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Homeoffice steuerlich absetzen für Selbständige & KMU 2026

Januar 22, 2026

Arbeitsplatzpauschale, ergonomisches Mobiliar, Netzkarte – so holst du dir bis zu 1.800 € zurück.

Wer von zu Hause arbeitet, zahlt drauf: Strom, Heizung, Internet, Möbel. Aber die wenigsten Selbständigen nutzen ihre vollen steuerlichen Möglichkeiten. Dabei lassen sich mit der richtigen Strategie jährlich bis zu 1.800 € als Betriebsausgaben absetzen – ohne kompliziertes Arbeitszimmer, ohne Quadratmeterberechnung, ohne Bürokratie-Marathon. In diesem Guide zeigen wir dir, wie du dein Homeoffice steuerlich absetzen kannst und 2026 deine Kosten maximal optimierst.

📋 Inhaltsverzeichnis

Arbeitsplatzpauschale 2026: 1.200 € vs. 300 € – welche gilt für dich?

Seit 2022 gibt es für Selbständige das Arbeitsplatzpauschale – eine unbürokratische Möglichkeit, dein Homeoffice steuerlich absetzen zu können. Im Gegensatz zum klassischen Arbeitszimmer brauchst du keine aufwendigen Quadratmeterberechnungen oder Rechnungen für jeden Cent Strom und Heizung. Das Pauschale ist eine Pauschalabgeltung, die dir administrativ viel Arbeit erspart. Aber Achtung: Die Höhe hängt davon ab, ob du noch andere Einkünfte mit externem Arbeitsplatz hast.

Großes Pauschale: 1.200 € pro Jahr

Das große Arbeitsplatzpauschale steht dir zu, wenn du keine anderen aktiven Einkünfte aus einem Dienstverhältnis oder einer zweiten betrieblichen Tätigkeit erzielst, für die dir außerhalb der Wohnung ein Raum zur Verfügung steht. Alternativ gilt die Regel auch, wenn diese anderen Einkünfte höchstens 13.308 € pro Jahr (Wert 2026, inflationsangepasst) betragen. Das große Pauschale ist besonders attraktiv für Vollzeit-Selbständige, die ausschließlich von zu Hause arbeiten und sich die vollen 1.200 € Betriebsausgaben sichern wollen.

Beispiel: Lisa ist Vollzeit-Grafikdesignerin (selbständig), arbeitet ausschließlich von zu Hause. Kein Büro, keine Nebentätigkeit mit externem Arbeitsplatz. Sie kann die vollen 1.200 € Arbeitsplatzpauschale als Betriebsausgabe geltend machen.

Kleines Pauschale: 300 € pro Jahr

Das kleine Arbeitsplatzpauschale von 300 € gilt, wenn du neben deiner Homeoffice-Tätigkeit andere Aktiveinkünfte über 13.308 € erzielst, für die dir ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Diese Regelung betrifft vor allem Personen, die sowohl selbständig als auch angestellt tätig sind oder mehrere Betriebe mit unterschiedlichen Standorten führen.

Beispiel: Markus ist IT-Berater (selbständig, Homeoffice) und gleichzeitig Teilzeit-Angestellter in einer Softwarefirma mit einem Gehalt von 25.000 € und einem Büro vor Ort. Für seine selbständige Tätigkeit kann er nur das kleine Arbeitsplatzpauschale von 300 € absetzen.

Wichtig: Was zählt und was nicht?

Bei der Bestimmung der Grenze von 13.308 € sind folgende Punkte entscheidend:

  • Zählen: Active Erwerbstätigkeiten (Dienstverhältnis, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit)
  • Zählen NICHT: Vermietungseinkünfte, Pensionen, Kapitalerträge, passive Einkommensquellen
  • Grenzwert: 13.308 € inflationsangepasst (2026)
Rosa und weiße Regenschirme als Symbol für Schutzfunktion der Arbeitsplatzpauschale – was die 1.200 Euro Pauschale für Homeoffice-Kosten abdeckt und was Selbständige zusätzlich absetzen müssen.

Was deckt die Arbeitsplatzpauschale ab (und was NICHT)?

Das Arbeitsplatzpauschale ist eine Pauschalabgeltung für wohnraumbezogene Kosten, wenn du dein Homeoffice steuerlich absetzen willst. Es ersetzt die sonst nötige Einzelberechnung von anteiliger Miete, Strom oder Heizung. Aber es gibt klare Grenzen, was abgedeckt ist und was du zusätzlich als Betriebsausgaben geltend machen musst.

Abgedeckt durch die Pauschale:

  • Anteilige Miete (pauschal)
  • Strom, Heizung, Beleuchtung
  • Internet (anteilig)
  • Abschreibung (AfA) auf die Wohnung (bei Eigentum)

NICHT abgedeckt (musst du ZUSÄTZLICH absetzen):

  • Laptop, Monitor, Drucker (als Arbeitsmittel voll absetzbar)
  • Software-Lizenzen (Adobe, Microsoft 365, etc.)
  • Handy oder Diensthandy
  • Büromöbel über 300 € (AfA über Nutzungsdauer)

Der Clou: Du kannst Pauschale und echte Arbeitsmittel kombinieren! Die Pauschale ersetzt nur die „unsichtbaren“ Kosten wie Strom und Miete, aber alle greifbaren Arbeitsmittel setzt du zusätzlich ab. So maximierst du deine Abzugsmöglichkeiten beim Homeoffice steuerlich absetzen.

Konkrete Rechnung:

PostenBetragHinweis
Arbeitsplatzpauschale1.200 €Pauschal, keine Nachweise
Laptop (neu)1.400 €AfA über 3 Jahre (467 €/Jahr)
Software-Abos600 €Betriebsausgaben
Drucker350 €Sofort absetzbar
Gesamt3.550 €Mit minimalem Aufwand

Ergonomisches Mobiliar: Zusätzliche 300 € pro Jahr

Seit 2021 (Corona-bedingt eingeführt, jetzt Dauerrecht) kannst du ergonomisch geeignetes Mobiliar zusätzlich zur Arbeitsplatzpauschale absetzen. Das ist eine separate Regelung, die dir weitere Steuerersparnisse bringt, wenn du dein Homeoffice steuerlich absetzen willst.

Was zählt als ergonomisches Mobiliar?

  • Schreibtische
  • Bürostühle / Drehstühle
  • Schreibtischlampen / Beleuchtung
  • Fußstützen, Monitorarme, Laptop-Ständer

Die Regeln sind einfach: Du kannst maximal 300 € pro Jahr absetzen. Kostet dein Mobiliar mehr als 300 €, kannst du den Überhang ins Folgejahr übertragen. Allerdings ist eine Voraussetzung nicht verhandelbar: Du musst mindestens 26 Tage pro Jahr von zu Hause arbeiten, um die 300 € geltend zu machen.

Wichtig (neue Rechtsprechung 2025!): Das BFG hat entschieden, dass die 26-Tage-Regel in jedem Jahr erfüllt sein muss, in dem du Restkosten überträgst. Arbeitest du im Folgejahr nur 10 Tage von zu Hause, verfallen die übertragenen Kosten für dieses Jahr – selbst wenn du im Vorjahr 100 Homeoffice-Tage hattest!

Praxisbeispiel zur 26-Tage-Regel:

  • 2024: Schreibtisch 900 € gekauft, 50 Homeoffice-Tage → 300 € abgesetzt, 600 € übertragen
  • 2025: 40 Homeoffice-Tage → weitere 300 € abgesetzt, 300 € übertragen
  • 2026: 30 Homeoffice-Tage → letzte 300 € abgesetzt (alles aufgebraucht)
  • Warnung: Hätte 2026 nur 20 Tage = unter 26 → keine Absetzung, 300 € verfallen!

Mini-Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern im Homeoffice

Du hast eine kleine GmbH oder beschäftigst als EPU ein paar freie Dienstnehmer, die alle remote arbeiten? Dann gibt es zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten, die über das reine Homeoffice steuerlich absetzen als Einzelunternehmer hinausgehen.

Möglichkeiten für deine Mitarbeiter:

  • Homeoffice-Pauschale: 3 € pro Tag (maximal 100 Tage = 300 €) – steuerfrei auszahlbar
  • Ergonomisches Mobiliar: Bis zu 300 € selbst in der Arbeitnehmerveranlagung (mindestens 26 Homeoffice-Tage erforderlich)
  • Zusätzliche Pendlerförderung: Öffi-Karte 50% pauschal

Ein cleverer Arbeitgeber-Trick ist die Bereitstellung von Mobiliar: Statt dass jeder Mitarbeiter privat Möbel kauft, kannst du als Arbeitgeber ergonomisches Mobiliar kaufen und den Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Solange es betrieblich bleibt (nicht übereignet wird), ist es steuerfrei für den Mitarbeiter, und du setzt die vollen Kosten als Betriebsausgaben ab.

Achtung: Übereignest du die Möbel an den Mitarbeiter, kann das als Sachbezug gelten. Sachbezüge sind bis 186 €/Monat steuerfrei, darüber steuerpflichtig.

Arbeitszimmer vs. Arbeitsplatzpauschale

Viele Selbständige fragen sich: Soll ich das Pauschale nehmen oder doch ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend machen? Die Antwort hängt von deiner Wohnsituation und den tatsächlichen Kosten ab.

Voraussetzungen für ein anerkanntes Arbeitszimmer (ALLE müssen erfüllt sein):

  • Separater Raum (kein Durchgangszimmer, kein Wohn- oder Schlafzimmer)
  • Ausschließlich beruflich genutzt (mindestens 90%)
  • Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit (zeitlich und qualitativ)

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du folgende Kosten voll absetzen:

  • Anteilige Miete (nach Quadratmetern berechnet)
  • Anteilige Betriebskosten, Strom, Heizung
  • Einrichtung (AfA über Nutzungsdauer)
  • Renovierungskosten (anteilig)

Praktisches Rechenbeispiel:

Ein Architekt nutzt ein 20 m² Arbeitszimmer in einer 100 m² Wohnung:

  • Miete pro Monat: 1.500 €
  • Anteil: 20% = 300 € × 12 Monate = 3.600 €/Jahr Miete
  • Betriebskosten und Strom anteilig: ~600 €/Jahr
  • Gesamt: ~4.200 € (deutlich mehr als 1.200 € Pauschale!)

Das Arbeitsplatzpauschale ist dagegen unkompliziert: Kein separater Raum nötig, eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht, keine Quadratmeterberechnung, pauschal 1.200 €.

Faustregel für die richtige Wahl:

  • Arbeitszimmer: Echte anteilige Wohnkosten deutlich über 1.200 €/Jahr
  • Pauschale: Für alle anderen Fälle (einfacher, rechtssicherer, weniger Aufwand)

Für die meisten EPUs und Freelancer ist das Arbeitsplatzpauschale einfacher und rechtssicherer. Das Homeoffice steuerlich absetzen geht über die Pauschale mit deutlich weniger Aufwand als über die komplizierte Arbeitszimmer-Variante.

Netzkarte für Selbständige: 50% pauschal absetzbar

Seit 2022 können auch Selbständige ihre Öffi-Jahreskarte steuerlich absetzen – und zwar 50% pauschal, ohne Fahrtenbuch! Das ist eine zusätzliche Steuersparmöglichkeit, die viele noch nicht kennen.

Voraussetzungen für die 50%-Pauschale:

  • Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel (Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn)
  • Karte ist nicht übertragbar (Einzelperson)
  • Glaubhaftmachung, dass du die Karte auch für betriebliche Fahrten nutzt (Kundentermine, Coworking-Space, etc.)

Was ist NICHT absetzbar?

  • Aufpreise für Familienkarten
  • Aufpreise für Übertragbarkeit
  • Aufpreise für Mitnahme von Hunden/Fahrrädern

Praktisches Rechenbeispiel: Die Wiener Jahreskarte (Klimaticket Österreich) kostet 1.095 €. Du kannst davon 50% pauschal absetzen, also 547,50 € – ohne weitere Nachweise!

Kombination mit Arbeitsplatzpauschale:

  • Arbeitsplatzpauschale: 1.200 €
  • Netzkarte (50%): 547,50 €
  • Gesamt: 1.747,50 € Betriebsausgaben

Das ist ein starkes Argument, um dein Homeoffice steuerlich absetzen zu optimieren – und das alles ohne Einzelnachweise!

Umsatzsteuer-Hinweis: Bei der Pauschalregelung (50%) kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn du die Karte tatsächlich zu 80% betrieblich nutzt und Vorsteuer ziehen willst, musst du ein Fahrtenbuch führen (aufwendiger, aber möglicherweise vorteilhaft).

Aliquotierung & Rumpfwirtschaftsjahre: So rechnest du bei Gründung/Aufgabe

Das Arbeitsplatzpauschale gilt für 12 Monate. Gründest du unterjährig oder beendest die Tätigkeit, wird aliquotiert. Die Berechnung ist einfach:

  • Großes Pauschale: 1.200 € ÷ 12 Monate = 100 € pro Monat
  • Kleines Pauschale: 300 € ÷ 12 Monate = 25 € pro Monat

Wichtig: Auch angefangene Monate zählen als volle Monate! Das ist ein großer Vorteil.

Gründungs-Beispiel: Du gründest am 15. Mai 2026. Tätigkeitsmonate sind Mai (angefangen), Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember = 8 Monate. Großes Pauschale: 8 × 100 € = 800 €.

Wechsel-Szenario: Wechselst du im Juli in ein Coworking-Space, endet das Pauschale ab Juli. Du kannst dann nur 6 Monate (Jänner bis Juni) absetzen, also 600 €. Beim Homeoffice steuerlich absetzen ist die zeitliche Komponente entscheidend – auf den genauen Monat achten!

Aufgeklapptes Notizbuch mit bunten Post-it-Notizen und Checkliste auf Schreibtisch – Übersicht zur optimalen steuerlichen Absetzung von Homeoffice-Kosten für Selbständige in Österreich 2026

Checkliste: Home Office optimal absetzen

Arbeitsplatzpauschale:

  • Großes (1.200 €) oder kleines (300 €) Pauschale?
  • Andere Aktiveinkünfte über 13.308 € mit externem Raum? → Kleines Pauschale
  • Bei mehreren Betrieben: Pauschale nach Umsatz aufteilen

Arbeitsmittel separat dokumentieren:

  • Laptop, Monitor, Drucker – Belege sammeln (voll absetzbar)
  • Software-Abos – Rechnungen aufbewahren
  • Handy – Betriebsausgaben dokumentieren

Ergonomisches Mobiliar nutzen:

  • Schreibtisch, Stuhl gekauft? → Bis zu 300 €/Jahr absetzen
  • Kosten über 300 €? → Überhang ins Folgejahr übertragen
  • Mindestens 26 Homeoffice-Tage dokumentieren (z.B. Kalender)

Öffi-Karte nutzen:

  • Jahreskarte gekauft? → 50% pauschal absetzen
  • Rechnung aufbewahren
  • Betriebliche Fahrten notieren zur Glaubhaftmachung

Bei Rumpfjahr (Gründung/Aufgabe):

  • Monate zählen (auch angefangene!)
  • Pauschale aliquotieren (100 €/Monat bzw. 25 €/Monat)

Fazit: Homeoffice ist nur der Anfang

Seien wir ehrlich: Dein Homeoffice steuerlich absetzen ist mit der Arbeitsplatzpauschale kinderleicht. 1.200 € pauschal absetzen, fertig. Selbst ergonomisches Mobiliar oder die Netzkarte sind in 5 Minuten erledigt. Ein bisschen aufwendiger wird es nur, wenn du das komplette Arbeitszimmer geltend machen willst (separater Raum, Mittelpunkt der Tätigkeit, anteilige Kosten berechnen). Aber auch das ist mit etwas Vorbereitung machbar.

Hast du Mitarbeiter im Homeoffice? Dann musst du als Arbeitgeber die Homeoffice-Tage aufzeichnen und im Lohnkonto sowie am Lohnzettel (L16) erfassen. Das ist gesetzlich verpflichtend, unabhängig davon, ob du das 300 € Homeoffice-Pauschale auszahlst oder nicht. Diese Aufzeichnungen dienen dem Finanzamt zur Kontrolle, ob deine Mitarbeiter die 26-Tage-Regel für ergonomisches Mobiliar erfüllen. Ein kleiner Admin-Aufwand, aber nichts Dramatisches.

Aber hier kommt der Punkt: Homeoffice ist nur ein Bereich deiner Steuererklärung. Es gibt dutzende andere Stellschrauben, wo du möglicherweise Geld liegen lässt:

  • Investitionsfreibetrag nicht ausgeschöpft?
  • Kfz-Kosten falsch abgerechnet (Kilometergeld vs. tatsächliche Kosten)?
  • Verträge mit Familienangehörigen steuerlich unoptimiert?
  • Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzung vergessen?
  • Pauschalierung vs. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht durchgerechnet?
  • Sozialversicherungs-Optimierung bei Gewinnsprüngen übersehen?

Das sind die echten Hebel, wo EPUs und KMUs oft 2.000 € bis 5.000 € im Jahr verschenken, einfach, weil sie nicht wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt. Bei Team23 Steuerberatung finden wir die versteckten Optimierungen, die du selbst nie auf dem Radar hättest.

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FAQ: Häufige Fragen zum Homeoffice

Kann ich das Arbeitsplatzpauschale auch bei Basispauschalierung nutzen?

Ja! Das Arbeitsplatzpauschale kannst du zusätzlich zur Basispauschalierung (12% oder 6%) oder Kleinunternehmerpauschalierung absetzen. Es ist ein separater Abzugsposten, der unabhängig von anderen Pauschalierungen gilt.

Was passiert, wenn ich im Jahr zwischen Homeoffice und Coworking-Space wechsle?

Sobald du ein Coworking-Space dauerhaft nutzt (z.B. Monatsvertrag), steht ab diesem Monat kein Arbeitsplatzpauschale mehr zu, weil du einen Raum außerhalb der Wohnung hast. Bis zum Wechsel kannst du das Pauschale aliquotiert geltend machen. Beispiel: Jänner-März Homeoffice (3 Monate), ab April Coworking → 3 × 100 € = 300 €.

Zählt die Fahrt von zu Hause zum Kunden als betriebliche Fahrt für die Netzkarte?

Ja! Alle betrieblichen Fahrten zählen: Kundentermine, Fortbildungen, Behördengänge, Fahrten zum Steuerberater. Auch die Fahrt zum Coworking-Space ist betrieblich. Du musst diese Fahrten nur glaubhaft machen können, wenn das Finanzamt nachfragt.

Kann ich das große Pauschale (1.200 €) nutzen, wenn ich eine Pension von 20.000 € beziehe?

Ja! Pensionen zählen nicht als aktive Erwerbseinkünfte. Solange du kein aktives Dienstverhältnis oder eine zweite betriebliche Tätigkeit mit externem Raum hast, steht das große Pauschale zu. Das Homeoffice steuerlich absetzen funktioniert also auch für Pensionisten mit selbständiger Nebentätigkeit.

Muss ich Fotos von meinem Homeoffice-Arbeitsplatz dem Finanzamt vorlegen?

Nein. Beim Arbeitsplatzpauschale musst du keine Fotos, keine Quadratmeterpläne, keine Rechnungen vorlegen (außer bei Prüfung). Beim Arbeitszimmer kann das Finanzamt bei Prüfungen Nachweise verlangen (Grundriss, Fotos). Das Pauschale ist bewusst unbürokratisch gehalten.

Was passiert, wenn ich im Folgejahr weniger als 26 Tage Homeoffice habe und noch Restkosten für Mobiliar?

Dann verfallen die Restkosten für dieses Jahr. Die 26-Tage-Regel muss jedes Jahr erfüllt sein, in dem du Mobiliar-Kosten absetzt (auch übertragene). Wenn du 2025 einen Schreibtisch für 600 € kaufst und 2026 nur 20 Homeoffice-Tage hast, kannst du im Jahr 2026 keine weiteren 300 € absetzen.

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