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Apotheken-Steuersparguide Österreich 2025: 6 Tipps

November 18, 2024

📋 Inhaltsverzeichnis

Als erfahrene Steuerberatern für Apotheke wissen wir, wie wichtig es ist, die Steuererklärung korrekt und vorteilhaft zu gestalten. Die Steuergesetze ändern sich ständig, und es ist entscheidend, alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung auszuschöpfen. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuervorteile du 2025 als Apotheker nutzen kannst, um deine Steuerlast zu senken und deine Apotheke erfolgreich zu führen. Hier sind die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst!

Eine Apothekerin steht vor einem Regal mit Medikamenten und hält ein Notizbuch in der Hand – Bild im Blogpost über Steuervorteile für Apotheken in Österreich.

Tipp 1: Neue Rezeptgebühr – Steuerliche Auswirkungen für Apotheken

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Rezeptgebühr 7,55 Euro pro Packung für verschreibungspflichtige Medikamente auf Kassenrezept (im Vergleich zu 7,10 Euro im Jahr 2024, laut der Österreichische Apothekenkammer). Diese jährliche Anpassung an die Inflation kann sowohl Ihre Umsatzstruktur als auch Ihre steuerliche Planung beeinflussen.

Was bedeutet das für Ihre Apotheke?

Die Rezeptgebühr unterliegt einer wichtigen Regelung: Sie darf nicht mehr als 2% des Jahresnettoeinkommens eines Patienten betragen. Sobald Patienten diese Grenze erreichen, sind sie von weiteren Rezeptgebühren befreit. Diese Obergrenze kann zu einem saisonalen Umsatzmuster führen, da viele Patienten gegen Ende des Jahres diese Grenze erreichen.

Steuerliche Optimierungsmöglichkeit

Ein Steuerberater für Apotheke kann Ihnen helfen, diese saisonalen Schwankungen in Ihrer Liquiditäts- und Steuerplanung zu berücksichtigen. Durch eine vorausschauende Planung können Sie:

  • Betriebsausgaben strategisch timen
  • Investitionsentscheidungen optimal platzieren
  • Steuervorauszahlungen präziser kalkulieren

Beachten Sie außerdem: Bei Medikamenten mit einem Privatpreis unter 7,55 Euro wird keine Rezeptgebühr eingehoben, sondern der Privatpreis verrechnet. Eine genaue Dokumentation dieser unterschiedlichen Umsatzarten ist für die korrekte steuerliche Behandlung unerlässlich.

Bei hohen Rezeptzahlen kann dies zu erheblichen Liquiditätslücken führen, insbesondere wenn die Rückzahlungen der Sozialversicherung erst nach 30 bis 60 Tagen erfolgen. Hier empfiehlt sich das Factoring, also der Verkauf der Forderungen an spezialisierte Dienstleister. Damit erhalten Sie sofort einen Großteil des Betrags, z.B. 85–90 %, und sichern so Ihre Liquidität. Gerade bei einer hohen Rezeptzahl, etwa 200 pro Tag, summieren sich die gebundenen Mittel auf mehrere Tausend Euro täglich. Die Nutzung von Factoring ist eine bewährte Strategie, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und den Cashflow stabil zu halten. Ein professioneller Steuerberater für Apotheken kann helfen, diese Änderungen optimal in die Finanzstrategie zu integrieren.

Weiße Tabletten und Blisterpackungen neben Geldscheinen  – Bild im Blogpost über Steuervorteile für Apotheken in Österreich.

Tipp 2: Sparen an Mitarbeiterkosten in deine Apotheke!

Ein weiterer wichtiger Punkt für Apotheken ist die steuerfreie Gewinnbeteiligung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2025 können Sie bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter jährlich steuerfrei aus dem Gewinn Ihrer Apotheke ausschütten. Das ist eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung kollektivvertraglich geregelt ist und die Auszahlung innerhalb von 9 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgt. Sie können diese Beteiligung entweder in Form einer Gewinnbeteiligung oder als Sachleistung (z.B. Gutscheine) gewähren. Die steuerliche Begünstigung gilt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und sorgt für eine deutliche Reduktion der Lohnsteuerbelastung. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bleibt auch 2025 eine attraktive Option, um Personalkosten zu optimieren und gleichzeitig ein engagiertes Team aufzubauen. Mehr Informationen dazu findest du auf der WKO-Seite zur Mitarbeiterbeteiligung.

Die Vorteile im Überblick:

  • Keine Lohnsteuer für den Mitarbeiter
  • Keine Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
  • Stärkere Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels in der Pharmazie

Wichtige Voraussetzungen:

Die Gewinnbeteiligung muss sich auf das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des vergangenen Wirtschaftsjahres beziehen. Die Summe aller Gewinnbeteiligungen darf das EBIT nicht übersteigen. Ein Steuerberater für Apotheke kann Sie bei der korrekten Berechnung und Dokumentation unterstützen.

Praxistipp:

Kombinieren Sie die Gewinnbeteiligung mit anderen steuerfreien Zuwendungen wie Essensgutscheinen oder steuerfreien Prämien für besondere Leistungen. So schaffen Sie ein attraktives Gesamtpaket für Ihre Mitarbeiter und optimieren gleichzeitig Ihre Steuerposition. Wenn Sie Hilfe bei der korrekten Abschreibung der Mitarbeiterbeteiligung benötigen, wenden Sie sich an einen erfahrenen Steuerberater für Apotheken.

Eine Apothekerin in Schutzkleidung arbeitet an einem Computer in einem Labor – Bild im Blogpost über Steuervorteile für Apotheken in Österreich.

Tipp 3: Digitalisierungskosten in Apotheken absetzen

Die Digitalisierung macht auch vor Apotheken nicht halt – und das ist gut so! Die Kosten für digitale Lösungen wie Apothekensoftware oder E-Rezept-Systeme können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Laut der Wirtschaftskammer Österreich gibt es steuerliche Vorteile für Investitionen in die Digitalisierung. Investitionen in digitale Systeme wie E-Rezept-Software, Lagerverwaltung oder Online-Bestellsysteme lassen sich steuerlich optimal nutzen. Hierfür stehen Ihnen die 30% degressive Abschreibung im ersten Jahr. Bei einer Investition von 20.000 € in ein neues Lagerverwaltungssystem können Sie im ersten Jahr 6.000 € steuerlich geltend machen, was die Steuerlast erheblich mindert. Wichtig ist, alle Kosten genau zu dokumentieren und die Belege sorgfältig aufzubewahren. So können Sie die Steuerersparnis bei der Jahressteuererklärung voll ausschöpfen.

Tipp 4: Investitionsfreibetrag für Apotheken

Der Investitionsfreibetrag (IFB) stellt eines der attraktivsten steuerlichen Förderinstrumente für Apotheken in Österreich dar. Als steuerlicher Anreiz zur Förderung von Investitionen können Sie als Apothekeninhaber von dieser Maßnahme erheblich profitieren. Ein spezialisierter Steuerberater für Apotheke kann Ihnen helfen, den Investitionsfreibetrag optimal zu nutzen und Ihre Steuerlast zu minimieren.

Die zwei Arten des Investitionsfreibetrags:

Art der InvestitionFreibetragssatzMaximaler Freibetrag
Standardinvestitionen10%100.000 EUR
Ökologische Investitionen15%150.000 EUR

Voraussetzungen für den Investitionsfreibetrag:

Der Investitionsfreibetrag steht nur für abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren zur Verfügung. Die Bemessungsgrundlage darf maximal 1.000.000 Euro pro Wirtschaftsjahr betragen.

Für Apotheken besonders relevante Anwendungsfälle:

  • Moderne Laborausstattung: Investitionen in zeitgemäße Laborgeräte für die Eigenherstellung von Arzneimitteln
  • Digitalisierung: Automatisierte Lagersysteme, moderne Kassensysteme oder Kundenservice-Terminals
  • Energieeffiziente Kühlsysteme: Für die fachgerechte Lagerung von Medikamenten
  • Barrierefreier Umbau: Investitionen in die Barrierefreiheit Ihrer Apotheke

Ausgeschlossene Wirtschaftsgüter:

Nicht jede Investition berechtigt zum Investitionsfreibetrag. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Wirtschaftsgüter, für die der Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wurde
  • Gebäude (mit Ausnahmen)
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Kraftfahrzeuge mit CO2-Emissionen (ausgenommen emissionsfreie Fahrzeuge)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter

Steueroptimierungstipp:

Der Investitionsfreibetrag kann auch in Verlustjahren geltend gemacht werden, was besonders für neu gegründete Apotheken oder in Zeiten größerer Investitionen vorteilhaft sein kann. Ein Steuerberater für Apotheke wird Ihnen empfehlen, Investitionen strategisch zu planen, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen.

Praxisbeispiel:

Eine Apotheke investiert 200.000 Euro in ein modernes automatisiertes Lagersystem. Mit dem Standardinvestitionsfreibetrag von 10% kann ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug von 20.000 Euro geltend gemacht werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 45% bedeutet dies eine effektive Steuerersparnis von 9.000 Euro – zusätzlich zur regulären Abschreibung.

Ein Steuerberater für Apotheke kann Ihnen dabei helfen, zu prüfen, ob Ihre geplanten Investitionen die Voraussetzungen für den Investitionsfreibetrag erfüllen und wie Sie diese steuerliche Förderung optimal in Ihre Steuerplanung integrieren können.

Eine Apothekerin im Labor verwendet eine Pipette, um Proben zu analysieren - Bild im Blogpost über Steuervorteile für Apotheken in Österreich."

Tipp 5: Fortbildung für Apotheker: Gut für dich und deine Steuererklärung

Als Apotheker ist es unerlässlich, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die pharmazeutische Forschung entwickelt sich ständig weiter, und auch gesetzliche Vorgaben ändern sich regelmäßig. Die gute Nachricht: Kosten für Fortbildungen, Fachliteratur und Pharmaziekongresse sind in der Regel voll absetzbar. Das bedeutet, dass du nicht nur dein Wissen erweiterst, sondern gleichzeitig auch deine Steuerlast senken kannst. Besonders vorteilhaft ist, dass dies nicht nur für dich selbst gilt, sondern auch für die Fortbildungskosten deiner Apothekenmitarbeiter. Investiere in die Weiterbildung deines Teams und profitiere doppelt – durch qualifizierte Mitarbeiter und steuerliche Vorteile. Also, keine Scheu vor neuen Lernmöglichkeiten – es lohnt sich in jeder Hinsicht!

Für 2025 können Sie bis zu 1.000 € pro Jahr für fachbezogene Kurse und Seminare steuerfrei absetzen. Ob es sich um medizinische Fortbildungen, Digitalisierungskurse oder Management-Workshops handelt – alle Kosten für Anreise, Teilnahmegebühren und Materialien sind absetzbar. Das erhöht nicht nur Ihre Kompetenz, sondern auch Ihre Steuerersparnis. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Praxis auf den neuesten Stand zu bringen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
Beispiel: Die Teilnahme an einem Pharmaziekongress oder der Kauf aktueller Fachliteratur kann steuerlich geltend gemacht werden. Mehr Informationen dazu findest du auf Finanz.at.

Steueroptimierungstipp:

Planen Sie Ihre Aus- und Fortbildungsmaßnahmen strategisch. Ein spezialisierter Steuerberater für Apotheken kann Ihnen helfen zu entscheiden, wann Investitionen in Fortbildung steuerlich am vorteilhaftesten sind. Berücksichtigen Sie dabei auch die Möglichkeit, durch zeitliche Verschiebung von Fortbildungskosten Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Für Ihre Mitarbeiter:

Übernehmen Sie Fortbildungskosten für Ihre Mitarbeiter. Diese sind für Sie als Betriebsausgaben abzugsfähig und erhöhen gleichzeitig die Qualifikation und Motivation Ihres Teams.

Tipp 6: Umsatzsteuerbefreiung für Apotheken

Rezeptpflichtige Medikamente sind in Österreich umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen auf diese Umsätze keine Umsatzsteuer (USt) erheben, was die Buchhaltung vereinfacht und die Preise für Ihre Kunden attraktiver macht. Bei nicht-rezeptpflichtigen Produkten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika gilt weiterhin der reguläre Steuersatz von 10%. Es ist wichtig, die Umsätze getrennt zu erfassen, um bei Prüfungen keine Probleme zu bekommen. Nutzen Sie die Umsatzsteuerbefreiung gezielt, um Ihre Preisstrategie zu optimieren und die Buchhaltung zu vereinfachen.

Was umfasst die Umsatzsteuerbefreiung für Apotheken?

Die Befreiung gilt für alle Tätigkeiten, die direkt mit der Abgabe von Arzneimitteln verbunden sind. Allerdings unterliegen gewerbliche Tätigkeiten wie der Verkauf von Kosmetikprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln der Umsatzsteuerpflicht.

Die wichtigsten Punkte:

  • Unechte Umsatzsteuerbefreiung: Keine Erhebung von Umsatzsteuer auf Heilmittel, jedoch auch kein Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Betriebsausgaben
  • Gemischte Umsätze: Kosmetikprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und ähnliche gewerbliche Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht
  • Kleinunternehmergrenze: Ab 2025 steigt die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auf 55.000 Euro (bisher 35.000 Euro)

Neue Toleranzregelung: Bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze um nicht mehr als 10% kann die Steuerbefreiung bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden

Gestaltungstipp: Eine klare Trennung zwischen umsatzsteuerfreien Heilmitteln und umsatzsteuerpflichtigen Produkten ist essentiell. Ein Steuerberater für Apotheke kann Ihnen bei der korrekten Zuordnung und Dokumentation helfen, um Probleme bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.

Beispiel: Ein Apotheker verkauft sowohl Medikamente (umsatzsteuerfrei) als auch Hautpflegeprodukte (umsatzsteuerpflichtig). Eine klare Trennung dieser Umsätze ist essenziell, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Ein Professioneller Steuerberater für Apotheken lohnt sich

Die Steuergesetzgebung für Apotheken in Österreich ist komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. Was gestern noch galt, kann heute schon überholt sein. Eine professionelle Steuerberatung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Vorteile nutzt und keine Fehler machst. Ein spezialisierter Steuerberater für Apotheke kennt die Feinheiten der Branche und kann dir helfen, bares Geld zu sparen. Bei Team23 haben wir jahrelange Erfahrung als Steuerberater für Apotheken in Österreich. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen der Pharmaziebranche und entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Steueroptimierung für deine Apotheke. Lass uns gemeinsam deine Steuerstrategie optimieren, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst – die Gesundheit deiner Kunden. Vereinbare einfach ein unverbindliches Gespräch – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

FAQ: Häufige Fragen zur Apothekenbesteuerung 2025

Wie wirkt sich die neue Rezeptgebühr auf meine steuerliche Situation aus?

Die Rezeptgebühr von 7,55 Euro ab 2025 wird von Apotheken für die Krankenkassen eingehoben und mit diesen abgerechnet. Die Gebühr selbst ist für Sie durchlaufend, jedoch können die saisonalen Schwankungen durch die 2%-Einkommensgrenze Ihre Liquidität und Umsatzstruktur beeinflussen. Ein guter Steuerberater für Apotheken kann helfen, diese Schwankungen optimal zu berücksichtigen.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung?

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei, wenn sie sich auf das EBIT des vergangenen Wirtschaftsjahres bezieht. Die Summe aller Gewinnbeteiligungen darf das EBIT nicht übersteigen. Die Beteiligung muss im Lohnkonto dokumentiert und am Jahreslohnzettel (L16) als steuerfreie Einkünfte ausgewiesen werden.

Wie kann ich die neuen Einkommensteuer-Stufen 2025 optimal nutzen?

Die Anhebung der Einkommensteuer-Stufen um 3,83% bietet Gestaltungsmöglichkeiten durch zeitliche Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben zwischen den Steuerjahren. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eine Anpassung Ihrer Entnahmestrategie oder eine Überprüfung der Rechtsform Ihrer Apotheke sinnvoll ist.

Welche Aus- und Fortbildungskosten sind für Apotheker steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar sind alle beruflich veranlassten Fortbildungskosten (Verbesserung im ausgeübten Beruf), Ausbildungskosten mit Bezug zur ausgeübten Tätigkeit sowie kaufmännische und bürotechnische Grundausbildungen. Auch Kosten für die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Was ändert sich 2025 bei der Umsatzsteuer für Apotheken?

Die grundsätzliche unechte Umsatzsteuerbefreiung für Heilmittel bleibt bestehen. Neu ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro sowie eine Toleranzregelung bei Überschreitung dieser Grenze. Für Apotheken mit Mischsortiment (Heilmittel und andere Produkte) bleibt eine klare Trennung der Umsätze für die korrekte steuerliche Behandlung wesentlich.