COFAG Rückforderung 2026: Die Folgen
Die COFAG Rückforderung ist 2026 für viele Unternehmen akute Realität: Nach dem OGH-Urteil zu beihilfenrechtlichen Obergrenzen können zu viel erhaltene Corona-Förderungen zurückverlangt werden. Zuständig ist nun das Finanzamt, die Verjährungsfrist läuft bis mindestens 31. Juli 2034.
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