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Firmenwagen 2025: Steuerersparnis bei E-Autos vs. Verbrennner

Oktober 14, 2025

Die Entscheidung zwischen einem elektrischen und einem konventionellen Firmenwagen hat 2025 massive steuerliche Auswirkungen. Während E-Autos weiterhin von einem Sachbezugswert von null profitieren, zahlen Arbeitnehmer mit Diesel- oder Benzin-Firmenwagen je nach CO₂-Ausstoß zwischen 1,5% und 2% der Anschaffungskosten als monatlichen Sachbezug.

Die wichtigste Änderung 2025: Seit April 2025 zahlen auch E-Auto-Besitzer die motorbezogene Versicherungssteuer – trotzdem bleibt der Steuervorteil gegenüber Verbrennern enorm.

📋 Inhaltsverzeichnis

Sachbezug 2025: Die aktuellen Regelungen

Elektroautos: 0% Sachbezug weiterhin unschlagbar

Elektrofahrzeuge mit 0g CO₂-Emission pro Kilometer haben auch 2025 einen Sachbezugswert von null. Das bedeutet keine monatliche Sachbezugsversteuerung, keine Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil, keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge und kostenloses Laden am Arbeitsplatz. Wichtig dabei ist, dass der Sachbezugswert von null trotzdem am Lohnzettel ausgewiesen werden muss.

Verbrenner: CO₂-Grenzwert entscheidet über Sachbezugshöhe

Für konventionelle Firmenwagen gilt 2025 ein CO₂-Grenzwert von 126g/km (WLTP). Fahrzeuge mit bis zu 126g CO₂/km werden mit 1,5% der Anschaffungskosten monatlich versteuert (maximal € 720), während Fahrzeuge über diesem Grenzwert mit 2% versteuert werden (maximal € 960 monatlich). E-Autos bleiben bei 0% Sachbezug.

CO₂-EmissionSachbezugMax. Sachbezug
Bis 126g CO₂/km1,5% der Anschaffungskosten€ 720 monatlich
Über 126g CO₂/km2% der Anschaffungskosten€ 960 monatlich
E-Auto (0g CO₂/km)0%€ 0

Reduzierter Sachbezug bei geringer Privatnutzung

Eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung bietet sich, wenn der Firmenwagen maximal 6.000 km/Jahr privat genutzt wird. In diesem Fall halbiert sich der Sachbezug. E-Autos bleiben weiterhin bei 0%, während Verbrenner bis 126g CO₂/km nur noch 0,75% (maximal € 360/Monat) und solche über 126g CO₂/km 1% (maximal € 480/Monat) versteuert werden. Auch wenn E-Autos keinen Sachbezug für die Einkommensteuer haben, bedeutet das nicht, dass sie völlig steuerfrei sind. Es gibt einen wichtigen Unterschied:

  • Einkommensteuer & Sozialversicherung: Sachbezug = 0 Euro ✓
  • Umsatzsteuer: Hier fällt trotzdem USt an! ⚠️
  • Bei voller Privatnutzung (über 6.000 km/Jahr privat): 20% USt auf 720 Euro = 144 Euro/Monat
  • Bei eingeschränkter Privatnutzung (unter 500 km/Monat privat): 20% USt auf 360 Euro = 72 Euro/Monat

Warum? Warum? Weil du beim Kauf des E-Autos die Vorsteuer abziehen kannst. Deshalb musst du auf deine Privatnutzung Umsatzsteuer abführen.

Alt: Drei Pkw im Seitenprofil nebeneinander auf leerem Parkplatz bei Sonnenuntergang; steht für den Kostenvergleich Firmenwagen 2025 – E‑Auto versus Diesel/Benziner – inklusive Unterschiede bei Sachbezug, motorbezogener Versicherungssteuer und jährlichen Gesamtkosten.

Kostenvergleich: E-Auto vs. Diesel im Praxisbeispiel

BMW iX3 (Elektro) – Anschaffung: € 55.000

  • Sachbezug monatlich: € 0
  • Sachbezug jährlich: € 0
  • Umsatzsteuer fällig: 72 Euro/Monat
  • Motorbezogene Versicherungssteuer (ab 04/2025): ca. € 800/Jahr
  • Gesamtbelastung pro Jahr: € 1.664

BMW X3 xDrive20d – Anschaffung: € 55.000, CO₂: 142g/km

  • Sachbezug monatlich: € 1.100 (2% von € 55.000)
  • Lohnsteuer + SV-Beiträge (bei 35% Steuersatz): ca. € 385/Monat
  • Motorbezogene Versicherungssteuer: ca. € 750/Jahr
  • Gesamtbelastung pro Jahr: € 5.370

Ersparnis E-Auto: € 3.706 Jährlich

Nutzfahrzeuge: VW ID.Buzz Cargo vs. VW Crafter Diesel

Auch bei Nutzfahrzeugen zeigt sich der deutliche Steuervorteil von Elektroantrieben:

VW ID.Buzz Cargo (Elektro) – Anschaffung: € 45.000

  • Sachbezug: € 0
  • Umsatzsteuer: 72 Euro/Monat
  • Steuerersparnis pro Jahr: ca. € 2.842

VW Crafter 2.0 TDI – Anschaffung: € 45.000, CO₂: 165g/km

  • Sachbezug monatlich: € 900 (2%)
  • Zusätzliche Steuerbelastung: ca. € 2.736/Jahr

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Laden von E-Firmenwagen: Steuerliche Behandlung

Das Laden von E-Firmenwagen am Arbeitsplatz ist komplett steuerfrei für arbeitgebereigene E-Fahrzeuge. Auch das Laden von privaten E-Autos am Arbeitsplatz hat einen Sachbezugswert von null. Diese Regelung macht E-Autos besonders attraktiv für Unternehmen mit eigenen Lademöglichkeiten.

Laden zu Hause: Erstattungsmöglichkeiten

Der Arbeitgeber kann Stromkosten für das Heimladen auf verschiedene Weise erstatten. Mit Nachweis durch einen separaten Zähler oder eine Wallbox ist eine exakte Abrechnung der tatsächlichen Kosten möglich und steuerlich unproblematisch. Alternativ kann eine Pauschale ohne Nachweis von € 30/Monat steuerfrei gezahlt werden (bis Ende 2025 verlängert). Bei arbeitgebereigener Lademöglichkeit reduziert sich diese Pauschale auf € 15/Monat.

Zusätzlich können Arbeitgeber bis zu € 2.000 für eine private Wallbox steuerfrei erstatten, was die Attraktivität von E-Firmenwagen weiter steigert.

Neue motorbezogene Versicherungssteuer ab April 2025

Eine wichtige Änderung seit 1. April 2025: Auch E-Autos zahlen nun motorbezogene Versicherungssteuer. Die Berechnung erfolgt basierend auf Eigengewicht plus Dauerleistung des Fahrzeugs.

Beispiele jährlicher Steuer für beliebte E-Modelle:

  • Fiat 500 Elektro: ca. € 125
  • Tesla Model 3: ca. € 1.662
  • Tesla Model Y: ca. € 1.311
  • VW ID.3: ca. € 890

Trotz dieser neuen Steuer bleibt das E-Auto deutlich günstiger. Selbst mit motorbezogener Versicherungssteuer sparen E-Auto-Fahrer mehrere tausend Euro jährlich gegenüber Verbrennern.

Umsatzsteuer & Vorsteuerabzug bei Firmenwagen

E-Autos bieten auch beim Vorsteuerabzug klare Vorteile. Bis € 40.000 Anschaffungskosten ist der volle Vorsteuerabzug möglich. Bei Fahrzeugen zwischen € 40.000 und € 80.000 gilt der Vorsteuerabzug mit Eigenverbrauchskorrektur. Nur bei Anschaffungskosten über € 80.000 ist kein Vorsteuerabzug bei wertabhängigen Kosten möglich. Stromkosten sind immer voll abzugsfähig.

Im Gegensatz dazu haben Verbrenner grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug bei PKW, außer bei nachweislich überwiegend betrieblicher Nutzung.

Steueroptimierung in verschiedenen Branchen

E-Transporter wie der ID.Buzz Cargo bieten Gewerbetreibenden sowohl Sachbezug null als auch Vorsteuerabzug. Baustellen-PKW sind mittlerweile auch bei schwierigen Bedingungen praktikabel einsetzbar. Das Flottenmanagement profitiert von geringeren Gesamtkosten durch wegfallende Sachbezüge.

Repräsentative E-Limousinen kombinieren Image mit Steuerersparnis und sind perfekt für die Stadt-Mobilität geeignet. Viele Städte bieten kostenfreie Lademöglichkeiten, was Terminfahrten noch kostengünstiger macht.

Lieferfahrzeuge sind ideal für Stadtbelieferung und Kurzstrecken zwischen verschiedenen Standorten. Die deutlich niedrigeren Energiekosten im Vergleich zu Diesel reduzieren die Betriebskosten erheblich.

Strategien zur Steueroptimierung

Das Timing der Anschaffung spielt eine wichtige Rolle. Ende 2025 gelten noch die aktuellen Regelungen für vollelektrische Modelle mit Sachbezug null. Bei Gebrauchtfahrzeugen basiert der Sachbezug auf den Erstzulassungswerten, was zusätzliche Einsparpotenziale bietet. Leasing bietet Flexibilität, um auf mögliche Regelungsänderungen zu reagieren.

Die Kombination verschiedener Vorteile maximiert die Steuerersparnis. E-Auto plus degressive Abschreibung (30%), kombiniert mit Umweltförderungen und dem Investitionsfreibetrag, kann zu erheblichen Steuervorteilen führen.

Mitarbeiter-Modelle wie Gehaltsumwandlung (Brutto-Reduzierung gegen E-Auto-Nutzung) oder E-Auto als Jobticket-Alternative bieten weitere Optimierungsmöglichkeiten. Auch die Familiennutzung bringt steuerliche Vorteile, da Ehepartner ebenfalls von den günstigen Regelungen profitieren.

Alt: Langzeitbelichtung einer kurvigen Straße mit blauen und orangefarbenen Lichtspuren bei Nacht; symbolisiert den Ausblick 2026 für Firmenwagen-Besteuerung in Österreich mit möglichen Anpassungen beim Sachbezug, strengeren CO₂‑Grenzwerten und der weiteren Verlagerung zu E‑Autos.

Ausblick: Änderungen ab 2026

Für die kommenden Jahre sind verschiedene Anpassungen geplant. Eine mögliche Anpassung der Sachbezugsregelung für E-Autos steht im Raum, ebenso wie eine weitere Verschärfung der CO₂-Grenzwerte. Die EU arbeitet an einer harmonisierten Dienstwagen-Besteuerung, die ebenfalls Auswirkungen haben könnte. Daher empfiehlt es sich, 2025 noch die optimalen Bedingungen für E-Auto-Anschaffungen zu nutzen. Langfristige Leasingverträge können helfen, sich aktuelle Konditionen zu sichern. Wenn du eine Firmenflotte mit mehreren Fahrzeugen betreibst, musst du ab 2027 voraussichtlich bei jeder zweiten Neuanschaffung ein Elektroauto wählen. Betroffen sind:

  • Leasingfirmen
  • Autovermieter
  • Bauunternehmen mit eigenen Fahrzeugflotten
  • Anwaltskanzleien, Apotheken, Ärztezentren mit mehreren Dienstwagen
  • Alle Unternehmen mit mehr als 100 Fahrzeugen

Warum jetzt handeln?

Die Regelung ist noch nicht final beschlossen. Die EU-Kommission will Ende 2025 einen konkreten Vorschlag vorlegen. Österreichs Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat bereits Widerstand angekündigt. Trotzdem: Die Richtung ist klar. Wer jetzt noch Verbrenner anschafft, sollte die Nutzungsdauer bis 2027/2030 im Blick haben.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt 2025 weiterhin ein Sachbezug von 0% für E‑Firmenwagen?

Ja. Für vollelektrische Firmenwagen mit 0 g CO₂/km bleibt der Sachbezugswert 2025 bei 0%. Es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil an, der Null-Sachbezug muss aber dennoch am Lohnzettel ausgewiesen werden.

Ab welchem CO₂‑Wert erhöht sich der Sachbezug auf 2%?

Der WLTP‑Grenzwert liegt 2025 bei 126 g CO₂/km. Liegt der Firmenwagen darüber, beträgt der Sachbezug 2% der Anschaffungskosten (gedeckelt), bis zum Grenzwert gilt 1,5%.

Reduziert sich der Sachbezug, wenn das Auto kaum privat genutzt wird?

Ja. Bei maximal 6.000 privaten Kilometern pro Jahr halbiert sich der Sachbezug. Für E‑Autos bleibt er unverändert bei 0%.

Ist das Laden des E‑Firmenwagens am Arbeitsplatz steuerfrei?

Ja. Das Laden eines arbeitgebereigenen E‑Fahrzeugs am Firmenstandort ist steuerfrei; auch das Laden privater E‑Autos am Arbeitsplatz löst keinen Sachbezug aus.

Wie funktioniert die Erstattung fürs Laden zu Hause?

Mit Nachweis (separater Zähler/Wallbox) können tatsächliche Stromkosten steuerfrei ersetzt werden. Alternativ sind Pauschalen möglich, derzeit typischerweise bis zu 30 Euro monatlich steuerfrei, bei arbeitgebereigener Lademöglichkeit oft 15 Euro.

Müssen E‑Autos seit 2025 motorbezogene Versicherungssteuer zahlen?

Ja. Seit 1. April 2025 fällt für E‑Autos motorbezogene Versicherungssteuer an. Trotz dieser Änderung bleibt der Gesamtkostenvorteil gegenüber Verbrennern in der Regel deutlich.

Gibt es Vorsteuerabzug beim Firmenwagen?

Für E‑Autos ist der Vorsteuerabzug bis 40.000 Euro Anschaffungskosten voll möglich, zwischen 40.000 und 80.000 Euro mit Korrekturen, darüber grundsätzlich nicht. Bei Verbrenner-PKW ist der Vorsteuerabzug in der Regel ausgeschlossen.

Lohnt sich Leasing für Firmenwagen steuerlich?

Leasing bietet Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen und kann Liquidität schonen. In Kombination mit Sachbezug 0% und Vorsteuerabzug bei E‑Autos ergibt sich häufig ein klarer Vorteil.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Umstieg auf E‑Firmenwagen?

2025 sind die Rahmenbedingungen besonders attraktiv. Wer Anschaffung oder Leasing jetzt plant, sichert sich Sachbezug 0% bei E‑Autos und günstige Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren steuerlichen Begünstigungen.

Was ändert sich voraussichtlich ab 2026?

Diskutiert werden strengere CO₂‑Grenzwerte und mögliche Anpassungen beim Sachbezug. Eine EU‑weit stärkere Harmonisierung der Dienstwagenbesteuerung ist möglich, weshalb Planungsvorsprung 2025 sinnvoll ist.

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