COFAG Rückforderung 2026: Die Folgen

Die COFAG Rückforderung ist 2026 für viele Unternehmen akute Realität: Nach dem OGH-Urteil zu beihilfenrechtlichen Obergrenzen können zu viel erhaltene Corona-Förderungen zurückverlangt werden. Zuständig ist nun das Finanzamt, die Verjährungsfrist läuft bis mindestens 31. Juli 2034.