Am 27. Februar 2025 stellte die neue österreichische Bundesregierung, bestehend aus ÖVP, SPÖ und NEOS, ihr umfangreiches Regierungsprogramm unter dem Motto „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ vor. Das 234-seitige Dokument enthält zahlreiche steuerliche und wirtschaftliche Änderungen, die die finanzielle Zukunft von Unternehmen und Privatpersonen in Österreich maßgeblich beeinflussen werden. In diesem Beitrag analysieren wir detailliert die geplanten steuerlichen Maßnahmen und deren Auswirkungen.
📋 Inhaltsverzeichnis
- Die Eckpunkte des Regierungsprogramms
- Budgetkonsolidierung in Österreich: Der 7-Jahres-Plan
- Reform der Förderstruktur: Effizienter Umgang mit Steuergeld
- Steuern für KMU in Österreich: Chancen durch erweiterte Basispauschalierung
- Immobiliensteuer in Österreich: Änderungen bei Share Deals
- Neues Einkommensteuergesetz: Was sich ändert
- Unternehmensnachfolge erleichtert: Verbesserungen bei Betriebsübergaben
- Mittelstandspaket 2025: Entlastungen für heimische Betriebe
- Digital- & Bürokratieoffensive
- Fazit: Was das Regierungsprogramm für Dich bedeutet
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Eckpunkte des Regierungsprogramms
Das neue Regierungsprogramm 2025-2029 setzt auf einen ausgewogenen Mix aus Sparmaßnahmen und gezielten wirtschaftlichen Impulsen. Die Dreierkoalition hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, das Budget über die nächsten sieben Jahre zu konsolidieren und gleichzeitig die Wirtschaft zu stärken. Dafür wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket im Umfang von mehr als 6,3 Milliarden Euro für 2025 und 8,7 Milliarden Euro für 2026 geschnürt.
Die Koalitionspartner vereinen unterschiedliche politische Schwerpunkte, haben sich jedoch auf gemeinsame Grundwerte verständigt:
- Persönliche Freiheit & soziale Verantwortung
- Vitale Wirtschaft & wachsender Wohlstand
- Starke Leistung & faire Solidarität
Diese Verbindung soll Stabilität und Handlungsfähigkeit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sicherstellen, wobei der Fokus auf nachhaltige Staatsfinanzen, wirtschaftliche Impulse und soziale Ausgewogenheit gelegt wird.
Budgetkonsolidierung in Österreich: Der 7-Jahres-Plan
Die Regierung hat sich für einen 7-Jahres-Plan zur Budgetkonsolidierung entschieden, der sich in der aktuellen wirtschaftlichen Situation als praktikabler erweist als eine kurzfristigere 4-Jahres-Option. Dieser langfristige Ansatz ermöglicht es, strukturelle Reformen wirksam umzusetzen und gleichzeitig abrupte Einschnitte zu vermeiden.
Ausgabenseitige Maßnahmen
Die Bundesregierung setzt bei der Budgetkonsolidierung auf einen Mix aus ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen:
- Effizienzsteigerungen in der Verwaltung
- Konsolidierung der Strukturen in Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen
- Einsetzung einer Taskforce zur Effizienzsteigerung in ausgegliederten Einheiten
- Evaluierung von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung
- Umfassende Reform des Förderwesens
- Generelle Abschläge bei Förderungen durch Reduktion der Fördersätze
- Abschaffung des Klimabonus mit Teilkompensation für Pendler ab 2026
- Ersetzung der Bildungskarenz durch treffsicherere Modelle
- Kumulierungsverbot bei Mehrfachförderungen für identische Maßnahmen
- Strukturelle Reformen im Pensions- und Gesundheitsbereich
- Umfassendes Älterenbeschäftigungspaket mit Qualifizierungsmaßnahmen und alternsgerechten Arbeitsplätzen
- Einschränkung der Korridorpension durch stufenweise Erhöhung des Zugangsalters und der erforderlichen Versicherungszeiten
- Einführung einer Teilpension und treffsichere Neugestaltung der Altersteilzeit
- Langfristige Effizienzsteigerungen im Gesundheitsbereich durch Stärkung des niedergelassenen Bereichs und der Telemedizin
Diese Maßnahmen sollen bis 2031 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 2,9 Milliarden Euro leisten, wobei bis 2028 bereits 1,45 Milliarden Euro realisiert werden sollen.
Einnahmenseitige Maßnahmen
Auf der Einnahmenseite plant die Regierung folgende Schritte:
- Standortbeiträge der Wirtschaft
- Verlängerung und Anpassung des Energiekrisenbeitrags (Strom sowie fossile Energie): 200 Millionen Euro jährlich ab 2025
- Anpassung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe): 500 Millionen Euro in 2025/2026, dann 200 Millionen Euro jährlich
- Gezielte Beiträge von Branchen, die während der Krisen besonders profitiert haben
- Steuerstrukturelle Maßnahmen
- Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer ab 1. Juli 2025 für effektivere Erfassung von Share Deals
- Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5%
- Effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% um vier Jahre
- Betrugsbekämpfung und Steueranpassungen
- Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien
- Ausweitung des Reverse-Charge-Systems bei der Umsatzsteuer für bestimmte Branchensegmente
- Verschärfung der Wegzugsbesteuerung zur Sicherung des österreichischen Steuersubstrats
- Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs (Teilaussetzung der Kalten Progression)
Reform der Förderstruktur: Effizienter Umgang mit Steuergeld
Ein wesentlicher Bestandteil des Regierungsprogramms ist die grundlegende Reform des Förderwesens, das bisher oft durch Doppelgleisigkeiten und mangelnde Koordination gekennzeichnet war.
Ziele der Förderreform
- Fokussierte Förderpolitik
- Konzentration auf wenige, klar definierte strategische Ziele
- Priorisierung von zukunftsweisenden Bereichen wie Bildung, Forschung, Innovation und Klimaschutz
- Vermeidung von Förderungen mit geringer Hebelwirkung oder hohen Mitnahmeeffekten
- Effizienzsteigerung
- Weiterentwicklung der Datengrundlage für treffsichere Fördervergabe nach sozioökonomischen Kriterien
- Einrichtung eines Kumulierungsprinzips zur Verhinderung von Mehrfachförderungen
- Digitale Abwicklung des Förderprozesses zur Reduktion von Verwaltungskosten
- Optimierter Instrumentenmix
- Verstärkter Einsatz von Garantien und Haftungen anstelle direkter Zuschüsse
- Prüfung innovativer steuerlicher Maßnahmen mit geringerer Budgetbelastung
- Konsequenter „Europe First“-Ansatz und maximale Ausschöpfung von EU-Fördermitteln
Praktische Umsetzung der Förderreform
Die Bundesregierung setzt eine „Fördereffizienzarbeitsgruppe“ ein, die bis Ende 2025 eine Gesamtstrategie zur Neugestaltung der Förderlandschaft entwickeln soll. Ab 2027 soll die umfassende Reform mit entsprechenden Einsparungseffekten wirksam werden.
Zu den konkreten Implementierungsschritten gehören:
- Grundsätzliche Befristung aller neuen Förderungen mit obligatorischer Evaluierung vor einer Verlängerung
- Verpflichtende und zeitnahe Einmeldung aller Förderungen in die Transparenzdatenbank
- Weiterentwicklung des Förderberichts mit aussagekräftigen Wirkungsindikatoren
- Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle zur Vermeidung von Überschneidungen
Steuern für KMU in Österreich: Chancen durch erweiterte Basispauschalierung
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders von der geplanten Ausweitung der Basispauschalierung, die eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung und steuerliche Entlastung mit sich bringt.
Zweistufige Anhebung der Basispauschalierung
Die Regierung plant eine deutliche Ausweitung der Basispauschalierung in zwei Stufen:
- Ab 2025: Anhebung auf 320.000 Euro Umsatz und 13,5% Pauschalabzug
- Ab 2026: Weitere Anhebung auf 420.000 Euro Umsatz und 15% Pauschalabzug
Diese Maßnahme bedeutet für viele KMUs eine erhebliche Vereinfachung der Buchhaltung und Bilanzierung sowie eine spürbare steuerliche Entlastung. Sie stellt damit eine der bedeutendsten Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in den letzten Jahren dar.
Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 350.000 Euro Jahresumsatz und tatsächlichen Betriebsausgaben von 46.000 Euro (ohne Personal) könnte ab 2026 die Pauschalierung in Anspruch nehmen und Betriebsausgaben in Höhe von 15% (52.500 Euro) pauschal absetzen – das sind 6.500 Euro mehr als bisher.
Gewinnfreibetrag erhöht
Zusätzlich wird der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags ab 2027 von 15% bis 33.000 Euro auf 15% bis 50.000 Euro angehoben. Dies bedeutet eine Erhöhung des maximal begünstigten Betrags um 17.000 Euro – bei einem Steuersatz von 50% entspricht das einer jährlichen Steuerersparnis von bis zu 8.500 Euro für Selbständige und Einzelunternehmer.
Entbürokratisierung
Für KMUs besonders relevant sind die geplanten Entbürokratisierungsmaßnahmen:
- Abschaffung der Belegausstellungspflicht für Beträge bis 35 Euro (bei digitaler Alternative)
- Dauerhafte Verankerung der 15-Waren-Regelung bei Registrierkassen
- Vereinfachungen beim Wareneingangsbuch und bei der Kalte-Hände-Regelung
- Verkehrsmittelabschreibung: NoVA-Befreiung für alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) ab 1. Juli 2025
Immobiliensteuer in Österreich: Änderungen bei Share Deals
Eine der weitreichendsten Änderungen im Bereich der Immobiliensteuern betrifft den sogenannten „Lückenschluss“ bei der Grunderwerbsteuer für Share Deals.
Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer
Ab 1. Juli 2025 sollen große Immobilientransaktionen über „Share Deals“ (Anteilsverkäufe an grundstücksbesitzenden Gesellschaften) gerechter besteuert werden:
- Bis dato galten für solche Anteilsvereinigungen ein reduzierter Steuersatz von 0,5%, während direkte Grundstückskäufe mit 3,5% besteuert wurden.
- Künftig werden bei Share Deals verbundene Erwerber stärker zusammengerechnet, um Umgehungsmöglichkeiten zu schließen.
- Ziel ist eine Mehreinnahme von rund 200 Millionen Euro jährlich.
Diese Änderung wird vor allem institutionelle Immobilieninvestoren und große Immobiliengesellschaften betreffen, die bisher von diesem steuerlichen Vorteil profitierten.
Immobiliensteuer bei Verkauf: Widmungsabgabe
Im Bereich der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) sollen „Widmungsgewinne“ effektiver erfasst werden:
- Bei Umwidmungen von Grundstücken entstehen oft erhebliche Wertsteigerungen, die künftig stärker besteuert werden sollen
- Die pauschale Ermäßigung der ImmoESt bei Umwidmungen könnte teilweise oder gänzlich entfallen
- Die Regelung soll bereits 2025 in Kraft treten und für alle juristischen und natürlichen Personen gelten
Erleichterungen für Ersterwerber
Als Ausgleich zu den Verschärfungen prüft die Regierung Erleichterungen für Ersterwerber:
- Mögliche Abschaffung staatlicher Nebengebühren und der Grunderwerbsteuer beim Erwerb des ersten Eigenheims
- Ähnlich der bereits bestehenden Befreiung von der Eintragungsgebühr für Ersterwerbe bis 500.000 Euro
Aktuelle Steuersätze der Grunderwerbsteuer
Art des Erwerbs | Steuersatz |
---|---|
Entgeltliche Übertragung | 3,5% |
Unentgeltliche Übertragung | Stufentarif (0,5%-3,5%) |
Übertragung im Familienverband | Stufentarif (0,5%-3,5%) |
Anteilsvereinigung (bisher) | 0,5% |
Quelle: BMF – Steuersatz Grunderwerbsteuer
Einkommensteuergesetz NEU: Was sich für Arbeitnehmer und Selbständige ändert
Ein Kernelement des Regierungsprogramms ist die grundlegende Neugestaltung des Einkommensteuergesetzes (EStG), das aus dem Jahr 1988 stammt und dringend modernisiert werden soll.
Eckpunkte des neuen Einkommensteuergesetzes
- Tarifreform und Steuersätze
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% für sehr hohe Einkommen um vier Jahre
- Teilweise Aussetzung der automatischen Inflationsanpassung (ein Drittel der Anpassung entfällt)
- Erhöhung des Freibetrags von 620 Euro für das 13. und 14. Monatsgehalt
- Digitalisierung und Vereinfachung
- Umfassende Digitalisierung steuerlicher Prozesse
- Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung
- Mögliche Integration der Negativsteuer direkt in die Lohnverrechnung für bessere Sichtbarkeit
- Arbeitnehmerentlastung
- Steuerliche Begünstigung für Überstunden bzw. Zuschläge ab 2027 (unter Budgetvorbehalt)
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 Euro pro Jahr (125 Millionen Euro Budgetrahmen für 2025 und 2026)
- „Arbeiten im Alter“-Modell mit 25% Endbesteuerung auf Zuverdiensteinkommen und reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen (ab 2026)
Das neue Einkommensteuergesetz soll durch seine vereinfachte Struktur sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Finanzverwaltung verständlicher und anwendungsfreundlicher werden. Dabei soll auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich gestärkt werden.
Unternehmensnachfolge erleichtert: Verbesserungen bei Betriebsübergaben
Die Bundesregierung erkennt die Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge in Österreich an und setzt mehrere Maßnahmen, um Betriebsübergaben zu erleichtern:
Deutliche Anhebung des Veräußerungsfreibetrags
Der steuerliche Veräußerungsfreibetrag wird ab 1. Januar 2027 von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Diese drastische Erhöhung um mehr als das Sechsfache senkt die Steuerlast bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben erheblich.
Wegfall des Berufsverbots für den Hälftesteuersatz
Zusätzlich entfällt für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“ das bisherige Berufsverbot. Diese Änderung macht die steuerlich begünstigte Betriebsübergabe deutlich attraktiver und praktisch leichter umsetzbar.
Praxisauswirkungen für KMU-Übergaben
Diese Maßnahmen könnten besonders für die rund 50.000 österreichischen Klein- und Mittelbetriebe relevant werden, bei denen in den nächsten Jahren eine Betriebsübergabe ansteht. Die erhöhten Freibeträge reduzieren die Steuerbelastung für den übergebenden Unternehmer signifikant.
Aufwertungswahlrecht für Grund und Boden
Zusätzlich prüft die Bundesregierung im Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechts für den Bilanzansatz von Grund und Boden auf den Verkehrswert (auch über die Anschaffungskosten hinaus), natürlich unter entsprechenden Vorkehrungen im Gläubigerschutz. Diese Maßnahme könnte besonders für Unternehmen mit wertvollen Immobilien die Bilanzstruktur verbessern und damit auch Übergaben erleichtern.
Strukturpaket für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Neben den steuerlichen Maßnahmen setzt die Bundesregierung auf ein umfassendes Strukturpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich:
Standortturbo
Die Regierung bekennt sich zu einer aktiven Standortpolitik mit dem Ziel, Unternehmen in Österreich zu halten, zu erweitern und neue anzusiedeln:
- Gesetzliche Auftragsdefinition der Standortagentur Austrian Business Agency (ABA)
- Jährlicher Wettbewerbsfähigkeitsradar für den Standort Österreich
- Verstärkter Einsatz von Haftungen, Krediten und Exportgarantien anstelle direkter Förderungen
- Neue Modelle für „Power-to-Purchase“-Vereinbarungen mit garantierten Energiepreisen für Neuinvestitionen
Entbürokratisierung
Die Bundesregierung setzt auf eine umfassende Bürokratiebremse:
- Jährlicher Entbürokratisierungsbericht
- Einheitliche Vollziehung von Bundesgesetzen für bessere Rechtssicherheit
- Schrittweiser Aufbau eines One-Stop-Shops für Unternehmen kombiniert mit dem Once-Only-Prinzip
- Deregulierungsbeauftragter als zentrale Stelle zur Entbürokratisierung
Internationalisierung
Die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit steht ebenfalls im Fokus:
- Bekenntnis zur Vertiefung und Vollendung des EU-Binnenmarkts
- Erschließung neuer Wachstumsmärkte für KMU und Leitbetriebe
- Teilnahme am „Global Entry Program“ in die USA
- Konsequente „Europe First“-Strategie bei öffentlichen Förderungen und Ausschreibungen
Spezielle Maßnahmen für Arbeitsmarkt und Beschäftigung
Um den Wirtschaftsstandort zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, setzt die Regierung mehrere gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
„Arbeiten im Alter“-Modell
Für Personen in einer echten Alterspension wird ein attraktives Zuverdienstmodell geschaffen:
- 25% Endbesteuerung auf das Zuverdiensteinkommen (Abzugssteuer)
- Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Halbierte PV- und KV-Beiträge für Dienstgeber, übrige Lohnnebenkosten bleiben gleich
- Budget von 300 Millionen Euro ab 2026 und 470 Millionen Euro ab 2027
Fachkräfteoffensive
Die österreichische Fachkräftestrategie basiert auf drei Säulen:
- Qualifizierungsoffensive
- (Auf-)Qualifizierung bestehender Beschäftigter
- Fokus auf Mitarbeiter ohne oder mit branchenfremder Berufsausbildung
- Vorbereitung auf außerordentliche Lehrabschlussprüfung oder klassische Lehre
- Lehre und Berufsbildung
- Modernisierung der Berufsschulen mit E-Learning und flexibleren Strukturen
- Stärkung und Aufwertung der Polytechnischen Schule als Zubringerschule für die Lehre
- Erleichterter Zugang für internationale Fachkräfte
- Digitalisierung und Beschleunigung des Antrags- und Bearbeitungsprozesses für die Rot-Weiß-Rot-Karte
- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Pilotprojekt für volljährige Lehrlinge aus Drittstaaten
Dafür werden mehr AMS-Mittel für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und eine Fachkräfteoffensive bereitgestellt: 230 Millionen Euro für 2025, 100 Millionen Euro für 2026 sowie ab 2027 zusätzlich 20 Millionen Euro.
Mittelstandspaket 2025: Entlastungen für heimische Betriebe
Im März 2025 wurde das Mittelstandspaket als wichtiger Teil des Regierungsprogramms präsentiert. Es umfasst fünf zentrale Punkte zur Entlastung und Förderung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe:
1. Erhöhte Basispauschalierung
Die bereits erwähnte Erhöhung der Basispauschalierung erfolgt in zwei Schritten:
- 2025: Anhebung auf 320.000 Euro und 13,5%
- 2026: Weitere Anhebung auf 420.000 Euro und 15%
2. NoVA-Befreiung
Für alle leichten Nutzfahrzeuge (N1-Fahrzeuge) gilt ab Juli 2025 eine Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Dies entlastet besonders Handwerker, Dienstleister und andere Betriebe, die auf Nutzfahrzeuge angewiesen sind.
3. Vereinfachte Belegausgabe
Die Belegausstellungspflicht für Beträge bis 35 Euro entfällt, wenn eine digitale Alternative angeboten wird. Die Belegpflicht bleibt bestehen, aber der physische Druck kann entfallen.
4. Genehmigungsbeschleunigung
Im Bereich Energie und Betriebsanlagenrecht werden Genehmigungsverfahren beschleunigt, was Investitionen erleichtert und Planungssicherheit erhöht.
5. Bürokratiebremse
Eine zentrale Anlaufstelle beim Staatssekretariat im Außenministerium soll als Bürokratiebremse fungieren und administrative Hürden für Unternehmen identifizieren und abbauen.
Digital- und Bürokratieoffensive
Die Digitalisierung spielt im Regierungsprogramm eine zentrale Rolle, sowohl zur Vereinfachung administrativer Prozesse als auch zur Stärkung der digitalen Infrastruktur in Österreich.
Breitbandausbau für digitale Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung setzt auf einen beschleunigten Glasfaserausbau:
- Fokussierung der Förderinstrumente auf den zukunftssicheren Glasfaserausbau
- Genehmigungsfiktion im Wohnungseigentumsgesetz zur Erleichterung von Glasfaseranschlüssen
- Einrichtung eines Glasfaserkatasters als Teil eines Tiefbauatlas
- Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzungsraten bereits verfügbarer Anschlüsse
Digitale Verwaltung und E-Government
Die Vereinfachung von Behördengängen steht ebenfalls im Fokus:
- Digitalisierung von Gewerbeanmeldungen mit Ziel einer „Instant-Online-Gewerbeanmeldung“
- Modernisierung der individuellen Befähigungsnachweise durch ein bundeseinheitliches, objektives und digitales Bewertungssystem
- One-Stop-Shop für Unternehmen mit Once-Only-Prinzip bei der Datenerfassung
- Digitale Steuerverfahren mit automatisierter Veranlagung wo möglich
Genehmigungsbeschleunigung
Umfangreiche Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sollen Investitionen erleichtern:
- Reform der UVP-Verfahren mit voller Verfahrenskonzentration auch für den 3. Abschnitt des UVP-G
- Reform der Vorschriften für Großverfahren nach dem AVG durch einheitliche elektronische Kundmachungsplattform
- Rasche Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für die Beschleunigung von Energiewendeprojekten
- Flexibilisierung des Betriebsanlagenrechts mit Ausweitung der Genehmigungsfreistellungen

Fazit: Was das Regierungsprogramm für Dich bedeutet
Das Regierungsprogramm 2025-2029 stellt einen ambitionierten Balanceakt dar: Einerseits müssen die Staatsfinanzen konsolidiert werden, andererseits sollen wichtige Zukunftsinvestitionen und soziale Maßnahmen sichergestellt werden.
Positiv für Unternehmen:
- Erhöhte Basispauschalierung bis 420.000 Euro
- NoVA-Befreiung für Nutzfahrzeuge
- Umfassender Bürokratieabbau
- Erhöhung des Gewinnfreibetrags auf 50.000 Euro
- Drastisch erhöhter Freibetrag bei Betriebsübergaben
Positiv für Arbeitnehmer:
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 1.000 Euro
- Attraktives „Arbeiten im Alter“-Modell für Pensionisten
- Erhöhung des Freibetrags für Sonderzahlungen
- Geplante steuerliche Begünstigung von Überstunden ab 2027
Herausforderungen:
- Lückenschluss bei grunderwerbsteuerlichen Share Deals
- Teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer
- Erhöhte Stiftungssteuern auf 3,5%
Die Maßnahmen werden verschiedene Unternehmenstypen unterschiedlich treffen: Während KMUs und mittelständische Betriebe von zahlreichen Entlastungen profitieren, müssen große Konzerne und vermögende Privatstiftungen mit höheren Abgaben rechnen.
Der 7-Jahres-Plan zur Budgetkonsolidierung bietet einen realistischen Zeitrahmen, der abrupte Einschnitte vermeidet und strukturelle Reformen ermöglicht. Die Entlastungen im Bereich Bürokratie und Digitalisierung könnten langfristig zu einer deutlichen Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Österreich führen.
Die vollständige Liste aller Änderungen wurde von der Koalition in diesem Dokument dargelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die wichtigsten Änderungen im Regierungsprogramm 2025-2029 für Unternehmen?
Die wichtigsten Änderungen sind die massive Erhöhung der Basispauschalierung (auf bis zu 420.000 Euro), die Anhebung des Gewinnfreibetrags auf 50.000 Euro, die Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags bei Betriebsübergaben auf 45.000 Euro, die NoVA-Befreiung für Nutzfahrzeuge und das umfassende Entbürokratisierungspaket.
Wie wirken sich die steuerlichen Maßnahmen auf verschiedene Unternehmensgrößen aus?
Kleinere und mittlere Unternehmen profitieren besonders von der erhöhten Basispauschalierung, dem erhöhten Gewinnfreibetrag und den Entbürokratisierungsmaßnahmen. Größere Unternehmen und Konzerne müssen mit höheren Beiträgen rechnen, etwa durch den angepassten Energiekrisenbeitrag oder die Änderungen bei grunderwerbsteuerlichen Share Deals. Für Startup-Unternehmen bringt das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Vorteile.
Welche neuen Chancen ergeben sich durch die Steuerreformen für österreichische Unternehmen?
Die Steuerreformen bieten verschiedene Chancen: Die vereinfachte Pauschalierung ermöglicht es mehr Unternehmen, ihren administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Der erhöhte Gewinnfreibetrag fördert Investitionen. Die Genehmigungsbeschleunigung, insbesondere im Energiebereich, eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten. Die erleichterte Unternehmensnachfolge sichert den Fortbestand vieler KMUs. Auch das neue „Arbeiten im Alter“-Modell schafft Chancen, erfahrene Mitarbeiter länger zu beschäftigen.
Wird es einfacher, in Österreich ein Unternehmen zu gründen und zu führen?
Ja, mehrere Maßnahmen zielen direkt auf eine Vereinfachung der Unternehmensgründung und -führung ab: Die digitale Gewerbeanmeldung soll eine „Instant-Online-Gewerbeanmeldung“ ermöglichen. Der One-Stop-Shop mit Once-Only-Prinzip reduziert Mehrfachmeldungen. Die Abschaffung der Belegausstellungspflicht bis 35 Euro und dauerhafte Verankerung der 15-Waren-Regelung entlasten im Tagesgeschäft. Die Evaluierung der Notariatsaktpflicht könnte weitere Vereinfachungen bringen.
Welche Auswirkungen hat die Reform der Immobiliensteuer in Österreich auf den Immobilienmarkt?
Die Änderungen bei der Immobilienbesteuerung betreffen vor allem große Transaktionen: Der Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer für Share Deals verteuert den Erwerb von Immobilien über Gesellschaftsanteile. Die effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen macht Spekulation mit Umwidmungen weniger lukrativ. Dies könnte zu mehr Transparenz und Fairness im Markt führen. Für Ersterwerber sind hingegen Erleichterungen geplant, was den Zugang zu Wohneigentum erleichtern könnte.
Was bedeutet die Budgetkonsolidierung in Österreich für Unternehmen und Privatpersonen?
Die Budgetkonsolidierung über sieben Jahre verteilt die Belastungen und vermeidet abrupte Einschnitte. Unternehmen werden durch „Standortbeiträge“ wie den verlängerten Energiekrisenbeitrag und die angepasste Bankenabgabe beteiligt. Privatpersonen sind vor allem durch die teilweise Aussetzung der Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer betroffen. Gleichzeitig gibt es gezielte Entlastungen wie die steuerfreie Mitarbeiterprämie und das „Arbeiten im Alter“-Modell, die negative Auswirkungen abfedern sollen.
Welche Erleichterungen gibt es bei der Unternehmensnachfolge für KMUs in Österreich?
Die Unternehmensnachfolge für KMUs wird durch mehrere Maßnahmen deutlich erleichtert: Der Veräußerungsfreibetrag wird von 7.300 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Das Berufsverbot für die Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes entfällt. Das geprüfte Aufwertungswahlrecht für Grund und Boden könnte die Bilanzstruktur verbessern. Diese Maßnahmen machen Betriebsübergaben steuerlich attraktiver und tragen zur Sicherung des Fortbestands vieler Familienunternehmen bei.
Wie werden KMUs in Österreich durch das neue Mittelstandspaket steuerlich entlastet?
Das Mittelstandspaket 2025 bietet mehrere konkrete Entlastungen: Die drastisch erhöhte Basispauschalierung (bis 420.000 Euro Umsatz), die NoVA-Befreiung für alle N1-Fahrzeuge, die Abschaffung der Belegausstellungspflicht bis 35 Euro, die Genehmigungsbeschleunigung bei Betriebsanlagen und die zentrale Bürokratiebremse. Zusätzlich wird der Gewinnfreibetrag erhöht und die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen werden verbessert. In Summe könnte dies für viele KMUs mehrere tausend Euro jährliche Entlastung bedeuten.