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Doppelte Sachbezug 2025: BFG-Urteil & Sparpotenziale

November 26, 2025

Ab November 2025 hat die BFG-Entscheidung Signalwirkung: Jedes Firmenauto, das ein Mitarbeiter privat nutzen kann, kostet separat Sachbezug. Für Geschäftsführer mit 2 Wagen, Ärzte mit Partnerwagen, Bauunternehmer mit Transporter… das wird teuer. Wir zeigen dir, wie die Berechnung funktioniert, was dich kostet und wie du bis zu 10.680 € pro Jahr sparen kannst (mit Fahrtenbuch oder E-Auto).

📋 Inhaltsverzeichnis

Das BFG-Urteil im Detail: Was hat sich geändert?

Der Sachverhalt (November 2025)

Ein Geschäftsführer und zwei Mitarbeiter nutzten mehrere Firmenwagen auch privat. Zur Dokumentation: Kein Fahrtenbuch, keine Nutzungsbeschränkungen.

Das Finanzamt war klar: Für jedes Fahrzeug wird separat Sachbezug berechnet. Die Begründung ist logisch. Wenn ein Mitarbeiter zwei Autos gleichzeitig privat nutzen kann, profitiert er von zwei geldwerten Vorteilen, nicht von einem.

Die BFG-Entscheidung

Das Bundesfinanzgericht bestätigte die Finanzamts-Position in allen wesentlichen Punkten:

Mehrfachansatz ist rechtmäßig: Für jedes Auto wird ein separater Sachbezug berechnet
Listenpreis ist bindend: Auch bei Gebrauchtfahrzeugen zählt der Listenpreis zum Erstzulassungszeitpunkt
Halber Sachbezug nur mit Nachweisen: Ohne lückenloses Fahrtenbuch (max. 500 km/Monat privat) = voller Sachbezug pro Auto
VwGH-Entscheidung steht aus: Das Gericht ließ die Revision zu. Eine noch höhere Instanz könnte noch entscheiden

Die Botschaft ist klar: Unternehmen, die mehrere Autos zur Verfügung stellen, müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen – wenn nicht dokumentiert.

Was ist „Doppelte Sachbezug“ bzw. „Mehrfachansatz“?

Der Sachbezug ist der geldwerte Vorteil, den ein Mitarbeiter erhält, wenn er einen Firmenwagen auch privat nutzen darf. Dieser Vorteil wird wie zusätzliches Einkommen versteuert.

Normale Situation: 1 Auto = 1 Sachbezug

Ein Mitarbeiter bekommt einen Dienstwagen. Der monatliche Sachbezug wird berechnet, gezählt (als Steuer + SV-Beiträge). Alles normal.

Neue Situation: 2 Autos = 2 × Sachbezug

Der gleiche Geschäftsführer bekommt zusätzlich einen zweiten Wagen (z.B. für Dienstreisen, als Backup, für den Ehepartner). Jetzt:

  • Auto 1: 500 Euro Sachbezug/Monat
  • Auto 2: 400 Euro Sachbezug/Monat
  • Gesamt: 900 Euro Sachbezug/Monat

Das ist nicht, wie viele denken, eine „einfach höhere Belastung“ – es ist wirklich eine Verdoppelung.

Sachbezug berechnen: So funktioniert es

Die Sachbezugsberechnung hängt von mehreren Faktoren ab:

Formel für den Sachbezug:

FaktorBeschreibung
AnschaffungskostenTatsächliche Kosten (inkl. USt & NoVA) oder Listenpreis (bei Gebrauchtfahrzeugen)
CO₂-WertWLTP-Grenzwert im Jahr der Erstzulassung
Prozentsatz2% (über Grenzwert) oder 1,5% (unter Grenzwert)
Maximum960 €/Monat (2%) oder 720 €/Monat (1,5%)
PrivatnutzungOhne Nachweis = voller Satz. Mit Fahrtenbuch (≤ 500 km/Monat) = Halber Satz

CO₂-Grenzwerte 2025:

  • Fahrzeuge ab 2025 zugelassen: 126 g/km (darüber = 2%, darunter = 1,5%)
  • E-Autos: 0 g/km = 0% Sachbezug

Praktische Rechenbeispiele

Szenario 1: Zwei konventionelle Dieselwagen

Situation:

  • Geschäftsführer hat PKW 1 (Audi A4, 45.000 €, CO₂ 130 g/km)
  • Zusätzlich PKW 2 (BMW 320, 52.000 €, CO₂ 135 g/km)
  • Beide: Erstzulassung 2025, voller Sachbezug (kein Fahrtenbuch)

Berechnung:

Auto 1: 45.000 € × 2% = 900 €/Monat (capped bei 960 €) → 900 €/Monat
Auto 2: 52.000 € × 2% = 1.040 €/Monat (capped bei 960 €) → 960 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 1.860 €

Auswirkung pro Jahr:

  • Sachbezug: 1.860 € × 12 = 22.320 € zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen
  • Lohnsteuer (ca. 42%): 9.374 €/Jahr
  • Arbeitgeber-Lohnnebenkosten (ca. 21,48%): 4.794 €/Jahr
  • Gesamtkostenersparnis ohne 2. Auto: 14.168 €/Jahr!

Szenario 2: Ein Diesel + Ein E-Auto

Situation:

  • PKW 1: Diesel (45.000 €, CO₂ 130 g/km, voller Sachbezug)
  • PKW 2: Tesla Model 3 (50.000 €, CO₂ 0 g/km, 0% Sachbezug!)

Berechnung:

Auto 1 (Diesel): 900 €/Monat
Auto 2 (Tesla): 0 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 900 € (nur das Diesel-Auto!)

Einsparung gegenüber Szenario 1:

  • 9.734 € Steuern/SV-Beiträge gespart
  • Du hast immer noch 2 Autos – sparst aber massiv!

Das ist die clevere Strategie: Zweites Auto = E-Auto!

Szenario 3: Mit Fahrtenbuch – Halber Sachbezug

Situation:

  • PKW 1 & PKW 2: Wie Szenario 1
  • ABER: Lückenloses Fahrtenbuch dokumentiert max. 500 km/Monat privat pro Auto

Berechnung:

Auto 1: 45.000 € × 2% × 50% = 450 €/Monat
Auto 2: 52.000 € × 2% × 50% = 520 €/Monat

Gesamter monatlicher Sachbezug: 970 €

Einsparung gegenüber Scenario 1 (ohne Fahrtenbuch):

  • Monatlich: 890 € weniger Sachbezug
  • Pro Jahr: 10.680 € Steuern/SV-Beiträge gespart!

Wer ist konkret betroffen?

Dich betrifft die doppelte Sachbezug-Berechnung, wenn dein Unternehmen folgendes hat:

Geschäftsführer mit 2+ Firmenwagen (z.B. für Dienstreisen & privat)
Ärzte/Anwälte mit Partnerwagen (Arzt + Ehefrau/Ehemann)
Bauunternehmer mit Firmen-PKW + Transporter (wenn privat genutzt)
Vertriebsleiter mit Dienst-PKW + Backup-Auto
Tech-Gründer mit Tesla + Audi (als Benefit)

Du bist NICHT betroffen, wenn:

❌ Autos sind ausschließlich betrieblich genutzt (z.B. reine Lieferwagen, Baustellen-Shuttles)
❌ Nur ein Auto pro Mitarbeiter/Geschäftsführer
❌ Autos sind in einem echten Fahrzeugpool und werden streng dokumentiert (keine gleichzeitige Nutzung)

1 Auto vs. 2 Autos: Kostenvergleich

Hier zeigen wir dir den realen Unterschied, nicht nur Sachbezug, sondern die komplette Steuer- & SV-Belastung:

Kostenposition1 Auto (Diesel 45k)2 Autos (Diesel 45k + 52k)Mehrkosten
Sachbezug/Monat900 €1.860 €+960 €
Sachbezug/Jahr10.800 €22.320 €+11.520 €
Lohnsteuer (42%)4.536 €9.374 €+4.838 €
Arbeitgeber-Nebenkosten (21,48%)2.321 €4.794 €+2.473 €
GESAMTE MEHRBELASTUNG PRO JAHR+7.311 €

So sparst du: Fahrtenbuch-Strategie

Die beste und einfachste Methode, um die doppelte Sachbezug-Belastung zu halbieren, ist das Fahrtenbuch.

Wie funktioniert das Fahrtenbuch?

Ein lückenloses Fahrtenbuch dokumentiert, dass jedes Fahrzeug monatlich maximal 500 km für private Zwecke genutzt wird. Wenn das nachgewiesen ist, halbiert sich der Sachbezug.

Formel mit Fahrtenbuch:

Sachbezug = (Anschaffungskosten × Prozentsatz) ÷ 2

Beispiel:

  • Auto 1: 45.000 € × 2% ÷ 2 = 450 €/Monat (statt 900 €)
  • Auto 2: 52.000 € × 2% ÷ 2 = 520 €/Monat (statt 960 €)
  • Gesamt: 970 €/Monat (statt 1.860 €)

Ersparnis: 890 € pro Monat = 10.680 € pro Jahr!

Was zählt als „lückenlos“?

Papier-Fahrtenbuch: Tägliche Einträge (Datum, KM-Stand, Zweck, private KM)
Digitales Fahrtenbuch: Apps wie MeinFahrtenbuch, Lexware
Tabelle mit Arbeitgeberbestätigung: Tabellarische Aufzeichnung der Diensttage + Bestätigung der eingeschränkten Nutzung
NICHT akzeptiert: Ungenaue Einträge, Lücken, nachträgliche Eintragungen, Schätzungen

Tipp für Arbeitgeber:

Stellt deinen Mitarbeitern ein vorgedrucktes Fahrtenbuch-Formular bereit oder empfehlt ihnen eine App. Das spart ihnen (und dir!) Ärger bei Betriebsprüfungen. Die BFG-Entscheidung zeigt: Finanzämter prüfen das genau!

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Die E-Auto-Lösung: Sachbezug 0% für den zweiten Wagen

Die intelligenteste Strategie: Zweites Auto = Elektroauto. Warum? E-Autos haben einen CO₂-Emissionswert von 0 g/km. Das bedeutet: 0% Sachbezug.

Vergleich:

SzenarioAuto 1Auto 2Gesamter Sachbezug/MonatJährliche Kostenersparnis
2 × Diesel900 €960 €1.860 €
Diesel + E-Auto900 €0 €900 €~9.734 €/Jahr
Mit Fahrtenbuch (beide)450 €520 €970 €~5.346 €/Jahr
E-Auto + Fahrtenbuch450 €0 €450 €~10.680 €/Jahr

Praktischer Einsatz:

  • Geschäftsführer: Tesla Model 3 (50.000 €) als privater/Dienst-PKW → 0 € Sachbezug
  • Audi als Firmen-PKW: 900 € Sachbezug (geschäftlich)
  • Resultat: Fast keine zusätzliche Steuerbelastung!

E-Auto-Bonus:

  • Sachbezug: 0%
  • Kostenersparnis beim Laden (bis 2.000 € steuerfrei)
  • NoVA-Befreiung (beim Kauf)
  • Ladekosten am Arbeitsplatz: Steuerfrei

Große Fuhrparks (100+ Autos)

Gilt der Mehrfachansatz auch für Unternehmen mit 300 Firmenwagen? Die Antwort ist nuanciert und wichtig für große Flotten.

Die theoretische Anwendung des Mehrfachansatzes

Das BFG-Urteil besagt: Für jedes Fahrzeug, das ein Mitarbeiter privat nutzen KANN, wird separater Sachbezug berechnet.

Bei einer GmbH mit 300 Firmenwagen bedeutet das praktisch:

Szenario A: Jeder Mitarbeiter hat Zugriff auf 300 Autos?

  • Theoretisch müsste für JEDEN Mitarbeiter 300 × Sachbezug berechnet werden
  • Das ist absurd und praktisch nie der Fall

Szenario B: Strukturierte Fahrzeugvergabe (realistisch)

  • Geschäftsführer: 2-3 persönlich zugeordnete Autos → Mehrfachansatz relevant
  • Vertriebsteam (50 Personen): Jeder hat 1 Dienst-PKW + Zugriff auf 5 Leasing-Autos im Pool → Kompliziert!
  • Lagerarbeiter (100 Personen): Reine Lieferwagen, keine private Nutzung → 0 € Sachbezug

Die Fahrzeugpool-Regel: Die Rettung für große Fuhrparks

Die Finanzprüfer unterscheiden streng zwischen:

TypSachbezug-BehandlungBeispiel
Echter PoolKEIN Mehrfachansatz pro Person50 Mitarbeiter, 10 Autos, strikte Kalender-Zuordnung, Reservierungssystem
Persönlich zugeordnetVOLLER MehrfachansatzGeschäftsführer mit 2 Autos: 2 × Sachbezug
Hybrid (teilweise Pool)Separater Sachbezug pro verfügbarem AutoMitarbeiter hat 1 festes Auto + Zugriff auf 3er-Pool = schwierig!

Für 300-Auto-Flotten:

  • Wenn es ein echtes Reservierungssystem gibt (z.B. Fleetpool, MyDrive), können hunderte Mitarbeiter mit weniger Sachbezugsbelastung fahren
  • ABER: Ohne dokumentierte Pool-Struktur = Finanzamt interpretiert es als „mehrere verfügbare Autos pro Person“

Das Dokumentations-Problem bei großen Flotten

Was Finanzämter verlangen:

Schriftliche Pool-Vereinbarung: „Diese 300 Autos sind Gemeinschaftspool, nicht für einzelne Personen reserviert“
Reservierungssystem-Logs: Beweis, dass ein Fahrer nicht immer die gleichen 2-3 Autos nutzt
Fahrtenbücher: Teilweise (wenn private Nutzung möglich ist)
Geschäftsordnung: Regeln zur Fahrzeugzuteilung

Worst-Case ohne Dokumentation:

  • 300 Autos × 100 Mitarbeiter = theoretisch 30.000 × Sachbezug-Konstellationen
  • Finanzamt: „Jeder Mitarbeiter hat theoretisch Zugriff auf 300 Autos“ → Volle Berechnung aller 300 Autos pro Mitarbeiter
  • Das ist natürlich unrealistisch, aber es zeigt die Gefahr fehlender Dokumentation

BFG-Urteil-Impact:

  • Geschäftsführer: 2 Autos persönlich = 2 × Sachbezug (vom Urteil BETROFFEN)
  • Poliere/Bauleiter: Systemisch nur 1 Auto pro Tag zugeordnet = 1 × Sachbezug pro Person (vom Urteil NICHT betroffen: echte Pool-Struktur)
  • Gesamte Flotte: Sachbezug bleibt gleich, WENN dokumentiert

Kostenfolge des BFG-Urteils: Nur für den Geschäftsführer relevant (Mehrfachansatz)

Das BFG-Urteil macht Hybrid-Strukturen TEUER:

StrukturSachbezug-BehandlungKosten bei 50 Führungskräften
Klar: Pool (1 Auto/Person)1 × Sachbezug pro Person~27.000 €/Jahr (50 Autos × 900 € × 12/12)
Hybrid: 1 fest + 1 Pool-Zugriff1,5 × Sachbezug pro Person (ca.)~40.500 €/Jahr (+50% teuer!)
Unklar: „Beide verfügbar“2 × Sachbezug pro Person (Mehrfachansatz)~54.000 €/Jahr (+100% teuer!)

Wie große Flotten das Urteil richtig umgehen

1. Klare Pool-Struktur dokumentieren

  • Fleetmanagement-System mit API-Logs (Reservierungen nachweisbar)
  • Schriftliche Betriebsvereinbarung: „Fahrzeuge sind Gemeinschaftspool, nicht persönlich zugeordnet“
  • Geschäftsordnung für Fahrzeugzuteilung und Rückgabe
  • Monats-Reports: „Mitarbeiter XY nutzte 5 verschiedene Autos im Monat“

2. Persönlich zugeordnete Autos MINIMAL halten

  • Nur Geschäftsführung/Vorstand: 1-2 persönliche Autos
  • Alle anderen: Aus Pool (auch wenn nur begrenzte Auswahl)

3. Fahrtenbücher für fragwürdige Grenzfälle

  • Backup-Fahrzeuge: Dokumentieren, dass sie reine Reserven sind
  • Werkstatt-Leihautos: Dokumentieren, dass sie temporär sind (max. 7 Tage pro Mitarbeiter)

4. E-Autos bevorzugen

  • Sachbezug: 0% = Mehrfachansatz irrelevant
  • Bei 300 Autos + E-Auto-Umstellung: Massive Einsparung

Die VwGH-Entscheidung: Das Risiko für große Flotten

Das BFG-Urteil ist bindend für Finanzämter, ABER der VwGH (Verwaltungsgerichtshof) könnte es noch kippen.

Szenario 1: VwGH bestätigt BFG (wahrscheinlich)

  • Mehrfachansatz bleibt Rechtslage
  • Große Flotten müssen Pool-Strukturen verschärfen oder zahlen

Szenario 2: VwGH kippt BFG (unwahrscheinlich, aber möglich)

  • Mehrfachansatz fällt weg
  • Große Flotten bekommen Geld zurück (bis zu 7 Jahre)
  • Empfehlung: Alle aktuellen Sachbezugs-Berechnungen archivieren für mögliche Rückforderungen

Konkrete Empfehlung für große Fuhrparks (100+ Autos)

Priorität 1 (sofort):

  • Pool-Audit: Lässt sich eure aktuelle Struktur als „echter Pool“ verteidigen?
  • Dokumentation checken: Habt ihr Reservierungssystem-Logs, Pool-Vereinbarungen?
  • Hybride Strukturen identifizieren: Wer hat wirklich 2+ Autos gleichzeitig verfügbar?

Priorität 2 (bis Ende 2025):

  • Schriftliche Pool-Vereinbarung erneuern/verschärfen
  • Fleetmanagement-System mit Audit-Trail
  • Fahrtenbuch-System für Grenzfälle

Priorität 3 (2026):

  • E-Auto-Umstellung evaluieren (0% Sachbezug löst das Problem ganz)
  • VwGH-Entscheidung abwarten (wenn günstiger für euch = mögl. Rückforderung)
Detaillierte Luftaufnahme eines Fahrzeug-Flottenparkplatzes mit über 50 geparkten PKW verschiedener Marken und Farben (weiß, rot, grau, schwarz). Die realistische Darstellung zeigt einen echten Firmenwagen-Pool mit sichtbaren Markierungen und strukturierter Zuteilung, wie er für Dokumentationspflichten gemäß BFG-Mehrfachansatz-Entscheidung 2025 relevant ist. Das Bild verdeutlicht den Unterschied zwischen echten Gemeinschaftsflotten und persönlich zugeordneten Fahrzeugen im Kontext der österreichischen Sachbezugsbesteuerung.

Praktische Tipps & Handlungsempfehlungen

Checkliste: Was du JETZT tun solltest

1. Bestandsaufnahme (Diese Woche)

  • Liste alle Firmenwagen auf (Anschaffungskosten, CO₂-Wert, Erstzulassungsjahr)
  • Dokumentiere, welche Mitarbeiter/Geschäftsführer wie viele Autos privat nutzen
  • Überprüfe: Sind aktuell Fahrtenbücher vorhanden? (Wenn nein = Risiko!)

2. Finanzielle Auswirkungen berechnen

  • Berechne deinen aktuellen Sachbezug (mit der Formel oben)
  • Prüfe: Wie viel sparst du mit Fahrtenbuch?
  • Kostenanalyse: E-Auto statt Diesel = wie viel Ersparnis?

3. Dokumentation sicherstellen

  • Fahrtenbücher: Kostenlose App oder Vorlage verteilen
  • Mitarbeiterschulung: Erklären, warum das wichtig ist
  • Monatliche Kontrolle: Fahrtenbücher regelmäßig prüfen

4. Strategie-Entscheidung

  • Option A: Fahrtenbuch einführen (einfach, spart sofort)
  • Option B: Zweites Auto durch E-Auto ersetzen (modern, maximale Ersparnis)
  • Option C: Kombination: E-Auto + Fahrtenbuch für alle anderen

5. Vorbeugung gegen Betriebsprüfung

  • Alle Verträge (Leasingverträge, Kaufverträge) archivieren
  • Sachbezugsberechnungen dokumentieren
  • Fahrtenbücher mindestens 7 Jahre aufbewahren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt der Mehrfachansatz auch, wenn mein Mitarbeiter die Autos abwechselnd nutzt?

Ja! Das BFG-Urteil ist klar: Solange beide Autos gleichzeitig zur privaten Nutzung bereitstehen (auch wenn sie zeitlich versetzt genutzt werden), wird für jedes Auto Sachbezug berechnet. Ausnahme: Echte Fahrzeugpools mit dokumentierter wechselnder Nutzung.

Ein Auto im Fahrzeugpool – wird der Sachbezug aufgeteilt?

Ja, aber nur, wenn es ein echter Pool ist (z.B. 5 Mitarbeiter, 2 Autos, strikte Kalender-Zuordnung). Wenn ein Mitarbeiter zwei Autos gleichzeitig zur Verfügung hat, zählt beides.

Und wenn ich das 2. Auto nur geschäftlich nutze (keine private Nutzung)?

Dann ist es einfach: 0 € Sachbezug! Das Problem: Die Finanzprüfer vermuten private Nutzung, wenn keine Fahrtenbücher vorhanden sind. Beweis: Du brauchst Dokumentation (Betriebsrat-Bescheinigung, Betriebsvereinbarung, Dienstreisen-Liste).

Wann wurde das BFG-Urteil veröffentlicht und ist es schon bindend?

  • Das BFG hat die Revision zum VwGH zugelassen – das bedeutet:
  • Der VwGH könnte sie noch kippen (unwahrscheinlich, aber möglich)

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wird bindend für die Finanzämter. Alle Fälle ab sofort sollten nach dieser Logik bearbeitet werden.

Kann ich das retroaktiv für frühere Jahre beantragen?

Theoretisch: Ja, bis 7 Jahre rückwirkend (Verjährungsfrist). Praktisch: Das Finanzamt wird das nur machen, wenn du selbst einen Antrag stellst und belegen kannst, dass du zu viel Steuern gezahlt hast. ABER: Wenn das Finanzamt dich prüft, wird es auch Nachzahlungen fordern für die Jahre, in denen du zu wenig versteuert hast.

Ist das E-Auto wirklich steuerfrei, auch wenn es privat genutzt wird?

Ja, für E-Autos mit 0 g/km CO₂-Ausstoß ist der Sachbezug tatsächlich 0%. Das ist nicht ewig gültig – geplant ist eine Reduktion ab 2026 auf 0,5%. Nutze das jetzt aus!

Unser Geschäftsführer hat einen BMW + einen Tesla. Welcher bekommt den 0% Sachbezug?

Der Tesla. Der BMW wird normal mit 2% berechnet (wenn über Grenzwert) oder 1,5% (wenn darunter). Tipp: Stellt sicher, dass der Tesla dokumentiert ist als das „Privatfahrzeug“ und der BMW dann als geschäftlich genutzt.

Kann ich den Fahrzeugpool nutzen, um Sachbezug zu sparen?

Ja, aber nur mit echter Dokumentation. Das Finanzamt verlangt: (1) Schriftliche Pool-Vereinbarung, (2) Kalender-Zuordnung (wer fährt welches Auto wann), (3) Keine gleichzeitige Verfügbarkeit für eine Person. Ohne das: Finanzamt vermutet Privatnutzung für beide Autos.

Was passiert, wenn ich kein Fahrtenbuch führe, aber die Finanzprüfer nachfragen?

Das Finanzamt setzt automatisch volle Sachbezugsberechnung an (keine Reduktion). Für 2+ Autos = volle Mehrfachberechnung. Deine einzige Chance: Danach ein Fahrtenbuch führen und den Sachbezug in Zukunft reduzieren. Rückwirkende Änderungen für fehlende Fahrtenbücher sind praktisch ausgeschlossen.

Wie viel kostet mich ein zweites Auto wirklich (mit allen Faktoren)?

Sachbezug ist nur ein Teil. Zusätzliche Kosten:

  • Versicherung: ~800-1.200 €/Jahr
  • Wartung: ~1.500-2.500 €/Jahr
  • Treibstoff: ~3.000-5.000 €/Jahr
  • Sachbezug-Steuerbelastung: ~7.300 €/Jahr
  • Gesamtbudget: ~13.000-16.000 €/Jahr (ohne Anschaffung)

Fazit: Doppelte Sachbezug ist teuer, aber managebar

Das BFG-Urteil ist klar: Mehrere Firmenwagen = mehrfacher Sachbezug. Das kann für dein Unternehmen bis zu 14.168 € pro Jahr kosten (bei 2 Dieselwagen).

Aber es gibt Wege, das zu optimieren:

  1. Fahrtenbuch führen → Spart bis zu 10.680 € pro Jahr (halber Sachbezug)
  2. E-Auto als Zweitmittel → Spart bis zu 9.734 € pro Jahr (0% Sachbezug)
  3. Kombination → Maximale Einsparnis: ~10.680 €/Jahr
  4. Für große Flotten: Echte Pool-Struktur dokumentieren → Mehrfachansatz entfällt

Der Schlüssel ist Dokumentation. Das BFG-Urteil zeigt: Finanzämter prüfen das jetzt intensiver. Wer keine Fahrtenbücher hat, zahlt die volle Mehrfachberechnung ohne Ausnahmen.

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