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Gruppenbesteuerung für Anwaltskanzleien in Österreich 2025

März 3, 2025

Die Gruppenbesteuerung bietet Anwaltskanzleien in Österreich eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast zu optimieren. Besonders für Kanzleien, die als GmbH oder mit Tochtergesellschaften operieren, kann dieses Modell erhebliche finanzielle Vorteile bringen. In diesem Artikel erklären wir, wie die Gruppenbesteuerung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie diese steuerliche Gestaltungsmöglichkeit in Ihrer Kanzlei umsetzen können.

Was ist Gruppenbesteuerung?

Die Gruppenbesteuerung gemäß § 9 KStG ermöglicht es Unternehmen, Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe steuerlich auszugleichen. Das bedeutet, dass Verluste eines Gruppenmitglieds mit Gewinnen anderer Mitglieder verrechnet werden können, was die gesamte Steuerlast der Gruppe reduziert. Für Anwaltskanzleien ist dies besonders interessant, wenn sie Tochtergesellschaften betreiben – beispielsweise für Legal-Tech-Dienstleistungen oder spezialisierte Beratungsbereiche.

Die Silhouette eines Bergsteigers an einer Felswand vor einem goldenen Sonnenuntergang. Das Bild wird für den Abschnitt "Voraussetzungen" verwendet.

Voraussetzungen

Damit eine Gruppenbesteuerung möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Gruppenträger: Der Gruppenträger muss eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) oder eine andere geeignete Körperschaft sein.
  2. Beteiligungsverhältnis: Der Gruppenträger muss mindestens 50 % der Anteile und die Stimmrechtsmehrheit an den Gruppenmitgliedern halten.
  3. Finanzielle Verbindung: Die Verbindung zwischen Gruppenträger und Mitgliedern muss während des gesamten Wirtschaftsjahres bestehen.
  4. Antragstellung: Die Gruppe muss durch einen Antrag beim Finanzamt registriert werden.

Mehr Info finden Sie unter: WKO: Grundlagen zur Gruppenbesteuerung

Steuervorteile der Gruppenbesteuerung

Die Gruppenbesteuerung bietet mehrere Vorteile, die gerade für Anwaltskanzleien mit mehreren Geschäftsfeldern oder Tochtergesellschaften von Bedeutung sind:

1. Verlustverrechnung
Verluste einzelner Gruppenmitglieder können mit den Gewinnen anderer Mitglieder verrechnet werden. Dies führt zu einer sofortigen Reduzierung der Körperschaftsteuerlast der gesamten Gruppe.

Beispiel:
Eine Kanzlei-GmbH erzielt einen Gewinn von 300.000 €, während eine Tochtergesellschaft im Bereich Legal-Tech einen Verlust von 100.000 € verzeichnet. Durch die Gruppenbesteuerung wird nur der verbleibende Gewinn von 200.000 € besteuert.

2. Steuerliche Optimierung bei Expansion
Die Gruppenbesteuerung erleichtert es Kanzleien, neue Geschäftsfelder zu erschließen oder Tochtergesellschaften zu gründen, da Verluste aus der Anfangsphase steuerlich genutzt werden können.

3. Flexibilität bei ausländischen Beteiligungen
Seit den Änderungen im Abgabenänderungsgesetz 2024 können Verluste ausländischer Gruppenmitglieder freiwillig nicht zugerechnet werden, was mehr Flexibilität bei internationalen Beteiligungen bietet.

Mehrere Hände interagieren mit abstrakten, dreidimensionalen Strukturen in Beige- und Schwarztönen. Das Bild wird für den Abschnitt "Haftungsfragen und organisatorische Anforderungen" verwendet.

Haftungsfragen und organisatorische Anforderungen

Neben den steuerlichen Vorteilen bringt die Gruppenbesteuerung auch organisatorische Verpflichtungen mit sich:

1. Haftungsfragen

Der Gruppenträger haftet gesamtschuldnerisch für die Körperschaftsteuer der gesamten Gruppe. Das bedeutet, dass er nicht nur für seine eigenen Steuerverbindlichkeiten verantwortlich ist, sondern auch für jene der Gruppenmitglieder.

2. Mindestlaufzeit

Die Gruppe muss mindestens drei Jahre bestehen bleiben, um steuerliche Vorteile nutzen zu können. Ein vorzeitiges Ausscheiden eines Mitglieds kann steuerliche Nachteile nach sich ziehen.

3. Dokumentation und Antragstellung

  • Der Antrag auf Gruppenbesteuerung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  • Es müssen alle relevanten Unterlagen zu den Beteiligungsverhältnissen und finanziellen Verbindungen beigefügt werden.
  • Ab 2025 ist die elektronische Antragstellung über FinanzOnline verpflichtend.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung

  1. Analyse der Unternehmensstruktur
    • Prüfen Sie, ob Ihre Kanzlei als Gruppenträger geeignet ist.
    • Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligungsverhältnisse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  2. Beratung einholen
    • Lassen Sie sich von einem Steuerberater mit Erfahrung in der Gruppenbesteuerung beraten.
    • Klären Sie mögliche Haftungsrisiken und steuerliche Auswirkungen.
  3. Erstellung eines Gruppenvertrags
    • Der Vertrag regelt die Verrechnung von Steuerlasten innerhalb der Gruppe.
    • Er sollte von allen beteiligten Gesellschaften unterzeichnet werden.
  4. Einreichung des Antrags
    • Reichen Sie den Antrag über FinanzOnline ein.
    • Fügen Sie alle erforderlichen Belege bei (z. B. Nachweise über Beteiligungsverhältnisse).
  5. Laufende Überwachung
    • Überprüfen Sie regelmäßig, ob sich Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen ergeben haben.
    • Passen Sie den Gruppenvertrag bei Bedarf an.
Eine Hand hält mehrere Euro-Scheine vor einem grünen Feld im Hintergrund. Das Bild wird für den Abschnitt "Wann lohnt sich die Gruppenbesteuerung für Anwaltskanzleien?" verwendet.

Wann lohnt sich die Gruppenbesteuerung für Anwaltskanzleien?

Die Gruppenbesteuerung lohnt sich vor allem dann:

  • Wenn Ihre Kanzlei mehrere Tochtergesellschaften besitzt oder plant, diese zu gründen (z. B. für spezialisierte Dienstleistungen).
  • Wenn innerhalb der Gruppe regelmäßig Verluste entstehen (z. B. durch Neugründungen).
  • Wenn Sie Ihre Steuerlast durch gezielte Verlustverrechnung optimieren möchten.

Fazit: Steuerliche Chancen nutzen

Die Gruppenbesteuerung ist ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung für Anwaltskanzleien in Österreich 2025 – insbesondere für größere Strukturen oder Kanzleien mit Expansionsplänen. Durch die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb einer Unternehmensgruppe können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig flexibel auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren.

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