichischer Investoren. Die typische Struktur sah vor: Ein Kommanditist hielt 94% der Anteile, eine GmbH als Komplementär die restlichen 6%.
Warum war diese Struktur so attraktiv?
Die Share Deal Grunderwerbsteuer fiel bisher nur an, wenn innerhalb von 5 Jahren mindestens 95% der Anteile übertragen wurden. Blieb man unter dieser Schwelle, entstanden oft gar keine Steuern. Selbst bei Überschreitung betrug der Steuersatz nur 0,5% des Grundstückswerts – ein Bruchteil der 3,5% beim direkten Immobilienkauf.
Erfolgreiche Gestaltungsmodelle bis Juni 2025:
- Verkauf von 94% der Kommanditanteile
- Anschließende separate Übertragung der 6% GmbH-Anteile
- Mittelbare Anteilsverschiebungen über mehrere Gesellschaftsebenen
- Zeitliche Streckung der Übertragungen über mehrere Jahre

Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Die 75%-Schwelle & 7-Jahres-Frist
Das Budgetbegleitgesetz 2025 revolutioniert die steuerliche Behandlung von Share Deals Immobilien in Österreich grundlegend. Die Reform zielt darauf ab, die bisherigen Steuervorteile zu eliminieren und eine Gleichstellung mit direkten Immobiliengeschäften zu erreichen.
Die wichtigsten Änderungen seit 1. Juli 2025:
1. Schwelle sinkt dramatisch:
- Neu: 75% Anteilsübertragung innerhalb von 7 Jahren
- Alt: 95% Anteilsübertragung innerhalb von 5 Jahren
2. Erfassung mittelbarer Übertragungen:
- Alle mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen werden durchgerechnet
- Auch komplexe Holdingstrukturen bieten keinen Schutz mehr
3. Gleichstellung aller Gesellschaftsformen:
- Immobilien-KG: Keine Sonderbehandlung mehr
- GmbH/AG: Erstmals vollständig erfasst
- Stiftungen: Bei Immobilienfokus ebenfalls betroffen
4. Neue Definition „Immobiliengesellschaft“:
- Vermögen > 50% aus nicht selbst genutzten Grundstücken ODER
- Einkünfte hauptsächlich aus Vermietung/Verwaltung/Verkauf
Auch nach Juli 2025 gibt es Möglichkeiten, die Steuerbelastung bei Share Deals durch professionelle Umstrukturierung zu optimieren. Lassen Sie Ihre Immobilienstruktur jetzt individuell prüfen!
Professionelle Hilfe holen →GrESt-Berechnung: Grundstückswert vs. gemeiner Wert
Die Grunderwerbsteuer Österreich 2025 bringt eine Versiebenfachung der Steuerbelastung bei Share Deals. Was diese drastische Erhöhung für Investoren bedeutet:
Alte vs. neue Bemessungsgrundlage:
| Aspekt | Bis 30.06.2025 | Ab 01.07.2025 |
|---|---|---|
| Schwelle | 95% in 5 Jahren | 75% in 7 Jahren |
| Steuersatz | 0,5% | 3,5% |
| Bemessungsgrundlage | Grundstückswert | Verkehrswert |
| Mittelbare Übertragungen | Oft nicht erfasst | Vollständig erfasst |

Grunderwerbsteuer Österreich 2025: Alle Änderungen im Überblick
Das Budgetbegleitgesetz 2025 reformiert nicht nur Share Deals Immobilien, sondern die gesamte Grunderwerbsteuer Österreich 2025:
Zentrale Neuerungen:
1. Erweiterte Erfassung von Gesellschaftsgeschäften:
- Alle Immobiliengesellschaften unabhängig von der Rechtsform
- Mittelbare Beteiligungsverschiebungen
- Mehrstufige Holdingstrukturen
2. Verkehrswert als neue Bemessungsgrundlage:
- Professionelle Immobilienbewertung erforderlich
- Keine Unterschätzung mehr durch Grundstückswerte
- Marktpreis-orientierte Besteuerung
3. Verlängerung des Beobachtungszeitraums:
- Von 5 auf 7 Jahre erweitert
- Erschwerung zeitlicher Gestaltungen
- Rückwirkende Erfassung bei Schwellenüberschreitung
Administrative Auswirkungen:
Für Notare und Rechtsanwälte:
- Erweiterte Prüfpflichten bei Gesellschaftsgeschäften
- Komplexere Bewertungsverfahren
- Höhere Haftungsrisiken
Für Finanzämter:
- Neue Kontrollmechanismen für mittelbare Übertragungen
- Verstärkte Prüfung von Gesellschaftsregistern
- Automatisierte Erfassung von Anteilsverschiebungen
Ausnahme: Familienverband bleibt begünstigt
Trotz der drastischen Verschärfungen bleibt eine wichtige Ausnahme bestehen: Share Deals Immobilien innerhalb des Familienverbands profitieren weiterhin von reduzierten Steuersätzen.
Begünstigter Personenkreis (§ 26a GGG):
Unmittelbar begünstigt:
- Ehegatten und eingetragene Partner
- Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz
- Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel)
- Stief-, Wahl- und Pflegekinder
Erweitert begünstigt:
- Geschwister, Nichten und Neffen
- Bei Erbfällen und Schenkungen
Steuerliche Konditionen für Familienübertragungen:
- Steuersatz: Weiterhin 0,5% des Grundstückswerts
- Schwelle: 75% in 7 Jahren (neue Regel gilt auch hier)
- Bemessungsgrundlage: Grundstückswert, nicht Verkehrswert
Wichtiger Hinweis: Auch bei Familienübertragungen löst die 75%-Schwelle die Steuerpflicht aus – allerdings zu den begünstigten Konditionen.
Alternative Strategien für Immobilieninvestoren
Nach dem Ende der steuerlich attraktiven Share Deals Immobilien müssen Investoren neue Wege finden. Hier die wichtigsten Alternativen:
1. Asset Deals als neue Normalität
Vorteile:
- Steuerlich nicht teurer als Share Deals seit Juli 2025
- Rechtlich einfachere Struktur
- Keine komplexen Gesellschaftsprüfungen
Nachteile:
- Höhere Transaktionskosten
- Komplexere Due Diligence bei Bestandsimmobilien
- Keine Haftungsbeschränkung
2. Holdingstrukturen mit Fokus auf Betrieb
Immobiliengesellschaften, die schwerpunktmäßig operative Tätigkeiten ausüben, fallen möglicherweise nicht unter die Neuregelung:
- Hotel- und Gastronomiebetriebe mit eigenem Immobilienbestand
- Gewerbeparks mit Verwaltungs- und Serviceleistungen
- Logistikzentren mit operativen Dienstleistungen
3. Internationale Strukturen
EU-Strukturen: Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen
Drittstaaten: Prüfung alternativer Rechtsordnungen
Wichtig: Compliance mit internationalen Steuervorschriften
Fazit
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 endet die Ära der steueroptimierten Immobilien-KG und der attraktiven Share Deals in Österreich. Die neuen Regelungen machen Anteilsveräußerungen seit Juli 2025 für Investoren deutlich teurer und gleichen die Steuerbelastung an den direkten Immobilienerwerb an. Wer noch von den alten Regeln profitieren will, muss jetzt handeln. Gleichzeitig ist es wichtig, bestehende Beteiligungsstrukturen zu überprüfen und sich rechtzeitig beraten zu lassen, um unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden. Die Änderungen zeigen deutlich, wie dynamisch der Immobilienmarkt und die steuerlichen Rahmenbedingungen in Österreich sind. Für Investoren bedeutet das: Flexibilität und eine enge Zusammenarbeit mit steuerlichen und rechtlichen Experten sind wichtiger denn je.
Sie benötigen Unterstützung bei den neuen steuerlichen Regelungen oder möchten Ihre Immobilienstruktur prüfen lassen? Unsere Expert:innen von Team23 beraten Sie gerne individuell – kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch!
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Häufig Gestellte Fragen (FAQ)
Bei einem Share Deal wird nicht die Immobilie selbst gekauft (Asset Deal), sondern die Anteile an der Gesellschaft (z. B. einer GmbH oder KG), die Eigentümerin der Liegenschaft ist. Der Grundbucheintrag bleibt dabei unverändert.
Grunderwerbsteuer wird ausgelöst, sobald mindestens 75 % der Anteile in einer Hand vereinigt werden oder innerhalb von 7 Jahren auf neue Gesellschafter übergehen (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Früher lag diese Grenze bei 95 % innerhalb von 5 Jahren.
Bei reinen Anteilsvereinigungen beträgt der Steuersatz 0,5 % vom steuerlichen Grundstückswert. Bei qualifizierten Immobiliengesellschaften oder einem wirtschaftlichen Vollerwerb greift der reguläre Satz von 3,5 % vom gemeinen Wert (Verkehrswert).
Nein. Da die Liegenschaft weiterhin im Eigentum der Gesellschaft verbleibt und kein Eigentümerwechsel im Grundbuch stattfindet, fällt die gerichtliche Eintragungsgebühr von 1,1 % in der Regel nicht an.
Strukturen, bei denen ein Erwerber unter 75 % bleibt, können GrESt vermeiden, sofern keine gemeinsame Beherrschung oder Treuhandschaft vorliegt. Die Finanzverwaltung prüft solche Konstruktionen jedoch sehr streng auf Missbrauch (§ 22 BAO).
